Arbeitsschutz im Unternehmen: Darauf sollten Sie achten

In zahlreichen Berufsfeldern lauern Gefahren: Chemikalien, große Maschinen oder Elektrizität können die Sicherheit von Mitarbeitern gefährden. So können Unternehmen das Thema Arbeitsschutz gut umsetzen.
Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Arbeitsschutz?

Unter Arbeitsschutz versteht man alle Methoden und Maßnahmen, die ein Arbeitgeber ergreift, um seine Mitarbeitenden vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen fassen dabei schriftlich zusammen, was beachtet werden muss, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Die wichtigsten Leitlinien sind in diesem Kontext das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

Im Zentrum des Interesses steht aber nicht nur der Schutz vor physischen Unfällen am Arbeitsplatz – auch wenn darauf das Hauptaugenmerk liegt, wenn es um das Thema Arbeitsschutz geht. Im sozialen und medizinischen Sinn müssen Unternehmen ebenfalls auf den Schutz ihrer Mitarbeiter achten. Beim medizinischen Arbeitsschutz stehen vor allem Risiken für Berufskrankheiten im Fokus, sodass beispielsweise ergonomisches Arbeiten hier wichtig wird. 

Im sozialen Bereich geht es insbesondere um den Schutz von Kindern, Jugendlichen, Frauen und (werdenden) Müttern. Dabei spielt nicht nur die Gestaltung der Arbeitsumgebung eine Rolle, sondern auch die Arbeitszeiten. 

Welche Pflichten haben Arbeitgeber beim Arbeitsschutz?

Denn laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, gesundheitliche Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und notwendige Sicherheitsmaßnahmen anzuordnen. Ein wichtiges Element für Gesundheitsschutz und Vorbeugung von Arbeitsunfällen ist dabei die Gefährdungsbeurteilung.

Außerdem sollten Sie als Arbeitgeber im Blick behalten, welche Mittel vor Ort nötig sind, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem Erste-Hilfe-Kästen und -Aushänge sowie rechtssichere Betriebsanweisungen für den Umgang mit Maschinen, Geräten und Chemikalien. Für detaillierte Leitfäden beziehungsweise Handlungshilfen zu verschiedenen Bereichen können sich Arbeitgeber an die entsprechende Berufsgenossenschaft der jeweiligen Branche wenden.

Wer trägt die Kosten für den Arbeitsschutz?

Wer in den Arbeitsschutz investiert, investiert ins Unternehmen. Die Kosten für den Arbeitsschutz trägt der Arbeitgeber. Sie dürfen nicht auf die Mitarbeiter umgelegt werden. Nach Berechnungen bezahlen Arbeitgeber im Durchschnitt 2,4 Prozent der Lohnsumme pro Jahr für den Arbeitsschutz.

Arbeitsschutz ist nicht nur aus Gründen der Haftung für Arbeitgeber interessant. Körperlich gesunde und psychisch stabile Mitarbeiter sind in der Regel auch leistungsfähiger und motivierter und tragen somit zu einem besseren Arbeitsergebnis bei. Sie fallen weniger aus, haben weniger Krankheitstage und sorgen im besten Fall für mehr wirtschaftlichen Gewinn.

Außerdem bleiben zufriedene Mitarbeiter einem Unternehmen eher erhalten als Mitarbeiter, die sich im Betrieb unwohl fühlen und unter psychischem Druck oder gesundheitlichen Problemen leiden. Die Fluktuation ist geringer, das Know-how bleibt im Betrieb und mit qualifizierten, gut eingearbeiteten Fachkräften lässt sich bei klaren Zielvorgaben und einer guten Kommunikation viel erreichen.

Was sind die gesetzlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes?

Die wichtigsten Rahmenbedingungen für Arbeitsschutz legen diese Gesetze fest:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) 
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Gute Anlaufstellen zum Thema Arbeitsschutz sind unter anderem diese Einrichtungen:

  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • Berufsgenossenschaften

Was gehört zum Arbeitsschutz in Unternehmen?

Jedes Unternehmen steht in der Pflicht, die Gesundheit der eigenen Mitarbeiter bestmöglich zu schützen, eine sichere und menschengerechte Arbeitsumgebung zu gewährleisten sowie Unfälle zu vermeiden. Eine Leitlinie hierfür ist die sogenannte Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sie enthält Mindeststandards für den Schutz der Gesundheit und die Sicherheit von Arbeitsstätten.

