Hautschutzplan erstellen: Inhalte, Pflicht und Vorlagen

Laut § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ist die Gefährdungsbeurteilung ein wichtiger Baustein der Arbeitssicherheit. Schließlich ist es für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter von potenzieller Bedeutung, dass eventuelle Gefahren rechtzeitig erkannt und entsprechende präventive Vorsorgemaßnahmen getroffen werden. Einer dieser Vorsorgemaßnahmen ist der Hand- und Hautschutzplan.
Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Hautschutzplan?

Ein Hautschutzplan im Betrieb ist ein systematischer Leitfaden, der Maßnahmen beschreibt, um die Haut der Mitarbeiter vor schädlichen Einflüssen zu schützen. Er legt fest, welche Schutzmaßnahmen, Pflegeprodukte und Verhaltensregeln im Umgang mit hautbelastenden Stoffen oder Arbeitsbedingungen erforderlich sind. Der Hautschutzplan dient sowohl dem präventiven Schutz als auch der Pflege der Haut und minimiert das Risiko von Hauterkrankungen wie Berufsdermatosen, die durch häufigen Kontakt mit Chemikalien, Reinigungsmitteln, Wasser oder mechanischen Belastungen entstehen können.

Der Hand- und Hautschutzplan muss in allen Unternehmen ausgehängt werden und vorher vom Arbeitgeber erstellt worden sein.

Ist ein Hautschutzplan Pflicht?

Ja, ein Hautschutzplan ist in bestimmten Branchen und Arbeitsbereichen verpflichtend, wenn Mitarbeiter regelmäßig mit hautbelastenden Stoffen oder Bedingungen konfrontiert sind. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese Gesetze verpflichten Arbeitgeber dazu, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter zu ergreifen, insbesondere wenn Gefährdungen für die Haut vorliegen.

Ob ein Hautschutzplan ist einem Betrieb nötig ist, hängt von dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ab. Denn Arbeitgeber sind verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob Hautgefährdungen am Arbeitsplatz vorliegen. Dies kann durch den Kontakt mit Chemikalien, häufiges Händewaschen oder mechanische Belastungen der Haut geschehen. Liegen Hautgefährdungen vor, ist auch ein Hautschutzplan zu erstellen.

Welche Branchen brauchen einen Hautschutzplan?

In medizinischen Arbeitsbereichen ist der Hautschutzplan ein fester Bestandteil der Hygienemaßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung § 5. Hierunter fallen nicht nur Arbeitsbereiche mit Patienten, sondern auch mit Kunden.

  • Heilpraktiker*Innen
  • Zahnarztpraxen und weitere Spezialbereiche
  • Tattoo- und Piercingstudio
  • Physiotherapeuten
  • Logopäden
  • Krankenhaus (speziell im OP-Bereich gelten strengere Hygienemaßnahmen als auf Station)
  • Krankenhaus allgemein
  • Küche – Feuchtarbeit
  • Kosmetikbranche
  • Hebammen
  • Podologie – Feuchtarbeit
  • Apotheke
  • Labor
  • Schädlingsbekämpfung
  • Reinigungsbranche – Feuchtarbeit
  • Sterilgut Versorgung – Feuchtarbeit

Warum ist es in jeder Branche sinnvoll, einen Hautschutzplan zu erstellen?

Ein Hautschutzplan sollte in jeder Branche und in jedem Arbeitsbereich erstellt und vorhanden sein. Denn Bakterien, Viren, Pilze und andere Krankheitserreger machen vor keinem Hautkontakt halt.

Statistische und wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass viele Berufskrankheiten ihren Ursprung in einer Erkrankung der Haut haben. Beispielsweise werden durch Tätigkeiten, die häufiges Waschen und Desinfizieren der Haut erfordern, die Hautoberfläche und den Hautschutz stark belastet.

Auch beim Umgang mit Gefahrstoffen wird die Haut großen Belastungen ausgesetzt. Deshalb sind der Hand- und Hautschutzplan sowie die richtige Händedesinfektion wichtige Maßnahmen, um die Arbeitnehmer vor ernsten Erkrankungen zu schützen.

