Vibrationsschutz im Betrieb: Bedeutung, Grenzwerte und Gefährdungsbeurteilung
- Warum ist Vibrationsschutz im Betrieb wichtig?
- Welche Arten von Vibrationen werden unterschieden?
- Welche gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen durch Vibrationen?
- Wie erfolgt die Gefährdungsbeurteilung im Vibrationsschutz?
- Wie erfolgt die Risikobewertung von Vibrationen?
- Wie erarbeiten Sie einen Maßnahmenplan für den Vibrationsschutz?
- Was sind die Primärmaßnahmen zum Vibrationsschutz?
- Welche Sekundärmaßnahmen zum Vibrationsschutz gibt es?
Warum ist Vibrationsschutz im Betrieb wichtig?
Vibrationen und Schwingungen, die während des Arbeitsprozesses im Betrieb entstehen, haben für die Mitarbeiter eines Unternehmens medizinisch relevante Folgen. Vibrationen sind Auslöser von allgemeinem Unbehagen, Kopfschmerzen und Atemnot. Nicht selten klagen Beschäftigte auch über Sprach- und Sehstörungen, Schäden an der Muskulatur sowie über Beeinträchtigungen des Verdauungstrakts.
Diese Symptome hängen oft mit entstehenden Vibrationen am Arbeitsplatz zusammen. Um den Gesundheitsschutz für die Beschäftigten zu gewährleisten, müssen Arbeitgeber und Unternehmen Gesundheitsgefahren durch Vibrationen vermeiden oder auf ein Minimum reduzieren.
Welche Arten von Vibrationen werden unterschieden?
Vibrationen werden nochmals in Ganzkörper- und Hand-Arm-Vibrationen unterschieden.
Ganzkörper-Vibrationen: Entstehung, Risiken und Grenzwerte
Die Vibrationen wirken bei dieser Vibrations-Form auf stehende oder sitzende Menschen ein. Die Verursacher von Ganzkörper-Vibrationen sind mechanische Schwingungen. Diese werden von Maschinen oder Fahrzeugen am Arbeitsplatz über den Sitz oder die Füße übertragen. Ganzkörper-Vibrationen treten zum Beispiel in Fahrzeugen, Flugzeugen oder auf Schiffen auf. Daneben treten die Vibrationen auf mobilen Arbeitsmitteln, wie Baggern oder Antriebsmaschinen auf.
Ganzkörper-Vibrationen haben einen erheblichen Einfluss auf den menschlichen Körper. Sie können einerseits die Leistungsfähigkeit beeinflussen. Andererseits wirken sich die Vibrationen negativ auf das allgemeine Wohlbefinden aus.
Darüber hinaus können Ganzkörper-Vibrationen zu Schäden an Wirbelsäule führen. Zu dieser Berufskrankheit stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf ihrer Webseite ein kostenfreies Merkblatt bereit.
In § 9 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) sind die Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte für Ganzkörper-Vibrationen festgelegt. Der Expositions- und Auslösewert bezieht sich auf einen 8-Stunden-Arbeitsag.
Der Expositionsgrenzwert bei Ganzkörper-Vibrationen beträgt:
- A(8) = 1,15 m/s2 in (horizontaler) X- und Y-Richtung
- A(8) = 0,80 m/s2 in (vertikaler) Z-Richtung
Der Auslösewert für Ganzkörper-Vibrationen beträgt A (8) = 0,50 m/s2 (für alle Richtungen)
Hinweis: Der Expositionsgrenzwert definiert den Wert, den der Beschäftigte am Arbeitstag maximal ausgesetzt sein darf. Wenn die Auslösewerte überschritten werden, müssen Arbeitgeber Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Lärm und Vibrationen ergreifen. Jugendliche, wie beispielsweise Auszubildende sowie stillende Mütter dürfen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen die Sicherheit und Gesundheit durch Vibrationen beeinträchtigt wird.
