Abfallhierarchie – die 5 Stufen erklärt + Beispiele
- Was ist die Abfallhierarchie?
- Stufe 1 der Abfallhierarchie: Abfallvermeidung
- Stufe 2 der Abfallhierarchie: Vorbereitung der Wiederverwertung
- Stufe 3 der Abfallhierarchie: Recycling
- Stufe 4 der Abfallhierarchie: Verwertung
- Stufe 5 der Abfallhierarchie: Beseitigung
- Ist die Rangfolge der Abfallhierarchie strikt einzuhalten?
- Was gilt überhaupt als Abfall?
- FAQ zum Thema Abfallhierarchie
Was ist die Abfallhierarchie?
Die Abfallhierarchie ist ein zentraler Leitfaden für den Umgang mit Abfällen, der auf den Grundsätzen der Nachhaltigkeit basiert. Sie priorisiert Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -bewirtschaftung, um die Umweltauswirkungen zu minimieren und Ressourcen zu schonen.
Diese Leitlinie, die von den EU-Staaten definiert wurde, besteht aus fünf Stufen. In ihr ist unter anderem die rechtliche Verpflichtung der Mitgliedsstaaten festgelegt, Müll analog der formulierten Richtlinien zu entsorgen.
Stufe 1 der Abfallhierarchie: Abfallvermeidung
Das oberste Gebot der Abfallhierarchie umfasst Maßnahmen, die bereits vor der Produktion angewendet werden sollen – also, bevor ein Erzeugnis oder ein Material zu Müll geworden ist. Dabei geht es um die Müll-Verringerung durch Einsparung oder Wiederverwendung, beziehungsweise Verlängerung der Lebensdauer der verwendeten Materialien. Aber auch um die Verringerung schädlicher Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sowie um die Reduzierung der Menge von schädlichen Stoffen.
Beispiele zur Abfallvermeidung
So können Sie Abfall in ihrem Betrieb vermeiden:
- Verpackungsreduktion: Unternehmen verwenden wiederverwendbare Verpackungen oder reduzieren die Verpackungsmenge durch innovative Designlösungen.
- Nachhaltige Produkte: Herstellung langlebiger Produkte, die seltener ersetzt werden müssen, wie z.B. langlebige Elektronikgeräte oder Möbel.
- Digitale Dokumentation: Anstelle von Papierdokumenten werden digitale Dateien verwendet, um Papierabfall zu reduzieren.
- Mehrwegflaschen: Nutzung von Mehrwegflaschen anstelle von Einwegplastikflaschen.
Stufe 2 der Abfallhierarchie: Vorbereitung der Wiederverwertung
Was unter Wiederverwertung zu verstehen ist, regelt ebenfalls die EU-Abfallrichtlinie. Festgelegt wurde die Wiederverwertung laut EU-Verordnung als Verfahren, bei dem Erzeugnisse oder Bestandteile, die keine Abfälle sind, wieder für denselben Zweck verwendet werden, für den sie ursprünglich bestimmt waren (EU-Abfallrichtlinie, Artikel 3).
In diesem Zusammenhang müssen die Erzeugnisse oder deren Bestandteile, die zu Müll geworden sind, derart aufbereitet werden, dass sie ohne weitere Verfahren wiederverwendet werden können.
Beispiele zur Vorbereitung der Wiederverwendung
Mit folgenden Maßnahmen können Sie Abfälle für die Wiederverwendung vorbereiten:
- Refurbished Electronics: Aufbereitung und Wiederverkauf von gebrauchten Elektronikgeräten wie Laptops und Smartphones.
- Textilreparatur: Professionelle Reinigung und Reparatur von Kleidungsstücken, um ihre Lebensdauer zu verlängern.
Stufe 3 der Abfallhierarchie: Recycling
An dritter Stelle der Abfallhierarchie steht das Recycling. Damit sind alle Verfahren gemeint, die dazu beitragen, dass die verwendeten Materialien und Stoffe wiederaufbereitet werden – entweder zu deren ursprünglichen Zweck oder zu anderen. Darunter fällt jedoch nicht eine Aufbereitung zu energetischer Verwertung.
Formen des Recyclings
Beispielhafte Formen des Recyclings:
- Papierrecycling: Altpapier wird gesammelt, gereinigt und zu neuem Papier verarbeitet.
- Kunststoffrecycling: Plastikabfälle werden sortiert, gereinigt und zu neuen Kunststoffprodukten umgeformt.
- Metallrecycling: Alte Metallgegenstände werden eingeschmolzen und zu neuen Metallprodukten verarbeitet.
