Konnossement: Definition, Funktionen, Angaben & Ablauf
Definition: Was ist das Konnossement?
Ein Konnossement ist ein rechtlich bindendes Dokument (Seeladeschein, engl. Bill of Lading [B/L]), das im internationalen Handel eine zentrale Rolle spielt. Es handelt sich dabei um einen Frachtbrief, der detaillierte Informationen über den Transport von Waren auf dem Seeweg enthält. Das Konnossement fungiert als Eigentumsnachweis und Bestätigung für den Erhalt der Güter durch die Reederei.
In diesem Dokument werden wichtige Daten wie die Art der transportierten Waren, die Menge, der Versandhafen, das Bestimmungsziel, der Name des Versenders und des Empfängers sowie die Bedingungen für den Transport festgehalten. Das Konnossement wird in der Regel in mehreren Ausfertigungen erstellt, wobei jede Partei (Versender, Frachtführer, Empfänger) eine Kopie erhält.
Ein bedeutender Aspekt des Konnossements ist seine Übertragbarkeit, die es ermöglicht, dass die Waren während des Transports den Besitzer wechseln können. Dies erleichtert den Handel, da das Konnossement als Handelsinstrument verwendet werden kann, um den Besitz der Waren zu übertragen.
Das Konnossement ist nicht nur ein Versanddokument, sondern hat auch erhebliche Auswirkungen auf den Zollprozess. Es wird oft als Sicherheit für Finanztransaktionen genutzt und spielt eine entscheidende Rolle bei der Abwicklung von Versicherungsansprüchen im Falle von Schäden oder Verlust während des Transports.
Welche Funktionen hat das Konnossement?
Das Konnossement übernimmt verschiedene Funktionen im Exportgeschäft:
- Vertragsabschluss für den Seefrachttransport: Das Konnossement fungiert als schriftlicher Nachweis für den Abschluss eines Seefrachtvertrags zwischen dem Verschiffer, wie beispielsweise einer Spedition, und der Reederei. Es dokumentiert die getroffenen Vereinbarungen bezüglich des Transports.
- Bestätigung der Übernahme der Waren: Das Dokument bestätigt offiziell, dass die Reederei die Verantwortung für die transportierten Waren übernommen hat. Dieser Nachweis markiert den Zeitpunkt, an dem die Waren in die Obhut der Reederei übergehen.
- Verpflichtung zur Warenübergabe: Durch das Konnossement wird die Reederei dazu verpflichtet, die Waren demjenigen zu übergeben, der das Konnossement vorlegt. Dies gewährleistet eine klare Regelung für die reibungslose Übergabe der Waren am Zielhafen.
- Nachweis der ordnungsgemäßen Bezahlung der Frachtgebühren: Das Konnossement dient als Beleg dafür, dass die Frachtgebühren ordnungsgemäß bezahlt wurden. Es dokumentiert die finanziellen Vereinbarungen gemäß dem Seefrachtvertrag.
- Beleg der Eigentumsrechte an der Ware: Das Konnossement ist ein entscheidendes Dokument für den Nachweis der Eigentumsrechte an den transportierten Waren. Der Inhaber des Konnossements hat das Recht, die Waren in Empfang zu nehmen, und dieses Recht kann durch den Handel mit dem Konnossement übertragen werden.
Das Konnossement, auch unter der Bezeichnung B/L (Bills of Lading) bekannt, fungiert als Finanzinstrument. Die Anwendung einer Orderklausel, die eine Ausstellung „an Order“ beinhaltet, transformiert es in ein Orderpapier. Die darin enthaltenen Rechte lassen sich dank Übergabe und Indossament übermittelbar machen. Sollte diese Orderklausel nicht eingesetzt werden, liegt wiederum ein Rektapapier vor. Die Übertragung der Rechte des Rektapapier kann aber nur durch Zession und Übergabe erfolgen.
Durch das Konnossement definieren Sie die Rechtsposition des Empfängers. Im Unterschied zum Frachtbrief (z. B. AWB) ist es nicht nur ein Begleitpapier der Ware, sondern gleichzeitig ein Empfangs- und Traditionspapier. In der Regel ersetzt die Übergabe des Konnossements die physische Übergabe der Ware selbst.
Im Besitz des Konnossements haben Sie die Verfügungsgewalt über die Ware und repräsentieren sie zugleich. Ein Konnossement ermöglicht es Ihnen beispielsweise, Ihre Ware zu verkaufen, solange sie sich noch auf dem Schiff befindet, vorausgesetzt es ist ‚an Order‘ ausgestellt. Auf diese Weise sichern Sie die Bezahlung Ihrer Ware, selbst wenn sie sich bereits auf dem Seeweg befindet.
