Aktuelle Förderungen für die Existenzgründung – Übersicht
- Überblick über aktuelle Förderungen für die Existenzgründung
- Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit
- Einstiegsgeld – Voraussetzungen und Höhe
- ERP-Gründerkredit – StartGeld
- ERP-Förderkredit KMU
- EXIST-Gründerstipendium
- Mein Mikrokredit
- Welche Gründungszuschüsse müssen zurückgezahlt werden – welche nicht?
- Warum wird die Existenzgründung überhaupt gefördert?
- FAQ – Antworten auf häufige Fragen zur Gründungsförderungen
Überblick über aktuelle Förderungen für die Existenzgründung
Die folgende Tabelle bietet einen umfassenden Überblick über aktuelle Förderungen für die Existenzgründung und zeigt direkt, um welche Art der Förderung es sich handelt (Zuschuss, Kredit oder monatlicher Beitrag), wie lange die Bezugsdauer ist, ob eine Rückzahlungspflicht besteht und was die Voraussetzungen für die jeweilige Förderung sind.
Förderung zur Existenzgründung | Art der Förderung | Bezugsdauer/ Laufzeit | Rückzahlungspflicht | Voraussetzungen |
---|---|---|---|---|
Gründungszuschuss durch Bundesagentur für Arbeit | Monatliche Zuschüsse 1. Phase: Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes + 300 Euro soziale Absicherung 2. Phase: 300 Euro soziale Absicherung |
1. Phase: 6 Monate 2. Phase: 9 Monate Maximale Bezugsdauer: 15 Monate |
Nein | Arbeitslosenstatus Mindestanspruch von 150 Tagen auf Arbeitslosengeld I Belegte (!) Tragfähigkeit der Geschäftsidee Nachweis über Qualifikatinen und Fähigkeiten |
Einstiegsgeld | Monatliche und individuell hohe Förderung | 2 Jahre Bezugsdauer | Nein | Aktueller Bezug von Bürgergeld Keine aktuelle Selbstständigkeit Ziel: Ausübung einer hauptberuflichen Selbstständigkeit (mind. 15 h / Woche) Erfolgversprechende Gründungsidee |
ERP Gründerkredit Startgeld | Kredit bis zu 125.000 Euro | 5 bis 10 Jahre | Ja | Antragssteller ist Gründer, frischer Selbstständiger, junger Unternehmer oder Übernehmer eines kleineren Betriebs (Liste nicht abschließend) |
ERP-Förderkredit KMU | Kredit bis zu 25 Millionen Euro | bis zu 20 Jahre | Ja | Umsatz nicht größer als 50 Millionen Euro pro Jahr Belegschaft unter 250 Mitarbeitern |
Exist-Gründerstipendium | Höhe der Förderung variiert je nach Qualifikation und persönlichen Umständen (Übernahme der Kosten für Lebensunterhalt) | bis zu einem Jahr | Nein | Technologische oder wissensbasierte Innovation als Gründungsvorhaben, die sich durch Einzigartigkeit auszeichnet |
Mein Mikrokredit | Kredit bis zu 25.000 Euro | 2 Jahre | Ja | Kein Zugang zu klassischen Bankkrediten Erfolgsaussichten & gute Bonität |
Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit
Der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit ist eine finanzielle Unterstützung, die arbeitslose Personen erhalten können, wenn sie den Schritt in die Selbstständigkeit als Existenzgründer wagen. Dieses Förderprogramm zielt darauf ab, den Übergang von der Arbeitslosigkeit zur Selbstständigkeit zu erleichtern und bietet finanzielle Sicherheit während der Gründungsphase.
In welcher Höhe und wie lange wird der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur gewährt?
Der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur stellt keine einmalige Zahlung dar. Stattdessen erfolgt der Gründungszuschuss monatlich und über mehrere Monate hinweg. Des Weiteren müssen Gründer wissen, dass der Gründungszuschuss sich in zwei Stufen aufteilt. In der ersten Phase, die sechs Monate dauert, erfolgt ein Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes und zusätzlich werden weitere 300 Euro monatlich für die soziale Absicherung überwiesen. Nach Ablauf der ersten sechs Monate und sofern Sie nachweisen können, dass Sie eine intensive hauptberufliche Tätigkeit ausüben, erhalten Sie für weitere neun Monate die 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung.
Welche Höhe und Dauer beim Gründungszuschuss in welcher Phase gewährt wird, zeigt nochmal die folgende Tabelle:
Merkmale | Stufe 1 des Gründungszuschusses | Stufe 2 des Gründungszuschusses |
---|---|---|
Dauer | 6 Monate | 9 Monate |
Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes | Ja | Nein |
Zuschuss zur sozialen Absicherung | Ja, in Höhe von 300 Euro | Ja, in Höhe von 300 Euro |
Voraussetzungen | Erfolgreiche Beantragung | Erfolgreiche (Zweit-)Beantragung Nachweis einer hauptberuflichen Selbstständigkeit |
Die Gesamtdauer der Unterstützung durch den Gründungszuschuss beträgt somit 15 Monate. Eine längere Bezugsdauer ist nicht vorgesehen.
