Entsorgung von Batterien: Gesetzliche Pflichten und Abgabemöglichkeiten
- BattG: Gesetzliche Pflicht zur umweltverträgliche Entsorgung von Batterien
- Warum dürfen Batterien nicht einfach in den Müll?
- Wo entsorge ich als Privatperson Batterien?
- Wie entsorge ich als Gewerbe Batterien richtig?
- Wie funktioniert die Abholung von Altbatterien?
- Was passiert mit den abgegebenen Batterien?
- Autobatterien entsorgen – Kosten und Pfand
- Welche Pflichten müssen Hersteller und Vertreiber von Batterien erfüllen?
- Worauf beim Kauf der Batterie achten?
- FAQ zur Entsorgung von Batterien
BattG: Gesetzliche Pflicht zur umweltverträgliche Entsorgung von Batterien
Grundlage für den Umgang mit Altbatterien ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (BattG), welches die europäische Altbatterierichtlinie in deutsches Recht umsetzt.
Die grundlegende Pflicht des Sammelns und der stofflichen Wiederverwertung, steht über allen anderen Regelungen und wird über eine Vielzahl von Maßnahmen sichergestellt. Allen voran die Anzeige- und Rücknahmepflicht, gefolgt von Kennzeichnungs- und Hinweispflichten sowie Überlassungs- und Verwertungspflichten. Letztere regeln die Entsorgungsvorgänge und sind für gewerbliche Unternehmen weniger relevant. Diese übergeordnete Regelung beeinflusst nicht nur, wie Sie Ihre alten Batterien entsorgen müssen, sondern beginnt schon beim Hersteller und Vertreiber der Batterie.
Die Pflicht zur richtigen Batterie-Entsorgung gelten für jeden, der Batterien besitzt. Denn Altbatterien sind gefährliche Abfälle und als Abfallbesitzer sind Sie für eine schadlose Entsorgung oder Verwertung dieser Abfälle verantwortlich. Daher ist jeder Endverbraucher, aber auch jeder gewerbliche Verbraucher verpflichtet, die Batterien rechtsgemäß zu entsorgen.
Warum dürfen Batterien nicht einfach in den Müll?
Nein. Wenn Batterien im Restmüll landen werden sie später in der Müllverbrennungsanlage verbrannt. Dabei können giftige Schadstoffe wie Quecksilber oder Blei an die Luft gelangen. Rohstoffe wie Aluminium, Silber und Lithium gehen dabei auch verloren.
Batterien gehören daher nicht in den normalen Hausmüll. Nach der Entsorgung werden sie in den Verwertungsanlagen sortiert und in ihre Einzelbestandteile getrennt, damit sie weiter verwerten zu können.
Wo entsorge ich als Privatperson Batterien?
Schaffen Sie sich zunächst Zuhause am besten eine kleine Kiste an, in die Sie leere Batterien reinlegen und sammeln können. Wie bei leeren Flaschen, können Sie diese dann bei Ihrem nächsten Einkauf mitnehmen und entsorgen.
Altbatterien, das heißt leere Batterien können Sie in verschiedenen Geschäften abgeben. Solche Sammelstellen bietet jeder Handel, der artgleiche Batterien vorhält. Oft stehen die kleinen Schachteln vorne an der Kaste des jeweiligen Drogerie- oder Lebensmittelmarkts. Dies sind die grünen GRS-Sammelboxen, die Sie als Endverbraucher bestimmt schon gesehen haben.
Altbatterien für elektronische Geräte können Sie in Sammelboxen einwerfen. Diese finden Sie in:
- Drogerien
- Elektrogeschäften
- Supermärkten
Sie haben auch die Möglichkeit Altbatterien bei
- Recyclinghöfen der Kommunen
- Schadstoffmobilen
abzugeben. Diese Möglichkeiten sind kostenlos.
Wie entsorge ich als Gewerbe Batterien richtig?
Wenn in Ihrem gewerblichen Betrieb eine hohe Anzahl an Batterien anfällt, empfiehlt es sich, einen Recyclinghof Ihrer Kommune in Erwägung ziehen. Bundesweit stehen somit mehr als 170.000 Sammelstellen zur Verfügung.
Alternativ können Sie die Batterien auch direkt in die Verwertung geben, indem Sie entweder einen Entsorger beauftragen oder die Batterien dem GRS anbieten.
Wie funktioniert die Abholung von Altbatterien?
Jedes Handelsunternehmen, das ständig oder zeitweise Batterien oder batteriebetriebene Geräte im Sortiment führt, ist laut Batteriegesetz verpflichtet, die gebrauchten Batterien der Verbraucher unentgeltlich zurückzunehmen – unabhängig davon, ob sie in seinem Geschäft gekauft wurden oder nicht.
- Wenn die Sammelbox im Verkaufsraum voll ist, werden die Batterien in ein Transportkaton gefüllt, welcher insgesamt 30kg betragen kann. Sie können auch in das grüne Fass gefüllt werden.
- Wenn diese gefüllt sind und die Mindestübergabenmenge von zwei Fässern oder auch sechs Kartons erreicht wurden, kann der Auftrag zum Tausch erteilt werden.
Was passiert mit den abgegebenen Batterien?
Am Ende werden alle Batterien in Deutschland über die Sammelsysteme dem Recycling zugeführt. Aus den Altbatterien werden dann über unterschiedliche Verwertungsprozesse Metalle zurückgewonnen, die wieder zur Batterieherstellung verwendet werden.
Autobatterien entsorgen – Kosten und Pfand
Sie können nach dem Austausch der Batterien die alte Autobatterie mit der Quittung dorthin bringen, wo Sie diese gekauft haben. Sie bekommen dafür 7,50 Euro zurück. Diese 7,50 Euro zählten als Pfand Ihrer Batterie
Autobatterien können sie auch beim Wertstoffhof entsorgen. Genau wie bei Altbatterien, sollten Sie die Autobatterie nicht ihn Ihren Hausmüll werfen.
- Beim Wertstoffhof erhalten Sie für die Autobatterie einen Beleg, mit welchem Sie Ihren Pfand zurück bekommen können.
- Sie können bei einem Kauf einer neuen Batterie auch die Quittung vom Wertstoffhof einreichen. Somit wird Ihnen das Pfand nicht berechnet.
Welche Pflichten müssen Hersteller und Vertreiber von Batterien erfüllen?
Die größte Verantwortung für die rechtskonforme und sichere Batterieentsorgung trifft die Inverkehrbringer, also die Hersteller und Vertreiber von Batterien. Sie müssen ihre Tätigkeit anmelden, Batterien kennzeichnen, Verbraucher informieren und Altbatterien zurücknehmen sowie einer Verwertung zuführen. Die Pflichten im Einzelnen:
Anzeigepflicht
Bevor Sie als Hersteller Batterien in Deutschland in Verkehr bringen, müssen Sie dies dem Umweltbundesamt anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn Sie als Händler Batterien vertreiben, die nicht bereits vom Hersteller angezeigt wurden oder die Sie selbst eingeführt haben. Die Anzeige muss verschiedene Daten zu Ihrem Unternehmen sowie Informationen über die Art der Batterien und die Marke, unter der sie vertrieben werden, enthalten. Hersteller bzw. Vertreiber von Gerätebatterien müssen ihre Teilnahme am Gemeinsamen Rücknahmesystem der Hersteller von Geräte-Altbatterien oder die Einrichtung eines eigenen Rücknahmesystems nachweisen.
Hersteller von Fahrzeug- und Industriebatterien müssen in Ermangelung eines übergeordneten Rücknahmesystems in jedem Fall eine Erklärung über die erfolgte Einrichtung eines eigenen Rücknahmesystems abgeben.
Kennzeichnungspflicht
Hersteller oder Importeure müssen Batterien mit einer durchgestrichenen Mülltonne kennzeichnen. Dies soll darauf hinweisen, dass die Batterien nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern getrennt erfasst werden müssen. Unter der Mülltonne muss das jeweilige chemische Symbol für Cadmium (Cd), Quecksilber (Hg) und Blei (Pb) angegeben sein, wenn die Batterie die entsprechenden Stoffe enthält. Dabei sind Obergrenzen für den Schwermetallgehalt zu beachten.
Hinweispflicht
Als Vertreiber müssen Sie Ihre Kunden auf die kostenfreie Rücknahmemöglichkeit hinweisen. Außerdem müssen Sie darüber informieren, was die Kennzeichen (durchgestrichene Mülltonne und Schwermetalle) bedeuten. Im Versandhandel können diese Hinweise beispielsweise im Katalog oder Online-Shop dargestellt oder der Warensendung schriftlich beigefügt werden.
Rücknahmepflicht
Hersteller und Importeure von Batterien sind per Gesetz zur unentgeltlichen Rücknahme von Altbatterien verpflichtet. Ähnlich wie bei der Verpackungsrücknahme mit dem Dualen System können Sie diese Verpflichtung einfach erfüllen, indem Sie sich an der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) des BMUB oder auch einem anderen behördlich genehmigten Rücknahmesystem beteiligen.
Das GRS übernimmt in diesem Fall auch Ihre Anzeige beim Umweltbundesamt. Sollten Sie lieber ein eigenes Rücknahmesystem einrichten, muss dieses System behördlich genehmigt werden. Hersteller von Fahrzeug- und Industriebatterien müssen zur Erfüllung der Rücknahmepflichten die kostenlose Rücknahme anbieten. Fahrzeugbatterien dürfen nur gegen ein Pfand in Höhe von 7,50 € abgegeben werden, das bei Rückgabe einer Altbatterie erstattet wird.
Worauf beim Kauf der Batterie achten?
Zwar werden Schadstoffe in Batterien immer seltener, da der Gesetzgeber hier immer strengere Grenzwerte vorgibt, trotzdem gibt es für einen umweltschonenden Batteriekauf einiges zu beachten. Einweg-Batterien auf Zink-Kohle-Basis sind zwar preisgünstig, bei vielen Anwendungen aber lange nicht so leistungsstark wie Alkali-Mangan- oder Lithium-Zellen. Akkus sind zudem mehrfach wiederaufladbar und haben damit eine weit höhere Lebensdauer und zumeist auch eine höhere Belastbarkeit als Einweg-Batterien. Vor allem die leistungsfähigen Lithium-Ionen-Akkus sind trotz höherer Preise in der Regel schnell amortisiert.
Strom aus Einweg-Batterien ist ca. 300-mal teurer als der Strom aus dem Stromnetz. Achten Sie deshalb beim Kauf von Geräten darauf, dass diese netzbetrieben sind oder über Akkus versorgt werden. Oft bieten sich auch solarbetriebene Alternativen an. Beachten Sie unbedingt die Pflegehinweise der Akku-Hersteller. Denn bei pfleglicher Behandlung halten Akkus bis zu fünfmal länger und sparen so Ressourcen und Kosten. Dann müssen Sie sich auch viel seltener mit der Frage beschäftigen, wie Sie die alten Batterien entsorgen können.