Immissionsschutz im Unternehmen
- Zusammenfassung: Das Wichtigste zum Immissionsschutz in Kürze
- Was ist betrieblicher Immissionsschutz?
- Was sind die Ziele des Immissionsschutzes im Unternehmen?
- Was sind die Unterschiede von Emission und Immission?
- Die Gesetzgebung zum Immissionsschutz
- Welche Maßnahmen umfasst der betriebliche Immissionsschutz?
- Das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
- In 2 Schritten die Genehmigungspflicht beim Immissionsschutz prüfen
- Wie ist der der Ablauf des Genehmigungsverfahrens beim Immissionsschutz?
- Welche Pflichten haben Unternehmen im Bezug auf den Immissionsschutz?
- Vorteile: Warum profitieren Unternehmen vom Immissionsschutz?
- FAQ – häufig gestellte Fragen zum Immissionsschutz
Zusammenfassung: Das Wichtigste zum Immissionsschutz in Kürze
- Definition betrieblicher Immissionsschutz: Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung schädlicher Umwelteinwirkungen (Luftverschmutzung, Lärm, Erschütterungen).
- Ziel des Immissionsschutzes: Schutz von Mensch, Tier und Pflanzenwelt vor schädlichen Einflüssen wie Abgasen, Lärm und Erschütterungen.
- Gesetzgebung: Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt Immissionsschutz und Genehmigungspflichten für Anlagen.
- Maßnahmen im Bereich des Immissionsschutzes: Verringerung von Emissionen durch Optimierung der Betriebsabläufe sowie moderne Filter-, Abgas- und anderer emissionsarmer Technologien, Lärmschutzmaßnahmen, Schulung und Sensibilisierung der Arbeitnehmer
- Chancen und Vorteile für Unternehmen: Stärkung der Rechtssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, Reputation und betrieblicher Effizienz sowie Attraktivitätssteigerung für Verbraucher und Mitarbeiter (Employer Branding)
Was ist betrieblicher Immissionsschutz?
Betrieblicher Immissionsschutz umfasst alle Maßnahmen, die ein Unternehmen ergreift, um schädliche Umwelteinwirkungen, wie Luftverschmutzung, Lärm und Erschütterungen, auf die Umgebung zu verhindern oder zu minimieren. Ziel des betrieblichen Immissionsschutzes ist es, die Gesundheit der Menschen und die Umwelt vor den negativen Auswirkungen der betrieblichen Aktivitäten zu schützen.
Dazu gehören die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte, die Implementierung moderner Technologien zur Emissionsminderung sowie die regelmäßige Überwachung und Dokumentation der Emissionen. Der betriebliche Immissionsschutz stellt sicher, dass Unternehmen ihre Umweltauswirkungen verantwortungsvoll managen und gleichzeitig ihrer rechtlichen Verpflichtung zum Schutz von Mensch und Natur nachkommen.
Was sind die Ziele des Immissionsschutzes im Unternehmen?
Das Hauptziel des Immissionsschutzes ist es, die negativen Auswirkungen betrieblicher Aktivitäten auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu verringern. Dies wird erreicht, indem die Freisetzung von Schadstoffen und störenden Einflüssen weitestgehend reduziert und kontrolliert wird. Der Immissionsschutz trägt dazu bei, gesetzliche Grenzwerte einzuhalten und langfristig eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu fördern.
Was sind die Unterschiede von Emission und Immission?
Wenn man von Immissionsschutz spricht, fällt auch häufig der Begriff Emission. Das ist nicht weiter verwunderlich, schließlich hängen die beiden eng miteinander zusammen. Ja, Emissionen ohne Immissionen gibt es im Prinzip nicht. Doch was bedeuten die beiden Begriffe nun genau?
Was sind Emissionen?
Unter Emissionen (in der Umwelttechnik) versteht man in der Regel alle festen und gasförmigen Stoffe, die Anlagen, Unternehmen, Mensch und Tier verursachen und an die Umwelt abgeben. Auch
- Geräusche,
- Licht,
- Schall,
- Strahlung und andere Einflüsse auf die Umwelt
werden dazu gezählt. Derjenige, der für die Emission verantwortlich ist, wird Emittent [(Aus-)Sender] genannt. Die Höhe der Emissionen wird mit einer Emissionsrate angegeben.
