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GbR gründen: Voraussetzungen, Haftung und Kosten (mit Anleitung)

Sie planen die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und möchten sicherstellen, dass alle rechtlichen und organisatorischen Schritte korrekt durchgeführt werden? In diesem Beitrag erhalten Sie umfassende Informationen zur GbR Gründung – von den rechtlichen Grundlagen und den Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag bis hin zu steuerlichen und haftungsrechtlichen Aspekten. Erfahren Sie, für wen sich die Rechtsform der GbR besonders eignet, welche Vorteile sie bietet und welche Pflichten auf die Gesellschafter zukommen. Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung sind Sie bestens auf die Gründung und den Aufbau Ihrer GbR vorbereitet.
Inhaltsverzeichnis

Bedeutung: Was ist eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Rechtsform nach §§ 705 ff. BGB. Als eine Form der Personengesellschaft, ist sie die einfachste und flexibelste. Sie entsteht automatisch, wenn mindestens zwei Personen einen Vertrag schließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Ein schriftlicher Vertrag ist dabei nicht zwingend notwendig, kann aber zur Klarstellung der Rechte und Pflichten der Gesellschafter und zur Festlegung bestimmter Regelungen sinnvoll sein.

Voraussetzungen: Wer kann eine GbR gründen?

Es gibt keine spezifischen beruflichen oder persönlichen Anforderungen für die Gründung einer GbR. Im Prinzip können Freiberufler und Gewerbetreibende aus allen Fachrichtungen gemeinsam Räume anmieten und eine GbR gründen. Als Personengesellschaft, bietet die GbR eine flexible Möglichkeit zur Unternehmensgründung. Wenn Sie planen, eine GbR zu gründen, sollten Sie beachten, dass es für freiberuflich tätige Unternehmen keine Begrenzung des erzielten Umsatzes gibt.

Für gewerblich tätige Unternehmen, die eine GbR gründen möchten, kann ein Umsatz von 350.000 Euro als Richtmaß gelten. Oberhalb dieses Betrags wird aus der GbR, die Sie gegründet haben, automatisch eine OHG, eine andere Form der Personengesellschaft, die ins Handelsregister eingetragen werden muss. Daher ist es wichtig, die finanziellen Aspekte der Gründung einer GbR sorgfältig zu berücksichtigen und sich über die entsprechenden Regelungen zu informieren.

Für wen lohnt sich die Gründung einer GbR?

Die Gründung einer GbR lohnt sich besonders für Freiberufler und kleine Unternehmen, die ohne Mindestkapital starten möchten und in einer flexiblen Personengesellschaft zusammenarbeiten wollen. Sie eignet sich, wenn die Gesellschafter bereit sind, das Risiko der Haftung mit ihrem Privatvermögen zu tragen. Durch den einfachen Gesellschaftsvertrag und die unkomplizierte Anmeldung beim Finanzamt und Gewerbeamt bietet die GbR viele Vorteile, insbesondere bei niedrigen Gewinnen und überschaubaren Pflichten.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Wie Sie eine GbR gründen

Eine GbR gründet sich praktisch von selbst: Sobald Sie zum Beispiel zusammen mit Ihrem Partner einen Mietvertrag über die gemeinsam genutzten Räume abschließen, haben Sie bereits den ersten Schritt zur Gründung einer GbR gemacht.

Es ist nicht zwingend erforderlich, einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag zu erstellen, da die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) automatisch greifen. Trotzdem empfiehlt es sich, bestimmte Schritte zu beachten, um die GbR rechtlich sauber und steuerlich korrekt zu gründen.

Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie eine GbR formell gründen und anmelden können.

Schritt 1: Gesellschafter für GbR finden

Für die Gründung einer GbR sind mindestens zwei Gesellschafter notwendig. Sie sollten bereits vor der Gründung klären, wer welche Rolle in der GbR übernimmt und wie die Verantwortlichkeiten in der Geschäftsführung verteilt werden. Eine GbR ist eine Personengesellschaft, was bedeutet, dass alle Gesellschafter gemeinsam die Pflichten und die Haftung übernehmen.

Schritt 2: Gesellschaftsvertrag erstellen

Zwar ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch ist er sehr zu empfehlen. In diesem Vertrag werden die Regelungen über die Geschäftsführung, die Gewinnverteilung, Privatentnahmen und die Aufteilung der Haftung festgehalten. Ohne klare Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag gelten die allgemeinen Regelungen des BGB, was im Streitfall zu Problemen führen kann. Deshalb sollten Sie die Bedingungen der Zusammenarbeit schriftlich festhalten, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Schritt 3: GbR anmelden

Sobald Sie sich entschieden haben, eine GbR gewerblich zu betreiben, ist die Anmeldung beim Gewerbeamt notwendig. Dort müssen Sie die Gewerbeanmeldung vornehmen, um offiziell als Unternehmer tätig zu werden. Freiberufler hingegen melden ihre GbR direkt beim Finanzamt an, da sie keiner Gewerbesteuer unterliegen. Für beide Arten der Anmeldung ist es ratsam, bereits alle relevanten Informationen zur GbR sowie den Gesellschaftern bereitzuhalten.

