So starten Sie als Reiseveranstalter: Das Wichtigste in Kürze

So starten Sie als Reiseveranstalter: Das Wichtigste in Kürze

Bald startet der Sommer und damit geht auch das Reisen wieder los. Haben Sie schon einmal daran gedacht, sich mit einem Nischenportal als Reiseanbieter von Spezialreisen selbstständig zu machen? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie für den Start als Reisevermittler wissen müssen.
Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Reiseveranstalter?

Als Reiseveranstalter gilt, wer im Sinne des § 651a BGB eine Pauschalreise anbietet und mindestens zwei sogenannte Hauptleistungen (zum Beispiel Flug und Unterkunft) als Paket unter eigenem Namen zu einem Gesamtpreis bündelt.

Reiseveranstalter sind auf die Angebote von Hotels und Fluggesellschaften angewiesen. Sie selektieren diese Angebote und fassen sie zu einem pauschalen Reisepreis auf eigenes Risiko zusammen.

Wie gründet man ein Reiseunternehmen?

Für die Gründung eines Reiseunternehmens müssen nur wenige Schritte unternommen werden. Denn für die Gründung müssen Sie keine Ausbildung vorweisen – auch, wenn dies nicht schaden kann. Stattdessen benötigen Sie „lediglich“ einen Gewerbeschein sowie spezielle Lizenzen, je nach Art der Reisen, die Sie veranstalten. Folgende Schritte erfordert die Gründung eines Reiseunternehmens:

1. Schritt: Gewerbeanmeldung

Da es sich beim Reiseveranstalter um ein überwachungspflichtiges Gewerbe handelt, müssen Sie Ihr neues Reiseunternehmen natürlich zuerst als Gewerbe anmelden. Benötigt wird hierfür ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Ihr polizeiliches Führungszeugnis.

2. Schritt: Einholung der Lizenzen

Je nach Art der Reisen, die Sie als Reiseveranstalter organisieren, brauchen Sie verschiedene Lizenzen:

  • Busreisen oder andere Reisen mit Personenkraftfahrzeugen: Wenn Ihre Reiseleistungen Busreisen umfassen, benötigen Sie in diesem Fall nach dem Personenbeförderungsgesetz eine Genehmigung für Ausflugsfahrten und Ferienreiseziele.
  • Bahnreisen: Für Bahnreisen ist hingegen eine Lizenz der Deutschen Bahn relevant. Jedoch ist auch diese Lizenz an bestimmte Bedingungen gekoppelt, die ein Reiseveranstalter vorweisen muss.
  • Flugreisen: Für die Vermittlung von Flugreisen bzw. Linienflügen ist die IATA-Lizenz (International Air Transport Association) erforderlich. Diese muss vorab beantragt werden. Alternativ bietet sich die Zusammenarbeit mit Reisebüros an, die über eine IATA-Lizenz (International Air Transport Association-Lizenz) verfügen. Die IATA betreibt ein Agentursystem zwischen Linienfluggesellschaften und Verkaufsagenturen wie etwa Reisebüros (www.iata.de). 

Welche persönlichen Kompetenzen brauchen Sie als Reisevermittler? 

Als Reiseveranstalter müssen Sie keine Ausbildung als Reisebürofachkraft mitbringen. Es gelten keine speziellen Rechtsvorschriften oder Einschränkungen für Ihr Gewerbe. Dringend erforderlich ist jedoch eine gute Branchenkenntnis, die Sie zum Beispiel als Reiseleiter erworben haben. Wichtig sind hervorragende Kontakte sowohl vor Ort als auch zu Reisebüros oder Reise-Influencern.

Welches Startkapital brauchen Sie als Reiseveranstalter?

Für Ihre Existenzgründung als Reiseveranstalter brauchen Sie kein großes Startkapital. Lediglich die Kosten für das Marketing und für die Dokumente der Gewerbeanmeldung kommen vor der ersten Buchung auf Sie zu.

Sobald ein Kunde eine Reise bucht, entstehen die ersten direkten Kosten. Hier liegt es in Ihrem Ermessen, wie hoch die erste Anzahlung des Reisepreis ausfallen soll, damit Sie die Kosten bis zur Restzahlung decken können.

Welche Pflichten muss ein Reiseveranstalter erfüllen?

Einem Reiseveranstalter kommen gemäß Reisevertragsrecht spezielle Pflichten zu, die das Reiseunternehmen erfüllen muss. Zu diesen Pflichten gehören unter anderem:

Pflicht zur Erstattung der Reisekosten durch eine Insolvenzversicherung

Sollte die gebuchte Reise der Kunden aufgrund einer Illiquidität des Veranstalters nicht stattfinden können, muss das Reiseunternehmen die finanziellen Leistungen erstatten. Zu diesem Zweck ist der Abschluss einer Insolvenzversicherung, auch Kundengeldabsicherung, von Nöten. Diesen Insolvenzversicherungsschein muss der Kunde vor der ersten Anzahlung bereits bekommen.