Was sind Immissionen?
Immission dagegen ist die (Aus-)Wirkung, die die Emission auf die Umwelt hat. Alle Verunreinigungen und Verschmutzungen, die auf
- den Boden
- Gewässer
- die Luft
- aber auch Tiere
- Menschen
- und sogar Gebäude
einwirken können, fallen unter diesen Begriff.
Der Gegenbegriff zu der Emissionsrate ist die Immissionskonzentration. Mithilfe gesetzlich festgelegter Höchstwerte gibt sie an, wie groß der Einfluss einer Emission auf die Umwelt sein darf.
Die Gesetzgebung zum Immissionsschutz
Wie wichtig Immissionsschutz in Unternehmen ist, hat auch der Gesetzgeber erkannt. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz, Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, (BImSchG) ist geregelt, wann ein Unternehmen einen Immissionsschutzbeauftragten bestellen muss. Das hängt im Wesentlichen von der Größe und dem Typ der Anlage ab, die im Unternehmen Abgase verbreitet.
Aber nicht nur das. Das Immissionsschutzgesetz, das übrigens aus dem Jahre 1974 stammt, ist auch heute noch die wichtigste Vorschrift, wenn es um die Genehmigung für Industrie- und Gewerbeanlagen geht. Der Grund: In der deutschen Gesetzgebung gibt es bis heute kein Umweltgesetzbuch, in dem die Vorschriften einheitlich und allgemein geregelt sind. Solange das nicht der Fall ist, wird sich auf das Immissionsschutzgesetz berufen.
Das Gesetz unterliegt der Hauptannahme, dass sich Immissionen am besten und effektivsten dadurch begrenzen lassen, dass die Emissionen zurückgefahren werden. Da die Regelungen des Gesetzes damit in erster Linie Gewerbe- und Industrieanlagen betreffen (wobei natürlich auch noch andere Emittenten durch das Gesetz erfasst werden), gilt es hier, ausgleichend zu urteilen.
Auf der einen Seite stehen die Gewerbefreiheit und die Interessen der Unternehmen, auf der anderen Seite der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt. Weshalb bei dem Gesetz und seiner Auslegung das Verhältnismäßigkeitsprinzip angewendet werden muss. Das bedeutet, dass die Interessen der Unternehmen dem Umweltschutz gegenübergestellt und gegeneinander abgewogen werden.
Neben industriellen Anlagen werden von dem Gesetz aber auch private Gegenstände erfasst. So müssen beispielsweise Kamine oder Holzöfen ebenfalls den Anforderungen des Immissionsschutzgesetzes genügen. Denn auch hier gilt, dass bevorstehende Gefahren durch das Gesetz abgewendet werden sollen.
Gewerbe- und Industrieanlage, die besonders hohe Emissionen oder aber ein erhöhtes Gefahrenpotenzial haben (wie beispielsweise hoher Schadstoffausstoß), sind noch einmal in einer gesonderten Vorschrift aufgeführt, der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen. Kurzum, Immissionsschutz und Genehmigungspflichten müssen von Unternehmen genauestens beachtet und eingehalten werden.
Immissionsschutz in Europa
Dank der Gesetzgebung der Europäischen Union, gelten viele Regelungen, die in Deutschland Anwendung finden, auch im übrigen Gebiet der EU. Das ist gleich aus zwei Gründen erfreulich:
- Die Umwelt, Menschen und Tiere werden nicht nur in Deutschland vor potenziell gefährlichen Emissionen und Immissionen geschützt, auch im restlichen Europa achten Unternehmen darauf, dass sie die Vorgaben einhalten und erfüllen.
- Keinem Mitgliedsstaat der EU entsteht daraus ein Wettbewerbsvorteil. Wenn sich alle Mitgliedsstaaten und damit auch die Unternehmen, die dort ansässig sind, an die gleichen Vorgaben halten müssen, haben alle die gleichen Voraussetzungen. Durch ein Unterlaufen des Immissionsschutzes und damit zum Beispiel auch geringeren Produktionskosten, kann sich kein Unternehmen einen Vorteil verschaffen.
