BGM: 3 Säulen – einfach erklärt + Maßnahmen

Die Säulen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) bilden die Grundlage für eine systematische Förderung der Mitarbeitergesundheit und sichern gleichzeitig die Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Sie schaffen eine ganzheitliche Struktur, die sowohl die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes als auch freiwillige Gesundheitsmaßnahmen umfasst. Die drei zentralen Säulen des BGM – Arbeitsschutz, Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – wirken zusammen, um sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, präventiv für das Wohl der Mitarbeiter zu sorgen und eine erfolgreiche Wiedereingliederung nach längerer Krankheit zu ermöglichen.
Inhaltsverzeichnis

Was sind die drei Säulen des betrieblichen Gesundheitsmanagements? 

Die Säulen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) bilden das Fundament für ein ganzheitliches Konzept zur Förderung der Mitarbeitergesundheit und umfassen drei zentrale Bereiche:

  1. Betrieblicher Arbeitsschutz: Diese Säule konzentriert sich auf die Sicherstellung sicherer Arbeitsbedingungen. Dazu gehören gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen wie Unfallverhütung, Gefährdungsbeurteilungen und die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, um das Risiko von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu minimieren.
  2. Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF): Hierbei geht es um freiwillige Maßnahmen, die die Gesundheit der Mitarbeiter aktiv unterstützen. Dazu zählen Angebote wie Bewegungsprogramme, Ernährungsberatung oder Stressmanagement-Kurse, die das Wohlbefinden und die Gesundheit der Beschäftigten verbessern sollen.
  3. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Diese Säule hilft Mitarbeitern nach längeren Krankheitsphasen, wieder erfolgreich in den Arbeitsalltag zurückzufinden. Durch individuell angepasste Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Rückkehr an den Arbeitsplatz langfristig gelingt und erneute Ausfälle vermieden werden.

Diese drei Säulen greifen ineinander und ermöglichen eine ganzheitliche Gesundheitsstrategie, die die Arbeitszufriedenheit, das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit der Belegschaft stärkt.

Säule 1 im BGM: Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeitsschutz wird im Allgemeinen als Summe aller Maßnahmen definiert, mit denen arbeitsbedingte Unfälle verhütet und eine Bedrohung für die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten vermieden wird. Gemäß § 3 dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, sichere Arbeitsbedingungen im Betrieb vorzuhalten und die Mitarbeiter zielgerichtet zu unterweisen. Im Umkehrschluss sind Arbeitnehmer auf Basis von § 15 ArbSchG verpflichtet, Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit zu beachten und Maßnahmen, die aus einer Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden, umzusetzen. 

Arbeitsschutz kann in Unternehmen in mindestens vier Kategorien oder Handlungsfelder unterteilt werden: 

Technischer ArbeitsschutzSicherer Umgang mit Gefahrstoffen,Schutz vor Unfällen mit Maschinen und Geräten und Arbeitsmitteln,Fortlaufende Unterweisung in Bezug auf Gesetze wie Gefahrstoffverordnung, Arbeitsstättenverordnung oder Arbeitsschutzverordnung. 
Medizinischer ArbeitsschutzÜberprüfung von Arbeitsplätzen in Bezug auf Unfälle, Gesundheitsgefährdung und auf ein Risiko für Berufskrankheiten.
Sozialer ArbeitsschutzUmsetzung der Schutzbestimmungen für Kinder und Jugendliche, die in der Kinderarbeitsschutzverordnung und im Jugendschutzgesetz geregelt sind. Schutz von Frauen und werdenden Müttern im Mutterschutzgesetz.
Allgemeiner ArbeitsschutzUnter den allgemeinen Arbeitsschutz fallen alle allgemeinen Maßnahmen und gesetzlichen Regelungen, die das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten schützen sollen.

Welche BGM-Maßnahmen umfasst der Arbeits- und Gesundheitsschutz?

Bei den Arbeitsschutzmaßnahmen, die als Antwort auf mögliche Gefährdungslagen und die Gefährdungsbeurteilung implementiert werden, unterscheidet man zwischen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen. 

