Geschäftskonto, Startkapital und Co.: Die wichtigsten steuerlichen und finanziellen Aspekte bei der Firmengründung

Vom Papier zu Umsatzerfolgen – damit aus einer Idee ein Unternehmen wird, ist etwas Planung gefragt. Die optimale Rechtsform, notwendiges Startkapital, Fördermittel und Co. sind wichtige Puzzleteile für den späteren Erfolg.
Inhaltsverzeichnis

Finanzierung der Idee: die Frage des Startkapitals klären

Die Umsetzung der Unternehmensidee erfordert Investitionen. Manchmal reichen Eigenersparnisse dafür aus, mitunter muss eine Fremdfinanzierung unterstützen. Infrage kommen dürfen beispielsweise Bankdarlehen für Gründende, Business-Angels oder Finanzspritzen aus dem persönlichen Umfeld (beispielsweise durch Freunde oder Bekannte). Fördermittel, wie sie durch die KfW oder andere Institutionen zur Verfügung gestellt werden, sind eine weitere Option zur Gründungsfinanzierung.

Möchten Gründende eine Fördermöglichkeit nutzen, wird oftmals ein Businessplan verlangt. Er zeigt, wie erfolgversprechend die Idee ist und ob eine Gewinnabsicht dahintersteckt. Für einen solchen Plan gibt es auf Wunsch geförderte Unterstützung, beispielsweise durch die IHK.

Gründerkredit lässt sich steuerlich absetzen

Viele Gründende nutzen Darlehen zur Realisierung ihrer Geschäftsidee. Die Zinskosten lassen sich sogar geltend machen und helfen bei der Steuerersparnis. Zusätzliche Darlehenskosten (beispielsweise Bearbeitungsgebühren oder Kreditberatung) lassen sich ebenfalls ansetzen.

Wichtig ist die steuerliche Berücksichtigung in jenem Jahr, in dem sie tatsächlich anfallen. Werden sie erst später bezahlt, spielt das keine Rolle. Hat die Bank die Zinsen beispielsweise für das Geschäftsjahr 2019 berechnet, bucht sie jedoch erst zum Jahresbeginn 2020 ab, müssen sie dennoch in die Steuererklärung für 2019 fließen. Eine Ausnahme besteht für Freiberufler, denn sie setzen die Zinsen stets in jenem Zeitraum ab, in dem sie tatsächlich entrichtet werden.

Gründungszuschuss ist sogar steuerfrei

Wer seine Unternehmensidee aus einer arbeitssuchenden Situation heraus umsetzen möchte, kann einen Gründungszuschuss gewährt bekommen. Dessen Höhe und die Konditionen sind Ermessenssache und werden von der zuständigen Arbeitsagentur bestimmt. Laut § 3 Nr. 2 EstG ist der Zuschuss allerdings steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt bzw. versteuert werden. Gründende versteuern nur die Gewinne, die aus ihrer selbständigen Tätigkeit resultieren.

Das richtige Konto wählen

Bereits bei der Unternehmensgründung gilt es, sämtliche Einnahmen und Ausgaben zu verwalten. Dafür sollte kein privates Konto genutzt werden, da die Trennung von privaten und beruflichen Geldflüssen viel Aufwand bedeuten kann.

Viele Gründende haben es schwer, ein Konto zu eröffnen, denn sie können meist noch keine Erfolge oder andere Belege (beispielsweise die Umsatzsteuervoranmeldung, Einkommensteuererklärung) für ihre unternehmerischen Tätigkeiten vorweisen. Ein Girokonto ohne SCHUFA könnte eine Alternative darstellen, denn hierbei wird die Bonität nicht geprüft. Stattdessen wird das Konto auf Guthabenbasis zur Verfügung gestellt.

Gründende können ihre Einnahmen und Ausgaben sofort übersichtlich verwalten und haben alles für die Buchhaltung sortiert. Der Nachteil bei einem Girokonto ohne SCHUFA besteht jedoch im fehlenden zusätzlichen Verfügungsrahmen. Ein Dispo wird aufgrund der fehlenden Bonitätsprüfung meist nicht gewährt. So bleiben finanzielle Zusatzspielräume aus, jedoch können sich Gründende an den effizienteren Umgang mit ihren liquiden Mitteln gewöhnen.