Um noch weitere Einheitlichkeit zu erreichen, wurde im Jahr 2000 sogar der Aufbau eines Europäischen Schadstoffemissionsregisters (EPER) beschlossen. Zwar bezieht sich das Register aktuell noch auf einzelne Schafstoffe, langfristig soll es aber ausgebaut und umfangreicher werden.
Nicht nur Emissionen in Form von Stoffen regelt die EU dabei. Mit der Umgebungslärmrichtlinie gibt es erstmals eine Verordnung, die sich mit Geräuschen und deren zulässigem Pegel befasst.
Immissionsschutz Global
Verbindliche Regelungen zu finden, auf die sich alle Staaten weltweit einigen können, ist sehr schwierig. Trotzdem gibt es einige Bestrebungen, den Immissionsschutz auch global zu regeln.
Aktuell geht es dabei vornehmlich darum, den Ausstoß von Schadstoffen direkt an der Quelle zu regulieren. Auch ein internationales Schadstoffemissionsregisters gehört schon seit 1992 zu den Zielen, die sich die Konferenz der Vereinigten Nationen für Umwelt und Entwicklung gesetzt hat.
Welche Maßnahmen umfasst der betriebliche Immissionsschutz?
Der betriebliche Immissionsschutz umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, schädliche Einflüsse auf die Umwelt und die Gesundheit der Menschen zu minimieren. Dazu gehören:
- Einsatz moderner Filter- und Abgastechnologien: Reduktion von Schadstoffemissionen in die Luft durch den Einsatz fortschrittlicher Filteranlagen und Abgasreinigungssysteme.
- Lärmschutzmaßnahmen: Implementierung von Schallschutzwänden, schallisolierten Maschinenräumen und anderen Techniken zur Minimierung von Lärmbelastungen in der Umgebung.
- Überwachung und Dokumentation: Regelmäßige Messung und Aufzeichnung von Emissionen, um sicherzustellen, dass gesetzliche Grenzwerte eingehalten werden.
- Optimierung der Betriebsabläufe: Anpassung von Produktionsprozessen, um Emissionen zu reduzieren und Ressourcen effizienter zu nutzen.
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter: Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter, um das Bewusstsein für Umweltschutz und die Einhaltung von Immissionsschutzvorgaben zu fördern.
- Planung und Genehmigung: Sorgfältige Prüfung neuer Projekte und Anlagen auf ihre Umweltauswirkungen sowie die Einholung der notwendigen Genehmigungen im Einklang mit dem Immissionsschutzgesetz.
- Einsatz emissionsarmer Technologien: Förderung und Implementierung von umweltfreundlichen Technologien, wie z.B. Elektrofahrzeugen, um den CO2-Ausstoß zu verringern.
Das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Sowohl das Bundes-Immissionsschutzgesetz als auch das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern ein bestimmtes Antragsverfahren, das unbedingt eingehalten werden muss. Besonders für kleinere Unternehmen kann, das ein Problem werden, denn das Genehmigungsverfahren kann unübersichtlich und aufwändig sein.
Noch eine weitere Herausforderung ergibt sich: Ganz häufig sind die Genehmigung zeitlich begrenzt und müssen daher wiederholt, bei den aufsichtsführenden Behörden beantragt werden. Für Unternehmen ergibt sich daraus die Notwendigkeit, Fristen und Gesetzesänderung stets im Blick haben zu müssen.
Aus diesem Grund verfügen viele größere Unternehmen über ein besonderes Managementsystem, in dem die aktuellen Genehmigungsverfahren festgehalten sind. Für kleinere Unternehmen kann es dagegen ausreichen, eine Person mit der Überwachung der Fristen und Änderungen zu beauftragen.
In 2 Schritten die Genehmigungspflicht beim Immissionsschutz prüfen
Die Genehmigungspflicht zu prüfen erfolgt in zwei Schritten:
1. Erheben der Anlagendaten
Wichtig hierfür ist die richtige Anlagendefinition und -abgrenzung.
- Bis auf wenige Ausnahmen (Nr. 8 des Anhangs 1) können Anlagen, die voraussichtlich nicht mehr als zwölf Monate am gleichen Ort betreiben werden, unberücksichtigt bleiben.
- In die Berechnung der Anlagengröße müssen alle zum Betrieb benötigten Anlagenteile und Verfahrensschritte inklusive der Nebeneinrichtungen einbezogen werden.
