Gesundheitsschutz im Betrieb: Maßnahmen und Umsetzung
- Definition: Was bedeutet Gesundheitsschutz im Betrieb?
- Warum ist Gesundheitsschutz aus Arbeitgebersicht wichtig?
- Welche Bereiche umfasst der Gesundheitsschutz?
- Wie werden gesundheitliche Gefährdungen am Arbeitsplatz ermittelt?
- Was sind die häufigsten Berufskrankheiten?
- Was ist das betriebliche Gesundheitsmanagement?
- Mit welchen Maßnahmen kann die Gesundheit gefördert werden?
- Wer ist innerbetrieblich am Gesundheitsschutz beteiligt?
- Was sind die gesetzlichen Grundlagen des Gesundheitsschutzes?
Spätestens seit der Corona-Pandemie wird der Schutz der Gesundheit im privaten Bereich und im Arbeitsplatz mit hoher Priorität thematisiert. Auf dem Höhepunkt der Pandemie wurden vielfältige Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, wie Maskentragen, Abstandsregeln und Hygienevorschriften implementiert, um Mitarbeiter und Besucher zu schützen.
Der betriebliche Gesundheitsschutz beinhaltet gleichzeitig viel mehr als Handhygiene, das Tragen von Masken und andere Präventionsmaßnahmen. Was Gesundheitsschutz im Betrieb bedeutet, wie Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz abgegrenzt werden können und warum Gesundheitsschutz aus Arbeitgebersicht wichtig ist, zeigt dieser Artikel praxisorientiert. Er geht ebenso darauf ein, wie man die Begriffe Verhältnisprävention und Verhaltensprävention definieren kann, welche physischen und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz auftreten können und wie das betriebliche Gesundheitsmanagement durch präventive Maßnahmen die Gesundheit von Beschäftigten schützt.
Definition: Was bedeutet Gesundheitsschutz im Betrieb?
Arbeitgeber sind verpflichtet, präventive Maßnahmen im Unternehmen zu implementieren, um Berufskrankheiten und Gesundheitsstörungen, die das Ergebnis von Gesundheitsgefahren und Arbeitsunfällen sind, auszuschließen. Das wichtigste Ziel aller Maßnahmen im Gesundheitsschutz besteht darin, langfristige und gesundheitsgefährdende Auswirkungen in psychischer, physischer oder sozialer Hinsicht zu verhindern. Der § 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) räumt dem Gesundheitsschutz eine hohe Priorität ein, da bereits im ersten Satz des Gesetzes erklärt wird:
„Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.“
Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz können im Betrieb nicht getrennt voneinander betrachtet werden, sondern haben im täglichen Arbeitsalltag viele Schnittmengen und Überschneidungen.
Warum ist Gesundheitsschutz aus Arbeitgebersicht wichtig?
Ein wirksamer betrieblicher Gesundheitsschutz ist für Arbeitgeber aufwändig und kostenintensiv. Gleichzeitig verfolgen Arbeitgeber ein hohes Eigeninteresse bei allen Maßnahmen des Gesundheitsschutzes, da diese dazu beitragen, dass die Belegschaft gesund und produktiv bleibt. Vor allem in Zeiten eines in vielen Branchen existenzgefährdenden Fachkräftemangels können sich Unternehmen langfristige krankheits- oder verletzungsbedingten Ausfallzeiten ihrer Mitarbeiter nicht leisten.
Ein sicherer und gesundheitsfördernder Arbeitsplatz verringert Fehlzeiten, erhöht die Produktivität und schützt Arbeitnehmer vor vermeidbaren Krankheiten oder Verletzungen. Außerdem hilft ein Fokus auf Gesundheitsschutz den Arbeitgebern, die gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes und weiterer Vorschriften einzuhalten und mögliche Haftungskosten im Falle von Unfällen oder Rechtsstreitigkeiten zu reduzieren.
Darüber hinaus zeigt die Umsetzung von Gesundheitsschutzmaßnahmen das betriebliche Engagement für die Einhaltung ethischer Standards im Arbeitsumfeld. Dies fördert die Arbeitsmoral und Loyalität der Mitarbeiter und kann im Kontext des Employer Branding dazu beitragen, neue Talente anzuziehen.
Welche Bereiche umfasst der Gesundheitsschutz?
Grundsätzlich sind Arbeitgeber nach § 4 ArbSchG verpflichtet, „die Arbeit in einer Weise zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.
Alle Maßnahmen müssen mit dem Ziel geplant werden, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen.
Die Beschäftigten sind im Umkehrschluss auf Grundlage von § 15 ArbSchG verpflichtet, „nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen.“
Maßnahmen zur Prävention sind die entscheidenden Elemente im betrieblichen Gesundheitsschutz. Hierbei unterscheidet man zwischen der Verhältnis- und Verhaltensprävention.
