Hygieneplan im Unternehmen: Erstellung, Inhalte + Beispiel-Gliederung

Ein Hygieneplan fasst die Maßnahmen zusammen, mit denen Infektionen eingedämmt und deren Ausbreitung verhindert werden soll. Für Gemeinschaftseinrichtungen und Massenunterkünfte müssen Sie gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschreiben, wie Sie bestimmte Hygienestandards konsequent umsetzen.
Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Hygieneplan?

Der Hygieneplan beinhaltet Verfahrensweisen und Anweisungen für die Einhaltung bestimmter Hygienestandards. Der Hygieneplan ist demnach ein schriftliches Dokument mit allen notwendigen und verbindlichen Hygiene-Maßnahmen für einen speziellen Arbeitsbereich.

In einem Unternehmen kümmert sich in der Regel der Hygienebeauftragte um die Erstellung und Einhaltung des Hygieneplans. Die Verantwortung liegt jedoch beim Arbeitgeber. Zudem ist eine regelmäßige Aktualisierung des Hygieneplans nötig, da neue Techniken oder Regularien die bereits festgelegten Maßnahmen verändern können.

Was ist das Ziel eines Hygieneplans?

Der Hygieneplan hat zum Ziel, die Ausbreitung von Infektionen und Krankheiten zu minimieren und zu verhindern. Mithilfe konkreter Maßnahmen können Mitarbeiter angeleitet werden, wie es sich beispielsweise im Umgang mit Produkten oder der allgemeinen Pflege und Desinfektion bestimmter Flächen oder Körperteile zu verhalten hat.

Vorgaben zur allgemeinen Hygiene finden Sie in der Arbeitsstättenverordnung und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, z. B. in den ASR A4.2 „Pausen- und Bereitschaftsräume“ und ASR A4.1 „Sanitärräume“.

Ist ein Hygieneplan für Unternehmen Pflicht?

Ein Hygieneplan empfiehlt sich grundsätzlich für jedes Unternehmen. Allerdings verpflichtet der Gesetzgeber lediglich Unternehmen, bei denen eine Infektionsgefährdung vorliegt, zur Erstellung eines Hygieneplans. Schließlich sind in besonders infektionsgefährdeten Bereichen zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um hygienische und sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Das IfSG fordert deshalb Hygienepläne für die nachfolgenden Branchen:

  • Lebensmittelbetriebe (Bäckereien, Metzger etc.)
  • Gesundheitseinrichtungen (Krankenhäuser, Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen etc.)
  • Gemeinschaftseinrichtungen (Kindergärten, Schulen etc.)

Hier ist eine Übertragung von Infektionskrankheiten möglich. Hygienepläne leisten bei diesen sensiblen Bereiche, die über eine besondere Infektionsgefahr verfügen, einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und sorgen für einen sicheren und hygienischen Arbeitsplatz. So bewahren Sie Ihre Mitarbeiter, Kunden und gegebenenfalls Patienten durch Desinfektion vor Krankheiten.

Wer ist für den Hygieneplan zuständig?

Hygiene ist Chefsache: Arbeitgeber sind für sichere und damit auch für hygienische Lebens- und Arbeitsbedingungen in Unternehmen verantwortlich. Aus diesem Grund obliegt die Verantwortung, einen Hygieneplan zu erstellen, bei dem Arbeitgeber selbst.

Der Arbeitgeber kann jedoch Hygienebeauftragte bestellen, die ihn bei der Umsetzung von Infektionsschutzmaßnahmen unterstützen und bspw. einen Hygieneplan erstellen.

Der Hygienebeauftragte im Unternehmen

Der Verantwortliche für Fragen zur Hygiene und Mitarbeitersicherheit ist der Hygieneberater. Er ist also ein interner Dienstleister und in einigen Einrichtungen Pflicht. Dabei handelt es sich nicht um eine leitende Funktion, sondern um eine zur Leitung gehörende Beratungs- und Überwachungsstelle. Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen sind wichtig, sodass der Beauftragte die sich ständig ändernden Vorschriften, Gesetze und Regelungen ordnungsgemäß umsetzen kann.

Welche Inhalte umfasst der Hygieneplan?

Wichtige Bestandteile des Hygieneplans sind dabei der Reinigungs- und Desinfektionsplan und der Hautschutzplan.

Weitere Inhalte des Hygieneplans können sein:

  • hygienerelevanter Umgang mit Medikamenten und Produkten
  • allgemeine Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Aufbereitung von Produkten
  • Vorgaben zur Sterilisation
  • Hygieneanweisungen für Lebensmittel, Wasser und Luft
  • Vorgaben zur Abfallentsorgung

Was enthält ein Reinigungs- und Desinfektionsplan?

Ein bedeutender Bestandteil des Hygieneplans ist der Reinigungs- und Desinfektionsplan (RDP). In diesem müssen Sie folgende Fragen beantworten:

  • Was muss wann gereinigt und desinfiziert werden?
  • Was benötigt das Unternehmen für diese Tätigkeit?
  • Wie muss dabei vorgegangen werden?
  • Wer ist für die Reinigung und Desinfektion zuständig?