Welche Inhalte hat ein Hautschutzplan?

Ein Hautschutzplan enthält alle notwendigen Maßnahmen, um die Haut der Mitarbeiter vor schädlichen Einflüssen zu schützen und Hauterkrankungen vorzubeugen. Er gibt klare Anweisungen zur Anwendung von Hautschutzprodukten, zur richtigen Hautreinigung und Hautpflege sowie zur Vermeidung von Hautgefährdungen am Arbeitsplatz. Die Inhalte des Hautschutzplans sind spezifisch auf die jeweiligen Arbeitsbedingungen und Risiken des Betriebs zugeschnitten.

Zu einem Hautschutzplan gehören folgende Informationen:

  • welche Hautgefährdungen und Gefahrenquellen am Arbeitsplatz herrschen,
  • mit welchen Arbeitsstoffen wird gearbeitet oder welche Tätigkeiten zu erledigen sind,
  • ob und welche Handschuhe bei der Tätigkeit getragen werden müssen,
  • welche Hautschutzmittel vor oder während der Arbeit verwendet werden müssen,
  • wie die Verwendung der Hautschutzmittel und Hautschutzcremes zu erfolgen ist, um eine optimale Schutzwirkung zu erreichen,
  • ob und welche Schutzhandschuhe (oder andere Persönliche Schutzausrüstung) zu tragen ist,
  • wie die Auswahl, Nutzung und Pflege der Schutzhandschuhe erfolgen muss,
  • wie die Reinigung der Haut während oder nach der Arbeit aussehen muss – und wie oft,
  • welches Hautreinigungsmittel bei welchem Verschmutzungsgrad zu verwenden ist,
  • welche Hautschutzmittel nach Beendigung der Tätigkeit zu verwenden sind,
  • ob und welches Hautpflegemittel nach der Arbeit sinnvoll ist.

Eine Unterweisung zum Hautschutz und wie sich Mitarbeiter bei auffälligen Hauterscheinungen zu verhalten haben, sind ebenfalls in einem Hautschutzplan zu hinterlegen.

Wie erstelle ich einen Hautschutzplan?

Um einen Hautschutzplan zu erstellen, sollten Sie systematisch vorgehen und dabei die spezifischen Anforderungen Ihres Betriebs und die Hautbelastungen Ihrer Mitarbeiter berücksichtigen. Ein effektiver Hautschutzplan schützt die Haut der Beschäftigten vor schädlichen Einflüssen und trägt dazu bei, Hauterkrankungen zu verhindern. Hier sind die Schritte zur Erstellung eines Hautschutzplans:

1. Gefährdungsbeurteilung durchführen

Beginnen Sie mit einer Analyse der Arbeitsbedingungen: Prüfen Sie, welche Hautgefährdungen in Ihrem Betrieb existieren. Dies können Chemikalien, Lösungsmittel, Reinigungsmittel, mechanische Reibung oder häufiges Händewaschen sein. Erfassen Sie ebenfalls alle Bereiche und Tätigkeiten, bei denen die Haut regelmäßig Belastungen ausgesetzt ist.

Mögliche Hautgefährdungen liegen vor, wenn der Mitarbeiter:

  • während seiner Tätigkeit in direkten oder indirekten Kontakt (Schutzkleidung) mit Gefahrenstoffen kommt, die über sensibilisierende, reizende oder ätzende Eigenschaften verfügt,
  • eine mechanische Einwirkung auf die Haut hat,
  • während seiner Tätigkeit konsequent starker Hitze, extreme Kälte oder UV-Strahlung ausgesetzt ist,
  • muss während seiner Tätigkeit vermehrt feuchtigkeitsdichte Handschuhe tragen,
  • aufgrund der Branche oder des Berufs angewiesen ist, eine intensive und/oder häufige Handreinigung durchzuführen.

Tipp: Ziehen Sie Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte hinzu, um eine fundierte Bewertung der Hautgefährdungen vorzunehmen.

