Beitragsbild. Links ist der Schriftzug "SSR-Nummer. Definition, Pflicht für Beschäftigte, Beantragung" zu lesen. Rechts ist ein Bild abgebildet, das ein Register mit einem Strahlensymbol vorne drauf zeigt.

SSR-Nummer: Wer braucht sie? + Schritte der Beantragung

Seit Ende 2018 müssen Beschäftigte, die am Arbeitsplatz erhöhter Strahlenbelastung ausgesetzt sind, eine Registriernummer haben. Was die SSR-Nummer genau ist und was Arbeitgeber dazu wissen müssen lesen Sie im folgenden Artikel. Am 5. Dezember 2018 hat man die neue Strahlenschutzverordnung veröffentlicht und mit dieser trat am 31.Dezember 2018 das neue Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) in Kraft. Neben Neuerungen verweist die neue Verordnung auf Maßnahmen und Regelungen bei Expositionssituationen, die eine erhebliche Strahlenbelastung vermuten lassen. Eine Neuerung ist, dass Beschäftigte, die an ihrem Arbeitsplatz erhöhter Strahlung ausgesetzt sind, eine Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer) beantragen müssen. Alle Personen, für die Eintragungen im Strahlenschutzregister vorgenommen werden, benötigen die SSR-Nummer. Beschäftigte, die in diesem Register stehen, sind bereits Inhaber eines Strahlenpasses oder beruflich exponierte Personen. Letztere sind beruflich strahlenschutzüberwacht. Die Vergabe der SSR-Nummer dient dem Strahlenschutz der Beschäftigten, die im Beruf einer Strahlenbelastung ausgesetzt sind.
Inhaltsverzeichnis

Was ist die SSR-Nummer?

Die SSR-Nummer ist eine persönliche Kennnummer, die zum Zweck der eindeutigen Identifizierung von Personen in der Strahlenschutzüberwachung im Strahlenschutzregister eingeführt wurde. Ausschließlich das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist befugt, die SSR-Nummer zu vergeben.

Das Strahlenschutzregister (SSR) führt deutschlandweit Messwerte sowie Meldungen  von rund 100 Messstellen, der Aufsichtsbehörden der Länder und der regionalen Registrierbehörden zusammen. Auskünfte über die erfassten Informationen erteilt das BfS. Aktuell sind Angaben zu 1,7 Millionen beruflich exponierten Personen im SSR zu finden. Etwa 440.000 Personen davon befinden sich in der Überwachung. Wie das BfS mitteilt, liegt die Strahlenbelastung bei diesen Personen bei durchschnittlich 0,3 Millisievert pro Jahr.

Wer braucht eine SSR-Nummer?

Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche Personen wann eine SSR-Nummer benötigen:

Personengruppe Bedingung zur SSR-Nummer (Werte bezogen auf ein Kalenderjahr
Personen im Überwachungsbereich Effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert

Organ-Äquivalentdosis von mehr als 50 Millisievert (für Hände, Unterarme, Füße, Knöchel)

Lokale Hautdosis mehr als 50 Millisievert
Personen im Kontrollbereich Effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert

Organ-Äquivalentdosis von mehr als 50 Millisievert (für Hände, Unterarme, Füße, Knöchel) Lokale Hautdosis mehr als 50 Millisievert

Keine Genehmigung der Behörde vorliegt, die Dosisermittlung zu unterlassen.
Personen mit Tätigkeiten außerhalb von Strahlenschutzbereichen Effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert

Dosis bei Augenlinse von mehr als 15 Millisievert

Hautdosis von mehr als 50 Millisievert
Fliegendes Personal in der Luft- und Raumfahrt Effektive Dosis durch kosmische Strahlung mehr als 1 Millisievert
Personen mit Radon-222-Exposition am Arbeitsplatz Effektive Dosis durch Radon-222 am Arbeitsplatz mehr als 6 Millisievert
Personen im Notfalleinsatz Effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert

Organ-Äquivalentdosis für die Augenlinse von mehr als 15 Millisievert

Hautdosis von mehr als 50 Millisievert
Strahlenpass-Inhaber Personen, die für ihre Tätigkeit einen Strahlenpass besitzen oder diesen benötigen.