Schritt 4: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Nach der Gründung der GbR müssen Sie beim Finanzamt den sogenannten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ einreichen. In diesem Formular werden wichtige Informationen zur steuerlichen Handhabung der GbR festgehalten. Dazu gehören die voraussichtlichen Umsätze, die Frage, ob die Umsatzsteuer erhoben wird, und ob die GbR zur Kleinunternehmerregelung greift. Dieser Schritt ist wichtig, damit die GbR ordnungsgemäß beim Finanzamt erfasst wird und ihre steuerlichen Pflichten erfüllen kann.

Schritt 5: Gesondertes Geschäftskonto für die GbR eröffnen

Auch wenn es keine gesetzliche Pflicht ist, wird dringend empfohlen, ein separates Geschäftskonto für die GbR zu eröffnen. Dies dient dazu, die Finanzen der Gesellschaft von den privaten Geldern der Gesellschafter zu trennen. Auf diese Weise lassen sich Gewinne, Privatentnahmen und geschäftliche Ausgaben klar nachvollziehen und einfach in der Buchführung festhalten. Ein eigenes Geschäftskonto erleichtert zudem die Übersicht über alle Einnahmen und Ausgaben der GbR.

Schritt 6: Geschäftstätigkeit und Buchführung aufnehmen

Nachdem alle rechtlichen und steuerlichen Schritte zur Gründung der GbR abgeschlossen sind, können Sie mit der Geschäftstätigkeit beginnen. Dabei sollten Sie sich regelmäßig um die ordnungsgemäße Buchführung kümmern, da jede GbR verpflichtet ist, ihre Einnahmen und Ausgaben zu dokumentieren. Außerdem müssen die Gesellschafter regelmäßig ihre Gewinne versteuern und etwaige Steuern wie die Gewerbesteuer oder die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Anforderungen an den Namen der GbR

Es ist üblich, dass der Name der GbR die Namen der Gesellschafter enthält, wobei optional auch das Tätigkeitsfeld der Gesellschaft im Namen integriert werden kann, um die Art der Geschäftstätigkeit zu verdeutlichen. Der Name der GbR muss den Zusatz „GbR“ enthalten, um die Rechtsform deutlich zu machen. Dies dient der Transparenz gegenüber Geschäftspartnern und Kunden.

Beispiel: Werbeagentur (Dana) Lange & (Martin) Gerber GbR 

Was sind die wichtigsten Inhalte eines Gesellschaftervertrags der GbR?

Der Gesellschaftsvertrag ist das Herzstück jeder GbR und legt die wesentlichen Regelungen für die Zusammenarbeit der Gesellschafter fest. Obwohl ein schriftlicher Vertrag gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist, wird er dringend empfohlen, um klare Verhältnisse zu schaffen und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Die drei wichtigsten Punkte des Gesellschaftsvertrags:

  • Aufstellung der Einlagen der Gesellschafter: Im Gesellschaftsvertrag sollte aufgelistet sein, wer welche Gegenstände (beispielsweise Computer, Schreibtische und andere Ausstattungen) mitbringt und welchen Wert diese Geräte ungefähr haben.
  • Leistungen der einzelnen Gesellschafter: Wenn Sie die Aufgaben innerhalb der Geschäftstätigkeiten aufteilen, sollten Sie dies schriftlich festhalten.
  • Anteile am gemeinsamen Vermögen und am Gewinn: Als Grundlage für Ihre Zusammenarbeit können Sie einen Mustervertrag nehmen, den Sie beispielsweise im Internet, möglicherweise auf der Webseite Ihrer IHK, finden. Es empfiehlt sich aber, einen solchen Vertrag Ihren spezifischen Bedürfnissen anzupassen. Hier können auch Berufsverbände weiterhelfen.

Besonders bei der GbR ist es entscheidend, die Haftung klar zu regeln, da die Gesellschafter mit ihrem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten haften. Zudem sollten Regelungen zu Privatentnahmen, Einlagen und der Auflösung der GbR im Vertrag enthalten sein. Ein gut ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag schützt vor Nachteilen und vermeidet potenzielle Konflikte innerhalb des Unternehmens.

Kosten: Was kostet das Gründen einer GbR?