Hand-Arm-Vibrationen: Ursachen, Folgeschäden und Grenzwerte
Hier werden die Vibrationen in den meisten Fällen durch die Arbeitsgeräte auf das Hand-Arm-System übertragen. Die Vibrationen verursachen Knochen- und Gelenkschäden, Durchblutungsstörungen und neurologische Erkrankungen. Hand-Arm-Vibrationen entstehen vor allem durch Arbeiten mit vibrierenden Handmaschinen, wie Arbeiten mit Schleifgeräten, Meißelhämmern oder Motorkettensägen.
Die Expositionsgrenzwerte und die Auslösewerte sind ebenfalls in § 9 LärmVibrationsArbSchV festgeschrieben.
- Der Expositionsgrenzwert beträgt: A (8) = 5 m/s2
- Der Auslösewert ist folgender: A (8) = 2,50 m/s2
Auch hier beziehen sich der Expositionsgrenzwert und der Auslösewert auf einen 8-Stunden-Arbeitstag.
Tätigkeiten mit Hand-Arm-Vibrationen, die über lange Jahre ausgeführt werden, können zu verschiedenen Berufskrankheiten führen.
Diese sind:
- BK 2103: „Erkrankung durch Erschütterung bei Arbeit mit Druckluftwerkzeugen oder gleichartig wirkenden Werkzeugen oder Maschinen“
- BK 2104 „Vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen an den Händen“
*Die Abkürzung BK steht für Berufskrankheit
Welche gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen durch Vibrationen?
Fakt ist: Ähnlich wie bei Lärm wirken Vibrationen über eine Reihe von verschiedenen Einflussgrößen auf die Gesundheit ein.
Die Belastung des Körpers und der Gesundheit resultiert aus verschiedenen Faktoren:
- Stärke der Vibrationen
- Frequenz der Schwingungen
- Einwirkdauer der Vibrationen
- allgemeine Arbeitsweise
- Tätigkeiten
Folgende Erkrankungen werden durch Vibrationen ganz konkret verursacht. Hand-Arm-Vibrationen und Ganzkörper-Vibrationen werden dabei nochmals unterschieden:
Gesundheitliche Folgen von Ganzkörper-Vibrationen
Im Zusammenhang mit Ganzkörper-Vibrationen stehen häufig Gleichgewichtsstörungen sowie die sogenannte See- und Luftkrankheit. Darüber hinaus sind die Vibrationen oft für Sehstörungen verantwortlich und beeinträchtigen die feinmotorische Koordination und die körperliche Leistungsfähigkeit. Bei manchen Beschäftigten bewirken Ganzkörper-Vibrationen auch Magenbeschwerden und Erkrankungen an der Wirbelsäule.
Folgeschäden von Hand-Arm-Vibrationen
Langjährige Vibrationsbelastungen im höheren Frequenzbereich können zu Durchblutungsstörungen in den Fingern führen. Die Folgen sind Taubheit oder die sogenannte Weißfinger-Krankheit. Im niederfrequenten Bereich sind degenerative Veränderungen der Handknochen sowie Schädigungen der Gelenke in der Hand, des Ellenbogens und der Schultern zu erwarten.
Damit einher gehen Schmerzen und Bewegungseinschränkungen. Darüber hinaus sind Ermüdungsbrüche möglich. Bei tiefen Temperaturen erhöht sich das Risiko für diese Beschwerden.
Wie erfolgt die Gefährdungsbeurteilung im Vibrationsschutz?
Wenn Arbeitgeber wissen, welche Schwingungen Schäden verursachen, können sie diese wirkungsvoll vermeiden. Um Gefahren im Unternehmen zu erfassen und zu bewerten, müssen Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz vornehmen. Gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzte (ArbSchG) sind sie dazu verpflichtet. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden die Vibrationswerte für jeden Arbeitsplatz gemessen.
Zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung dienen Messverfahren und -geräte, mit denen man die vorhandenen Arbeitsplatz- Expositions- und Auslösewerte bestimmt. Darüber hinaus dienen die Verfahren und Geräte zur Überprüfung der Werte und ob diese eingehalten werden. Die Messungen werden manchmal auch stichprobenartig durchgeführt. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber die Ergebnisse dokumentieren.
Hinweis: Für die Messergebnisse besteht eine Aufbewahrungspflicht von 30 Jahren. Eine spätere Einsicht in die Messergebnisse muss jederzeit möglich sein.
Tagesschwingungen am Arbeitsplatz berechnen
Die Gefährdungsbeurteilung ist wiederum festgeschrieben in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung Arbeitgeber müssen mögliche Gefahren sowohl für Hand-Arm-Vibrationen als auch für Ganzkörper-Vibrationen erfassen.
Wenn die Vibrationswirkung der verwendeten Arbeitsmaschine sowie die damit verbundenen Expositionszeiten bekannt sind, kann die Tagesschwingung berechnet werden. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) stellt dafür auf seiner Webseite kostenfrei einen Rechner zur Verfügung.
Darüber hinaus stellt die IFA eine Checkliste für die Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung.
Messungen bei Ganzkörper-Vibrationen
Ganzkörper-Vibrationsmessungen erfolgen in der Regel direkt auf dem Fahrersitz des zu messenden Fahrzeugs oder auf der vibrierenden Standfläche. Hierfür kommt ein Triaxial-Beschleunigungsaufnehmer-Messkissen zum Einsatz, das auf dem Sitz montiert und mit Klebeband fixiert wird.
Bei dieser Messung werden alle drei Raumrichtungen berücksichtigt. Deshalb muss auf die richtige Ausrichtung des Messkissens
- x = Brust-Rücken-Richtung,
- y = Schulter-Schulter-Richtung,
- z = Wirbelsäulenrichtung / Vertikale
sowie auf die korrekte Gewichtseinstellung am Fahrersitz geachtet werden.
Die Messdauer berücksichtigt die während des Arbeitsablaufes zu fahrende Strecke. Diese sollte mindestens 15 Minuten betragen. Messungen werden immer während des normalen Betriebes durchgeführt und beziehen eventuell vorhandene Randbedingungen wie Beladungen oder Lasten mit ein.
Zur Beurteilung der Ganzkörper-Vibrationen dient der größte Effektivwert der frequenzbewerteten Beschleunigung in den drei Messrichtungen. Dabei müssen vorab die Beschleunigungswerte in den horizontalen Richtungen (x- und y-Richtung) mit einem Korrekturfaktor von 1,4 multipliziert werden. Die Umrechnung auf den Tages-Vibrationsexpositionswert erfolgt dann unter Berücksichtigung der tatsächlichen effektiven Expositionsdauer.
Berechnungen von Expositionswerten kann man sich vereinfachen, indem man die Kennwertrechner aus dem Internet verwendet. Diese Expositionsrechner nehmen auch eine Mittelwertbildung vor und stellen zum Teil die Ergebnisse anschaulich in Form eines Ampelmodells dar: Ergebnisse unterhalb der Auslösewerte sind grün gekennzeichnet, Ergebnisse oberhalb der Grenzwerte befinden sich im roten Bereich.
Gefährdungsermittlung bei Ganzkörper-Vibrationen
Um die Gefährdungen von Ganzkörper-Vibrationen zu ermitteln und zu bewerten, gehen Arbeitgeber folgendermaßen vor:
- Fahrbahnen im Betrieb (Werksgelände oder Werkshallen) überprüfen und Schlaglöcher sowie Ausbrüche beseitigen. Durch ebene Fahrbahnen wird die Vibrationsbelastung gemindert und Unfälle verhindert.
- Auf geringe Vibrationswerte bei Neuanschaffung von Fahrzeugen achten.
- Arbeitsabläufe sollten so organisiert werden, dass sich effektive Fahrzeiten (Expositionsdauern) erzielen lassen.
- Auf Mitarbeiter achten, die in relevanten Fahrzeugen arbeiten. Arbeitgeber sollten die Sitzposition der Beschäftigten regelmäßig überprüfen.
- Mitarbeiter sollten eine verdrehte Körperhaltung vermeiden. Auf die Fahrzeuge sollten nach Möglichkeit schwindungsmindernde Sitze montiert und korrekt eingestellt und in regelmäßigen Abständen gewartet werden.
Hinweis: Die tägliche Vibrationsbelastung sollte den Wert A(8) = 0,5 m/s2 nicht überschreiten.
Nach der Gefährdungsermittlung von Ganzkörper-Vibrationen müssen Arbeitgeber die Beschäftigten über die Gefährdungen sowie über die Auslöse- und Grenzwerte informieren. Bei regelmäßigen Vibrationsbelastungen sollten Unternehmen regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen anbieten.
Durchführung von Messungen bei Hand-Arm-Vibrationen
Hand-Arm-Messungen werden immer an den Handgriffen der Maschine durchgeführt. Ein Triaxial-Beschleunigungsaufnehmer wird dafür mit einer Schelle oder mit einem Halsband am Griff befestigt und dient als Messgerät.
Für die Beurteilung von Hand-Arm-Vibrationen wird dann der Schwingungsgesamtwert (ahv) aus den frequenzbewerteten Beschleunigungen aller drei Schwingungsrichtungen ermittelt. Unternehmen und Arbeitgeber müssen darauf achten, dass immer der für den Arbeitsplatz typische Arbeitsablauf gemessen wird.
Gefährdungsermittlung bei Hand-Arm-Vibrationen
- Für jeden Arbeitsplatz muss geprüft werden, ob handgehaltene und -geführte Arbeitsmittel und Werkzeuge, die zu Belastungen der Gelenke führen, ersetzt werden können. Bei dieser Prüfung müssen hochtourige Arbeitsmittel und Werkzeuge mit Frequenzen von 20 bis 100 Hz besonders beachtet werden, da sie zu hohen Belastungen der Hände führen.
- Arbeitsmittel überprüfen, ob sie mit Handgriffen, Dämpfungen und Abfederungen ausgestattet sind. Bei der Anschaffung von neuen Geräten müssen Arbeitgeber darauf achten, dass sie einen geringen Vibrationswert haben. In der Regel machen die Werkzeug-Hersteller Angaben zu diesem Wert und beraten ihre Kunden dahingehend.
- Überprüfung organisatorischer Möglichkeiten, wie beispielsweise Verfahrensänderungen zur Beseitigung oder Minderung hoher Expositionen. Arbeitgeber müssen vor allem auf hohe Greif- und Andruckkräfte achten. Durch geeignete Arbeitsweisen oder technische Hilfen können diese vermieden werden. Vor allem bei Arbeiten im Freien sowie bei Kälte sollten die Beschäftigten spezielle Vibrationsschutz-Handschuhe tragen.
Allgemeine Gefährdungsbeurteilung in sieben Schritten
- Erkennung der potentiellen Gefährdung am Arbeitsplatz
- Zusammenfassung einzelner Gruppen von Beschäftigten mit vergleichbaren Tätigkeiten
- Ermittlung des Tagesexpositionswerts A(8)
- Beurteilung der Gefährdung
4.1 Wird der Expositionsgrenzwert überschritten?
4.2 Gibt es eine Überschreitung des Auslösewertes?
4.3 Ist der Auslösewert erreicht?
4.4 Wird der Auslösewert unterschritten? - Durchführung von Vibrationsmessungen
- Dokumentation
- Kontrolle und erneute Gefährdungsbeurteilung
Hinweis: Die Gefährdungsbeurteilung ist der erste und sicherste Schritt bei der Bestandsaufnahme und Bewertung von Gefahren durch Vibrationen im Betrieb. In einem zweiten Schritt wird das Maßnahmeprogramm zum Vibrationsschutz entwickelt.