- Mehrere kleine Anlagen derselben Art werden zu einer Anlage zusammengefasst, wenn sie auf dem gleichen Betriebsgelände stehen, mit gemeinsamen Betriebseinrichtungen verbunden und für einen vergleichbaren technischen Zweck installiert sind. Beispiel hierfür wären mehrere Heizungsanlagen für einen Betriebsstandort.
- Einzelanlagen, die nicht zwangsläufig zu einer Anlage zusammengefasst werden müssen, dürfen jedoch für eine gemeinsame Genehmigung zusammengefasst werden.
2. Prüfen der Genehmigungspflicht
Über die Genehmigungsbedürftigkeit erteilt der Anhang 1 der 4. BImSchV Auskunft:
- Ist die betroffene Anlage in dem Anhang in relevanter Kapazität gemäß Spalte b genannt, sagt die Spalte c, welches Genehmigungsverfahren für die Anlage durchgeführt werden muss.
- Verfahren G ist ein volles Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, Verfahren V ist das vereinfachte Verfahren, das ohne zeitraubende Öffentlichkeitsbeteiligung auskommt.
- Spalte d des Anhangs bestimmt, ob darüber hinaus die zusätzlichen Vorschriften der IED-Richtlinie Anwendung finden (Kennzeichen E).
Unsere Empfehlung: Sollte nach dieser Prüfung eine Genehmigungsbedürftigkeit nicht eindeutig ausschließen werden können, raten wir dazu, schnellstmöglich mit der zuständigen Behörde (z. B. Landratsamt) Kontakt aufzunehmen, um evtl. notwendige Schritte abzustimmen.
Wie ist der der Ablauf des Genehmigungsverfahrens beim Immissionsschutz?
Je nach Typ des Verfahrens (s.u.) müssen unterschiedliche Anforderungen erfüllt werden und gesonderte Anträge bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Dabei sollten Unternehmen schon vorab mit den Behörden besprechen, welche Voraussetzungen erfüllt und welche Anträge eingereicht werden müssen.
Was man unter keinen Umständen vergessen darf, sind die Fristen, die unbedingt einzuhalten sind. Das gelingt am besten, wenn vorab schon die wichtigsten Fragen mit der zuständigen Behörde geklärt sind. Zu diesen Fragen gehören:
- Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Ist diese zu machen oder kann diese in dem bestimmten Fall entfallen?
- Die beteiligten Behörden: Handelt es sich nur um eine Behörde, die bei dem Verfahren beteiligt ist oder sind noch weitere offizielle Stellen zu berücksichtigen?
- Welche Anträge müssen eingereicht werden und woher kann man sie bekommen?
- Welchen zeitlichen Ablauf müssen Unternehmen für das Verfahren einplanen?
Die unterschiedlichen Typen im Verfahren
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten, die im Immissionsschutzgesetz unterschieden werden: Einmal die Neugenehmigung einer Anlage oder eines Betriebes und zum zweiten die Genehmigung für eine oder mehrere Änderungen an einer bestehenden Anlage.
In beiden Fällen müssen sich die Beantragenden auf unterschiedliche Paragraphen des Gesetzes beziehen, in denen die jeweils gültigen Vorschriften geregelt sind:
- Neugenehmigung einer Anlage: Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) – Bedarf die Anlage überhaupt einer Genehmigung? Dann ist der nächste Schritt ein Antragsverfahren.
- Änderung einer bestehenden Anlage: Ebenfalls die Anforderungen der BImSchV, daneben der Paragraph § 15 BImSchG und § 1 BImSchG. Der Paragraph § 16 BImSchG wird relevant, wenn die baulichen Änderungen an der Anlage dazu führen, dass sich darum möglicherweise Nachteile in Bezug auf die Emissionen ergeben. In diesem Fall sind die Änderungen zu prüfen und gemäß Paragraph § 16 BImSchG zu genehmigen, bevor man die Anlage in Betrieb nimmt.
Welche Pflichten haben Unternehmen im Bezug auf den Immissionsschutz?
