Abfallmanagement im Betrieb: 9 Tipps, Vorteile & Aufgaben
- Was ist betriebliches Abfallmanagement?
- Warum ist Abfallmanagement im Unternehmen wichtig?
- Was sind die Aufgaben des Abfallmanagements?
- Wann müssen Unternehmen einen Abfallbeauftragten bestellen?
- Was sind die Aufgaben eines Abfallbeauftragten?
- 9 Tipps für erfolgreiches Abfallmanagement
- Wo ist das Abfallmanagement gesetzlich geregelt?
- FAQ zum Thema Abfallmanagement
Was ist betriebliches Abfallmanagement?
Das betriebliche Abfallmanagement kann als die Praxis der Bewertung, Kontrolle und Reduzierung der durch den Geschäftsbetrieb erzeugten Abfallmenge definiert werden. Es umfasst zum einen die Begrenzung der Erzeugung von Abfällen durch innovative Prozesse und Verfahren. Zum anderen beschäftigt sich das betriebliche Abfallmanagement mit der fachgerechten und gleichzeitig kosteneffizienten Entsorgung und dem Recycling von Abfällen und Reststoffen.
Warum ist Abfallmanagement im Unternehmen wichtig?
Ein betriebliches Abfallmanagement hat zusammenfassend ökonomische und ökologische Vorteile für Unternehmen. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es wichtig, eine vorausschauende Abfallstrategie zu verfolgen, die dazu beiträgt, die Kosten niedrig zu halten. Verringert sich die produzierte Abfallmenge und arbeitet ein Betrieb durch Müllvermeidung und proaktive Maßnahmen nachhaltiger, kann dies den Unternehmensgewinn signifikant steigern.
Ein betriebliches Abfallmanagement, das sich darauf fokussiert, Abfälle zu vermeiden und bei der Beseitigung von Abfällen auf die Ressourcen und den Schutz der Umwelt achtet, ist zudem für das Unternehmensimage förderlich. Durch die Investition in ein effektives Abfallmanagement-System können Unternehmen also auf lange Sicht Geld sparen und gleichzeitig umweltbewusst handeln.
Was sind die Aufgaben des Abfallmanagements?
Im betrieblichen Abfallmanagement kommen viele Aufgaben zusammen, die das gemeinsame Ziel verfolgen, das Abfallaufkommen im Unternehmen zu reduzieren und alle gesetzlichen Auflagen und Anforderungen bei der Entsorgung von Abfällen einzuhalten. Die folgenden Aufgaben sind im betrieblichen Abfallmanagement essenziell:
- Erfassung und Klassifizierung der Abfälle,
- Bestimmung des Abfallschlüssels
- Führung eines Abfallrechtsregisters,
- Erstellung eines Abfallverzeichnisses,
- Organisation und Kontrolle der Abfalltrennung,
- Benennung eines Abfallbeauftragten,
- Umgang mit Entsorgern und Behörden,
- Berücksichtigung von Abfallthemen wie Recycling
Schauen wir uns die wichtigsten Punkte näher an:
Erfassung der Art und der Menge des Abfalls
Die Aufzeichnung der Art und Menge des erzeugten Abfalls ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Abfallmanagements. Eine fachgerechte Protokollierung aller anfallenden Abfälle und Stoffe hilft dabei, Bereiche zu identifizieren, in denen Prozesse und Verfahrensweisen optimiert werden können, um das Gesamtabfallaufkommen reduzieren können.
Außerdem können Unternehmen durch eine langfristige Erfassung des Abfallaufkommens ihre Fortschritte bei der Verwirklichung der gesteckten Nachhaltigkeitsziele verfolgen. Die gesammelten Daten über die Abfälle und Stoffe können ebenfalls zu Berichtszwecken verwendet werden und sicherstellen, dass alle geltenden Vorschriften eingehalten werden. Letztendlich hilft die Aufzeichnung der Art und Menge des erzeugten Abfalls einem Unternehmen, effizienter zu werden, Kosten einzusparen und Ressourcen zu schonen.