Wichtig: Entsprechend der Gefährdungsbeurteilung ermittelnden Gefahren, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet mit fachgerechter Unterstützung vom Betriebsarzt oder Sicherheitsbeauftragten entsprechende Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter zu entwickeln.

Das kann zum Beispiel das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung sein oder ein Austausch gefährlicher Stoffe mit sich bringen, damit Hautgefährdungen und Hautschädigungen reduziert werden oder gar nicht erst auftreten können.

2. Auswahl der Hautschutzprodukte

Hautschutzmittel vor der Arbeit: Wählen Sie geeignete Hautschutzcremes aus, die den Mitarbeitern vor Arbeitsbeginn helfen, ihre Haut vor schädlichen Stoffen zu schützen. Diese Produkte sollten an die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Arbeitsbereiche angepasst sein.

Hautreinigungsmittel: Stellen Sie hautschonende Reinigungsmittel bereit, die auf die Art der Verunreinigungen abgestimmt sind, und legen Sie fest, wann und wie diese angewendet werden sollen.

Hautpflegemittel nach der Arbeit: Bestimmen Sie Hautpflegeprodukte, die die Haut nach der Arbeit regenerieren, und geben Sie Anweisungen zur richtigen Anwendung.

Bei den Angaben zu Hautmitteln ist es Aufgabe des Betriebsarztes eine Auswahl an Hautpflegemitteln – parfümfrei und Hautverträglich – im Hand- und Hautschutzplan zu hinterlegen, um so Hautschädigungen und Hautgefährdungen vorzubeugen. Es ist darauf zu achten, dass Mitarbeiter mit Allergien extra berücksichtigt werden.

3. Anwendungsschritte und -zeiten festlegen

Erstellen Sie einen Zeitplan, wann die Hautschutz-, Reinigungs- und Pflegeprodukte angewendet werden sollen. Weisen Sie explizit darauf hin, dass die Schutzcremes vor Arbeitsbeginn, die Reinigungsmittel nach Kontakt mit Verunreinigungen und die Pflegecremes nach Arbeitsende verwendet werden sollten.

4. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) berücksichtigen

Falls nötig, weisen Sie auf den Einsatz von Schutzhandschuhen oder anderen PSA hin, um Hautkontakt mit gefährlichen Stoffen zu verhindern. Erklären Sie die richtige Nutzung und Pflege dieser Ausrüstungen, um Hautreizungen durch PSA zu vermeiden.

5. Mitarbeiter schulen und unterweisen

Schulungen und Unterweisungen sind entscheidend, damit die Mitarbeiter den Hautschutzplan korrekt umsetzen. Erklären Sie die Bedeutung des Hautschutzes und führen Sie die richtige Anwendung der Produkte und PSA vor.

Wiederholen Sie diese Schulungen regelmäßig, um das Bewusstsein für Hautschutzmaßnahmen aufrechtzuerhalten.

6. Dokumentation und Kontrolle

Dokumentieren Sie, welche Hautschutzmaßnahmen ergriffen wurden und stellen Sie sicher, dass diese regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

Führen Sie regelmäßige Kontrollen durch, um die Einhaltung des Plans zu überwachen, und passen Sie ihn an, wenn neue Gefährdungen auftreten oder sich Arbeitsabläufe ändern.

7. Regelmäßige Aktualisierung

Überprüfen Sie den Hautschutzplan regelmäßig, um sicherzustellen, dass er den aktuellen Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben entspricht. Bei Veränderungen im Arbeitsumfeld oder bei neuen chemischen Substanzen muss der Plan angepasst werden.

8. Integration in die betriebliche Praxis

Hängen Sie den Hautschutzplan an gut sichtbaren Orten aus, beispielsweise in Pausenräumen oder Waschräumen. Integrieren Sie den Plan auch in die täglichen Arbeitsprozesse, damit er zu einer festen Routine im Betrieb wird.