- Glasrecycling: Altglas wird zu neuen Glasbehältern oder anderen Glasprodukten recycelt.
Stufe 4 der Abfallhierarchie: Verwertung
Unter dem Begriff Verwertung ist entsprechend der Richtlinie gemeint, dass entstehender Abfall entweder im Betrieb selbst oder in der weiteren Wirtschaft sinnvoll zu verwenden ist. Der Müll kann zum Beispiel andere Materialien ersetzen oder eine bestimmte Funktion erfüllen (zum Beispiel als Brennstoff oder als Dünger für die Landwirtschaft).
Beispiele für die Verwertung von Abfall in Unternehmen
Die folgenden Beispiele zeigen, wie Abfall verwertet werden kann:
- Energiegewinnung aus Abfall: Verbrennung von Abfällen zur Erzeugung von Strom und Wärme in Müllheizkraftwerken.
- Biogasproduktion: Organische Abfälle werden in Biogasanlagen zu Methan fermentiert, das dann als Energieträger genutzt wird.
- Kompostierung: Bioabfälle werden kompostiert und als Dünger in der Landwirtschaft verwendet.
- Bauschuttverwertung: Bauschutt wird zerkleinert und als Füllmaterial im Straßenbau verwendet.
Stufe 5 der Abfallhierarchie: Beseitigung
Die Beseitigung von Abfall stellt den letzten Punkt der Hierarchie dar. Damit ist gemeint, dass alle Stoffe und Materialien, die man weder wiederverwendet oder recycelt, zu entsorgen sind.
Als Verfahren eignen sich unter anderem:
- die Verbringung auf Deponien,
- in das Erdreich oder
- die Verpressung in Pumplöcher, Salzstöcke oder natürliche Hohlräume.
Ist die Rangfolge der Abfallhierarchie strikt einzuhalten?
Die Festlegung der Rangfolge ist eine Grundpflicht für Abfallerzeuger im Rahmen einer Selbsteinstufung. Die Entscheidung, welche Stufe Anwendung findet, sollten Sie immer als Einzelfallprüfung fällen. Wenn Abfälle anfallen, versuchen Sie, diese möglichst hochwertig zu verwerten. Dabei spielen neben ökologischen Auswirkungen auch technische, wirtschaftliche und soziale Folgen eine Rolle.
Oft gibt es einen Gleichrang von energetischer (Verbrennung) und stofflicher Verwertung (Recycling). In diesem Fall haben Sie das Wahlrecht. Bedenken Sie aber, dass etablierte ökologische und hochwertige Entsorgungsverfahren immer Berücksichtigung finden müssen.
Außerdem werden oft die Verwertungsarten je Abfallschlüssel durch abfallrechtliche Rechtsverordnungen mit Nennung der jeweils besten Verwertungsoption definiert. Diese müssen Sie ebenfalls beachten.
Sie sehen also, dass Sie einen großen Ermessensspielraum haben bei der Wahl der Entsorgungswege haben, aber auch die Verpflichtung, Ihre Entscheidung ggf. der Behörde gegenüber zu begründen.
Was gilt überhaupt als Abfall?
Aus rechtlicher Sicht werden alle Stoffe und Gegenstände als Abfall betrachtet, deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Eine Entledigung wird dann angenommen, sobald Sie die Dinge einem Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zuführen. Wenn z. B. Produktionsrückstände in derselben Anlage dem gleichen Produktionszweck zugeführt werden, ist dies kein Fall einer abfallrechtlichen Entledigung. Angenommen, Sie verbrennen Restholz-Abschnitte in Ihrer Werkshalle zur Wärmeerzeugung für die Holz-Trocknungsanlage dieser Produktionslinie, sind diese Restholz-Abschnitte kein Abfall. Verkaufen Sie diese jedoch an ein anderes Unternehmen zur Pelletherstellung, müssten sie als Abfall deklariert werden.
Ähnlich ist es beim Entledigungswillen. Dieser liegt vor, wenn die ursprüngliche Zweckbestimmung eines Stoffes verloren geht. Ein Beispiel hierfür wären alte ausgebaute Kupferrohre, die nicht mehr als Rohre verwendet werden können. Beim Entledigungsgebot muss sich der Besitzer einer Sache entledigen, wenn die Zweckbestimmung verloren gegangen ist, eine Gefährdung für die Allgemeinheit oder Umwelt besteht und das Gefährdungspotenzial nur durch eine ordnungsgemäße Entsorgung oder Verwertung ausgeschlossen werden kann.