Arbeitssicherheit: Arbeitsunfälle vermeiden und richtig vorbeugen

Arbeitsunfälle sind tragisch für den Mitarbeiter, teuer für den Betrieb und kann auch für Sie als Leiter der Instandhaltung unangenehme Folgen haben. Haftung und Schadensersatz beispielsweise! Geben Sie die Verantwortung für die Vorsorge daher nicht aus der Hand.
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Tipps für mehr Arbeitssicherheit: So vermeiden Sie Arbeitsunfälle in Ihrem Unternehmen

Als Leiter der Instandhaltung z.B. und damit als Vorgesetzter sind Sie gegenüber Ihren Mitarbeitern in der Fürsorgepflicht. 

Diese Tatsache wird gleich durch mehrere Gesetze geregelt: § 618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 21 Abs. 1 VII. Sozialgesetzbuch (SGB VII), § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Selbst wenn in den Arbeitsverträgen die Zuständigkeit für den Kauf von Schutzkleidung den Arbeitnehmern übertragen wird, sind Sie letztlich verantwortlich, wenn ein Mitarbeiter ohne oder mit nicht angepasstem oder defektem Arbeitsschutz einen Unfall erleidet.

Wichtig: Wenn Sie die Beschaffung und Verteilung von Produkten für den Arbeitsschutz übernehmen, können Sie auch sicher sein, dass nur geeignete Artikel zum Einsatz kommen.

Fehlende Arbeitssicherheit: Arbeitsunfälle führen zu hohen Folgekosten

Die Kosten für Schutzbekleidung sind im Verhältnis zu den finanziellen Folgen eines Arbeitsunfalls oder gesundheitlicher Beschwerden verschwindend gering, selbst wenn kein Verschulden von Seiten des Betriebes vorliegt.

Im Einzelnen müssen Sie aber mit diesen Folgen rechnen:

  • Lohnfortzahlung ohne entsprechende produktive Gegenleistung,
  • andere Kollegen müssen die Mehrarbeit eventuell in Überstunden übernehmen oder
  • Sie müssen kurzfristig eine Ersatzkraft anwerben und für die Dauer der Fehlzeit einstellen.

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen verhindern Arbeitsunfälle und schlechtes Arbeitsklima

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen verhindern aber nicht nur die negativen Folgen, sie wirken sich auch darüber hinaus positiv aus, weil die Arbeitsfreude und Motivation und damit die Produktivität steigen.

Beachten Sie: Spüren Ihre Mitarbeiter, dass die Sorge um ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden für Sie nicht nur eine rechtliche Verpflichtung ist, erhöht sich auch die Bindung an den Betrieb.

Arbeitsunfälle vorbeugen: 3 Schritte, mit denen Sie Unfälle verhindern

Nachfolgend finden Sie eine Anleitung in drei Schritten, wie Sie Ihren Mitarbeitern zu mehr Arbeitssicherheit verhelfen.

Arbeitsunfälle verhindern Schritt 1: Ermitteln Sie konkrete Gefahrenquellen

Damit es aber erst gar nicht zu einem Arbeitsunfall kommt, überprüfen Sie in Ihrem Betrieb, ob es z. B. die folgenden Unfallquellen gibt:

  • Stolperfallen
  • Rutschige Böden
  • Frei liegende Kabel
  • Fehlende Absturzsicherungen
  • Wackelige Leitern
  • Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe
  • Defekte Werkzeuge

Tipp: Loben Sie Mitarbeiter, die auf solche Mängel aufmerksam machen, und geben Sie ihnen nicht das Gefühl, dass sie als „Erbsenzähler“ betrachtet werden.

Außer den technischen Gefahrenquellen gibt es noch weitere gefährdende Faktoren:

  • einseitige Arbeitsbelastungen, -abläufe oder -zeiten,
  • Qualifikationsdefizite oder
  • Fehlverhalten (Alkoholkonsum, Leichtsinnigkeit, Bequemlichkeit).

Arbeitssicherheit Praxis-Tipp:

Die meisten Berufsgenossenschaften bieten kostenlose, branchenspezifische Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung an, die Ihnen die gezielte Suche nach möglichen Gefahrenquellen erleichtern.

Sie können auch einen technischen Aufsichtsbeamten anfordern. Dieser untersucht kostenfrei Ihren Betrieb auf Unfallrisiken.

Vorsichtsmaßnahmen gegen Arbeitsunfälle

Falls Sie eine Gefahrenquelle identifiziert haben, beseitigen Sie diese sofort oder führen Sie die folgenden Vorsichtsmaßnahmen durch:

  • Beschaffen Sie Schutzkleidung.
  • Lassen Sie Warnschilder anbringen.
  • Machen Sie Ihre Mitarbeiter persönlich auf die Gefahren aufmerksam.

Arbeitsunfälle verhindern Schritt 2: Bestehen Sie auf sorgfältige Einweisung

Gemäß § 12 ArbSchG sind Sie als Vorgesetzter verpflichtet, Mitarbeiter einzuweisen, wenn diese

  • eine neue Tätigkeit aufnehmen und/oder
  • wenn neue Arbeitsmittel oder Technologien eingeführt werden.

Bedenken Sie: Diese Einweisungen müssen Sie in regelmäßigen Abständen wiederholen.

Achtung: Das gilt auch für Leiharbeiter und geringfügig Beschäftigte, die nur kurz oder befristet bei Ihnen beschäftigt sind. Sie tragen die Verantwortung für die Einweisung Ihrer Mitarbeiter. Stellen Sie sicher, dass Arbeitnehmer mit schlechten Deutschkenntnissen Ihre Unterweisungen genau verstanden haben.

Arbeitsunfälle verhindern Schritt 3: Ahnden Sie sofort jeden Verstoß gegen Ihre Vorgaben

Falls Ihre Mitarbeiter sich nicht an Ihre Arbeitsschutzvorgaben halten, ermahnen Sie sie sofort. Wenn eine Ermahnung nichts bringt, folgt je nach Schwere des Verstoßes eine förmliche Abmahnung und bei fortgesetzter Missachtung ist schließlich auch die Kündigung möglich.