Vorlagen und Muster für Hautschutzpläne

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellt auf ihrer Website 3 Varianten eines Hand- und Hautschutzplanes als kostenlosen PDF-Download zur Verfügung.

Auch das BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege) bietet auf ihrer Website verschiedene Hautschutzpläne sowie Händehygienepläne in PFD-Form bereit. Insgesamt sind es 26 Muster-Pläne, die sich auf unterschiedliche Branchen fokussieren.

Wer erstellt den Hautschutzplan?

Wie bereits anfangs erwähnt, liegt die Pflicht den Hand- und Hautschutzplan zu erstellen direkt beim Arbeitgeber. Dieser kann die Aufgabe jedoch delegieren und sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und anderen verantwortlichen Personen Unterstützung einholen.

Weiterhin ist die Anwendung von Desinfektionsmittel und die Anwendung von Hautpflege – vor und nach der Arbeit – zu dokumentieren.

Wo muss der Hautschutzplan ausgehängt werden?

Der Plan wird dann am besten am Schwarzen Brett der Firma ausgehängt, oder zumindest so, dass er für alle gut sichtbar ist.

Sind aufgrund verschiedener Arbeitsbereiche unterschiedliche Hautschutzpläne zu erstellen, dient es der Schutzmaßnahmen aller Mitarbeiter, die Hautschutzpläne in den jeweiligen Arbeitsbereichen sichtbar auszuhängen.

Des Weiteren wird der Inhalt des Hautschutzplans den Mitarbeitern bei der regelmäßigen Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes mitgeteilt und am besten ausgeteilt.

Wie werden Schutzhandschuhe richtig verwendet und getragen?

Hautschutzmittel ersetzen keine Schutzhandschuhe. Damit die Kombination beider Komponenten auch funktioniert und Erreger keine Infektionen auslösen können, sind bezüglich Schutzhandschuhe einige Regeln zu beachten.

  • Mitarbeiter dürfen nur die im Hand- und Hautschutzplan oder in einer Betriebsanweisung festgelegten Sicherheitshandschuhe verwendet werden.
  • Damit Schutzhandschuhe Ihren Zweck erfüllen können, müssen sie immer eine optimale Passform und die richtige Größe haben.
  • Schutzhandschuhe dürfen nur für ihre ordnungsgemäße Bestimmung verwendet werden.
  • Zeigt der Mitarbeiter eine starke Schweißbildung bei der Arbeit, hat er die Möglichkeit Baumwoll-Unterziehhandschuhe unter den Schutzhandschuhen zu tragen. Alternativ können auch Hautschutzmittel mit hohem Gerbstoffgehalt aufgetragen werden, da diese eine Hauterweichung verhindern.
  • Falls notwendig, müssen die feuchtigkeitsdichten Schutzhandschuhe einschließlich Unterziehhandschuhe während einer Schicht mehrmals getauscht werden! Das feuchte bzw. nasse Paar Handschuhe kann ganz einfach zum Trocknen aufgehängt werden!
  • Alle Schutzhandschuhe unabhängig ihrer Art sind regelmäßig auf ihren Zustand zu überprüfen. Sind Sie beschädigt, ist ein Austausch notwendig!
  • Werden die Schutzhandschuhe beim Umgang mit Gefahrenstoffen getragen, darf nicht vergessen werden, dass es eine sogenannte Tragezeitbegrenzung gibt.
  • Sind Schutzhandschuhe in direkten Kontakt mit Giftstoffen gekommen, unabhängig, ob innen oder außen, sind die Handschuhe sofort fachgerecht zu entsorgen!
  • Bei einer harmlosen Verschmutzung der Schutzhandschuhe reicht es meist aus, diese mit Zellstoff abzuwischen oder mit feuchtem Wasser auszuspülen.

Warum sind Hautschutzmittel nötig?

Hautschutzmittel gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. Während die einen dazu dienen, die Haut vor Arbeitsstoffen oder Sonneneinstrahlung zu schützen, sollen andere die Haut vor Erweichung bewahren oder spenden Feuchtigkeit. Andere Hautschutzmittel wiederum erleichtern die spätere Reinigung.