Was ist die Verhältnisprävention?
Spricht man im betrieblichen Gesundheitsschutz von Verhältnisprävention, meint man die Arbeitsverhältnisse oder die Arbeitsbedingungen im Unternehmen. Alle Maßnahmen der Verhältnisprävention zielen darauf ab, die Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz langfristig zu verbessern. Dies schließt die Arbeitsgestaltung, die Arbeitsmittel und ebenso den Arbeitsplatz an sich ein. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen fasste die Relevanz der Verhältnisprävention im Jahr 2005 wie folgt zusammen:
„Verhältnisprävention verfolgt das Ziel, über die Gestaltung der sozialen, ökologischen, ökonomischen und kulturellen Lebens-, Arbeits- und Umweltbedingungen einen positiven Einfluss auf die Gesundheit zu nehmen.“ (Seite 24 Unterpunkt 27)
Beispiel: Verhältnisprävention und Arbeitsplatzgestaltung
Maßnahmen zur Verhältnisprävention in Unternehmen können vielfältig sein. Ihr Ziel besteht darin, gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen im Betrieb zu implementieren. Im Rahmen der Verhältnisprävention entscheidet Unternehmen A, das Verpflegungsangebot im Betrieb zu verbessern. Neben ergonomischen Sitzmöglichkeiten in der Kantine, der Anschaffung von Snackautomaten mit gesunden und nachhaltigen Lebensmitteln werden die Pausen- und Verpflegungsräume und die Kantine modern und aus wiederverwendeten Materialien gestaltet. Das Licht- und Farbkonzept hilft Beschäftigten, während der Pausenzeiten zu entspannen.
Wie kann das Nudging-Prinzip Verhältnisprävention unterstützen?
Das sogenannte Nudging-Prinzip ist eine Idee aus der Verhaltensökonomie. Es besagt, dass Menschen dazu gebracht werden können, Entscheidungen zu treffen, die in ihrem besten Interesse sind, indem man ihnen Informationen gibt, die sie vielleicht nicht bedacht haben, oder indem man sie durch positive Verstärkung und professionelle Rahmenbedingungen zu einem bestimmten Verhalten ermutigt.
Nudging hat sich zu einem wirksamen Instrument in der Verhältnisprävention entwickelt. Durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen und ein attraktiveres Arbeitsumfeld werden Mitarbeiter ermutigt, sich gesundheitsbewusst zu verhalten. Gleichzeitig bleiben im Beispiel der Kantine potenziell ungesunde Lebensmittel verfügbar, während das gesundheitsbewusste Verhalten in den Fokus gerückt wird. Das Nudging-Prinzip hat nachweislich einen positiven Einfluss im betrieblichen Gesundheitsmanagement und kann Beschäftigten helfen, bessere Entscheidungen bei veränderten Rahmenbedingungen zu treffen.
Was ist die Verhaltensprävention?
Der Begriff Verhaltensprävention zeigt eindeutig auf, dass verhaltensorientierte Maßnahmen im Betrieb implementiert werden, die den Mitarbeitern Hintergrundinformationen vermitteln und auf diese Weise das Verhalten verändern.
Bei der Verhaltensprävention unterscheidet man zwischen einer Verhaltensprävention ohne expliziten Kontext sowie der kontextorientierten Verhaltensprävention. Während bei der Verhaltensprävention ohne Kontext beispielsweise eine allgemeine Gesundheitskampagne im Betrieb als oberflächliches Präventionsangebot ausgerollt wird, werden bei der kontextorientierten Verhaltensprävention präzise Konzepte und Instrumente benannt. Zusammenfassend fokussiert sich die Verhaltensprävention direkt auf den Menschen oder Mitarbeiter im Betrieb und hat das Ziel, das individuelle Gesundheitsbewusstsein zu verändern.
Beispiel: Verhaltensprävention am Arbeitsplatz
Ein Unternehmen initiiert eine Kampagne für einen rauchfreien Arbeitsplatz und informiert die Mitarbeiter direkt am Arbeitsplatz über die Gefahren des Rauchens. Gleichzeitig werden die Bereiche im Unternehmen minimiert, an denen geraucht werden darf. Der Themenbereich „Rauchen am Arbeitsplatz“ wird zusätzlich in die Halbjahresgespräche aufgenommen, um Mitarbeiter für die Vorteile eines rauchfreien Arbeitsplatzes zu sensibilisieren. Hierbei wird das „ABC der Verhaltensprävention genutzt, dass sich auf die drei Säulen:
- Informieren,
- Motivieren und
- Unterstützen
bezieht. Das Unternehmen informiert die Mitarbeiter faktenorientiert und gleichzeitig wertfrei über die Folgen des Rauchens. Darüber hinaus motiviert es Mitarbeiter durch Kampagnen und betriebsinterne Angebote und bietet als Unterstützungsleistung einen kostenfreien Kurs „Rauchfrei am Arbeitsplatz an.