Der jährliche Grenzwert für beruflich exponierte Personen beträgt in allen europäischen Ländern 20 Millisievert (mSv). Für Personen unter 18 Jahren liegt der Jahresgrenzwert unter 1 mSv.

Aus welchen Daten setzt sich die SSR-Nummer zusammen?

Die Nummer ist eine verschlüsselte Kombination aus der Sozialversicherungsnummer sowie aus den Personendaten des Beschäftigten.

Personen, die den amtlichen Grenzwerten unterliegen, müssen gemäß § 173 der neuen Strahlenschutzverordnung eine persönliche Kennziffer auf diesem Webportal des BfS beantragen.

Durch die SSR-Nummer ist die eindeutige Zuordnung der überwachten Person im Strahlenschutzregister möglich. Alle beruflich exponierten Personen und Inhaber von Strahlenpässen benötigen seit dem  31.12.2018 die SSR Nummer.

Wer muss die SSR-Nummer beantragen?

Damit sichergestellt wird, dass jeder Beschäftigte eines Betriebs die SSR-Nummer erhält, muss der jeweilige Strahlenschutzverantwortliche eines Unternehmens diese beantragen. Im Strahlenschutzgesetz ist die Beantragung in § 170 Abs. 4 Satz 4 festgeschrieben.

Wie erfolgt die Beantragung der SSR-Nummer?

Die Beantragung der SSR-Nummer erfolgt in zwei Schritten, diese erläutern wir im Folgenden.

Schritt 1: Registrierung des Antragstellers

Um die SSR-Nummer für die Beschäftigten zu beantragen, muss sich der Strahlenschutzbeauftragte oder die zuständige Personalabteilung auf dem genannten Portal registrieren. In den nachfolgenden Ausführungen wird vom Antragsteller gesprochen.

Die folgenden Angaben muss der Antragsteller bei der Registrierung angeben:

  • Angaben zur Person
  • Eingabe der Geschäftsadresse des jeweiligen Unternehmens
  • Betriebsnummer (§ 18i SGB IV) des Beschäftigungsbetriebs des Antragstellers (Angabe ist optional)
  • E-Mail-Adresse des Antragstellers. Diese muss personenbezogen Eine Gruppen-Adresse wird vom BfS nicht akzeptiert.

Im Anschluss an die Eingabe erfolgt eine Überprüfung der Angaben und der Antragsteller erhält per Mail die Zugangsdaten für sein Profil, das man somit verwalten. Mit den Zugangsdaten kann man auch zukünftig SSR-Nummern beantragen und Daten übermitteln.

Schritt 2: Datenübermittlung

In dem zweiten Schritt erfolgt die Datenübermittlung der Beschäftigten.

Hier gibt es zwei Optionen:

  • Option 1: Diese Option eignet sich besonders gut, wenn Antragsteller die SSR-Nummer für eine geringe Anzahl an Beschäftigten beantragen möchten. Die Übertragung der Datensätze erfolgt durch die direkte Eingabe der Daten durch den Antragsteller auf der bereits genannten Internetseite. Option 1 wird dementsprechend auch als Webanwendung Dafür wird lediglich eine Internetverbindung und ein Webbrowser benötigt. Die Daten der Arbeitnehmer kann man entweder manuell eingegeben oder alternativ über eine Dialogmaske eine Datei im CSV/TXT-Format einlesen. Die Spezifikationen für die Dateneingabe sind in der Datei Spezifikationen für die Nutzung der Webanwendung für Antragsteller von SSR-Nummern zu finden.
  • Option 2: Diese Option eignet sich für diejenigen Antragsteller, die die Kennnummern für eine größere Anzahl an Beschäftigten beantragen müssen. Hier erfolgt die Übertragung der Datensätze zwischen dem Betrieb und dem BfS mit Hilfe der sogenannten SOAP Webservice-Schnittstelle. Nähere Informationen dazu bietet das Bundesamt auf seiner Webseite.