Abfallvermeidung als wichtige Aufgabe des Abfallmanagements
Der Gesetzgeber hat im Kreislaufwirtschaftsgesetz im § 6 eine Abfallhierarchie festgelegt. Bei den Maßnahmen, die im betrieblichen Abfallmanagement umgesetzt werden müssen, steht an erster Stelle die Vermeidung von Abfällen im gewerblichen Umfeld.
Die Reduzierung und Vermeidung von Abfällen in der betrieblichen Abfallwirtschaft ist entscheidend für einen nachhaltigen Geschäftsansatz. Durch die Vermeidung von unnötigem Abfall können Unternehmen Geld und Ressourcen sparen und gleichzeitig die Umweltbelastung verringern.
Betriebe, die sich bemühen, kreative Lösungen zu finden, indem sie ihren Bedarf an Stoffen, Materialien und Ressourcen bestmöglich reduzieren, handeln aus ökonomischer und ökologischer Sicht zielführend. Dies gelingt ihnen unter anderem durch die Implementierung robuster Prozesse sowie durch eine offene Kommunikation mit Mitarbeitern und das Belohnen eines verantwortungsvollen Umgangs mit Ressourcen.
Die Investition in Vermeidungsstrategien kann auf den ersten Blick kostenintensiv und herausfordernd sein. Langfristig trägt Abfallvermeidung zu einer höheren Effizienz und zu einem gesteigerten Unternehmensimage in der Innen- und Außensicht bei.
Trennung, Entsorgung, Recycling und Nachweisführung im Abfallmanagement
In der gesetzlichen Abfallhierarchie im § 6 KrWG werden nach der Vermeidung von Abfällen vier weitere Maßnahmen aufgeführt, die zum Tragen kommen, wenn Abfälle nicht vermieden werden können:
- Vorbereitung zur Wiederverwendung,
- Recycling,
- Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung,
- Beseitigung und Entsorgung.
Da in jedem Betrieb trotz eines Fokus auf Abfallvermeidung Reststoffe und Abfälle anfallen, müssen diese umweltschonend und gemäß § 7 KrWG ordnungsgemäß und schadlos entsorgt werden. Als „lege artis“ gilt die Abfallentsorgung, wenn sie im Einklang mit den Vorschriften der geltenden Gesetze und Bestimmungen steht.
Gemäß § 9 KrWG sind Abfälle und Reststoffe getrennt zu sammeln und zu behandeln. Gefährliche Stoffe, Gemische oder Bestandteile aus den Abfällen müssen vorab entfernt und gesondert verwertet oder zu beseitigt werden.
Die Nachweisführung gehört ebenfalls zu den gesetzlichen Anforderungen im Abfallrecht. Schließlich hilft die Nachweisführung Unternehmen dabei, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.
Wann müssen Unternehmen einen Abfallbeauftragten bestellen?
Die gesetzlichen Vorgaben zur Bestellung von Abfallbeauftragten werden in der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) geregelt. Grundsätzlich sind Unternehmen, bei denen im Kalenderjahr mehr als 100 Tonnen gefährliche Abfälle oder 2.000 Tonnen nicht gefährliche Abfälle entstehen, verpflichtet, einen betriebsangehörigen Abfallbeauftragten zu bestellen.
Für Deponien, Krankenhäuser und Kliniken und viele weitere Unternehmen gilt, abhängig von der jährlichen Abfallhöhe ebenfalls eine derartige Verpflichtung gemäß § 2 AbfBeauftrV.
Was sind die Aufgaben eines Abfallbeauftragten?
Auf Grundlage von § 60 KrWG, berät der Abfallbeauftragte den Arbeitgeber und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung bedeutsam sein können. Der Betriebsbeauftragter für Abfall ist berechtigt und verpflichtet:
- den Weg der Abfälle von ihrer Entstehung oder Anlieferung bis zu ihrer Verwertung oder Beseitigung zu überwachen und
- die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften durch Kontrolle der Betriebsstätte sicherzustellen.