Alle haben eines gemeinsam: Sie schützen vor Hautschädigung und Hautgefährdungen und dienen dem Schutz der Mitarbeiter.

Hautschutzmittel sollten immer dann aufgetragen werden, wenn eine hautbelastende Tätigkeit ansteht. Dieser Vorgang ist nach dem Toilettengang und dem damit verbundenen Händewaschen zu wiederholen. Zugleich darf nicht vergessen werden, dass diverse Hautschutzmittel nur über eine begrenzte Hautschutzwirkung verfügen.

Die Verwendung von Hautschutzmitteln kann das Tragen von Schutzhandschuhen nicht ersetzen und somit den Hautschutz nicht gewähren. Bei falscher oder ungenügender Anwendung bestehen Hautgefährdungen, die Hauterkrankungen hervorrufen und Erregern wieder die Möglichkeit bieten sich in Hautrissen oder anderen Hautschädigungen niederzulassen.

Wie wird Hautschutzmittel angewendet?

Nicht nur die DGUV, sondern auch die BGHM empfehlen eine richtige Anwendung von Hautschutzmitteln, damit Erreger und Infektionen der Haut keine Chance haben. Denn: Hautschutzmittel wirken nur dann, wenn sich richtig und regelmäßig angewendet werden.

  1. Je nach Handgröße gibt man eine haselnussgroße Menge des Hautschutzmittels auf den Handrücken.
  2. Anschließend wird die Creme mit beiden Handrücken gleichmäßig auf den gegenüberliegenden Handrücken und Fingern verteilt.
  3. Nun werden die Zwischenräume der Finger eingesalbt.
  4. Nägel und Fingerkuppen werden ebenfalls eingecremt.
  5. Anschließend erfolgt die Salbung der Handgelenke und Handinnenflächen.
  6. Zum Abschluss „kratzt“ man mit den Fingernägeln über die Handinnenfläche, um das Hautschutzmittel unter die Nägel zu bringen und auch dort die Haut zu pflegen.

Wie wählen Sie die richtigen Hautschutzmittel aus?

Bei der Wahl der richtigen Hautschutzmittel kommt es darauf an, in welchen Bereichen die Angestellten arbeiten. Weiterhin ist zu differenzieren, mit welchen Stoffen sie arbeiten und welche Gefährdungen der Haut auftreten können.

Eine Umfrage unter den Mitarbeitern macht deutlich, ob es Hautunverträglichkeiten gibt. Diese sollten dann mit speziellen Hautschutzmitteln und Desinfektionsmitteln ausgestattet werden.

Kaufen Arbeitgeber Hautschutzmittel und Desinfektionsmittel, so ist es wichtig die Produktbeschreibung durchzulesen und bei Unklarheiten das Verkaufsunternehmen zu kontaktieren. Es gibt nicht DAS eine Hautschutzmittel für alle. Genauso verhält es sich mit dem Desinfektionsmittel, wobei Sterillium immer noch der Klassiker ist.

Was reinigt man die Haut richtig?

Wie die Hautreinigung durchgeführt werden muss, ist immer abhängig vom jeweiligen Verschmutzungsgrad. Deshalb gibt der Hautschutzplan den Mitarbeitern vor, wie und mit welchem Reinigungsmittel sie die Hände je nach leichter, mittlerer oder starker Verschmutzung, reinigen müssen:

Leicht: Bei einem leichten Verschmutzungsgrad reicht es die Hände mit Wasser abzuspülen bzw. dazu eine waschaktive Substanz zu verwenden. Es ist darauf zu achten, dass die Handseife parfümfrei und hautverträglich ist. Eine spezielle Handpflege nach der Reinigung ist nicht notwendig.

Mittel: Die verschmutzten Hände werden mit einem Tensid eingerieben und anschließend mit klarem Wasser abgespült. Damit der Hautschutz erneuert wird, kann man die Hände nach dem Reinigen mit einer parfümfreien und hautverträglichen Handcreme einschmieren. Notwendig ist dieser Vorgang allerdings nicht.