Es liegt im Interesse jedes Arbeitgebers, sich an die entsprechenden Vorschriften zum Arbeitnehmerschutz zu halten und zum Beispiel Geländer anzubringen, für gute Beleuchtung zu sorgen oder Schutzausrüstung bereitzustellen. Auch die Kenntnis von Jugendarbeitsschutzgesetz und Mutterschutzgesetz ist essenziell.

Gefährdungsbeurteilung: Darum ist sie Pflicht in Sachen Arbeitsschutz

Um Unfälle am Arbeitsplatz zu vermeiden ist es wichtig, schon im Voraus mögliche Gefahren zu identifizieren. Dafür müssen Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, die körperliche und psychische Belastungen genauso umfasst wie die Expositionsermittlung, zum Beispiel bei Staub. 

Die Beurteilung möglicher Gefahren hat das Ziel abzuschätzen, wann Maßnahmen ergriffen werden müssen, durch die Beschwerden vermieden oder reduziert werden können. Ihre Durchführung überwacht die Gewerbeaufsicht des jeweiligen Bundeslandes.

Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung

Durch das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift (Vorschrift 1) der DGUV (Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung im eigenen Betrieb durchzuführen. Wird die Gesundheit eines Beschäftigten im Betrieb gefährdet, ohne dass eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung vorliegt, kann dem Arbeitgeber im Zweifel sogar eine Freiheitsstrafe drohen.

Typische Risiken an Arbeitsplätzen

In jedem Arbeitsumfeld gilt, dass Arbeitgeber für eine ausreichende Beleuchtung und Belüftung sorgen müssen und auch die Größe des Arbeitsplatzes muss bestimmte Vorgaben erfüllen. Typische Risiken, die an Arbeitsstätten entstehen können, sind:

  • Kabel liegen offen, sodass Mitarbeiter stolpern können.
  • Es gibt laute Lärmquellen, die ein konzentriertes Arbeiten verhindern.
  • Schlecht isolierte Kabel oder Leitungen können ein Feuer auslösen.

Je nach Branche gibt es weitaus mehr Risiken, die Arbeitgeber bedenken müssen:

  • Die Gefahr eines Raubüberfalls für Mitarbeiter in Tankstellen oder Juweliergeschäften.
  • Die Explosionsgefahr in Chemielaboren oder Feuerwerksfabriken.
  • Die Gefahr der Infektion mit Viren, Bakterien oder Krankenhauskeimen für Ärzte.
  • Die Gefahr für Rückenschäden bei Möbelpackern.
  • Wenn die Ruhezeiten nicht eingehalten werden, können leichter Arbeitsunfälle entstehen.
  • Uvm.

Auch im psychischen Bereich gibt es viel, das Arbeitgeber bedenken müssen, um Risiken zu minimieren:

  • Zu viel Druck und Stress kann zu Burnout führen.
  • Unterforderte Mitarbeiter können unter Boreout leiden.
  • Soziale Konflikte unter den Mitarbeitern können die Arbeitsatmosphäre vergiften. 

Arbeitsunfälle vermeiden: Betriebsanweisung ist wichtig für den Arbeitsschutz

Damit Arbeitnehmer sicher arbeiten können, ist insbesondere bei heiklen Arbeitsmaterialien und -umgebungen eine gute Anleitung nötig. Eine rechtssichere Betriebsanweisung schützt dabei nicht nur den Mitarbeiter beim Umgang mit Maschinen, Geräten und Chemikalien, sondern auch den Arbeitgeber vor etwaigen Problemen, wenn es doch zu einem Arbeitsunfall kommt.

So ist insbesondere bei Arbeiten mit körperlichem Einsatz eine Betriebsanweisung unumgänglich. Das betrifft zum Beispiel Öfen im Stahlwerk oder in der Töpferei genauso wie in der Bäckerstube. Die elektrische Brotschneidemaschine birgt ähnliche Gefahren wie die Kreissäge in der Schreinerwerkstatt. Und selbst in der Küche sollten Arbeitnehmer zumindest wissen, wie Geräte zu bedienen und schwere Gegenstände richtig zu heben sind. Im Zweifel können Sie als Arbeitgeber sich von einem Betriebsarzt, einem Umweltbeauftragten oder anderen Experten beraten lassen.

Beschäftigte in der Pflicht

Auch Beschäftigte sind in der Pflicht, die eigene Gesundheit zu schützen. So müssen sie nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes dafür Sorge tragen, sich nach ihren Möglichkeiten gemäß der Unterweisung des Arbeitgebers gemäß zu verhalten. Dazu gehört auch, die Sicherheit von Kollegen im Blick zu behalten und zur Verfügung gestellte Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden.