Was sind die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit?
Um den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Arbeitslosenstatus: Sie müssen als arbeitslos gemeldet sein, um für den Gründungszuschuss infrage zu kommen.
- Mindestanspruch auf Arbeitslosengeld I: Es ist erforderlich, dass Sie noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.
- Bisherige selbstständige Tätigkeit: Wenn Sie zuvor bereits selbstständig im Nebenerwerb tätig waren, ist dies zulässig, solange Sie die Anforderungen für den Gründungszuschuss erfüllen.
- Tragfähigkeit der Geschäftsidee: Sie müssen die Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee nachweisen, in der Regel durch die Vorlage eines überzeugenden Businessplans sowie eine positive Stellungnahme eines Experten.
- Fähigkeiten und Kenntnisse: Sie sollten die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung Ihrer geplanten selbstständigen Tätigkeit darlegen können.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, haben Sie gute Aussichten, dass die Arbeitsagentur Ihnen Zuschüsse zum Lebensunterhalt und zur sozialen Absicherung in Form des Gründungszuschusses bewilligt. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Unterstützung um eine Ermessensleistung handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Muss der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit zurückgezahlt werden?
Besonders vorteilhaft für Existenzgründer ist die Tatsache, dass der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden muss. Hinzu kommt, dass die Unterstützung durch den Gründungszuschuss nicht von Ihrem Geschäftserfolg abhängig ist. Selbst im Falle des Scheiterns Ihrer Geschäftsidee sind Sie somit nicht verpflichtet, die erhaltenen Fördermittel zurückzuerstatten!
Eine Ausnahme von dieser Regel tritt nur in dem Fall auf, wenn bei der Antragstellung fehlerhafte Angaben gemacht wurden und der Zuschuss infolgedessen auf falschen Annahmen beruht.
Wie wird der Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur beantragt?
Die Beantragung des Gründungszuschusses umfasst mehrere Schritte. Zunächst müssen Sie einen Termin bei der Bundesagentur für Arbeit vereinbaren – dies kann online über eine Online-Anfrage oder telefonisch (0800 4555500) erfolgen. Nach diesem Termin, in dem unter anderem besprochen wird, ob Sie sich überhaupt als Kandidat eignen und welche Unterlagen nötig sind, erhalten Sie das Antragsformular. Die offizielle Antragstellung inklusive des Hochladens aller Unterlagen erfolgt anschließend auch wieder online.
Einstiegsgeld – Voraussetzungen und Höhe
Das Einstiegsgeld stellt eine finanzielle Unterstützungsleistung dar, die von der Arbeitsagentur bereitgestellt wird. Es richtet sich gezielt an Gründer, die zuvor Leistungen des Arbeitslosengelds II (auch bekannt als Hartz IV) bezogen haben und nun ein solides Geschäftskonzept für ihre Selbstständigkeit präsentieren können. Diese Geldleistung dient dazu, den Übergang von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit zu erleichtern.
Wichtig: Es existiert kein rechtlicher Anspruch auf den Bezug von Einstiegsgeld! Die Entscheidung über eine potenzielle Auszahlung obliegt der Arbeitsagentur.
Was sind die Voraussetzungen für das Einstiegsgeld?
Der Erhalt von Einstiegsgeld für die Existenzgründung ist an einige Bedingungen gekoppelt, wie:
- aktueller Bezug von Bürgergeld,
- Gründungsvorhaben umfasst eine hauptberuflich ausgeübte Selbstständigkeit (mind. 15 h / Woche),
- keine bereits vorliegende Selbstständigkeit und
- erfolgversprechende Gründungsidee.
Höhe und Bezugsdauer: Was sind die Konditionen des Einstiegsgeldes?
Einstiegsgeld stellt keine einmalige Förderung dar, sondern wird monatlich in einer – Ihrer Situation entsprechenden – Höhe ausgezahlt. Eine Pflicht zur Rückzahlung besteht nicht. Die Höhe des Einstiegsgeldes kann während der Bezugsdauer variieren. Die maximale Bezugsdauer für das Einstiegsgeld beläuft sich auf 24 Monate.
Wie wird das Einstiegsgeld beantragt?
