Beitragsbild. Links ist der Schriftzug "Medikamentenaufbewahrung. Vorschriften bei nicht-kühlpflichtigen & kühlpflichtigen Medikamenten" zu lesen. Rechts ist ein Bild abgebildet, das einen Medikamentenschrank zeigt.

Medikamentenaufbewahrung: So lagern Sie Arzneimittel hygienisch und sicher

Um die Wirksamkeit und Haltbarkeit von Medikamenten zu gewährleisten, müssen Sie eine korrekte Medikamentenaufbewahrung sicherstellen. Beim Umgang mit Medikamenten sind darüber hinaus spezielle und allgemeine Hygienestandards festzulegen und einzuhalten. Als Hygienebeauftragte sind Sie dafür zuständig, diese Vorgaben im Hygieneplan zu dokumentieren.
Inhaltsverzeichnis

Worauf ist bei der Medikamentenaufbewahrung zu achten?

Bei der Festlegung der Lagerbedingungen von Medikamenten stehen vor allem Temperatur, Schutz vor äußeren Einflüssen und die Verfalldatenkontrolle im Mittelpunkt. Damit die entsprechenden Medikamente nicht an Wirksamkeit verlieren, ist es wichtig, diese richtig aufzubewahren. Aus diesem Grund sollten Sie im Vorfeld stets die jeweiligen Herstellerangaben der Medikamente beachten.

Im folgenden Beitrag zeigen wir Ihnen, welche Angaben zur Medikamentenaufbewahrung Sie in den Hygieneplan aufnehmen sollten. Beachten Sie hier unbedingt, dass es sich jeweils um beispielhafte Darstellungen handelt, die Sie gegebenenfalls an die spezifischen Gegebenheiten Ihrer Einrichtung anpassen müssen.

Wie erfolgt die Aufbewahrung von nicht kühlpflichtigen Medikamenten?

Alle Medikamente werden so gelagert, dass die Zusammensetzung oder die Wirkung des Arzneimittels nicht beeinträchtigt werden. Die Medikamentenaufbewahrung erfolgt in Schubladen oder Schränken, geschützt vor:

  • Staub
  • Kälte, Hitze
  • Feuchtigkeit
  • unbefugtem Zugriff
  • Licht (Medikamentenlösungen)

Was sollte der Hygieneplan zu nicht kühlpflichtigen Medikamenten enthalten?

Fertigarzneimittel werden mit dem Anbruchdatum versehen. Der Medikamentenbestand wird regelmäßig kontrolliert und verfallene Produkte umgehend entfernt und einer sachgerechten Entsorgung zugeführt. Kurz vor dem Verfall befindliche Arzneimittel werden markiert.

Um zu garantieren, dass immer die älteste Packung zuerst verbraucht wird, findet das „First-in-first-out-Prinzip“ Anwendung. Danach wird diejenige Packung mit dem kürzeren Verfalldatum vor die Packung mit dem längeren Verfalldatum gestellt.

Um Verwechslungen zu vermeiden, werden Arzneimittel nie in andere Gefäße umgefüllt. Packungsbeilagen und Lasche der Verpackung (mit Verfalldatum und Chargennummer) bleiben stets mit dem Arzneimittel in der Originalverpackung.

Wie müssen kühlpflichtige Medikamente aufbewahrt werden?

Kühlpflichtige Medikamente können sowohl durch zu hohe als auch durch zu niedrige Temperaturen in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für Impfstoffe. Lebensmittelkühlschränke sind nur bedingt zur Lagerung von Medikamenten geeignet, sodass separate Medikamentenkühlschränke sind zu empfehlen sind.

Auf keinen Fall sollten Sie Medikamente in den Fächern der Kühlschranktür aufbewahren, da durch das Öffnen und Schließen der Tür Temperaturschwankungen zu erwarten sind.

Was muss der Hygieneplan zu kühlpflichtigen Medikamenten vorschreiben?

Kühlpflichtige Medikamente werden im separaten Medikamentenkühlschrank gelagert. Die Herstellerangaben zur Temperatur sind jeweils zu beachten, in der Regel +2 bis +8 °C. Die Temperaturkontrolle des Kühlschranks erfolgt arbeitstäglich durch Ablesen des Minimum-Maximum-Thermometers. Die abgelesene Temperatur wird auf dem Formblatt „Temperaturüberwachung“ dokumentiert.

Nach dem Ablesen wird das Thermometer zurückgesetzt und möglichst zentral in den Kühlschrank zurückgelegt. Abweichungen vom Sollwert sind umgehend der Hygienebeauftragten (Name der Beauftragten angeben) oder der obersten Leitung mitzuteilen. Lebensmittel und andere Gegenstände dürfen unter keinen Umständen im Medikamentenkühlschrank gelagert werden!

Wie müssen Betäubungsmittel aufbewahrt werden?

Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, unterliegen besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Daher müssen Sie im Hygieneplan zusätzlich folgende Anweisungen verankern: Betäubungsmittel werden getrennt von den übrigen Medikamenten im dafür vorgesehenen abschließbaren Betäubungsmittelschrank gelagert.

Der Schlüssel befindet sich im persönlichen Gewahrsam der verantwortlichen Person. Für jedes Betäubungsmittel sind der Bestand und dessen Änderungen auf dem jeweiligen Formblatt, das im Betäubungsmittelschrank aufbewahrt wird, zu dokumentieren. Der für die Verschreibung verantwortliche Arzt hat die Eintragungen am Ende eines jeden Kalendermonats zu kontrollieren und dies für jedes Betäubungsmittel mit Prüfdatum und Unterschrift abzuzeichnen. Die Vernichtung von Betäubungsmitteln erfolgt im Beisein zweier Zeugen und ist mit Datum, Uhrzeit und Namen der Beteiligten sowie den Unterschriften der Zeugen zu protokollieren.

Was muss bei der Entnahme von Salben und Tropfen beachtet werden?

Achten Sie bei Salben und Tropfen auf die Entnahme! Vermerken Sie bei Tropfen, Augentropfen und Säften das Anbruchdatum und gegebenenfalls die Aufbrauchfrist auf der Flasche und bewahren Sie diese den Herstellervorschriften entsprechend auf. Achten Sie zusätzlich bei Salben und Cremes auf eine kontaminationsfreie Entnahme. Deshalb ist noch folgender Zusatz bezüglich Salben und Tropfen im Hygieneplan zu vermerken:

  • unsterile Spatel bei Behandlung intakter Haut und Schleimhaut
  • sterile Spatel bei der Wundversorgung

Welche Hygienestandards sollten bei der Lagerung von Medikamenten berücksichtigt werden?

Achten Sie für alle Bereiche, in denen Medikamente aufbewahrt und verarbeitet werden, generell immer auf Sauberkeit. Reinigen Sie den Medikamentenschrank sowie den Medikamentenkühlschrank daher in regelmäßigen Abständen.

Je nach Einrichtung ist ein Rhythmus von ein bis 4 Wochen sinnvoll. Auch diese Angabe sollten Sie im Hygieneplan hinterlegen.