Stark: Bei einem starken Verschmutzungsgrad wird der Schmutz vorher mit Papierhandtüchern reduziert bzw. mit Tensiden oder Hautreinigungsölen gelöst, bevor der eigentliche Reinigungsvorgang stattfindet.

Alternativ eignen sich auch sogenannte Reibemittel! Um den Hautschutz nach der Reinigung wiederherzustellen, empfiehlt sich eine Handcreme. Arbeitgeber sollten auf Produkte zurückgreifen, die für alle Mitarbeiter hautverträglich sind.

Lösemittelhaltige Hautreinigungsmittel sollten Ihre Mitarbeiter nur in Ausnahmefällen verwenden, um den natürlichen Säuremantel der Haut nicht unnötig zu belasten! Ähnliches gilt für die Verwendung von Hautbürsten

Wie oft sollte die Haut gereinigt werden?

Allgemein gilt, dass Sie die Händereinigung auf ein Minimum reduzieren sollten. Bei der Reinigung mit Seifenpräparaten werden die Hände am stärksten belastet. Zu häufiges Waschen führt zu trockenen und spröden Handflächen, die schnell kleinste Risse bekommen können.

In diesen Rissen können sich sehr leicht Keime ansiedeln und gegebenenfalls vermehren. Führen Sie deshalb nur bei den nachfolgenden Anlässen eine Handwaschung durch:

  • bei Arbeitsbeginn
  • vor und nach Pausen
  • nach der Toilettenbenutzung
  • bei sichtbaren Verschmutzungen
  • bei Arbeitsende

Wie finden Sie das richtige Reinigungspräparat?

Verwenden Sie grundsätzlich schonende Reinigungslotionen, die für die Anwendung im medizinischen Arbeitsalltag geeignet und ausgewiesen sind. Diese Produkte sind generell darauf ausgerichtet, die Hände möglichst wenig zu beanspruchen.

Handelsübliche Haushaltsseifen sind eher nicht ratsam, da hier oft Duftkomponenten in höherer Konzentration enthalten sind. Diese können bei häufiger Benutzung unter Umständen zu Belastungen führen, die eigentlich vermieden werden sollten.

Wie gehen Sie bei der Händedesinfektion richtig vor?

Die Desinfektion Ihrer Hände sollte im Gegensatz zur Reinigung häufiger erfolgen. Hier steht nicht die Reinigung, sondern die Keimreduktion im Vordergrund. Die Händedesinfektion sollte jeweils:

  •  vor und nach jedem Patientenkontakt
  •  vor Eingriffen und anderen medizinischen Tätigkeiten
  •  bei häufiger Berührung von Türklinken, speziell bei Toilettentüren erfolgen

Achten Sie bei der Durchführung unbedingt darauf, dass Ihr Händedesinfektionsmittel eine Herstellervorgabe zur Einwirkzeit aufweist. Halten Sie diese Zeiten ein, damit das Präparat auch seine Wirkung richtig entfalten kann. Berücksichtigen Sie weiterhin, dass Sie alle Bereiche der Hand mit dem Desinfektionsmittel benetzen müssen.

Vergessen Sie nicht die Zwischenräume der Finger, die Fingerspitzen, den Daumen und auch den Handrücken. Es gibt hierzu eine Hilfestellung in Form einer Abbildung zur richtigen Einreibe-Methode bei der Händedesinfektion. Diese Bilderfolge wird von verschiedenen Herstellern von Händedesinfektionsmitteln auf deren Internetseite zum Download angeboten oder vom medizinischen Fachhandel vertrieben.

Was ist die richtige Dosierung bei Desinfektionsmitteln?

Denken Sie daran, eine ausreichende Menge an Händedesinfektionsmittel aus Ihrem Spender zu entnehmen, damit nicht zu wenig Präparat benutzt wird. Die Menge muss so bemessen sein, dass beide Hände mit genügend Mittel benetzt werden können.

