Immissionsschutzbeauftragter

Immissionsschutzbeauftragter

Einen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz kann man freiwillig stellen, ist aber in der Regel aufgrund rechtlicher Bestimmungen zu benennen. Wenn nach dem Immissionsschutzrecht genehmigungspflichtige Anlagen betrieben werden, kommt ein Unternehmen kaum um die Bestellung eines speziellen Betriebsbeauftragten herum. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz sind die Bestellpflicht sowie die Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz geregelt. So muss jeder Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage auch mindestens einen Betriebsbeauftragten hierfür bestellen, wenn dies aufgrund der Art und Menge der im Gesetz geregelten Emissionen erforderlich ist. In den meisten Fällen wird die Bestellpflicht im Genehmigungsbescheid für die Anlage mitgeteilt.
Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Immissionsschutzbeauftragter?

Ein Immissionsschutzbeauftragter ist eine speziell geschulte Person in einem Unternehmen, die dafür verantwortlich ist, sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen, wie Luftverschmutzung und Lärmbelastung, eingehalten werden.

Er überwacht die Einhaltung von Vorschriften, berät die Geschäftsleitung in Umweltfragen und entwickelt Strategien zur Reduzierung von Emissionen. Zudem schult er Mitarbeiter, überwacht umweltrelevante Prozesse und kommuniziert mit Behörden. Der Immissionsschutzbeauftragte spielt eine zentrale Rolle im betrieblichen Umweltschutz und trägt dazu bei, die Umweltverträglichkeit der betrieblichen Tätigkeiten zu gewährleisten.

Immissionsschutzbeauftragter: Welche Aufgaben hat er im Unternehmen?

Die Aufgaben des Immissionsschutzbeauftragten sind klar definiert:

1. Beratung des Anlagenbetreibers und der Betriebsangehörigen zu den Themen

  • Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren zum Betrieb der Anlage, zur Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung sowie zur Abwärmenutzung
  • Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Erzeugnisse oder Recyclingverfahren
  • Begutachtung der Verfahren und Erzeugnisse unter dem Gesichtspunkt der Umweltfreundlichkeit
  • Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Gesetze und Verordnungen
  • Aufklärung zu den schädlichen Umweltauswirkungen der Anlage.

2. Erstellung eines jährlichen Berichts für den Anlagenbetreiber über getroffene und beabsichtigte Maßnahmen.

Übersicht über die Aufgaben des Immissionsschutzbeauftragten
Übersicht über die Aufgaben des Immissionsschutzbeauftragten

Was sind die 4 Pflichten des Immissionsschutzbeauftragten?

Zu den Pflichtkategorien des Immissionsschutzbeauftragten gehören:

  • Initiativpflicht, z. B. festgestellte Mängel beseitigen,
  • Kontroll- und Überwachungspflicht, z. B. die Einhaltung rechtlicher Vorschriften zu überwachen,
  • Informationspflicht, z. B. Mitarbeiter und Unternehmensleitung über schädliche Umweltauswirkungen unterrichten,
  • Berichtspflicht, z. B. jährliche Berichtserstattung gegenüber der Unternehmensleitung.

Welche Rechte hat der Immissionsschutzbeauftragte gegenüber dem Arbeitgeber?

Der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz ist ein interner Kontrolleur, der trotzdem Hand in Hand mit dem Anlagenbetreiber arbeitet. Folgende Rechte hat der Immissionsschutzbeauftragte im Unternehmen:

  • Vortragsrecht: Als interner Berater der Unternehmensleitung hat der Betriebsbeauftragte bei Unstimmigkeiten auf Bereichsleiterebene das Recht, diese Aspekte der Geschäftsführung vorzutragen und dort eine Entscheidung in seinem Sinne herbeizuführen. Ablehnende Entscheidungen müssen dem Betriebsbeauftragten schriftlich begründet werden.
  • Benachteiligungsverbot: Der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz darf aufgrund seiner Arbeit nicht benachteiligt werden.
  • Kündigungsschutz: Darüber hinaus kann der Immissionsschutzbeauftragte nicht ordentlich gekündigt werden.

Durch diese Rechte und Pflichten soll sichergestellt werden, dass der Anlagenbetrieb nicht zulasten der Umweltverträglichkeit durch wirtschaftliche Beweggründe geleitet wird.

Welche Pflichten hat das Unternehmen gegenüber des Immissionsschutzbeauftragten?

Als Betreiber hat die Unternehmensleitung folgende Aufgaben in Bezug auf den Immissionsschutzbeauftragten:

  1. Schriftliche Bestellung des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz mit Nennung aller Aufgaben
  2. Information der Behörde und des internen Betriebs- und Personalrats über die Bestellung
  3. Überprüfung von Fachkunde und Zuverlässigkeit des Betriebsbeauftragten
  4. Sicherstellung der organisierten Zusammenarbeit zwischen gleichartigen und verschiedenen Betriebsbeauftragten mit ähnlichem Betätigungsfeld
  5. Unterstützung des Betriebsbeauftragten, insbesondere durch Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel oder die Teilnahme an Schulungen
  6. Einholen einer Stellungnahme des Betriebsbeauftragten bei allen Entscheidungen im Rahmen des Anlagenbetriebs

Was muss ein Immissionsschutzbeauftragter als Qualifikation mitbringen?

Die Fachkunde für einen Betriebsbeauftragten erfordert

  • den Abschluss eines Studiums auf den Gebieten des Ingenieurwesens, der Chemie oder der Physik an einer Hochschule,
  • die Teilnahme an einem oder mehreren von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannten Lehrgängen, in denen Kenntnisse entsprechend der 5. BImSchV vermittelt worden sind,
  • während einer zweijährigen praktischen Tätigkeit erworbene Kenntnisse über die Anlage, für die der Beauftragte bestellt werden soll, oder über Anlagen, die im Hinblick auf die Aufgaben des Beauftragten vergleichbar sind.

Ausnahmen sind nach behördlichem Ermessen im Einklang mit der 5. BImSchV möglich. Mit regelmäßigen Schulungen muss nachgewiesen werden, dass die Qualifikation aufrechterhalten bleibt.