Lärm im Büro

Lärm im Büro: Folgen, Ursachen und Lärmschutzmaßnahmen

Lärm im Büro ist ein unterschätztes Problem, das die Produktivität und das Wohlbefinden der Mitarbeiter erheblich beeinträchtigen kann. Anders als in lauten Industrieumgebungen wird Lärm im Büro oft als unvermeidlich angesehen, obwohl er schleichend zu Stress, Konzentrationsverlust und sogar gesundheitlichen Beschwerden führen kann. Besonders in Großraumbüros, in denen viele Menschen auf engem Raum zusammenarbeiten, ist die Lärmbelastung häufig hoch. Telefonate, Gespräche unter Kollegen und die Geräusche von Bürogeräten tragen zu einem konstanten Geräuschpegel bei, der die Arbeitseffizienz senkt. In diesem Artikel wird beleuchtet, warum Lärm im Büro schädlich ist, welche Ursachen dafür verantwortlich sind und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um eine ruhigere und produktivere Arbeitsumgebung zu schaffen.
Inhaltsverzeichnis

Lärm im Büro: Was sind die Folgen?

Lärm im Büro ist eine häufige Ursache für Stress, Unkonzentriertheit und reduzierte Produktivität. Anders als in industriellen Umgebungen ist Lärm im Büro in der Regel nicht durch Maschinen verursacht, sondern entsteht durch Gespräche, Telefonate, Tastaturgeräusche, Drucker oder andere Alltagsgeräusche. Obwohl die Lautstärke in Büros meist unterhalb gesundheitsschädlicher Pegel liegt, kann dauerhafter Lärm das Wohlbefinden der Mitarbeiter erheblich beeinträchtigen.

Häufige Folgen von zu viel Lärm im Büro:

  1. Konzentrationsprobleme: Ständige Geräusche, wie Gespräche oder Telefonklingeln, lenken ab und erschweren die Fokussierung auf Aufgaben, insbesondere bei komplexen Tätigkeiten.
  2. Erhöhter Stress: Anhaltender Lärm kann das Stressniveau der Mitarbeiter steigern, was zu Erschöpfung, Gereiztheit und einer insgesamt schlechteren Stimmung am Arbeitsplatz führt.
  3. Reduzierte Produktivität: Aufgrund von Ablenkungen durch Lärm sinkt die Effizienz der Mitarbeiter, was zu längeren Bearbeitungszeiten und einer höheren Fehlerquote führt.
  4. Kommunikationsstörungen: Lärm erschwert die Kommunikation zwischen Kollegen, was zu Missverständnissen und ineffizienten Arbeitsabläufen führen kann.
  5. Langfristige gesundheitliche Folgen: Dauerhafte Lärmbelastung kann zu Kopfschmerzen, Schlafstörungen und sogar zu chronischen Stresssymptomen führen, was langfristig die allgemeine Gesundheit der Mitarbeiter gefährdet.

Diese negativen Auswirkungen machen deutlich, wie wichtig es ist, Lärm im Büro zu reduzieren, um eine gesunde und produktive Arbeitsumgebung zu schaffen. Dies betrifft insbesondere Großraumbüros, da hier viele Menschen in engem Raum arbeiten und der Lärmpegel oft höher ist.

Hohe Lärmbelastung in Großraumbüros

Großraumbüros sind besonders anfällig für Lärmbelastung, da sie offene, weitläufige Räume ohne physische Trennungen zwischen den Arbeitsplätzen bieten. In Großraumbüros arbeiten viele Menschen auf engem Raum. Gespräche, Telefonate und Bewegungen mehrerer Personen erzeugen einen kontinuierlichen Geräuschpegel, der sich leicht im gesamten Raum ausbreitet. Die offene Struktur bietet kaum Schallbarrieren, was bedeutet, dass Geräusche ungehindert von einem Bereich in den nächsten gelangen. Ohne schallabsorbierende Elemente wie Trennwände oder Akustikdecken wird der Lärm verstärkt.