Aus den drei Säulen der Verhaltensprävention ergeben sich für den Mitarbeiter drei Mehrwerte:
- Wissen,
- Wollen und
- Können.
Wie werden gesundheitliche Gefährdungen am Arbeitsplatz ermittelt?
Gefährdungsbeurteilungen sind auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ein wichtiges Instrument zum Schutz der Mitarbeiter und der Allgemeinheit. Das ArbSchG erklärt im § 5 die Pflichten des Arbeitgebers:
„Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen.“
Das im Gesetz beschriebene Verfahren der Gefährdungsbeurteilung beinhaltet die Identifizierung potenzieller Gesundheitsrisiken, die aufgrund von Arbeitstätigkeiten entstehen können, sowie die Bewertung ihrer Schwere. Nach der Identifizierung und Bewertung müssen Maßnahmen abgeleitet werden, um Risiken, die zu langfristigen Gesundheitsgefahren, Verletzungen oder Krankheiten führen könnten, zu minimieren oder zu beseitigen.
Eine Gefährdungsbeurteilung dient einem doppelten Zweck:
- Erstens ermöglicht sie es dem Arbeitgeber, spezifische Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und auf diese Weise seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.
- Zweitens hilft die Gefährdungsbeurteilung dem Arbeitgeber, Kontrollmaßnahmen zu entwickeln, die das Potenzial für Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz verringern oder mögliche Risiken komplett ausschließen.
Welche psychischen und physischen Belastungen können am Arbeitsplatz auftreten?
Die Gesundheit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz kann durch unterschiedliche Belastungen strapaziert werden. Diese können in physische und psychische Belastungen unterteilt werden:
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz | Physische Belastungen am Arbeitsplatz |
Hohe Arbeitspensum | Tätigkeiten mit manueller Lastenhandhabung |
Arbeitsintensität | Tätigkeiten mit erzwungenen Körperhaltungen |
Knappe Fristsetzung für Auftragsarbeiten | Tätigkeiten mit erhöhter Kraftanstrengung |
Mobbing am Arbeitsplatz | Tätigkeiten, bei denen starke Kräfte auf den Körper einwirken |
Fehlende soziale Unterstützung | Ständige Wiederholung von Tätigkeiten |
Negative Beziehung zu Vorgesetzten | Fehlende Pausenzeiten |
Klima der Angst und Frustration | Lange Anfahrtswege |
Umgebungsfaktoren wie Beleuchtung, Klima | Arbeit mit Gefahrstoffen |
Ungünstiger Arbeitsort | Arbeit unter Lärm und Staub |
Persönliche Probleme des Mitarbeiters |
Was sind die häufigsten Berufskrankheiten?
Gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wird eine Berufskrankheit als Krankheit definiert, die:
„Nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind und denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.“
Aktuell umfasst die Berufskrankheiten-Liste (BK-Liste), die als Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) herausgegeben wird 82 anerkannte Berufskrankheiten.
Die folgenden Berufskrankheiten kommen auf Grundlage der Statistik der DGUV in Deutschland gehäuft vor:
- Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten, die das Blut oder das lymphatische System betreffen – 290 Fälle im Jahr 2021
- Durch Lärm verursachte Krankheiten – 6.763 Fälle im Jahr 2021
- Durch Infektionskrankheiten (Covid-19) verursachte Krankheiten – 102.384 Fälle im Jahr 2021
- Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, des Rippenfells, des Bauchfells und der Eierstöcke: Asbestose – 1.329 Fälle im Jahr 2021
- Hauterkrankungen – im Jahr 2021 3.939 Fälle
Neben den Spitzenreitern in den einzelnen Kategorien gehören typische Erkrankungen des Bewegungsapparats, beispielsweise Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch Heben und Tragen, die Gonarthrose oder das Carpaltunnel-Syndrom oder allergische Atemwegserkrankungen zu den Erkrankungen, die ebenfalls als Berufskrankheit anerkannt werden.
Wichtig: Psychische Gesundheitsstörungen wie Depression, Burn-out oder Erkrankungen, die aufgrund von Stress auftreten, sind nicht als Berufskrankheit anerkannt.
Was ist das betriebliche Gesundheitsmanagement?
Unter dem Begriff „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ (BGM) können alle Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und des Arbeitsschutzes zusammengefasst werden, die der Gesundheitsförderung der Belegschaft dienen. BGM fokussiert sich auf die folgenden vier Grundprinzipien:
- Mentale und körperliche Gesundheit der Mitarbeiter,
- Organisationale Gesundheit,
- Kognitive Gesundheit,
- Körperliche Gesundheit.