Erst mit einer Gefährdungsbeurteilung können auftretende Expositionen frühzeitig erkannt und reduziert werden.
Um alle Gefährdungen vollständig einzubeziehen, sollte die Beurteilung folgendermaßen durchgeführt werden:
- tätigkeitsbezogen
- maschinenbezogen
- arbeitsplatzbezogen
- personenbezogen
Basis der Gefährdungsermittlung sind entweder Erfahrungswerte oder konkrete Messungen, die in der Regel nur mit einer spezifischen Fachkunde und teuren Messgeräten erfolgen können.
Allerdings müssen Unternehmen Gefährdungen nicht individuell ermitteln. In den meisten Fällen können typische Vibrationsbelastungen auch ohne großen messtechnischen Aufwand aus Katalogen, (Online-) Datenbanken oder aus Herstellerangaben wie beispielsweise Bedienungsanleitungen entnommen werden.
Auch die Auskünfte von Unfallversicherungsträgern oder Aufsichtsbehörden helfen bei der Einschätzung, welche Arbeitstätigkeiten sowie Arbeitsplätze hohe Vibrationseinwirkungen mit sich bringen und deshalb als gefährdend einzuschätzen sind.
Herstellerangaben bieten in der Praxis die am einfachsten verfügbare Grundlage für eine Gefährdungsermittlung. Denn mit der EG-Maschinenrichtlinie werden die Hersteller von Maschinen dazu verpflichtet, konkrete Angaben zu den auftretenden Vibrationen an den Maschinen zu machen.
Wie erfolgt die Risikobewertung von Vibrationen?
Neben der Gefährdungsbeurteilung müssen Unternehmen und Arbeitgeber eine Risikobewertung vornehmen. Damit wird das Gesundheitsrisiko für die Beschäftigten durch Ganzkörper- und Hand-Arm-Vibrationen ermittelt.
Für eine Einschätzung und Bewertung des gesamten Gesundheitsrisikos müssen im Einzelfall aber noch weitere Einflussgrößen berücksichtigt werden:
- Ungünstige Arbeitsbedingungen wie eine unnatürliche Arbeitshaltung oder veraltete Arbeitsmittel können zu erhöhten Expositionen führen.
- Höhere Greif- und Andruckkräfte verstärken die Expositionseinwirkung.
- Kälteeinflüsse. Sie wirken sich ungünstig auf die Expositionswirkung aus.
Auch Kennwerte zur Wirkung dieser Einflüsse können aus den vorhandenen Online-Datenbanken entnommen werden. Ein Beispiel ist die KarLa-Datenbank des Landesamts für Arbeitsschutz Brandenburg.
Sinn und Ergebnis der Risikoeinschätzung ist die Beurteilung, ob ein derart großes Gesundheitsrisiko besteht, dass weitere Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten getroffen werden müssen. Die Grenzwerte hierfür gibt die folgende Tabelle wieder:
Grenzwert als Vektorsumme der 3 Koordinatenrichtungen | Risikobewertung und erforderliche Maßnahmenplanung |
Hand-Arm-Vibrationen: Tagesexpositionswert A(8): kleiner als 2,5 m/s2 Ganzkörper-Vibrationen: Tagesexpositionswert A(8): kleiner als 0,5 m/s2 |
Es besteht nur ein geringes Risiko für die Beschäftigten |
Hand-Arm-Vibrationen: Tagesexpositionswert A(8): größer als 2,5 m/s2 Ganzkörper-Vibrationen: Tagesexpositionswert A(8): größer als 0,5 m/s2 |
Hier besteht ein hohes Risiko für die Mitarbeiter. Es müssen Maßnahmen geplant werden: Information, Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der Beschäftigten Festlegung und Durchführung eines Vibrationsminderungsprogramms Gesundheitsüberwachung der Mitarbeiter Gesundheitsakten für die Belegschaft anlegen |
Hand-Arm-Vibrationen: Tagesexpositionswert A(8): größer als 5 m/s2 Ganzkörper-Vibrationen: Tagesexpositionswert A(8): größer als 5 m/s2 (X-/Y-Richtung) und 0,8 m/s2 (Z-Richtung) |
Es besteht ein sehr hohes Risiko. Hier müssen Arbeitgeber Sofort-Maßnahmen ergreifen, um die Exposition unter den Expositionsgrenzwert zu senken. |
Wie erarbeiten Sie einen Maßnahmenplan für den Vibrationsschutz?