Die Kosten für die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) können je nach Situation variieren, sind aber im Vergleich zu anderen Unternehmensformen relativ gering. Dennoch ist es immer ratsam, sich vor der Gründung einer GbR professionellen Rat einzuholen, da die tatsächlichen Kosten je nach spezifischer Situation variieren können.

Hier sind einige der potenziellen Kosten:

  • Gesellschaftsvertrag: Obwohl ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ist es oft ratsam, einen zu haben. Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, diesen zu erstellen, können die Kosten schnell 1.000 Euro oder mehr betragen, abhängig vom Aufwand und der Komplexität des Vertrags.
  • Anmeldung beim Gewerbeamt: Wenn die GbR gewerblich tätig ist, muss sie beim Gewerbeamt angemeldet werden. Die Gebühren dafür variieren je nach Region, liegen aber in der Regel zwischen 20 und 30 Euro pro Gesellschafter.
  • Steuerliche Erfassung: Alle GbRs müssen einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen. Das Finanzamt erhebt dafür keine Gebühren, aber wenn Sie einen Steuerberater mit dem Ausfüllen beauftragen, wird dieser Ihnen seine Arbeit in Rechnung stellen.
  • Geschäftskonto: Die Kosten für die Eröffnung und Führung eines Geschäftskontos variieren je nach Bank und Kontomodell.

Haftung: Wer haftet bei der Gründung einer GbR?

Obwohl die Gründung einer GbR auf den ersten Blick einfach erscheint, können im Laufe der Zeit Herausforderungen im Bereich der Haftung und Geschäftsführung entstehen, denn bei einer GbR haften alle Gesellschafter gemeinsam und persönlich. Das bedeutet, dass sie nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der GbR einstehen.

Eine Haftungsbeschränkung gibt es in dieser Rechtsform nicht, was ein wesentlicher Nachteil im Vergleich zu anderen Rechtsformen ist. Die Haftung erstreckt sich auf sämtliche Schulden der GbR. Um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden, ist es daher empfehlenswert, alle Rechte und Pflichten der Gesellschafter und Geschäftsführer schriftlich in einem Gesellschaftsvertrag festzuhalten. So können spätere Haftungsfragen geklärt und Konflikte vermieden werden.

Berufshaftpflichtversicherung reduziert Risiken der Privathaftung

Die Berufshaftpflichtversicherung greift in Fällen, in denen Dritte durch Fehler oder Fahrlässigkeit der Gesellschafter geschädigt werden, und deckt dabei die anfallenden Kosten.

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist daher ein wichtiger Schutzmechanismus, um die Privathaftung von Gesellschaftern in einer GbR zu begrenzen, denn Schadensersatzforderungen aus beruflichen Fehlleistungen können schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen.

Durch den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung können Gesellschafter das Risiko, ihr persönliches Privatvermögen zur Deckung von Unternehmensschulden heranziehen zu müssen, erheblich reduzieren. Damit stellt sie ein unverzichtbares Instrument zur Minimierung des Haftungsrisikos in einer GbR dar.

Welche Steuern fallen bei der Gründung einer GbR an?

Bei der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) fallen in der Regel keine direkten Steuern an. Die GbR selbst ist allerdings steuerpflichtig und muss verschiedene Steuern zahlen, sobald sie ihre Geschäftstätigkeit aufnimmt. Hier sind die wichtigsten Steuern, die eine GbR betrifft:

  • Einkommensteuer: Die Gewinne einer GbR werden nicht auf der Ebene der Gesellschaft besteuert, sondern auf der Ebene der einzelnen Gesellschafter. Jeder Gesellschafter muss seinen Anteil am Gewinn der GbR in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung angeben und versteuern.
  • Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer): Wenn die GbR Waren verkauft oder Dienstleistungen erbringt, muss sie in der Regel Umsatzsteuer erheben und an das Finanzamt abführen. Dieser Prozess der Umsatzsteuererhebung ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftstätigkeit. Es gibt allerdings Ausnahmen und Erleichterungen, zum Beispiel für Kleinunternehmer, die unter bestimmten Bedingungen von der Umsatzsteuer befreit sein können. Es ist daher wichtig, sich über die spezifischen Umsatzsteuerregelungen für Ihre GbR zu informieren.
  • Gewerbesteuer: Wenn die GbR beispielsweise ein Kleingewerbe betreibt, kann sie auch gewerbesteuerpflichtig sein. Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit. Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag der GbR erhoben und an die Gemeinde abgeführt, in der die GbR ihren Sitz hat.
  • Körperschaftsteuer: Eine GbR ist in der Regel nicht körperschaftsteuerpflichtig, da sie keine Körperschaft ist. Dies kann sich jedoch ändern, wenn die GbR in eine andere Rechtsform umgewandelt wird.