Als Richtwert können Sie eine gut gefüllte Hohlhand ansetzen. Die entnommene Menge sollte jedoch mindesten 3 ml betragen. Damit stellen Sie sicher, dass die Oberflächen Ihrer Hände während der gesamten Einwirkzeit ausreichend feucht gehalten werden.

Wie wählen Sie das richtige Desinfektionspräparat?

Ein wirksames Händedesinfektionsmittel muss nicht nur einen geeigneten Wirkstoff, sondern auch rückfettende und pflegende Substanzen enthalten. Diese Stoffe verhindern, dass die Hände austrocknen, und beugen darüber hinaus Rissbildungen effektiv vor.

Bei Allergikern empfiehlt sich, ein Desinfektionspräparat ohne Duftstoffe und Aromen zu benutzen, da die häufigsten allergischen Reaktionen auf diese Inhaltsstoffe zurückzuführen sind.

Warum ist die Hautpflege nach der Arbeit wichtig?

Durch die starke Beanspruchung der Hände bei Desinfektionsmaßnahmen und bei der Waschung sollten Sie unbedingt Cremes oder Lotionen zur Handpflege einsetzen. Am Markt gibt es für diesen Zweck von verschiedenen Herstellern Produkte, die speziell für den Einsatz im medizinischen Bereich vorgesehen sind. Hier sind Pflegesubstanzen enthalten, die die Oberflächen der Hände geschmeidig halten und der Haut die nötige Feuchtigkeit spenden.

Welche Anforderungen bestehen an den Hand- und Hautschutzplan im Krankenhaus?

Nirgends wird Hygiene größer geschrieben als in einem Krankenhaus. Hier bestehen pro Arbeitsbereich gleich mehrere Hygienepläne, die alle darauf ausgerichtet sind Patienten und Personal vor Infektionen und Krankheitserreger zu schützen.

In jedem Bereich des Krankenhauses findet man Desinfektionsmittel im Spender, die mit Flaschen gefüllt sind, die Sterillium oder ein anderes Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion beinhalten. Die Wirksamkeit von Sterillium ist in allen Bereichen eines Krankenhauses bestätigt und wirkt gemäß der Norm EN 12791. Die Einwirkzeit benötigt gerade mal 1,5 Minuten und hält bis zu 3 Stunden.

Im Krankenhaus ist Hygiene deshalb so wichtig, weil dort Millionen von Bakterien, Viren, Pilzen und anderen Krankheitserregern zu Hause sind. Laut Hygieneplan in einem Krankenhaus steht Händewaschen und die Desinfektion dieser permanent auf dem Plan. Daher ist es nicht unnormal, dass der Hautschutz permanent Gefährdungen ausgesetzt ist (dies bestätigt auch die DGUV).

Trotzdem spielt eine hygienische Händedesinfektion eine große Rolle. Klinikleitungen müssen daher dafür sorgen, dass neben den Mitteln zur Desinfektion auch Hautschutzmittel zur Verfügung stehen, um Hautgefährdungen auszuschließen bzw. zu minimieren.

Durch die permanente Händedesinfektion und das Tragen von Schutzhandschuhen ist zwar ein hygienischer Umgang mit Patienten gewährleistet, beansprucht allerdings die Haut des Personals.

Bei der Hygiene im Krankenhaus ist zu unterscheiden, in welchen Bereichen der Stationen und wie die Händedesinfektion vorgenommen werden und welche Desinfektionsmittel zu verwenden sind. Hygienische Arbeiten im OP wird mit anderen Mittel der Händedesinfektion im Hygieneplan und Hand- und Hautschutzplan belegt, als Arbeiten die auf Stationen der Pflege stattfinden.

Welche Hauterkrankungen treten in Betrieben am häufigsten auf?

Die häufigste Hauterkrankung der Hände ist das Handekzem. Diese Hauterkrankung kommt schleichend und mit einem unterschiedlichen Krankheitsverlauf, wodurch es spät erkannt wird. Erste Anzeichen sind in der Regel: juckende Bläschen, trockene Hände mit leichten Rissen, aufgeplatzte Handflächen und/oder Fingerkuppen.