Die richtige Rechtsform bewahrt vor enormen Ausgaben

Bei der Unternehmensgründung geht es auch um die optimale Rechtsform. Kleingewerbe, GmbH oder UG – alle haben ihre Vorzüge und Nachteile. Eine Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass es zwischen 2019 und 2021 deutlich mehr Gründungen größerer Unternehmen (ein Wachstum von 3,5 Prozent) gab. Dafür wurden weniger Kleinunternehmen gegründet.

Ursachen dafür könnten vor allem in den Risiken und Steuervorzügen liegen. Wer ein Kleinunternehmen gründet und beispielsweise als Freiberufler tätig ist, haftet im Notfall auch mit seinem privaten Vermögen. Gleiches gilt für eine GbR oder eine OHG. Eine begrenzte Haftung gibt es hingegen bei der GmbH sowie der UG.

Wer eine GmbH gründen möchte, muss allerdings ein Mindestkapital von 25.000 Euro vorweisen und dies als Einlage hinterlegen. Bei der UG beträgt das Mindestkapital lediglich 1 Euro. Viele Gründende entscheiden sich, das Risiko für ihr Unternehmen und die finanzielle Belastung zu teilen. Wird eine GmbH gegründet, können mehrere Gesellschafter aufgenommen werden, die alle einen Anteil der 25.000 Euro Mindesteinlage einbringen.

Wer sich für eine GmbH entscheidet, sollte aber auch die Transparenzpflicht kennen. Die Bilanzen müssen veröffentlicht werden, was bei einer GbR oder eine OHG nicht der Fall ist. Auch der steuerliche Aufwand ist bei einer GmbH deutlich höher, denn die Kosten für eine Bilanzerstellung liegen ein Vielfaches über jenen einer Steuererklärung eines Einzelunternehmens oder eines Kleingewerbes.

Tipp: Wer sich auf Investorensuche begeben möchte, hat mit der Rechtsform GmbH gute Chancen. Ursächlich dafür ist vor allem die Transparenz, denn Investoren erhalten einen detaillierten Einblick über sämtliche Zahlen und können auf diese Weise den Erfolg bzw. Misserfolg ihrer Einlage besser sehen. Die GbR hingegen ist für viele Investoren ungeeignet, da sie eine unbegrenzte Haftung aufweist und keine Bilanzierung verpflichtend ist.

Steuern sparen ab der ersten Sekunde der Unternehmensidee

Viele Gründende wissen gar nicht, dass sie Ausgaben bzw. Verluste schon bis zu einem Jahr vor der Gründung geltend machen können. Die „vorweggenommenen Betriebsausgaben“ müssen dafür jedoch übersichtlich in einer Liste zusammengefasst und plausibel dargestellt werden. Vor der eigentlichen Gründung fallen häufig verschiedene Kosten für Telefon, Porto, Kopieren, Eintrittsgelder für Messen, Fachliteratur und vieles mehr an. Diese Aufwendungen können Gründende sammeln, auch vor der Existenzgründung.

Bei der ersten Steuererklärung nach Gründung kommen diese Ausgaben zur Anrechnung und können die Einkommensteuer bzw. Umsatzsteuer deutlich reduzieren. In den meisten Fällen erzielen Gründende im ersten Jahr lediglich geringe Umsätze, müssten jedoch theoretisch die Einkommensteuer im Voraus entrichten. Eine Entlastung kann ein Antrag auf Ist-Versteuerung sein, denn die Vorsteuer muss erst an den Fiskus überwiesen werden, wenn der Kunde die Rechnung tatsächlich beglichen hat.

Die richtige Belegverwaltung von Anfang an

Eine gut organisierte Buchhaltung ist für Gründende unerlässlich. Sie spart nicht nur Zeit, sondern vermeidet auch, dass die Kosten nicht richtig für die Steuererklärung erfasst werden. Viele innovative Geschäftskonten haben eine Schnittstelle mit einem eigenen Buchhaltungsprogramm. Dadurch werden sämtliche Transaktionen automatisiert übertragen. Die Belege zu den einzelnen Positionen können ebenso leicht hinzugefügt werden.

Je höher der Digitalisierungsgrad in der Buchhaltung, desto effizienter erfolgt die Verarbeitung. So ist es möglich, auch mit externen Fachkräften zusammenzuarbeiten, um beispielsweise die Buchhaltung auszulagern oder bei Stoßzeiten zu entlasten.