Welche Angaben muss ein Konnossement enthalten?
Der Inhalt dieses Papieres ist in § 515 HGB geregelt.
- Ort und Tag der Ausstellung,
- Name und Anschrift des Ablagers,
- Name des Schiffes,
- Name und Anschrift des Verfrachters,
- Abladungshafen und Bestimmungsort,
- Name und Anschrift des Empfängers und eine etwaige Meldeadresse,
- Art des Gutes und dessen äußerlich erkennbare Verfassung und Beschaffenheit,
- Maß, Zahl oder Gewicht des Gutes und dauerhafte und lesbare Merkzeichen,
- die bei Ablieferung geschuldete Fracht, bis zur Abliefefertigungrung anfallende Kosten sowie einen Vermerk über die Frachtzahlung,
- Zahl der Ausfertigungen.
Welche Arten von Konnossement gibt es?
Es gibt nicht nur ein Konnossement, sondern verschiedene. So sind zum Beispiel das Bordkonnossement und das Übergabekonnossement zwei verschiedene Arten von Konnossementen, die jeweils spezifische Funktionen im internationalen Handel erfüllen.
- Bordkonnossement: Ein Bordkonnossement ist ein spezieller Typ des Konnossements, der auch als „on board“ oder „Shipped on Board“ bezeichnet wird. Es bestätigt, dass die Waren tatsächlich an Bord des Schiffes geladen wurden. Dieses Dokument wird häufig verwendet, um den Zeitpunkt des Versands zu dokumentieren und ermöglicht es dem Versender, den Beginn der Reise der Waren zu bestätigen.
- Übergabekonnossement: Das Übergabekonnossement ermöglicht dem Inhaber, der auf dem Dokument namentlich genannt ist oder durch Indossament bestimmt wurde, die Übertragung des Eigentums an den transportierten Waren. Diese Flexibilität ist besonders wichtig im internationalen Handel, da sie den Handel und die Finanzierung erleichtert.
Ablauf: Wie funktioniert ein Konnossement?
Das Konnossement regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verfrachter und dem Empfänger der Ware. Seine wichtigste Eigenschaft ist die sogenannte Begebbarkeit. Das heißt, dass die Ware immer dann als übergeben anzusehen ist, wenn das Konnossement übergeben wurde.
Damit stellt es quasi die Ware selbst dar. Das hat einige wichtige Konsequenzen. Wird das Konnossement nämlich verkauft, gekauft oder verpfändet, geht auch die Ware auf den neuen Besitzer über.
Das heißt aber nicht, dass Ihre wertvollen Güter auf dem langen Seeweg schutzlos sind, sie also beispielsweise vom Kapitän einfach verkauft werden dürfen. Denn im Konnossement ist der Empfangsberechtigte eindeutig angegeben. Der Verfrachter darf die Ware an diesen aber nur ausliefern, wenn er ein gültiges Original des Konnossements vorlegen kann.
Unterwegs werden unterschiedliche Konnossements ausgestellt, die die Übergabe der Waren rechtskräftig belegen. So bestätigt der Verfrachter mit dem Übergabekonnossement, dass er die Ware zur Verschiffung angenommen hat.
Das Bordkonnossement bestätigt wiederum dem Verfrachter, dass die Waren an Bord eines Schiffes genommen wurden.
So darf jede am Transport beteiligte Partei die Güter an den nächsten Berechtigten in der Transportkette übergeben. Deshalb sind diese Angaben auch verbindlich. Die volle Verantwortung für die Waren trägt immer derjenige, unter dessen Obhut sich die Waren befinden.
Das Konnossement stellt den in der Transportkette Vorhergehenden von der Verantwortung frei – er hat die Waren schließlich übergeben. Deshalb wird auf den Konnossements auch immer der Zustand der Waren und ihrer Verpackungen festgehalten.
Übernimmt der Verfrachter von einer Spedition schon eingedrückte Fässer, so wird er das auf dem Konnossement festhalten. Genauso wird der Kapitän dies bei der Verladung tun. Dieser Vorgang wird als Abschreibung bezeichnet. Ist die Ware am Zielhafen angekommen und vom Schiff verladen, dann weist sich der Empfangsberechtigte mit seinem Exemplar des Konnossements als berechtigt aus und bekommt seine Lieferung ausgehändigt.