Die Ursachen sind häufig der Kontakt mit chemischen oder physikalischen Substanzen und nicht etwa der unterlassenen Händehygiene. Auch eine allergische Reaktion auf Produkte, die zur Händedesinfektion am Arbeitsplatz angeboten werden, ist ein Auslöser. In Arbeitsbereichen, wo mit Schutzhandschuhen gearbeitet wird oder Feuchtarbeit vorliegt, hat ein Handekzem leichtes Spiel.

Denn: Durch häufiges Händewaschen und nicht ausreichender Trocknung der Hände nach dem Waschen bildet sich unter den Schutzhandschuhen ein Feuchtigkeitsstau. Dieser sorgt für ein Aufquellen der Haut und schädigt die Hautbarriere.

Diese wird häufig auch bei übermäßigem Kontakt mit Seifenprodukten, Lösungsmitteln, Säuren, Laugen und mechanischen Reizungen geschädigt.

Ist eine Veranlagung von Hautkrankheiten, wie Schuppenflechte, Neurodermitis oder einfach nur trockene und empfindliche Haut vorhanden, fördert dies die Entwicklung eines Handekzems. Allgemein kann man sagen, dass ein Zusammenspiel mehrerer Faktoren ein Handekzem verursacht.

Welche Berufe sind am meisten von Hautkrankheiten betroffen?

Allerdings gibt es einige Arbeitsbereiche, wo Hauterkrankungen durch Viren, Pilze, Bakterien und andere Erreger zum Arbeitsalltag dazugehören.

  • Koch, Bäcker, Konditor und andere Arbeitsbereiche der Lebensmittelindustrie
  • Bauarbeiter, Fliesenleger, Metallgewerbe, Maler und Lackierer
  • Friseur
  • Pflegeberufe und Heilberufe, Krankenhaus, Zahnarzt und ähnliche Arbeitsbereiche
  • Reinigungskräfte, Arbeitsbereiche in der Hauswirtschaft

Die Berufsgenossenschaft hilft bei Heilung von Handekzemen

Ist zu erkennen, dass das Hautekzem durch den Beruf entstanden ist, kann der Hausarzt mit Zustimmung des Patienten diesen an einem Hautarztverfahren anmelden. Ist der Patient in dieses Verfahren aufgenommen, unterstützt die Berufsgenossenschaft in Form von:

  • Kosten für Hautschutzmittel
  • Spezielle Hautpflegemittel
  • Veranlassung arbeitsplatzbezogener Vorbeugemaßnahmen
  • Teilnahme an Hautschutzseminaren

Fazit: Hand- und Hautschutzplan als Bestandteil des Hygieneplans

Nehmen Sie konkrete Vorgaben und Aspekte zur Händehygiene und zum Hautschutz als festen Bestandteil in Ihren individuellen Hygieneplan auf. Weisen Sie Ihr gesamtes Personal in alle wichtigen Abläufe zu diesem Thema ein, damit Sie auf diesem Weg eine wirksame Prävention schaffen. Denn nur so gewährleisten Sie, dass sich Keime nicht unnötig vermehren und die Übertragung auf andere Personen vermieden wird.

Ihr Hand- und Hautschutzplan sollte fester Bestandteil Ihres Hygieneplans sein und auch in der Hygieneschulung regelmäßig unterwiesen werden.

FAQ zum Hautschutzplan im Betrieb

Alle Mittel zur Hautpflege, Händedesinfektion und zum Hautschutz sind vom Arbeitgeber zu stellen. Ob dieser Hautpflege und Desinfektionsmittel in Spendern oder Flaschen anbietet, ist seine Entscheidung.
Weiterhin müssen in jedem Betrieb, Unternehmen und Arbeitsbereich Aushänge sichtbar angebracht werden, die die Anwendung von Hautpflege und die Anwendung von Desinfektionsmittel klar erläutern.