Wie erstellt man einen Hygieneplan?

Wie Sie Ihren Hygieneplan formal gestalten, ist vom IfSG nicht vorgeschrieben. Wichtig ist, dass Sie alle betroffenen Bereiche in Ihrer Einrichtung berücksichtigen und die Maßnahmen tatsächlich geeignet sind, einen hygienischen Zustand herzustellen.

Mit einem gründlich erarbeiteten und jährlich aktualisierten Hygieneplan können Sie nachweisen, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht erfüllt haben.

6 Schritte zur erfolgreichen Erstellung des Hygieneplans

Um eine Orientierung für die Erstellung eines Hygieneplans zu kriegen, sind folgende Schritte sinnvoll:

  1. Analysieren Sie die Infektionsgefahren im Rahmen verschiedener Bereiche.
  2. Bewerten Sie anschließend, wie hoch die Infektionsrisiken sind.
  3. Legen Sie spezielle Maßnahmen in Ihrem Plan fest, wie die Infektionsrisiken und deren Ausbreitung minimiert oder umgangen werden können.
  4. Sorgen Sie dafür, dass im Rahmen des Hygieneplans Aktualisierungen durch Begehungen sowie Dokumentationen ermöglicht werden.
  5. Bestimmten Sie Zuständigkeitsbereiche und Verantwortlichkeiten für die regelmäßige Aktualisierung der Maßnahmen. Änderungen sollten erkenntlich sein, zum Beispiel durch das Erstellungsdatum und Überarbeitungsdatum.
  6. Zuletzt ist es wichtig, das Personal zu unterweisen und die Kenntnisnahme durch eine Unterschrift zu sichern.

Wichtig: Falls ein Musterplan verwendet wird, sollte der Plan nicht komplett übernommen, sondern an die entsprechenden Gesundheitseinrichtungen angepasst werden.

Beispiel-Gliederung für einen Hygieneplan

Bei der Erstellung Ihres Rahmenhygieneplans müssen Sie zunächst einmal eine Struktur festlegen. Dabei dürfen folgende Abschnitte nicht fehlen:

  • Einleitung (Ziele und Intention)
  • Risikobewertung
  • vorhandene Hygiene-Strukturen
  • Verantwortliche für den Hygieneplan und seine Einhaltung
  • Basishygiene und dazugehörige Maßnahmen
  • erweiterte Hygienemaßnahmen
  • Behandlungsmaßnahmen im Detail
  • Auflistung der verwendeten Desinfektionsmittel
  • Hinweise zur Meldepflicht nach dem IfSG

Wie führen Sie eine Hygienebegehung durch?

Arbeitgeber können in Ihrem Unternehmen ein Hygieneteam einsetzen, das den Plan erarbeitet, prüft und aktualisiert sowie die Hygieneschulung für die Mitarbeiter durchführt. Um die erforderlichen Maßnahmen für eine Einrichtung oder eine Abteilung festzulegen, sollten Sie den Istzustand mit einer Begehung ermitteln.

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit sollten Sie dabei die Leitung der Einrichtung und das Hygieneteam einbeziehen. Berücksichtigen Sie auch Hinweise und Anregungen von Eltern (z. B. in Kindertagesstätten und Schulen), Besuchern und Angehörigen (z. B. in Krankenhäusern und Pflegeheimen), Mitarbeitern und Reinigungspersonal (z. B. in Unternehmen).

Starten Sie Ihre Begehung am besten auf dem Außengelände. Berücksichtigen Sie dann Bau und Einrichtung (z. B. Schäden am Gebäude) und die sogenannte Umgebungshygiene (Zustand von Böden, Wänden und Decken). Achten Sie in Feuchträumen auf Schimmelbildung, schauen Sie sich im Rahmen der Ist-Analyse den Zustand von Handwaschbecken und Armaturen an.

Tipp: Fassen Sie Beobachtungen und kritische Punkte in einem Begehungsprotokoll zusammen. Sorgen Sie dafür, dass Mängel rasch behoben werden.

Organisieren Sie dann die Reinigung von Flächen und Gegenständen. Halten Sie im Reinigungsplan fest, wer welche Flächen und Gegenstände wie häufig bzw. wann mit welcher Methode reinigen soll. Eine Desinfektion von Flächen ist nur notwendig, wenn diese mit potenziell infektiösen Substanzen (wie Blut oder Fäkalien) kontaminiert sind. Spezielle Hinweise finden Sie in der DGUV-Regel „Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst“ (DGUV-Regel 107-002) und der DGUV-Regel „Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen“ DGUV-Regel 101-017.

Wie wird ein Hygieneplan verwaltet?

Sie sollten den Hygieneplan als elektronische Datei verwalten. Nur die verantwortliche Person, also der Hygienebeauftragte oder die Leitung sollten darin Änderungen vornehmen können. Verzeichnen Sie auf jeder geänderten Seite des Plans das Änderungsdatum. Damit wird ersichtlich, wann die Aktualisierung stattgefunden hat.