Informationspflichten vor und nach Abschluss des Reisevertrags

Reiseveranstalter müssen Ihren Kunden vor allem folgende Informationen verpflichtend liefern:

  • Reisebestätigung mit allen gebuchten Leistungen sowie Sonderleistungen und den Zahlungsbedingungen,
  • vollständige Reiseunterlagen (Anfahrt, Abfahrt, Hotel-Adresse und gegebenenfalls Daten zum Hotel-Transport),
  • Darlegung der AGBs,
  • Visa- und Pass-Regelungen,
  • erforderliche (Zusatz-)Versicherungen,
  • Risiken des Reiseortes und
  • nötige Impfungen für die Reise.

Reiseverträge großer Veranstalter wie TUI bieten Ihnen eine Orientierung für die Erstellung eines Reisevertrages mit allen wichtigen Informationen.

Für die Gestaltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bieten Ihnen verschiedene Verbände in der Reisebranche kostenpflichtige Empfehlungen an. Im Zweifel sollten Sie einen im Reiserecht versierten Anwalt zu Rate ziehen.

Welche Versicherungen muss ein Reiseveranstalter abschließen?

Jeder Reiseveranstalter muss eine so genannte Kundengeldabsicherung (Insolvenzversicherung) nach § 651k BGB vorweisen. Hinzu kommen Haftpflichtversicherungen gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Wie jeder andere Unternehmer müssen Sie sich zudem gegen Krankheit selbst versichern und für Ihr Alter vorsorgen. 

Wie ermitteln Sie Ihre Reisepreise?

Experten empfehlen bei der Kalkulation des Reisepreis eines Pauschalangebots als Faustregel, dass die Summe aller Leistungen nicht höher sein sollte, als wenn der Reisende sich seine Reise selbst buchen würde. Sie leben also von Rabatten, die Sie mit Fluggesellschaften, Busunternehmen und Übernachtungsbetrieben aushandeln.

Als Branchenneuling mit geringen Umsätzen müssen Sie sich hier mit recht bescheidenen Margen zufriedengeben. So räumen Hotels in der Hauptreisezeit oft nicht mehr als 8 Prozent Rabatt ein, in der Nebensaison können es aber auch 20 Prozent sein.

Tipps: Wie werden Sie ein erfolgreicher Reiseveranstalter?

Im Bereich Pauschalreisen muss sich der Reiseveranstalter auf einen harten Preis- und Konkurrenzkampf einstellen. Ein Blick in die Kataloge von Reisebüros oder ins Internet zeigt, dass sich auf dem Markt Hunderte von kleinen Veranstaltern tummeln. Hinzu kommt die marktbeherrschende Stellung der großen Reiseanbieter mit entsprechend niedrigen Preisen.

Als Einsteiger müssen Sie sich nach Ansicht von Experten auf eine Anlaufzeit Ihres Unternehmens von etwa drei Jahren gefasst machen. Erfolg verspricht Leidenschaft und ein Alleinstellungsmerkmal, dass Sie von anderen Reisevermittlern unterscheidet.                                       

Damit Ihnen der Einstieg als Reiseveranstalter gelingt, haben wir Ihnen wertvolle Tipps zusammengestellt, mit denen Sie sich nicht nur von der Konkurrenz abheben können, sondern auch Ihre ersten Kunden anlocken.

  • Marketing: Wichtig sind neben einem stets aktuellen und professionellen Internet-Auftritt nach wie vor Anzeigenwerbung in der regionalen Presse und Prospekte.
  • Nischenangebote: Spezialisten können sich am besten am Markt behaupten. Für Ihre Spezialangebote eigenen sich Themen wie Abenteuer (Adventure-Trips, Wandern, Camping), Bildung (Sprach-, Bildungs- und Städtereisen), Freizeitgestaltung (Theaterworkshops, Skireisen, Hobbyurlaub).
  • Zielgruppenangebote: Sie haben die Möglichkeit, Reiseleistungen für einzelne gesellschaftliche Gruppen zu schnüren, also für Singles, Senioren, Jugendliche, Eltern mit Kindern oder Behinderte, mit denen Sie die individuellen Bedürfnisse der Reisenden optimal befriedigen.
  • Regionale Angebote: Wenn Sie besondere Erfahrungen für Reisen in eine bestimmte Region mitbringen, kann es sich auch lohen, sich nach Standort zu spezialisieren.
  • Reisetrends: Auch in der Tourismusbranche lassen sich Trends erkennen. Reisen ist im ständigen Wandel und hat sich durch Corona und Social-Media stark geändert. Wenn Sie die Trends stetig beobachten, haben Sie die Möglichkeit, sich auf solche zu spezialisieren und Ihre Leistungen danach anzupassen.