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine allgemeine Übersicht ist und die genauen steuerlichen Pflichten von verschiedenen Faktoren abhängen können, einschließlich der Art der Geschäftstätigkeit der GbR und der persönlichen Situation der Gesellschafter. Es ist daher ratsam, professionellen steuerlichen Rat einzuholen.

Welche Vorteile und Nachtteile hat das Gründen einer GbR?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bietet eine Vielzahl von Vorteilen, die sie für viele attraktiv machen, doch wie bei jeder Unternehmensform gibt es auch bestimmte Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Folgend sind die wichtigsten Vor- und Nachteile einer GbR zusammengefasst:

Vorteile einer GbR

Maßgebliche Vorteile einer GbR sind:

  • Gründungsprozess: Unkomplizierter und zügiger Gründungsprozess
  • Bürokratie: Minimaler bürokratischer Aufwand und niedrige Gründungskosten
  • Mindestkapital: Keine Notwendigkeit eines Mindestkapitals zur Gründung
  • Buchführung: Vereinfachte Buchführung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Unternehmensinformationen: Keine Pflicht zur Offenlegung von Unternehmensinformationen im Handelsregister
  • Verlustverrechnung: Möglichkeit zur Verrechnung von anfänglichen Verlusten mit anderen privaten Einnahmen

Nachteile der GbR

Maßgebliche Nachteile einer GbR sind:

  • Gesellschafter: Gründung nur mit mindestens einem weiteren Gesellschafter möglich
  • Haftung: Unbeschränkte Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen
  • Investoren: Nicht ideal für Investoren
  • Rechtsform: Notwendigkeit der Umwandlung in eine andere Rechtsform bei starkem Unternehmenswachstum (automatische Umwandlung in eine OHG)
  • Namenswahl: Begrenzte Möglichkeiten bei der Namenswahl, reine Fantasienamen sind nicht zulässig

Checkliste: GbR gründen

Abschließend finden Sie noch eine Checkliste zur GbR Gründung:

Partner finden (mindestens zwei Gesellschafter notwendig)
Haftung und Risiken prüfen (klare Regelungen im Gesellschaftsvertrag zur Haftungsverteilung)
Gewinnverteilung festlegen (im Gesellschaftsvertrag klar regeln, wie der Gewinn unter den Gesellschaftern aufgeteilt wird)
Gesellschaftsvertrag aufsetzen (wichtige Punkte: Geschäftsführung, Gewinnverteilung, Haftung, Privatentnahmen, Entscheidungsfindung)
Finanzamt anmelden (Steuernummer beantragen, Entscheidung zur Umsatzsteuerpflicht)
Gewerbeanmeldung (für gewerbliche Tätigkeiten beim zuständigen Gewerbeamt, Freiberufler sind von der Gewerbeanmeldung befreit)
Buchführung organisieren (Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) einrichten, Klärung der Buchführungspflichten)
Bankkonto eröffnen (gemeinsames Geschäftskonto zur Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen)
Steuerliche Pflichten klären (Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer und Umsatzsteuer)

Wie löst man eine GbR auf?

Die Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist ein mehrstufiger Prozess, der sorgfältige Planung und Durchführung erfordert. Es ist nicht nur eine Entscheidung, die von allen Gesellschaftern getroffen werden muss, sondern auch ein Prozess, der rechtliche und finanzielle Aspekte beinhaltet. Von der Begleichung aller Verbindlichkeiten bis hin zur finalen Mitteilung an das Finanzamt, jeder Schritt muss mit Bedacht und Sorgfalt durchgeführt werden.

Die Auflösung einer GbR Schritt-für-Schritt:

So lösen Sie Ihre GbR auf:

  1. Beschluss zur Auflösung: Die Gesellschafter müssen einen Beschluss zur Auflösung der GbR fassen. Dies sollte idealerweise schriftlich erfolgen und von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden.
  2. Liquidation: Nach dem Auflösungsbeschluss folgt die Liquidationsphase. In dieser Phase werden die Geschäfte der GbR abgewickelt, das heißt, alle Verbindlichkeiten werden beglichen und das Vermögen der GbR wird verteilt.
  3. Löschung der GbR: Nach Abschluss der Liquidation wird die GbR gelöscht. Wenn die GbR im Handelsregister eingetragen war, muss die Löschung dort beantragt werden.
  4. Mitteilung an das Finanzamt: Das Finanzamt muss über die Auflösung der GbR informiert werden. Es wird eine Schlussbilanz erstellt und eine letzte Steuererklärung eingereicht.
  5. Kündigung von Verträgen: Alle Verträge, die im Namen der GbR abgeschlossen wurden, müssen gekündigt oder umgeschrieben werden.