In Großraumbüros ist der Austausch zwischen Mitarbeitern zudem oft höher, da die offene Gestaltung zu mehr spontanen Gesprächen führt. Diese Gespräche, obwohl nützlich für die Zusammenarbeit, können die Konzentration anderer stören.

Was sind häufige Ursachen für Lärm im Büro?

Häufige Ursachen für Lärm im Büro sind vielseitig und resultieren meist aus alltäglichen Arbeitsabläufen und der Bürogestaltung:

Gespräche zwischen Kollegen: Offene Gespräche oder Diskussionen, ob privat oder beruflich, gehören zu den häufigsten Lärmquellen, vor allem in Großraumbüros.

Telefonklingeln und Telefonate: Regelmäßiges Telefonklingeln und laute Telefonate stören die Konzentration, besonders in Bereichen mit hoher Kundeninteraktion.

Bürogeräusche: Geräusche von Druckern, Kopierern, Tastaturen oder Klimaanlagen erzeugen einen konstanten Geräuschpegel, der die Arbeitsumgebung beeinflusst.

Bewegung im Büro: Ständiges Auf- und Abgehen von Mitarbeitern, das Öffnen und Schließen von Türen oder das Verschieben von Stühlen tragen ebenfalls zur Lärmbelastung bei.

Lärm von außen: Straßenlärm, Bauarbeiten oder der Verkehr vor dem Bürogebäude können in schlecht isolierten Büros eine zusätzliche Belastung darstellen.

Unstrukturierte Bürogestaltung: Offene Arbeitsbereiche ohne schallabsorbierende Materialien oder Trennwände führen zu einer verstärkten Geräuschverteilung im gesamten Büro.

Diese Ursachen verdeutlichen, dass Lärm im Büro oft unbewusst und durch alltägliche Abläufe entsteht, aber dennoch erheblich die Arbeitsatmosphäre stören kann.

Arbeitgeber-Pflichten in Bezug auf Lärm im Büro

Um Mitarbeiter in einem Büro oder sogar Großraumbüro bestmöglich vor gesundheitlichen Folgen zu schützen, sind Arbeitgeber zu einer Gefährdungsanalyse verpflichtet. Die gesetzliche Grundlage ist § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Demnach können sich Gefährdungen aus der Gestaltung sowie der Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes ergeben. Darüber hinaus sieht die Gefährdungsanalyse vor, psychischen Belastungen bei der Arbeit vorzubeugen.

Vor dem Hintergrund der Gefährdungsanalyse und dem daraus resultierenden Ergebnis muss der Arbeitgeber Maßnahmen zur Lärmreduzierung ergreifen. Dazu zählen unter anderem die Installation von Trennwänden zwischen den Arbeitsplätzen oder das Aufstellen von Drucken und Kopierern in einem separaten Raum.  

Neben der gesetzlich festgeschriebenen Gefährdungsanalyse im ArbSchG müssen Arbeitgeber bei der Gestaltung der Arbeitsplätze die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sowie die Arbeitsstättenverordnung berücksichtigen. Die letztgenannte Verordnung enthält Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Mit Hilfe der ASR sollen Lärmeinwirkungen auf die Beschäftigten im Büro vermieden werden. Gleichzeitig sorgen die Regeln für weniger Gefährdungen und Beeinträchtigungen, die der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten schaden.

Anforderungen an Lärmschutz in Arbeitsstätten und Arbeitsplätze

Für Arbeitsstätten und Arbeitsplätze gelten spezifische Anforderungen an den Lärm am Arbeitsplatz. Diese sind in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A 3.7 festgelegt. Auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin stehen die ASR kostenfrei zum Download bereit.

Die verpflichtenden Anforderungen für Arbeitsstätten und Arbeitsplätze in Arbeitsräumen legen einen Pegelbereich von 80 Dezibel (dB) fest. Einerseits werden mit der ASR Grenzwerte für den Beurteilungswert festgelegt. Andererseits stellen die ASR die raumakustischen Anforderungen an Arbeitsräume.