Mittels dieser Schnittstelle können Funktionen des Strahlenschutzregisters direkt an das interne IT-System auf Seiten des Betriebs angebunden werden. Das System des Betriebs kann so angepasst werden, dass im Rahmen des regulären Einstellungsprozesses eine neue SSR-Nummer automatisch generiert werden kann.

Laut Angaben des BfS ist der Programmieraufwand für die Betriebe relativ gering. Der erforderliche Programmcode mit geeigneten Programmier-Tools wird automatisch generiert. Ratsam ist es, wenn auf Seiten des Betriebs ein IT-Dienstleister mit SOAP Webservice zur Verfügung steht.

Was ist bei der Dateneingabe zur Beantragung der SSR-Nummer zu beachten?

Bei der Dateneingabe müssen einige Dinge beachtet werden.

Diese sind nachstehend kurz und knapp zusammengefasst.

  • Plausibilitätstest bei Dateneingabe: Sobald der Antragsteller die Sozialversicherungsnummer und die Personendaten des Beschäftigten eingibt, erfolgt eine automatische Plausibilitätsprüfung der eingegeben Daten. Auf fehlerhafte Eintragungen und Datensätze wird der Antragsteller über die Webanwendung oder den Webservice aufmerksam gemacht.
  • Eingabefehler: Sobald die Daten einmal übermittelt wurden, können sie nachträglich nicht mehr bearbeitet werden. Sollte der Antragsteller merken, dass die Daten fehlerhaft sind, muss er sich unter Angabe seiner Benutzerkennung per Mail an das BfS wenden. Das Bundesamt korrigiert die Fehler. Nur Mitarbeiter des BfS können die Daten ändern.
  • Änderung der Personendaten: Wenn sich Daten des Beschäftigten ändern, wie beispielsweise Wohnsitz oder Namensänderung nach Hochzeit, erfolgen die Änderungen nicht durch den Antragsteller, sondern durch die Messstelle, die die Änderungen zusammen mit der Dosis- beziehungsweise Strahlenanpassung automatisch an das Strahlenschutzregister übertragen. Die SSR-Nummer des Arbeitnehmers bleibt unverändert und ermöglicht eine eindeutige Zuordnung der Dosis- und Strahlenpassmeldung.
  • Mehrfacheingabe: Der Vorgang der Datenübermittlung und der Generierung der SSR-Nummer sollte nur einmal erfolgen. Wird eine Sozialversicherungsnummer versehentlich oder absichtlich mehrfach eingetragen, so wird kein neuer Eintrag in der Datenbank existieren. Vielmehr wird geprüft, ob die      Personendaten bereits in der Datenbank vorhanden sind. Ist dies der Fall, wird kein neuer Eintrag erzeugt und eine entsprechende Meldung zurückgegeben.

Was passiert nach der Dateneingabe?

Wenn alles richtig eingegeben wurde, bekommt der Antragsteller ein PDF-Dokument zugeschickt. Dieses Dokument erhält jeder Beschäftigte. Darauf steht die SSR-Nummer. Das Dokument ist personenbezogen und muss vom Antragsteller an den Beschäftigten übermittelt werden.

Darüber hinaus müssen Angestellte über die Bedeutung der SSR-Nummer informiert werden. Dies kann beispielsweise im Rahmen einer Strahlenschutzunterweisung geschehen.

Welche Daten werden vom BfS zurückgegeben?

Folgende Daten müssen vom BfS zurückgegeben werden:

  • SSR-Nummer
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsname
  • Akademischer Grad
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort