Altölentsorgung: Wie und wo entsorge ich altes Öl?
Was ist die gesetzliche Grundlage der Altölentsorgung?
Die wichtigste rechtliche Basis für den Umgang mit Altöl bildet die Altölverordnung (AltölV). Die AltölV richtet sich an alle Erzeuger und Besitzer von Altöl und berücksichtigt sämtliche Öle, die ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischem oder biogenem Öl bestehen und als Abfall im Betrieb anfallen.
In der AltölV wird die Altölentsorgung klar geregelt und die
- stoffliche Verwertung,
- energetische Verwertung und
- Beseitigung definiert.
Mit einer Änderungsverordnung wurde die Altölverordnung am 15. Oktober 2020 aktualisiert, um damit die EU-Richtlinie 2018/851 über Abfälle hierzulande umzusetzen. Die wichtigste Änderung betrifft den in § 2 formulierten „Vorrang der stofflichen Verwertung vor der energetischen Verwertung und Beseitigung, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist“.
Dies unterstreicht: Aufbereitungsfähiges Altöl ist ein wichtiger Rohstoff und soll möglichst wieder zu Basisöl recycelt werden.
Was tun mit Altöl?
Unternehmen, bei denen Altöl anfallt, müssen sich um deren Entsorgung bemühen. Allerdings hat zunächst die vom Gesetzgeber favorisierte Aufbereitung von Altölen den Vorrang vor anderen Entsorgungsverfahren. Demnach gilt es im ersten Schritt zu prüfen, ob das Altöl sich zur Abgabe für eine Aufbereitung eignet.
Erst, wenn feststeht, dass das Altöl nicht aufbereiten werden kann, muss dieses als Sonderabfall entsorgt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Altöl Schadstoffe enthält, die bei der Aufbereitung nicht eliminiert werden können.
Diese Altöle müssen als Sonderabfälle entsorgt werden – es sei denn, sie eignen sich zur energetischen Verwertung. So dürfen beispielsweise Metallverarbeitungsöle oder Isolieröle verbrannt werden, wohingegen Öle, welche zum Beispiel die gesetzlichen Grenzen an PCB- und Gesamthalogenanteilen überschreiten, als Sonderabfall entsorgt werden müssen.
Wichtig: Eignen sich Altöle nicht zur Aufbereitung, entnehmen Sie in jedem Fall eine Probe vor der Entsorgung. Altölbesitzer und das Sammelunternehmen müssen dann Rückstellproben aufbewahren, bis die rechtmäßige Entsorgung durch das jeweilige Messverfahren sichergestellt ist.
Welche Altöle eignen sich zur Aufbereitung?
Die folgende Tabelle zeigt, welche Altöle sich zur Aufbereitung eignen:
Abfallschlüssel-Nummer | Altöl-Art |
13 02 05 | nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis |
13 02 06 | synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle |
13 02 08 | andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle |
13 02 04 | chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle |
13 02 07 | biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle |
13 03 10 | Andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle |
Die Abfallschlüsselnummern finden Sie in der Regel auf dem entsprechenden Sicherheitsdatenblatt unter den Hinweisen zur Entsorgung. Altöle mit den Kennzeichnungen 130205*, 130206*, 130208* können wieder aufbereitet werden. Altöle anderer Kategorien können zum Teil aufbereitet oder energetisch verwertet werden. Detaillierte Auskunft darüber geben die entsprechenden Entsorger.
Bitte beachten: Auch bei biologisch schnell abbaubaren Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen ist die Entsorgung über die Kanalisation strikt verboten.
Wie und wo entsorge ich Altöl richtig?
Um eine umweltgerechte Entsorgung von Altöl zu gewährleisten, sind Händler, die Motor- und Getriebeöle oder Ölfilter und Zubehör für Ölwechsel vertreiben, nach der AltölV zur Rücknahme der Altöle verpflichtet. Hersteller und Mineralölhändler sind demnach dazu aufgefordert, in der Nähe des Verkaufsortes Annahmestellen schaffen, wo Endverbraucher ihre gebrauchten Öle oder zum Beispiel Ölfilter zurückgeben können. Durch eine entsprechende vertragliche Vereinbarung kann diese Annahmepflicht auch auf einen Drittdienstleister übertragen werden.
Teilweise können Sie auch als Gewerbebetrieb Ihr Altöl bei kommunalen Abgabestellen, Recyclinghöfen oder städtischen Wertstoffhöfen abgeben. Dies bietet sich allerdings nur bei Kleinmengen an, denn bei Überschreitung haushaltsüblicher Mengen werden in der Regel Gebühren erhoben.
Außerdem ist es grundsätzlich möglich, Altöle beispielsweise über Recyclingbörsen zu verkaufen. Ob sich dies aber lohnt, ist abhängig von den aktuellen Rohölpreisen.
Wie lagere ich Altöl vor der Entsorgung richtig?
Aufgrund des Wassergefährdungspotenzials von Altöl stellt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) entsprechende Anforderungen an die Lagerung. So müssen beispielsweise Altöllager so beschaffen sein, dass das Altöl nicht austreten und man Schäden am Behälter schnell erkennen kann. Weitere Anforderungen wie beispielsweise das Rückhaltevermögen und das Not- und Störfallmanagement sind in Abschnitt 2 der AwSV geregelt.
Welche Konsequenzen drohen bei einer falschen Altölentsorgung?
Eine unsachgemäße Altölentsorgung oder Lagerung gilt als Rechtsverstoß und kann – abhängig von der Schwere des Verstoßes und dem jeweiligen Bundesland – mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Oft sind es gerade die kleinen Mengen, die achtlos entsorgt oder mit anderen Altölen vermischt werden. Auch hier kann es gemäß Bußgeldkatalog zu einem Bußgeld kommen. Das Abladen von ein paar Litern Öl in Gewässern kann bereits ein Bußgeld von 5.000 Euro nach sich ziehen (beispielsweise in Brandburg oder Bremen). Die Geldstrafen für das Einführen von Öl in Grundwasser sind deutlich höher.