Die Technischen Regeln teilen drei Tätigkeitskategorien ein:

TätigkeitskategorieRegeln und Maßnahmen
Tätigkeitskategorie I: Hier wird eine hohe Konzentration und Sprachverständlichkeit von den Mitarbeitern verlangt. Der Beurteilungspegel darf 55 dB nicht überschreiten.
Tätigkeitskategorie II:Sie beschreibt die Anforderungen für eine mittlere Konzentration oder eine mittlere Sprachverständlichkeit. Der Beurteilungspegel darf 70 dB nicht überschreiten.
Tätigkeitskategorie III: In dieser Kategorie wird nur eine geringe Konzentration oder Sprachverständlichkeit gefordert. Der Beurteilungspegel muss unter Berücksichtigung von Lärmminderungsmaßnahmen auf ein Minimum reduziert werden.

Die ASR beschreibt eine Tätigkeit als Arbeit, die mit einer Aufgabe verbunden ist. Gleichzeitig erfordert die Tätigkeit ein Mindestmaß an Konzentration sowie eine bestimmte Qualität an Sprachverständlichkeit. Die Tätigkeit kann im Rahmen der Gefährdungsanalyse allein beurteilt werden. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit einen Zeitrahmen von mindestens einer Stunde umfasst.

5 Lärmschutzmaßnahmen: Wie kann Lärm im Büro gemindert werden?

Ob gleichzeitig laufende Telefonate oder die Geräusche von Druckern, insbesondere Laserdruckern und Kopierern, erzeugen einen hohen Schallpegel. Darüber hinaus müssen gleichzeitig laufende Gespräche unter den Kollegen berücksichtigt werden. Der Lärm in einem Großraumbüro kann Mitarbeiter langfristig krank machen. Deshalb muss der Arbeitgeber spezielle Maßnahmen zum Lärmschutz ergreifen, um die Lärmbelästigung wirksam zu reduzieren.

Lärmschutzmaßnahme 1: Schallschutz

Die wirksame Schalldämmung ist in einem Großraumbüro das Wichtigste für den Lärm- und Vibrationsschutz. Böden, Fenster und Türen sowie Decken und Wände sollten beim Neubau eines Büros mit Schallschutz versehen werden. Im Rahmen von Renovierungen und Sanierungen ist außerdem die nachträgliche Installation des Schallschutzes möglich.

Besonders schallabsorbierend sind Lärmschutzfenster aus Holz und Kunststoff. Zudem haben Teppichböden eine lärmreduzierende Wirkung. Neben der Installation des Schallschutzes sollten Arbeitgeber die Decke des Büros weiß streichen. Der weiße Anstrich ist schallabsorbierend und reduziert somit den Lärm.

Lärmschutzmaßnahme 2: Einsatz von Trennwänden

Der Einbau von Trennwänden in Großraumbüros hat sich nachweislich als nützlich erwiesen. In einem Büro, in dem viele Telefonate stattfinden und in dem sich viel ausgetauscht wird, erhöht sich nicht nur der Schalldruckpegel und somit die Lautstärke.

Zu viele gleichzeitig stattfindende Geräusche erhöhen den Stresspegel der Beschäftigten. Kollegen, die beispielsweise an einem oder mehreren Projekten als Team arbeiten, sollten idealerweise nebeneinander sitzen. Durch die Trennwände wird der Lärm zusätzlich reduziert. Sie bieten eine gute Schalldämpfung und sind leicht aufzubauen. Geräusche von Druckern und Kopierer werden durch die Trennwände gut abgeschirmt.

Lärmschutzmaßnahme 3: Rücksichtsvolles Umgehen unter den Kollegen

Fakt ist: speziell in einem Großraumbüro gibt es laute und leise Kollegen. Damit der Bürolärm durch die Kommunikation unter den Mitarbeitern auf ein erträgliches Maß reduziert werden kann, sollten interne Absprachen unter den Kollegen getroffen werden. Beispielsweise müssen sich zwei Mitarbeiter nicht im Großraumbüro über den vergangenen Urlaub unterhalten. Dafür gibt es die Tee- und Kaffeeküche oder in manchen Fällen einen separaten Raum im Büro selbst. Wenn diese Absprache eingehalten wird, reduziert sich der Schall- und Stresspegel für die anderen Mitarbeiter und die Lärmbelastung geht deutlich zurück.