Unfallverhütung: Rettungsketten und Unterweisung

Damit Unfälle effektiv verhindert werden können, sollten auch die Mitarbeiter eines Unternehmens an Bord geholt werden – das heißt, idealerweise weiß bei einem Arbeitsunfall jeder, was zu tun ist. Regelmäßige Unterweisungen durch den Betriebsarzt oder einen qualifizierten Verantwortlichen sind daher essenziell für eine effektive Umsetzung von Schutzmaßnahmen. 

Dazu gehört es auch, sogenannte Rettungsketten einzuführen: Diese bezeichnet die Abfolge der zu verfolgenden Handlungen vom Unfall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes beziehungsweise der Ankunft in der Notaufnahme. Das umfasst insbesondere die Alarmierung des Rettungsdienstes und die Erstversorgung im Sinne von Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Was tun nach einem Arbeitsunfall?

Je nach Schwere des Unfalls ist nach einem Arbeitsunfall zunächst die entsprechende Versorgung wichtig. Der Gang zum eigenen Hausarzt ist dabei nicht angebracht: Der geschädigte Arbeitnehmer sollte sich so schnell wie möglich bei einem Durchgangsarzt (kurz: D-Arzt) vorstellen. Das hat den Grund, dass für den D-Arzt nicht die Krankenkasse zuständig ist, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. Das unterscheidet einen Durchgangsarzt sonst noch vom Hausarzt:

  • Beim D-Arzt handelt es sich meistens um einen Orthopäden oder Chirurgen, der besondere Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Unfallmedizin besitzt.
  • Ein D-Arzt wird von den Berufsgenossenschaften oder von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bestellt.
  • Ein Durchgangsarzt ist insbesondere dafür zuständig, Arbeitnehmer nach einem Arbeits- oder Wegeunfall zu behandeln.
  • Er gibt außerdem Empfehlungen von Entschädigungsleistungen für Arbeitnehmer.

Der D-Arzt kann den Arbeitnehmer nach der Untersuchung zum Hausarzt oder zu einem Spezialisten überweisen.

Außerdem sollte nach einem Arbeitsunfall die Unfallversicherung informiert werden. Der Unfallversicherungsträger entscheidet dann, ob es sich wirklich um einen Arbeitsunfall handelt – bei unklaren Verhältnissen über den Schuldigen kann dies mitunter ein langwieriger Prozess werden. Nicht zuletzt deshalb ist in jedem Fall Vorsicht besser als Nachsicht: Unternehmen sollten alles für eine gute Unfallverhütung tun.

Arbeitgeber müssen den Unfall außerdem bei der Berufsgenossenschaft melden, wenn der Arbeitnehmer länger als drei Tage arbeitsunfähig ist. Eine kürzere Arbeitsunfähigkeit muss demnach nicht gemeldet werden.

Persönliche Schutzausrüstung

Helme, Handschuhe, Sicherheitsschuhe: Für die verschiedensten körperlichen Arbeiten gibt es Schutzkleidung und -ausrüstung. So schützen Masken im Chemielabor vor giftigen Dämpfen, während entsprechende Handschuhe oder Anzüge Arbeitnehmer vor Hitze bewahren. Bei bestimmten Bauarbeiten und Tätigkeiten an der Fassade von Häusern umfasst die Schutzausrüstung zum Beispiel auch Klettergurte.

In jedem Fall gilt auch hier: Ohne die richtige Unterweisung nützt die beste Ausrüstung unter Umständen wenig. Daher muss der Arbeitgeber immer Sorge tragen, dass Mitarbeiter richtig eingewiesen werden. Dies geschieht durch den Chef selbst oder qualifizierte Fachleute – ein wichtiges Element sind aber auch entsprechende Betriebsanweisungen.

Arbeitsschutzgesetz auch im Büro

Was oft unter den Tisch fällt: Auch im Bürojob gelten die Regeln des Arbeitsschutzgesetzes. Arbeitsgeräte und -materialien sollten keine Gesundheitsgefährdung für Mitarbeiter darstellen. Daher ergibt es Sinn, im Büro auf eine ergonomische Einrichtung zu achten, Stolperfallen zu vermeiden und beispielsweise Bildschirme nicht gegen Fenster aufzustellen

Materialien

Besprechungen und Unterweisungen können nicht jeden Tag stattfinden. Trotzdem ist es Aufgabe des Unternehmens, Mitarbeiter zu informieren und damit die Gesundheit aller zu schützen. Dabei helfen entsprechende Poster und Informationsmaterialien, die verteilt oder gut sichtbar platziert werden können. Beispielsweise hängt idealerweise ein Poster mit Erste-Hilfe-Maßnahmen neben dem Versorgungskoffer. Im Sinne des Gesundheitsschutzes können Büros auch mit Anleitungen zum bestmöglichen Sitzverhalten ausgestattet werden.