Wenn die Expositions- und Auslösewerte überschritten sind, müssen Arbeitgeber technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Mitarbeiter vor den Vibrationsbelastungen zu schützen und die Gesundheitsgefährdungen zu reduzieren.
Beispiele für geeignete Maßnahmen sind:
- Alternative Arbeitsverfahren
- Austausch von Arbeitsmitteln
- Begrenzung der Dauer und Intensität der Expositionen
Schutzmaßnahmen nach dem Stop-System
Die Maßnahmen zum Vibrationsschutz sollten nach dem sogenannten Stop-System geplant werden.
S – Substitution: Maßnahmen, die den Arbeitsprozess so ändern, dass keine gesundheitsschädlichen Vibrationen entstehen.
T – Technische Lösungen: Nachrüstung oder Austausch von Maschinen, Werkzeugen und Fahrzeugen
O – Organisatorische Maßnahmen: Vibrationsintensive Tätigkeiten sollten zeitlich begrenzt werden. Man kann beispielsweise für die betroffenen Beschäftigten Höchst-Arbeitszeiten am betrachteten Arbeitsplatz festlegen.
P – Persönliche Schutzmaßnahmen: Wenn keine anderen Maßnahmen möglich sind, kommen die persönlichen Schutzmaßnahmen an die Reihe. Allerdings eignen sie sich nur für Hand-Arm-Vibrationen mit höher frequenten Schwingungsanteilen. Zu diesen Maßnahmen gehört beispielsweise die Bereitstellung von persönlichen Schutzhandschuhen.
Zusätzliche Maßnahmen
- arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für die Beschäftigten.
- Dokumentation aller Maßnahmen zum Vibrationsschutz. Dazu gehört auch die Mitarbeiterunterweisung inklusive der Unterschriften der Belegschaft.
- Regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen auf deren Wirksamkeit.
Hinweis: Handlungsanleitungen für Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vibrationsbelastungen geben unter anderem die Berufsgenossenschaften sowie die Unfallversicherungsträger.
Was sind die Primärmaßnahmen zum Vibrationsschutz?
Unter den Primärmaßnahmen werden alle Maßnahmen verstanden, welche die Vibrationen an der Quelle reduzieren. Primärmaßnahmen mindern zudem alle weiteren negativen Auswirkungen der Schwingungen. Im Bereich von Hand-Arm-Vibrationen kommt oft schwingungsarme Technologie zum Einsatz.
Hier müssen Arbeitgeber unter anderem auf folgende Punkte achten:
- Einsatz von Pressnietgeräten für die Herstellung von Nietverbindungen
- Verwendung von Drehmomentschraubern anstatt Schlagschraubern zur Montage von Schraubverbindungen
- Benutzung von Bohrhämmern gegenüber Schlagbohrmaschinen
- Einsatz von schwingungsgedämpften Schlag- und Aufbruchhämmern im Straßen- und Bergbau
- Benutzung von Meißelhämmern mit vibrationsdämpfender Griffhülse für die Stein- und Stahlbearbeitung
- Verwendung von Motorkettensägen mit vibrationsgedämpften Handgriffen im Forstbetrieb
- regelmäßiges Schärfen von Werkzeugen
- regelmäßiges Auswuchten von Werkzeugen und Maschinen
- Einsatz von Klebemitteln statt Nieten
Bei Ganzkörper-Vibrationen sind es drei Bereiche, in denen Maßnahmen zum Schutz vor Vibrationen ergriffen werden müssen.