Gleichzeitig kann man sich im Büro untereinander absprechen, dass Mobiltelefone auf lautlos geschaltet und stattdessen der Vibrationsalarm eingeschaltet wird. Manche Arbeitgeber verbieten sogar Handys am Arbeitsplatz. Wer aus privaten Gründen ein dringendes Telefonat führen muss, sollte aus Rücksicht gegenüber den anderen Kollegen den Arbeitsplatz und das Büro kurzzeitig dafür verlassen.

Lärmschutzmaßnahme 4: Gehörschutz für die Mitarbeiter

Obwohl in einem Büro eine andere Geräuschsituation als in einer Werkshalle herrscht, kann Gehörschutz auch hier sinnvoll sein. Bei zahlreichen und parallel verlaufenden Telefonaten sinkt die Konzentration beim Arbeiten und der Stresslevel steigt. Durch Gehörschutz, wie beispielsweise Ohrstöpsel, kann man auch bei einer höheren Lärmbelastung konzentriert weiterarbeiten. Allerdings sollten dringende Telefonate oder Absprachen im Kollegium nicht durch den Gehörschutz beeinträchtigt werden.

Auch das Tragen von Kopfhörern wirkt sich stressmindernd und lärmschützend am Arbeitsplatz aus. Außerdem können Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Belegschaft mit Headsets ausgestattet wird. So wird das Kollegium durch die Telefonate nicht gestört.

In Industriezweigen, wie beispielsweise der Automobil- oder Stahlindustrie, müssen die Beschäftigten einen Gehörschutz tragen. Der Industrielärm führt vielfach zur Lärmschwerhörigkeit, einer der häufigsten Berufskrankheiten. Darüber hinaus kann der Industrielärm zu Tinnitus führen.  

Lärmschutzmaßnahme 5: Drucker und Kopierer separat aufstellen

Beide Geräte zählen in einem Großraumbüro zu Lärmquellen, die nicht unterschätzt werden dürfen. Diese Bürogeräte verursachen während der Inbetriebnahme eine hohe Lärmexposition und wird von vielen Mitarbeitern als störend empfunden. Wenn beide Arbeitsmittel in einem separaten Raum stehen, wird die Lärmbelastung im Büro deutlich reduziert. Zudem müssen die Mitarbeiter aufstehen und ein paar Schritte zum Drucker und Kopierer gehen. Dies ist wiederum förderlich für die Gesundheit.  

Checkliste zum Lärm im Büro

  • Gibt es bestimmte Bereiche oder Arbeitsplätze im Großraumbüro, an denen das Hören oder Kommunizieren schwerfällt?
  • Stört die Lärmkulisse die Sprachverständlichkeit?
  • Wird im Büro auch der Trittschall berücksichtigt?
  • Grenzen sich die einzelnen Arbeitsplätze durch Trennwände voneinander ab?
  • Leidet die Klangqualität durch den Hall im Raum?
  • Entspricht das Großraumbüro den Richtlinien der Arbeitsstättenverordnung (ArbStV) und der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
  • Bei wieviel Dezibel liegt der Beurteilungspegel?
  • Gibt es im Großraumbüro einen abgetrennten und schallisolierten Raum oder Bereich, in denen sich Mitarbeiter für eine Besprechung oder für wichtige Telefonate zurückziehen können?

In Anbetracht der Tatsache, dass Großraumbüros vorhandene Flächen effizient nutzen, Arbeitsplätze flexibel eingerichtet werden können und die Kommunikation unter den Beschäftigten im Allgemeinen verbessert wird, zahlen sich die Maßnahmen zum Lärmschutz.