Sprachbarrieren überwinden

Im Zweifel sollten alle Betroffenen solche Aushänge auf Anhieb verstehen – insbesondere, wenn es um lebensrettende Maßnahmen geht. Das schließt ein, bei entsprechenden Unterweisungen einen Dolmetscher hinzuzuziehen und Poster etc. auch in anderen Sprachen auszuhängen.

Tipp: Hilfreich sind beispielsweise auch Aushänge der BG Bau in Unternehmen der Baubranche – in anderen Bereichen vergleichbare Materialien der Berufsgenossenschaften. Die kompakt zusammen gefassten Informationen zeigen Mitarbeitern, an wen sie sich im Notfall direkt wenden können und welche Schritte zu beachten sind.

Arbeitsschutzmanagement

Viele Unternehmen ab einer Größe von 20 Mitarbeitern setzen auf feste Zuständigkeiten. Diese erleichtern es insbesondere in Branchen mit körperlich herausfordernden Arbeiten, alle nötigen Aufgaben im Blick zu behalten. Dazu gehören:

  • Up-to-date bleiben, was lebensrettende Maßnahmen angeht
  • Gesetze und Regelungen von Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und Arbeitsstättenverordnung sowie etwaige Neuerungen im Blick behalten
  • Unterweisungen im Unternehmen organisieren
  • Rettungsketten ausarbeiten und die entsprechenden Materialien platzieren
  • Erste-Hilfe-Koffer und andere Materialien regelmäßig überprüfen
  • Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitsmittel turnusmäßig checken

Die genannten Aufgaben sind in erster Linie wichtig im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen. Aber auch, um Abmahnungen durch die Gewerbeaufsicht zu vermeiden: Die Behörde zeichnet verantwortlich, dass Sicherheitsmaßnahmen und Vorschriften eingehalten werden – auch im Bereich sozialer Arbeitsschutz.

Mobbing am Arbeitsplatz

Mobbing am Arbeitsplatz geschieht nicht nur im Büro, sondern kann an jedem Arbeitsplatz passieren. Per Definition bezeichnet der Begriff Mobbing feindselige Handlungen, die über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten gehen. In der Praxis kann dieser Zeitraum zu lang sein, schließlich können sich Schikane und Belästigung sehr schnell auf die Psyche und die Arbeitsleistung eines Mitarbeiters auswirken.

Als Arbeitgeber Mobbing zu erkennen ist nicht immer eindeutig, schließlich geschieht es zum Teil subtil und die Mitarbeiter melden es häufig nicht, aus Scham oder Angst. Außerdem gilt es immer zu unterscheiden, wo Meinungsverschiedenheiten und Konflikte sich noch im Bereich des Zumutbaren befinden und wo sie tatsächlich in Mobbing übergehen.

Um als Arbeitgeber oder Mitarbeiter Mobbing zu erkennen, gibt es verschiedene Indikatoren:

  • Gerüchte, öffentliche Demütigung, Drangsalierung, Ausgrenzung oder das gezielte Ausnutzen von Schwächen können Anzeichen für Mobbing sein.
  • Wenn ein Mitarbeiter regelmäßig von Gesprächen ausgeschlossen wird, hinter seinem Rücken getuschelt wird oder er oft unterbrochen oder sogar angeschrien wird, kann ebenfalls von Mobbing die Rede sein.
  • Auch wenn Mitarbeitern Informationen vorenthalten werden, ihre Arbeit behindert wird oder ihnen immer wieder Aufgaben entzogen werden, kann von Mobbing die Rede sein.
  • Wenn Mitarbeiter plötzlich häufiger krank sind, immer stiller werden, sich weniger beteiligen und unmotiviert oder sogar verängstigt wirken, kann Mobbing dahinterstecken.