  • Technische Arbeitsschutzmaßnahmen beziehen sich zum Beispiel auf technische Schutzeinrichtungen im Betrieb, die verhindern, dass eine Maschine hochfährt, solange sich ein Arbeiter in ihrem unmittelbaren Umfeld befindet. 
  • Organisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen zielen auf die Arbeitsorganisation und die Trennung von Gefahrenquelle und Mensch ab. Eine typische organisatorische Arbeitsschutzmaßnahme ist das Einhalten einer definierten räumlichen Entfernung zu einer potenziell gefährlichen Maschine. 
  • Zu den wichtigsten personenbezogenen und verhaltensbezogenen Sicherheitsmaßnahmen gehört die persönliche Schutzausrüstung (PSA) sowie die regelmäßige Schulung zu sicherheitsgerechtem Verhalten im Betrieb. 

Säule 2 im BGM: Betriebliches Eingliederungsmanagement

Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Arbeitnehmer zu fördern, die länger als 6 Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Der Gesetzgeber bestimmt im § 167 SGB IX:

„Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung und mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).“ 

Was sind die Maßnahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements?

Maßnahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) zielen darauf ab, Mitarbeitern nach längeren krankheitsbedingten Ausfällen eine erfolgreiche Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen und zukünftige Ausfälle zu vermeiden.

Zu den typischen BEM-Maßnahmen gehören:

  1. Anpassung des Arbeitsplatzes: Veränderungen an der Arbeitsumgebung oder der Arbeitsausstattung, wie ergonomische Anpassungen oder technische Hilfsmittel, um die Rückkehr zu erleichtern.
  2. Reduzierung der Arbeitszeit: Temporäre oder dauerhafte Reduzierung der Arbeitsstunden, um eine stufenweise Wiedereingliederung zu ermöglichen.
  3. Anpassung der Aufgaben: Anpassung der Arbeitsaufgaben, um Überlastung zu vermeiden. Dies kann die Übertragung von leichteren Tätigkeiten oder die Vermeidung von belastenden Aufgaben umfassen.
  4. Schulungen und Weiterbildungen: Gezielte Schulungen zur Wiedereingliederung, etwa in Bezug auf neue Arbeitsabläufe oder Technologien, die während der Abwesenheit eingeführt wurden.
  5. Begleitende Gesundheitsmaßnahmen: Angebote wie physiotherapeutische Maßnahmen, psychologische Unterstützung oder Beratung zu Stressmanagement und Resilienz, um den Heilungsprozess zu unterstützen.
  6. Beratungsgespräche: Regelmäßige Gespräche zwischen dem Mitarbeiter, Vorgesetzten und dem Betriebsarzt, um den Fortschritt zu überwachen und notwendige Anpassungen zu besprechen.

Diese Maßnahmen werden individuell auf den Gesundheitszustand und die Bedürfnisse des Mitarbeiters abgestimmt, um eine langfristige Rückkehr in den Arbeitsalltag zu

Säule 3 im BGM: Betriebliche Gesundheitsförderung

Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist ein wesentlicher Bestandteil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter aktiv zu fördern. Ziel der BGF ist es, das Arbeitsumfeld gesundheitsförderlich zu gestalten, die Motivation der Belegschaft zu steigern und langfristig gesundheitlichen Problemen wie Stress oder Bewegungsmangel vorzubeugen.

Welche Maßnahmen umfasst die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)?

Da die betriebliche Gesundheitsförderung das Ziel der Prävention verfolgt und Gesundheitsmanagement ein fließender Prozess ist, haben die Maßnahmen der BGF ebenfalls in der Mehrzahl einen präventiven Charakter.

Beispiele für die BGF sind: 

  • Gesundheitstage im Unternehmen mit gesundheitsförderlichen Angeboten,
  • Bewegungsprogramme wie Fitnesskurse und Firmenläufe,
  • Yoga- und Stress-Resistenz-Kurse sowie Stressmanagement- und Achtsamkeits-Workshops im Betrieb,
  • Ernährungsberatung und Betriebskantinen mit ausgewogenen Mahlzeiten sowie Obstkörbe am Arbeitsplatz,
  • flexible Arbeitszeitmodelle,
  • Maßnahmen zur Burn-out-Prävention,
  • Gesundheitschecks,
  • Work-Live-Balance,
  • Kurse zu den Themen Ernährung und Stressbewältigung,
  • Suchtprävention und eine rauchfreie Arbeitsumgebung.