Die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsförderung können einfach zusammengefasst werden:
Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
Belastungsreduktion am Arbeitsplatz | Erhöhung der Motivation und Zufriedenheit der Belegschaft |
Erhöhung der Lebensqualität | Steigerung von Image und Wettbewerbsfähigkeit |
Erhaltung der persönlichen Leistungsfähigkeit | Geringerer Krankenstand führt zu Kostensenkungen |
Verbesserung des Gesundheitszustands | Erhöhung der Produktivität |
Mit welchen Maßnahmen kann die Gesundheit gefördert werden?
In Zeiten des weiter fortschreitenden Fachkräftemangels sind zufriedene und gesunde Mitarbeiter das wichtigste Kapital des Unternehmens. Durch gezielte Maßnahmen der Gesundheitsförderung kann der Gesundheitsschutz im Betrieb gefördert werden:
- Kostenlose Rückenschule oder Präventionsangebote (Yoga) für Mitarbeiter in Büros,
- Kostenlose Massagen am Arbeitsplatz,
- Angebote für gesundes Mittagessen, sowie kostenfreies Obst am Arbeitsplatz,
- Zuschuss zum Monatsbeitrag im Fitnessstudio oder zu Sportangeboten,
- Übernahme der Kosten für ein Dienstfahrrad,
- Burnout-Prävention durch Gesprächsangebote, Führungskräftetraining und Schulungen,
- Gesundheitstage im Unternehmen mit einem breiten Angebot an Präventionsmaßnahmen.
Wer ist innerbetrieblich am Gesundheitsschutz beteiligt?
Der betriebliche Gesundheitsschutz ist ein Gemeinschaftsprojekt. Aus diesem Grund muss in einer zielgerichteten Bedarfsanalyse der Bedarf der Mitarbeiter eruiert werden. Im nächsten Schritt müssen alle im beteiligten Stellen definieren, mit welchem Beitrag sie die betriebliche Gesundheitsförderung unterstützen können:
Sicherheitsbeauftragte im Betrieb
Zu den Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen gehört es unter anderem, Unfall- und Gesundheitsgefahren im Arbeitsumfeld der Mitarbeiter zu erkennen. Durch ihre Fachkenntnisse sowie die Orts- und Sachkenntnisse sind Sicherheitsbeauftragte mit ihren übertragenen Kompetenzen in der Lage, gesundheitsfördernde Maßnahmen im Betrieb zu implementieren.
Der Betriebsarzt
Betriebsärzte übernehmen die gesetzlich vorgeschrieben Routine-Untersuchungen der Beschäftigten. Da sie nah am Mitarbeiter sind und von gesundheitlichen Problemen und Berufskrankheiten als erstes erfahren, sind sie ein wichtiges Bindeglied im betrieblichen Gesundheitsschutz.
Der Betriebsrat
Der Personal- oder Betriebsrat vertritt die Interessen der Beschäftigten. Er sollte im Detail in das betriebliche Gesundheitsmanagement involviert werden und ist neben dem Sicherheitsbeauftragten erster Ansprechpartner im Gesundheitsschutz und bei Gefahren am Arbeitsplatz.
Die Berufsgenossenschaften
Die Berufsgenossenschaften haben vielfältige Aufgaben. Sie übernehmen die Haftung bei Arbeitsunfällen und haben gleichzeitig die Verantwortung arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren durch Präventionsmaßnahmen zu verhüten. Bei Auffälligkeiten in Betrieben und bei Gefährdungen können Berufsgenossenschaften einschreiten und Gefahren und Gefährdungen durch Präventionsangebote minimieren.
Die Führungskräfte im Unternehmen
Als Schnittstelle zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern kommt den Führungskräften im Bereich der Prävention eine besondere Verantwortung zu. Durch ihr gutes Vorbild können Sie unterstreichen, dass der Gesundheitsschutz im Betrieb keine Floskel, sondern gelebte Realität ist. Das schließt ein, auf Pausenzeiten zu achten, psychischen Druck zu vermeiden und die Arbeitsbedingungen im Betrieb durch gezielte Maßnahmen zu verbessern.
Was sind die gesetzlichen Grundlagen des Gesundheitsschutzes?
Es gibt verschiedene Gesetze, die sich mit dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz beschäftigen:
- „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ (Grundgesetz Artikel 2)
- „Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.“ (ArbSchG § 2)
- „Aufgabe der Unfallversicherung ist es, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten.“ (§ 1 SGB VII)
Zusätzlich gehen das Infektionsschutzgesetz, das Trinkwasserschutzgesetz sowie weitere Gesetze und Vorschriften auf den Gesundheitsschutz in Betrieben ein.