Besonders herausfordernd ist es, wenn Mitarbeiter durch ihre Vorgesetzten beziehungsweise Arbeitgeber gemobbt werden. Die schützende Hand, die sich eigentlich im Sinne des Arbeitsschutzes über sie legen sollte, fehlt dann an dieser Stelle. Zu erkennen ist das Mobbing von Arbeitgebern an verschiedenen Anzeichen:

  • Leistungen werden falsch und absichtlich schlecht bewertet.
  • Zuteilung stupider oder kränkender Aufgaben.
  • Entziehen von Verantwortung.
  • Massive, unberechtigte Kritik.
  • Verweigerung von berechtigten Beförderungen.
  • Dauerhafte Darstellung des Mitarbeiters als unfähig.

Als Arbeitgeber oder Vorgesetzter ist es wichtig, sich die Zeit zu nehmen, genau hinzusehen und mit den Mitarbeitern zu kommunizieren. In Gesprächen lässt sich durch gezielte Fragen häufig herausfinden, wie es um das Wohlbefinden von Mitarbeitern bestellt ist.

Auch Mitarbeiter untereinander sollten ein wachsames Auge darauf haben, wie sich das Betriebsklima verändert. Für gemobbte Mitarbeiter kann es eine wertvolle Unterstützung sein, wenn sie wissen, dass sie sich jemandem anvertrauen und gegen das Mobbing vorgehen können.

Der Arbeitsschutz verpflichtet Arbeitgeber zum Handeln bei Mobbing

Sobald Arbeitgeber mitbekommen, dass es im Betrieb Mobbing gibt, müssen sie unverzüglich handeln, denn das erfordert ihre Fürsorgepflicht im Sinne des Arbeitsschutzes. Doch auch abgesehen von der Sorge um die psychische Gesundheit ihrer Arbeitnehmer, sollte Arbeitgebern daran gelegen sein, dass es in der Firma erst gar nicht zu Mobbing kommt.

Wenn Arbeitgeber erkennen, dass Mitarbeiter gemobbt werden, können sie verschiedene Dinge tun:

  • In einem klärenden Gespräch sollte der „Mobber“ zur Rede gestellt werden. Häufig können schon Worte genügen, um eine Verhaltensänderung herbeizuführen. Auch Sanktionen sind denkbar, je nach Schwere. Diese reichen von Abmahnungen bis hin zur Aussprache von Kündigungen.
  • Dem Mobbing-Opfer sollte Einfühlungsvermögen und Akzeptanz entgegengebracht werden. Häufig schämen sich Gemobbte oder haben Angst, welche beruflichen Konsequenzen die Beschuldigung eines Kollegen wegen Mobbings haben könnte. Genau aus diesem Grund ist es auch so schwierig, Mobbing zu erkennen, da die Opfer häufig darüber schweigen.
  • Das Opfer muss das Gefühl haben, dass der Arbeitgeber sich für ihn einsetzt und das Thema angeht – anders lässt sich der Konflikt innerhalb des Betriebs nicht lösen. Ein ansprechbarer Vorgesetzter, der sich die Zeit nimmt und zuhört, ist eine wichtige Voraussetzung für die Bekämpfung von Mobbing. Wenn Mobbing zu lange andauert und der Vorgesetzte nichts unternimmt, ist das Arbeitsverhältnis häufig irreparabel geschädigt und dem Mitarbeiter bleibt nur noch die Suche nach einem neuen Job.
  • Ein vermittelndes Gespräch zwischen Mobber und Gemobbten, bei dem der Arbeitgeber als Vermittler auftritt, kann ebenfalls hilfreich sein. Hier ist es aber wichtig, sich nach den Wünschen des Gemobbten zu richten. Wenn dieser Angst vor einer Konfrontation hat, sollte dies berücksichtigt werden.
  • Den Ursachen des Mobbings auf den Grund zu gehen, kann dabei helfen, diese für die Zukunft aus dem Weg zu räumen. Die Gründe für Mobbing können zum Beispiel das Alter, Geschlecht, die Religion, die Herkunft, die Hautfarbe, Behinderungen oder sexuelle Orientierungen einer Person sein.

Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung ist etwas, das im Alltag und somit auch im Berufsleben vorkommt. Sexuelle Belästigung meint dabei nicht nur physische Aktionen, sondern auch verbale Angriffe. Ähnlich wie beim Mobbing machen es die fließenden Grenzen schwer, sexuelle Belästigung zum Beispiel von einem Kompliment zu unterscheiden. Entscheidend dabei ist jedoch, dass es bei sexueller Belästigung nicht um die Absichten einer Tat geht, sondern darum, wie sie wahrgenommen wird.