Wie muss der Hygieneplan ausgehängt werden?

Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin einer medizinischen Einrichtung sollte den Hygieneplan gelesen und verstanden haben. Daher macht es Sinn, diesen auch als gedruckte Ausfertigung vorzuhalten. Werden Änderungen notwendig, drucken Sie die betroffenen einzelnen Seiten aus und integrieren Sie sie dann in die Druckversion.

Bestimmte Teile des Hygieneplans wie z. B. der Reinigungs- und Desinfektionsplan oder der Hautschutzplan sollten außerdem an Stellen, an denen hygienerelevante Tätigkeiten ausgeführt werden, ausgehängt sein.

Wann muss ein Hygieneplan geändert werden?

Ein Anlass für die Änderung des Hygieneplans sind gesetzliche Änderungen. Darüber hinaus sollten Sie Ihren Hygieneplan regelmäßig auf Aktualität überprüfen. Erstellen Sie sich dazu am besten einen auf Ihre Einrichtung und auf Ihr Tätigkeitsprofil zugeschnittenen Fragenkatalog.

Die wichtigsten Fragestellungen sind hier kurz dargestellt:

  • Liegen alle notwendigen Informationen vor?
  • Sind die im Hygieneplan enthaltenen Angaben darauf abgestimmt?
  • Laufen alle Prozesse wie im Hygieneplan beschrieben ab?
  • Sind die Abläufe detailliert genug beschrieben?
  • Werden neue oder andere Produkte verwendet?
  • Stimmen alle Dosierangaben und Einwirkzeiten?
  • Haben sich Zuständigkeiten geändert?
  • Fallen bisherige Bereiche weg oder kommen neue hinzu?
  • Sind sonstige Umstrukturierungen erfolgt?
  • Ist der Arbeitsschutz überall gewährleistet?
  • Ist Ihre Gefährdungsbeurteilung auf dem neuesten Stand?

Diese Fragenliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Selbstverständlich sollten Sie weitere individuelle Gesichtspunkte darin aufnehmen. Je genauer und kompletter die Fragen abgefasst sind, desto leichter fällt es Ihnen, zu ändernde Punkte zu

Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es zum Hygieneplan?

Die Inhalte eines Hygieneplans für gesetzlich vorgeschriebene Bereiche sind im Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgehalten. Ein einheitliches Hygieneplan-Muster gibt es jedoch nicht. Schließlich unterscheiden sich die Anforderungen an Intensivstationen, Schulen oder Justizvollzugsanstalten stark. Für die Einhaltung des Gesetzes ist das jeweilige Bundesland beziehungsweise dessen Gesundheitsämter zuständig. Festgelegt wird dies durch die Artikel 83 und 84 des Grundgesetzes. 

Neben den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes, die das jeweilige Gesundheitsamt überprüft, gibt es noch den Arbeitsschutz. Auch dort sind Hygienepläne bekannt und vorgeschrieben. Für das Gesundheitswesen und andere Arbeitsbereiche stehen dafür die TRBA 250 und TRBA 400 zur Verfügung. TRBA steht für “Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe”. 

Für den Arbeitsschutz ist grundsätzlich die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zuständig. Das Grundgerüst für den Arbeitsschutz stellt die Gefährdungsbeurteilung dar. Die darin enthaltenen Vorschriften und Regelungen sind ausschließlich für den Schutz der Beschäftigten gedacht. Indirekt schützen diese jedoch auch Kunden, Patienten oder Bewohner in der Umgebung.

Fazit: Ein Hygieneplan schützt alle im Unternehmen

Ein fachgerechter Hygieneplan ist in vielen Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Er schützt Ihre Mitarbeiter und Kunden vor Infektionen und hilft den Gesundheitsämtern dabei, die Hygienestandards zu überprüfen. Neben der Erstellung ist aber vor allem die Umsetzung besonders wichtig. Dafür zuständig ist der Hygienebeauftragte. Wenn Sie die gesetzlichen Vorschriften nicht erfüllen, kann dies unter Umständen ernsthafte Konsequenzen für Sie und das Unternehmen nach sich ziehen.

FAQ zum Hygieneplan

Ein Hygieneplan ist ein Dokument, das präventive Anweisungen zur Einhaltung bestimmter Hygienestandards enthält, um die Verbreitung von Infektionen und Krankheiten zu verhindern.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gibt den Leitern entsprechender Einrichtungen vor, Verfahrensweisen und Unterweisungen zum Einhalten festgelegter Hygienestandards sichergestellt sind.
Der Hygieneplan ist in seiner Form und Struktur frei gestaltbar. Folgende Inhalte müssen jedoch feste Bestandteile sein: WAS ist Fokus des Hygieneplans (Hände, Haut etc.)? WIE und WOMIT wird die Hygiene vorgenommen? Wie lauten die ANWEISUNGEN? WER ist verantwortlich?
Der Hygieneplan sollte in den entsprechenden Bereichen, in denen das Infektionsrisiko hoch ist bzw. Hygienestandards für die Tätigkeit relevant sind, ausgehangen sein.