Die Beantragung des Einstiegsgeldes erfolgt durch die Vereinbarung eines Beratungstermins mit einer entsprechenden Dienststelle. In diesem Termin erfolgt eine erste Abwägung, ob die Förderung eine Option darstellt. Demnach empfiehlt es sich, bereits zu dem ersten Beratungstermin ein paar wichtige Unterlagen vorzuweisen. Die Bundesagentur der Arbeit verweist unter anderem auf folgende Dokumente:
- Businessplan (inklusive ausgearbeiteten Finanzplan; d.h. mit Umsatzprognose, Rentabilitätsplanung & Offenlegung des Kapitalbedarfs) und
- Lebenslauf.
ERP-Gründerkredit – StartGeld
Der ERP-Gründerkredit (StartGeld) ist ein auf Existenzgründer ausgerichtetes Darlehensprogramm. Das „Startgeld“ wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt. Dieses Programm ist darauf ausgerichtet, Gründerinnen und Gründern sowie jungen Unternehmen finanzielle Unterstützung in der Startphase zur Verfügung zu stellen. Es zielt darauf ab, die Gründung und Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu fördern.
Wer kann das StartGeld beantragen?
Der ERP-Gründerkredit (StartGeld) kann – wie der Name bereits verrät – vor allem von Gründern und Menschen, die sich Selbstständigkeit wagen wollen, genutzt werden. Allerdings können auch junge Unternehmer, die ihren Betrieb festigen wollen, den Kredit beantragen. Dasselbe gilt übrigens auch für Unternehmer nach Betriebsübernahme. Das StartGeld beschränkt sich aber in jedem Fall auf kleine Unternehmen.
Konditionen des ERP-Gründerkredit – Kredithöhe und Laufzeit
Über den ERP-Gründerkredit StartGeld können Sie bis zu 125.000 Euro erhalten (50.000 Euro davon einsetzbar für Betriebsmittel). Dieses Darlehen können Sie also beispielsweise für den Erwerb von Maschinen, Computern, Firmenfahrzeugen, Büroeinrichtung, Software oder für Betriebsmittel wie Waren beantragen. Ebenso können Mieten, Beratungsdienste und Personalkosten darüber finanziert werden.
Die Laufzeit variiert je nach vereinbartem Kredit – kann aktuell allerdings bis zu 10 Jahren betragen (alternativ 5 Jahre).
ERP-Förderkredit KMU
Der ERP-Förderkredit für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist ein weiteres Darlehensprogramm von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dieses Programm zielt darauf ab, KMU finanziell zu unterstützen und ihre Investitionen in betriebliche Projekte zu fördern.
Welche Unternehmen können den ERP-Förderkredit beantragen?
Ausschließlich kleinere und mittlere Betriebe können den ERP-Förderkredit KMU beantragen. Doch was bedeutet das genau? Folgende Voraussetzungen haben die Unternehmen – oder aber Gründer, Selbstständige und Einzelunternehmer – zu erfüllen:
- Umsatz nicht größer als 50 Millionen Euro pro Jahr
- Belegschaft unter 250 Mitarbeitern
Ein Kredit mit einer Übernahme des Risikos ist leider nur für Unternehmer geeignet, die bereits 2 Jahresabschlüsse absolviert haben und als Beleg anführen können.
Konditionen des ERP-Förderkredit KMU
Die Konditionen des ERP-Förderkredit KMU variieren je nach Unternehmen stark. Grundsätzlich besteht die Chance, einen Kredit von maximal bis zu 25 Millionen Euro zu erhalten. Eine Rückzahlungsfrist von bis zu 20 Jahren sowie eine tilgungsfreie Zeit von bis zu 3 Jahren sind möglich – und natürlich sehr attraktiv für kleinere Unternehmen.
EXIST-Gründerstipendium
Wenn Sie studiert haben und nun den Wunsch haben, zu gründen, könnte das EXIST-Gründerstipendium des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die richtige Option für Sie sein. Dieses Programm bietet finanzielle Unterstützung für Studierende, Absolventen und Wissenschaftler von Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen, um ihre Geschäftsideen umzusetzen. Sie haben sogar die Möglichkeit, sich als kleines Team (maximal 3 Personen) zu bewerben und das Stipendium in Anspruch zu nehmen.
Was sind die Voraussetzungen des EXIST-Gründerstipendiums?
Neben der Grundvoraussetzung, dass es sich bei den Bewerbern um Studierende, Absolventen (die höchstens 5 Jahre aus der Uni raus sind) oder eben Wissenschaftler handeln muss, fördert EXIST lediglich Projekte, die sich durch folgende Merkmale auszeichnen:
- wissensbasiert,
- technologische Ausrichtung,
- innovationslastig sowie
- erfolgversprechend für Markt und Wirtschaft,
- einzigartig (Vorliegen von Alleinstellungsmerkmalen).
Wie erfolgt die Förderung und wie lange?