Als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gelten unter anderem diese Taten:

  • Pornographische Bilder und Videos zeigen und verbreiten
  • Anzügliche Witze
  • Unangemessene Kommentare zum Aussehen
  • Unangemessene Kommentare zum Sexualleben
  • Unangemessene und unerwünschte Berührungen

Wenn ein Arbeitgeber mitbekommt, dass ein Mitarbeiter sexuell belästigt wird, ist es seine Aufgabe, dies sofort zu unterbinden. Dazu zählen sowohl anzügliche Sprüche als auch starrende Blicke sowie Berührungen. Kommt es zu tätlichen Übergriffen im Betrieb, so unterliegen Arbeitgeber einer Schutz- sowie Fürsorgepflicht und müssen dies zur Anzeige bringen.

Für Betroffene sollte eine Anlaufstelle eingerichtet werden, an die sie sich sowohl bei sexueller Belästigung als auch bei Ungleichbehandlung wenden können. Ob ein Gleichstellungsbeauftragter, ein Frauenbeauftragter oder ein Betriebsrat – egal für welche Anlaufstelle man sich entscheidet, sie sollte innerhalb des Betriebs auch aktiv kommuniziert werden. So wissen betroffene Mitarbeiter, dass es jemanden gibt an den sie sich wenden können.

Das verstärkt das Gefühl, nicht alleine zu sein und im Ernstfall Hilfe zu bekommen. Ebenfalls sollte deutlich gemacht werden, dass Mitarbeiter keine Nachteile zu befürchten haben, wenn sie eine Beschwerde einreichen. Viele tun dies nicht, aus Angst vor negativen Folgen für sie selbst.

Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz

Neben Belästigung und Mobbing gibt es noch weitere Themen aus dem Bereich Arbeitsschutz, bei denen Arbeitgeber eine Verantwortung tragen. Alkohol oder Drogen am Arbeitsplatz haben konkrete Auswirkungen auf den Versicherungsschutz von Mitarbeitern, weshalb Arbeitgeber in der Pflicht sind, entsprechend zu handeln.

Kommt ein Mitarbeiter volltrunken an den Arbeitsplatz, so gilt für ihn keinerlei Versicherungsschutz mehr. Sollte dann ein Arbeitsunfall passieren, so kommt die berufliche Unfallversicherung nicht dafür auf. Volltrunkene Mitarbeiter sollten daher umgehend nach Hause geschickt werden.

Die Kosten für den Unfall muss dann der Vorgesetzte tragen, da er nicht verantwortlich gehandelt und den Mitarbeiter nach Hause geschickt hat. Ihn einfach so gehen zu lassen, ist jedoch auch keine Option. Entweder lassen Vorgesetzte volltrunkene Mitarbeiter von einem Kollegen nach Hause begleiten oder sie übergeben sie in die Obhut von Angehörigen oder Freunden.

Ist der Mitarbeiter nur leicht alkoholisiert oder hat noch Restalkohol vom Vortag im Blut, so ist von einem Leistungsabfall, aber nicht von einem Leistungsausfall die Rede. Kommt es dann zu einem Arbeitsunfall stellt sich die Frage, ob der Unfall auf den Alkohol zurückzuführen ist oder ob er aus einem anderen Grund geschieht.

Handelt es sich um einen anderen Grund, bleibt der Versicherungsschutz bestehen, geschah der Unfall aufgrund des Alkohols im Blut, greift der Unfallversicherungsschutz nicht mehr. Der Konkrete Nachweis des Zusammenhangs zwischen Unfall und Alkohol kann sich unter Umständen als schwierig erweisen.

Grundsätzlich sind Alkohol oder Drogen am Arbeitsplatz per Gesetz nicht verboten. Mittels einer Betriebsvereinbarung können Arbeitgeber aber ein Verbot verankern, wenn sie sich von Rauschmitteln am Arbeitsplatz distanzieren wollen.

Suchtkranke Mitarbeiter unterstützen

Wenn Mitarbeiter ein Drogen- oder Alkoholproblem haben, können Unternehmen einen Beitrag dazu leisten, dass sie sich behandeln lassen oder an ihrem Problem arbeiten.

Mitarbeiter ansprechen: Den Mitarbeiter auf seinen Alkohol- oder Drogenkonsum anzusprechen, ermöglicht Arbeitgebern, auf die Gefahren für Kollegen sowie den Betrieb einzugehen, die durch die Rauschmittel entstehen können.