Hierbei begutachtet der Abfallbeauftragte fortlaufend die Art und Beschaffenheit der bewirtschafteten Abfälle, teilt festgestellte Mängel unverzüglich mit und macht Vorschläge zur Mängelbeseitigung. Ebenfalls fällt in seinen Zuständigkeitsbereich, die Mitarbeiter über Abfälle und ihre individuellen Gefahren aufzuklären.
Er wirkt als Betriebsbeauftragter für Abfälle darauf hin, umweltfreundliche und abfallarme Verfahren im Betriebsalltag zu implementieren und im Allgemeinen auf eine Verbesserung aller Herstellungsverfahren hinzuwirken, um Abfälle einzusparen. In einem jährlichen Bericht informiert der Abfallbeauftragte den Arbeitgeber über alle Maßnahmen der Abfallwirtschaft im Betrieb.
9 Tipps für erfolgreiches Abfallmanagement
Ein effektives Abfallmanagement ist für Unternehmen von zentraler Bedeutung, um Kosten zu senken, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und einen positiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Doch der Weg zu einem erfolgreichen Abfallmanagement erfordert klare Strategien und gezielte Maßnahmen:
- Machen Sie auch das Abfallwirtschaftskonzept des Unternehmens den Mitarbeitern bekannt. Auf diese Weise können alle sehen, dass Abfallmanagement mehr ist als nur das Trennen von Abfällen.
- Motivieren Sie mit aufmerksamkeitsstarken Aushängen zum Thema „Abfall“– gerade an strategisch wichtigen Punkten im Unternehmen: beim Empfang, im Umfeld der Geschäftsführung, in Sozialräumen, der Kantine etc.
- Nutzen Sie interne und externe Qualifizierungsmaßnahmen, um die Mitarbeiter, für die es wichtig ist, immer wieder fit für das Abfallthema zu machen.
- Beziehen Sie auch die Geschäftsführung aktiv ins Abfallmanagement mit ein. Vorgesetzte haben zum einen eine wichtige Vorbildrolle, zum anderen können sie mit Hinweisen, Lob und Anerkennung zu einem funktionierenden Abfallmanagementbeitragen.
- Nutzen Sie ein eventuell vorhandenes Vorschlagswesen auch für Anregungen und Tipps für Ihr Abfallmanagement.
- Ernennen Sie „Abfall-Paten“, die in den einzelnen Abteilungen die Kollegen über Abfallvermeidung und Abfalltrennung informieren und motivieren.
- Machen Sie regelmäßig Rundgänge im Betrieb, um an den Abfallanfallstellen und dort, wo Abfall getrennt wird, die Mitarbeiter zu informieren, aber auch Anregungen von den Mitarbeitern selbst aufzunehmen.
- Stellen Sie regelmäßig die Entwicklung des Abfallaufkommens im Unternehmen und in den wichtigsten Bereichen dar, um bei allen Mitarbeitern die Wichtigkeit des Abfallmanagements genauso wie die Erfolge deutlich zu machen.
- Kontrollieren Sie Ihr Abfallmanagement auf dessen Wirksamkeit. Denn Vertrauen ist zwar gut, aber Kontrolle ist besser!
Wo ist das Abfallmanagement gesetzlich geregelt?
Unternehmen haben aus gesetzlicher Sicht die Verantwortung, sich um ein professionelles Abfallmanagement zu kümmern. Sie unterliegen im Abfallrecht unter anderem der Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (GewAbfV). Die Verordnung beschäftigt sich mit der getrennten Sammlung, Vorbereitung und dem Recycling von Gewerbeabfällen und wird vom Bundesministerium für Justiz verantwortet.
Ein weiteres Gesetz, das im betrieblichen Abfallmanagement Beachtung finden muss, ist das im Jahr 2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Es hat das Ziel, die „Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.“