Viele Verantwortliche in mittelständischen Unternehmen fallen oft aus allen Wolken, wenn sie erfahren, dass z. B. ihre neue Heizungsanlage oder das Notstromaggregat genehmigungsbedürftig nach der 4. BImSchV ist. Denn die gesetzlich definierten Grenzwerte der Verordnung wachsen nicht mit der stetig steigenden Anlagenleistung. Das Thema Immissionsschutz fordert also die meisten Betriebe zum Handeln auf. Dies betrifft vor allem die Prüfung, ob ein Immissionsschutzbeauftragter und ein Störfallbeauftragter von Nöten ist.
Der Immissionsschutzbeauftragte im Unternehmen
In bestimmten industriellen Anlagen muss ein Immissionsschutzbeauftragter die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften überwachen. Das ist nicht nur ein Selbstzweck, sondern liegt darin begründet, dass durch den Immissionsschutz Mensch, Tier und Umwelt unter Schutz stehen sollen. Auch die Mitarbeiter im Unternehmen sind durch die gesetzlichen Regelungen zu schützen. Das geschieht beispielsweise durch die richtige Lüftungstechnik für den Gesundheitsschutz oder durch ein Gutachten zu Geruchsemissionen.
Der Beauftragte hat nicht nur eine überwachende Funktion, sondern ist auch dafür zuständig, Veränderungen, die sich vorteilhaft auf die Umwelt auswirken können, anzustoßen. Zu denken ist dabei beispielsweise an neuartige umweltschonende Verfahren oder die Verwendung nachwachsender Rohstoffe oder anderer Erzeugnisse, die eine möglichst geringe Auswirkung auf die Umgebung haben.
Zu den Aufgaben des Immissionsschutzbeauftragten gehören unter anderem:
- Hilfe bei der Entwicklung und Implementierung neuer Verfahren, die sich als besonders umweltfreundlich erwiesen haben. Dazu gehört auch, dass der Immissionsschutzbeauftragte Verfahren anstößt, die dazu geeignet sind, Abfälle im Unternehmen umweltfreundlicher zu entsorgen oder diese sogar zu verwerten (beispielsweise durch Nutzung der Energie).
- Evaluierung der Verfahren, die aktuell im Unternehmen zum Einsatz kommen. Damit soll sichergestellt werden, dass Potenziale, um die Umwelt zu schonen, sofort entdeckt und nach Möglichkeit schnellstmöglich genutzt werden.
- Überprüfung der ordnungsgemäßen Einhaltung der Vorschriften. Dazu gehört nicht nur, dass die Mitarbeiter unter Überwachung stehen, sondern auch, dass man Anlagen und Betriebsstätten regelmäßig überprüft und die Emissionen und Immissionen misst.
- Vorschläge zum Mängelmanagement. Sollten sich bei der Überprüfung der Anlagen Mängel zeigen, fällt es ebenfalls in den Aufgabenbereich des Immissionsschutzbeauftragten, Maßnahmen anzustoßen und Vorschläge zu machen, wie diese auf schnellstem Weg behoben werden können.
- Schulungen der Mitarbeiter und Information der Führungskräfte. Da der Immissionsschutzbeauftragte auf dem neusten Stand bezüglich aktueller Vorschriften und Entwicklungen ist, kommt ihm die Aufgabe zu, die Belegschaft zu schulen und so die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Daneben hat er eine beratende Funktion den Führungskräften und Unternehmensvorsitzenden gegenüber.
Dabei hat ein Immissionsschutzbeauftragter weitreichende Rechte, die er im Interesse der Umwelt durchsetzen muss. Aus diesem Grund unterliegt er auch einem Sonderkündigungsrecht. Laut Bundes Immissionsschutzgesetz Paragraf § 58 kann man ihm nur aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass sich der Beauftragte voll und ganz auf seine Arbeit konzentrieren kann, ohne Repressalien oder arbeitsrechtliche Folgen befürchten zu müssen.
Außerdem kann die Geschäftsleitung den Immissionsschutzbeauftragten nicht nur nach eigenem Ermessen einstellen. Da dieser eine Sonderfunktion im Unternehmen hat, ist vor der Einstellung der Betriebsrat zu befragen.
Daneben hat die Geschäftsleitung dafür Sorge zu tragen, dass der Immissionsschutzbeauftragte alle Aufgaben bestmöglich ausüben kann. Zu diesem Zweck kann es nötig sein, dass man ihm spezielle Räume, Mittel und sogar Personal zur Verfügung stellt.