Sachlich bleiben: Handelt es sich vermutlich um eine Suchterkrankung und nicht um einen einmaligen Ausrutscher, sollten Arbeitgeber einfühlsam sein und das Gespräch anbieten. Wichtig ist dennoch, das Problem zu konkretisieren und negative Auswirkungen auf die Arbeit aufzuzeigen.

Wege aus der Sucht aufzeigen: Als Arbeitgeber ein Hilfsangebot zu machen, Anlaufstellen und Therapiemöglichkeiten aufzuzeigen und dem Mitarbeiter konkrete Unterstützung anzubieten, kann hilfreich sein. Für den Mitarbeiter ist es wichtig zu verstehen, dass er gegen seinen Sucht etwas tun muss, wenn er im Betrieb bleiben will, weshalb Arbeitgeber klare Zeit- und Zielvorgaben setzen sollten.

Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer bezüglich des Arbeitsschutzes im Unternehmen?

Nicht nur der Arbeitgeber muss Arbeitsschutz-Pflichten erfüllen. Auch der Arbeitnehmer hat bestimmten Pflichten nachzukommen. Dazu gehören unter anderem:

  1. Informieren und Schulungen wahrnehmen: Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, sich über die geltenden Arbeitsschutzvorschriften, -richtlinien und -verfahren im Unternehmen zu informieren. Er sollte auch regelmäßig an Schulungen und Weiterbildungen zum Arbeitsschutz teilnehmen, um sein Wissen auf dem neuesten Stand zu halten.
  2. Korrekte Verwendung der Arbeitsmittel: Als Arbeitnehmer ist es außerdem Ihre Pflicht, Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel sowie Schutzvorrichtungen und die Ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden.
  3. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ordnungsgemäß verwenden: Der Arbeitnehmer muss die bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung, wie Helme, Schutzbrillen, Sicherheitsschuhe oder Gehörschutz, korrekt nutzen und pflegen. PSA ist dazu da, um Verletzungen oder gesundheitliche Schäden am Arbeitsplatz zu verhindern.
  4. Gefahren und Mängel melden: Jeder Arbeitnehmer sollte potenzielle Gefahren oder Sicherheitsmängel sofort seinem Vorgesetzten oder der Sicherheitsabteilung melden. Dies kann dazu beitragen, Unfälle oder Verletzungen zu vermeiden und die Arbeitsumgebung sicherer zu machen.
  5. Arbeitsanweisungen und Sicherheitsvorschriften befolgen: Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer die gegebenen Arbeitsanweisungen und Sicherheitsvorschriften strikt befolgt. Dies umfasst den Umgang mit Maschinen und Geräten, das Einhalten von Sicherheitsabständen, das richtige Heben und Tragen von Lasten sowie die Nutzung von Sicherheitseinrichtungen.
  6. Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung: Der Arbeitnehmer sollte sich aktiv an der ergonomischen Gestaltung seines Arbeitsplatzes beteiligen. Dazu gehört beispielsweise die richtige Einstellung von Stühlen, Tischen und Bildschirmen, um Muskelverspannungen und anderen gesundheitlichen Problemen vorzubeugen.
  7. Erste-Hilfe-Kenntnisse und Notfallpläne: Der Arbeitnehmer sollte über grundlegende Erste-Hilfe-Kenntnisse verfügen und wissen, wie er im Notfall reagieren muss. Es ist auch wichtig, sich mit den Notfallplänen im Unternehmen vertraut zu machen und zu wissen, wie man im Ernstfall Evakuierungen oder andere Sicherheitsmaßnahmen durchführt.

Indem der Arbeitnehmer diese Pflichten erfüllt, leistet er einen aktiven Beitrag zum Arbeitsschutz im Unternehmen. Ein sicherer Arbeitsplatz schützt nicht nur die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer, sondern steigert auch die Effizienz und Produktivität des Unternehmens insgesamt. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, diese Pflichten ernst zu nehmen und zur Schaffung einer sicheren Arbeitsumgebung beizutragen.

Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat beim Arbeitsschutz?

Der Betriebsrat kann überall dort mitbestimmen, wo und soweit Arbeitsschutzvorschriften dem Arbeitgeber Spielraum beim Arbeitsschutz lassen, eine Angelegenheit auf diese oder jene Weise zu regeln. Bei folgenden Situationen und Sachverhalten kann der Betriebsrat zum Beispiel mitbestimmen:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Unterweisungen der Mitarbeiter
  • Benennung des Sicherheitsbeauftragten
  • Veränderungen der Arbeitsplätze
  • Bestellung oder Abberufung von Betriebsärzten

Wer kontrolliert die Einhaltung des Arbeitsschutzes?