Das Stipendium von EXIST beträgt stets höchstens ein Jahr. Die Förderung erfolgt in Form von monatlichen Zuschüssen für die Absicherung des persönlichen Lebensunterhaltes. Die Höhe der Förderung variiert je nach Qualifikation und persönlichen Umständen.
Mein Mikrokredit
„Mein Mikrokredit“ ist ein Finanzierungsprogramm, das in Deutschland von verschiedenen regionalen Mikrofinanzinstituten und -organisationen angeboten wird. Dieses Programm richtet sich an kleine Unternehmen, Selbstständige, und Existenzgründer, die Schwierigkeiten haben, Zugang zu traditionellen Bankkrediten zu erhalten. Es wurde entwickelt, um die Finanzierungslücke zu schließen und diesen Zielgruppen den dringend benötigten finanziellen Rückhalt zu bieten.
Höhe und Laufzeit des Mikrokredits
Mein Mikrokredit bietet ein Darlehen von höchstens 25.000 Euro. Die Rückzahlung muss stets in maximal 48 Monaten, also in zwei Jahren erfolgen. Nach sechs Monaten erfolgreicher und störungsfreier Tilgung des ersten Mikrokredites können Unternehmen einen weiteren Mikrokredit beantragen – die maximale Kredithöhe von 25.000 Euro gilt weiterhin. Der aktuelle Zinssatz für „Mein Mikrokredit“ beläuft sich aktuell auf 8,1 Prozent pro Jahr.
Wie wird der Mikrokredit beantragt?
Der Antrag auf einen Mikrokredit erfolgt direkt an das gewünschte Mikrofinanzinstitut. Eine Auswahl finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Sowohl das Mikrofinanzinstitut als auch die Bank, die den Kredit vergibt, prüft anschließend den Antrag, wobei insbesondere die Erfolgsaussichten des Unternehmens im Mittelpunkt stehen.
Welche Gründungszuschüsse müssen zurückgezahlt werden – welche nicht?
Bei den verschiedenen Förderungen für die Existenzgründung sollten angehende Gründer stets darauf achten, ob es sich um eine Förderung ohne Rückzahlungspflicht handelt oder eben mit. In der Regel handelt es sich bei staatlichen Förderungen, wie zum Beispiel dem Einstiegsgeld oder dem Gründungszuschuss, um Zahlungen ohne Gegenwert. Die verschiedenen Förderkredite – die oftmals von Banken vergeben werden – müssen oftmals nicht nur zurückgezahlt werden, sondern das auch noch mit Zinsen. Hierunter fallen zum Beispiel der ERP-Gründerkredit und -Förderkredit.
Allerdings haben Gründer bei solchen Kreditinstituten in der Regel eine Chance auf höhere Geldsummen. Staatliche Förderungen reichen dagegen oft nicht aus für eine kostenintensive Neugründung. Welche Form der Förderung sich für Sie als Gründer eignet, hängt demnach auch von Ihrem Gründungsvorhaben ab.
Warum wird die Existenzgründung überhaupt gefördert?
Die Förderung der Existenzgründung durch den Staat und die einzelnen Bundesländer dient mehreren wichtigen Zielen und hat verschiedene Vorteile für die Gesellschaft und die Wirtschaft.
- Wirtschaftliche Entwicklung: Existenzgründer und kleine Unternehmen tragen maßgeblich zur wirtschaftlichen Entwicklung eines Landes bei. Sie schaffen Arbeitsplätze, generieren Steuereinnahmen und fördern die Innovation. Dies wirkt sich positiv auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) und die allgemeine Wohlstandsentwicklung aus.
- Arbeitsplatzschaffung: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind oft die größten Arbeitgeber in einem Land. Durch die Förderung von Existenzgründungen werden neue Arbeitsplätze geschaffen und die Arbeitslosenquote reduziert.
- Innovation und Wettbewerbsfähigkeit: Start-ups und Gründer bringen häufig frische Ideen und innovative Technologien auf den Markt. Dies fördert die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes auf globaler Ebene und stärkt die Position in Schlüsselindustrien.
- Diversifizierung der Wirtschaft: Die Unterstützung von Existenzgründungen ermöglicht es einer Volkswirtschaft, sich breiter aufzustellen und weniger abhängig von einzelnen Branchen oder Großunternehmen zu sein. Das erhöht die Stabilität und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft gegenüber externen Schocks.
- Soziale Integration: Existenzgründungen bieten oft Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund die Möglichkeit, wirtschaftlich aktiv zu werden. Dies fördert die soziale Integration und gleicht Ungleichheiten aus.
FAQ – Antworten auf häufige Fragen zur Gründungsförderungen
Noch Fragen? Im Folgenden finden Sie weitere Antworten auf Fragen, die häufig im Zusammenhang mit Förderungen für Existenzgründungen gestellt werden.