Beseitigung von Fahrbahnunreinheiten
Hier müssen Unternehmen auf folgendes achten:
- Begradigen von unbefestigten Wegen und Baustellen
- Inspektion von Werkstraßen und Toreinfahrten
- Vermeidung von Schwellen und Querrillen
- Ausbessern von Schäden, wie beispielsweise Schlaglöchern
Beseitigung von Schwingungsanregungen
Hier geht es um die Reduzierung der Schwingungen bei Schienen- und Kranfahrzeugen. Verbindungsstellen von Schienen müssen gut verschweißt und Stoßstellen regelmäßig ausgebessert werden. Diese Primärmaßnahmen erfordern eine regelmäßige Inspektion und Wartung der Schienen.
Einsatz von geeigneten Technologien
Hier können Arbeitgeber Fahrer- oder Führerkabinen mit gefederten Sitzen ausstatten. Darüber hinaus sollten Unternehmen ihre Mitarbeiter darauf hinweisen, dass jeder Fahrer den Sitz auf sein eigenes Körpergewicht einstellen muss.
Zu große Federwege und der Einsatz von Gummidämpfern an den oberen und unteren Enden des Federwegs. Achsfederungen sollten mit Hydraulik und Niveauregelungen ausgestattet werden.
Welche Sekundärmaßnahmen zum Vibrationsschutz gibt es?
Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die zur Minderung der Schwingungsübertragung und -ausbreitung beitragen. Sekundärmaßnahmen zum Vibrationsschutz können ebenfalls zur Schwingungsreduzierung beitragen.
Im Bereich der Ganzkörper-Vibrationen müssen Sekundärmaßnahmen der Schwingungsisolierung von Maschinen oder Arbeitsplätzen vorgenommen werden, beispielsweise durch Schwingfundamente oder Schwingisolatoren. Darüber hinaus muss auf die Entkopplung der Maschine von Gebäude- oder anderen Maschinenteilen geachtet werden.
Hinweis: Bei Hand-Arm-Vibrationen werden Sekundärmaßnahmen nicht angewandt.
Organisatorische Maßnahmen bei Ganzkörper- und Hand-Arm-Vibrationen
Eine Gefährdung durch Vibrationen kann auch reduziert werden, indem durch Änderung der Arbeitsorganisation die Expositionszeit verringert wird.
Für beide Vibrationsformen gültig
- Rotation der Beschäftigten bei der Arbeit mit gefährdenden Geräten, um die Expositionszeit jedes einzelnen Beschäftigten zu reduzieren
- Einplanung längerer Pausen und damit Verringerung der gefährdenden Arbeitszeit
Persönlicher Schutz bei Hand-Arm-Vibrationen
Sollten keine anderen Maßnahmen in Betracht kommen, kann die Vibrationsbelastung durch persönliche Schutzmaßnahmen zu mindern.
Die Verhaltensänderung des betroffenen Beschäftigten kann sich bei der Hand-Arm-Vibration durch regelmäßiges Training einer angemessenen Körperhaltung unter ärztlicher Aufsicht verbessern. Nur so ist gewährleistet, dass sich die Halte- und Andrückkräfte beim Einsatz von Geräten verringert.
Außerdem müssen Arbeitgeber die Beschäftigten mit einer persönlichen Schutzausrüstung in Form von Vibrationsschutzhandschuhen bei hochfrequenten Vibrationen ausstatten. Bei Schleifmaschinen sollten die Handschuhe getragen werden.
Hinweis: Persönliche Schutzmaßnahmen kommen bei Ganzkörper-Vibrationen nicht in Betracht.