Ob die Arbeitsschutzvorkehrungen in den Betrieben ausreichen, kontrollieren staatliche Stellen wie

  • Gewerbeaufsichtsämter oder
  • die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz gemeinsam mit den
  • Technischen Aufsichtsdiensten (TAD) der Unfallversicherungen.

Diese Instanzen dürfen Betriebe betreten, Maßnahmen unter die Lupe nehmen, Unterlagen einsehen und vieles mehr.

Auch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen (entweder Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften), haben Einfluss und müssen beim Thema Arbeitsschutz sowohl beraten als auch die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes überwachen.

Gibt es über das Arbeitsschutzgesetz hinaus bestimmte Betriebsordnungen, so ist es Aufgabe der Gewerkschaften und Betriebsräte, die Einhaltung zu überwachen.

Dank Arbeitsschutzausschuss Gefahren erkennen und handeln

Ab einer Betriebsgröße von mehr als 20 Beschäftigten, ist außerdem ein Arbeitsschutzausschuss vorgeschrieben. Dieser ist zusammengesetzt aus dem Arbeitgeber, Mitgliedern des Betriebsrats sowie dem Betriebsarzt (wenn vorhanden) sowie Sicherheitsbeauftragten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.

Der Ausschuss sollte mindestens einmal im Quartal zusammenkommen. Gemeinsam können sie Anliegen des Arbeitsschutzes besprechen und regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung im Betrieb vornehmen. Dabei werden alle Gefährdungen, denen die Beschäftigten während der Ausübung ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind, überprüft.

Auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin können sich Arbeitgeber über neueste Verordnungen auf dem Laufenden halten.

Was passiert bei Nichteinhaltung des Arbeitsschutzes?

Stellt die Behörde einen Verstoß Ihres Arbeitgebers gegen Arbeitsschutzvorschriften fest, wird sie dem Arbeitgeber eine angemessene Frist setzen, in der er ihre Anordnung ausführen muss. Besteht Gefahr für die Mitarbeiter, kann sie auch anweisen, dass eine Anordnung sofort umgesetzt wird.

Schafft der Arbeitgeber immer noch nicht Abhilfe, nachdem die zuständige Behörde den Verstoß festgestellt und ihm eine Frist eingeräumt hat, kann die Behörde im nächsten Schritt die betroffene Arbeit unterbinden oder die Verwendung oder den Betrieb der betroffenen Arbeitsmittel untersagen.

Auch Straf-, Buß- und Ordnungsgelder sind bei Nichteinhaltung der Gesetze des Arbeitsschutzes möglich, die der Arbeitgeber bzw. das Unternehmen zu entrichten hat.

Fazit: Arbeitsschutz ganzheitlich betrachten und klare Regeln durchsetzen

Das Thema Arbeitsschutz ist komplex und bietet insbesondere auf der sozialen Ebene große Herausforderungen für Arbeitgeber. Während die Regeln zur Arbeitsunfähigkeit klar sind, ist es zum Beispiel beim Thema Mobbing deutlich schwieriger, Fehlverhalten zu erkennen und damit umzugehen. Auch bei suchtkranken Mitarbeitern lauern viele Stolperfallen und wenn es um die Themen Gleichberechtigung sowie sexuelle Belästigung geht, ist eine transparente Kommunikation das A und O.

Mitarbeiter sollten zu jeder Zeit das Gefühl haben, an ihrem Arbeitsplatz sicher zu sein. Das trifft sowohl auf technische und räumliche Gegebenheiten zu als auch auf den Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen. Vorschriften helfen zwar dabei, dass Regeln befolgt werden, zu Verstößen kann es jedoch immer kommen. Insbesondere wenn es sich um zwischenmenschliche Probleme handelt, ist individuelle Kompetenz gefragt.

Empathie, Aufmerksamkeit und Kommunikation sind drei wichtige Eigenschaften, die Vorgesetzte und Arbeitgeber mitbringen sollten, wenn sie das Thema Arbeitsschutz auf der ganzheitlichen Ebene in ihrem Betrieb betrachten. Gute Arbeitsbedingungen zu schaffen ist herausfordernd und betrifft viele Bereiche, aber je ernster das Thema genommen wird, desto zufriedener werden die Beschäftigten sein.

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