Der Störfallbeauftragte im Unternehmen
Neben dem Immissionsschutzbeauftragten gibt es für einige Unternehmen auch die Verpflichtung, einen sogenannten Störfallbeauftragten im Sinne der Störfall-Verordnung zu bestellen. Immissionsschutz- und Störfallbeauftragter können auch ein und dieselbe Person sein.
Außerdem ist ein Störfallbeauftragter nicht zwingend von jedem Unternehmen zu beauftragen. Auf Antrag kann die zuständige Behörde auch zustimmen, dass kein derartiger Beauftragter zu bestellen ist, da ganz offensichtlich die Gefahr eines Störfalls nicht besteht.
Sollte im Unternehmen ein Störfallbeauftragter tätig sein, gehören jedoch zu seinen Aufgaben:
- Die Sicherheit der Anlagen im Blick zu behalten und auf Verbesserungen hinzuwirken.
- Störungen, die auftreten, unverzüglich dem Betreiber der Anlage mitteilen, sowie mögliche Gefahren für die Umwelt, Mensch und Tier zu identifizieren.
- Die Überprüfung und Überwachung der Einhaltung der geltenden Bestimmungen und Gesetze.
- Die Kontrolle der Anlagen und Gewährleistung der Sicherheit.
- Mängel und Verstöße umgehend dem Betreiber der Anlage zu melden und – wenn möglich – geeignete Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen.
Vorteile: Warum profitieren Unternehmen vom Immissionsschutz?
Untersuchungen und Studien zu Fragen des Umweltschutzes bilden ebenfalls ein Teilgebiet des Immissionsschutzes. Für Firmen, die sich als umweltfreundliches Unternehmen nach außen präsentieren möchten, werden die Aspekte des Immissionsschutzes immer wichtiger. Umwelt- und damit auch Immissionsschutz ist ein Thema, das in den zurückliegenden Jahren immer mehr ins Bewusstsein der Bevölkerung gerückt ist.
Unternehmen profitieren dabei von folgenden Vorteilen:
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
- Optimierung der Rechtssicherheit und Vermeidung von Strafen
- Verbesserung der Reputation
- Förderung betrieblicher Effizienz
- Kosteneinsparungen
- Positiver Einfluss auf Employer Branding
- Markenaufbau
- Attraktivität für ökologisch orientierte Verbraucher
Employer Branding
Wer sich heute als attraktiver Arbeitgeber präsentieren möchte, der darf das Thema Umwelt- und Immissionsschutz nicht aus den Augen verlieren. Gerade die jüngere, gut ausgebildete Generation legt zum großen Teil viel Wert auf einen geringen CO2-Fußabdruck. Unternehmen, die diesen Aspekt bedenken und auch nach außen vermarkten, können davon profitieren. Eine Möglichkeit stellt dabei zum Beispiel ein nachhaltiges Mobilitätsmanagement dar.
Markenaufbau und und Marketinginstrument
Nicht nur das Employer Branding (Arbeitgebermarkenbildung) kann von einem klug eingesetzten Umwelt- und Immissionsschutz einen Aufschwung erfahren, auch das generelle Branding der Marke kann davon profitieren. Denn nicht nur potenzielle Mitarbeiter, auch Verbraucher können mit Umwelt- und Immissionsschutz angesprochen werden.
Ökologisch orientierte Verbraucher, die übrigens in Deutschland immer mehr werden, sind bereit, etwas mehr Geld für Unternehmen, Produkte und Ideen auszugeben, die den Umweltschutz beachten. Firmen, die diese Marketingstrategie klug nutzen, können sie zu ihrem Vorteil verwenden – und zwar doppelt: Sie ziehen Kunden an und sind bei den Vorgaben des Umwelt- und Immissionsschutzes auf dem neusten Stand.
Kosteneinsparungen durch Immissionsschutz
Neben der bereits angesprochenen Attraktivität für Arbeitnehmer, lässt sich durch Elektroautos im Fuhrpark auch noch Geld sparen: Sie senken nämlich die Betriebskosten für die Flotte, die sie effizienter fahren, als Autos mit einem Verbrennungsmotor und werden aktuell noch steuerlich begünstigt. Das sind nur einige der vielen Gründe, über den Einsatz von Elektroautos im Unternehmen nachzudenken.