Beitragsbild. Links ist der Schriftzug "Betriebssicherheitsverordnung" zu lesen. Rechts ist ein Bild abgebildet, das zwei Personen beim Optimieren der Sicherheitsvorschriften zeigt.

Die Bedeutung der BetrSichV für den Arbeitsschutz

Arbeitsunfälle können sich in Unternehmen jeder Größenordnung ereignen. Während manche Arbeitsunfälle glimpflich ausgehen, enden andere lebensbedrohlich. Um den Standard des Arbeitsschutzes und die Arbeitssicherheit in deutschen Unternehmen zu erhöhen, hat der Gesetzgeber verschiedene Verordnungen und Richtlinien erarbeitet, die sich im Detail mit dem Arbeitsschutz und Schutzmaßnahmen zur Unfallvermeidung beschäftigen. Ein zentrales Regelwerk in Deutschland ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Inhaltsverzeichnis

Was ist die Betriebssicherheitsverordnung?

Die Betriebssicherheitsverordnung, abgekürzt als BetrSichV, ist eine deutsche Verordnung, die seit 2002 den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen regelt. Mit der Betriebssicherheitsverordnung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel,den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln und Anlagen in Unternehmen zu gewährleisten.

Hierfür definiert die Betriebssicherheitsverordnung Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten und fokussiert sich unter anderem auch auf die Verwendung, Prüfung und regelmäßige Wartung von Maschinen und Arbeitsgeräten.

Ein typisches Beispiel für die Anwendung der BetrSichV ist die Erarbeitung eines umfassenden Wartungsprogramms für besondere Spezialmaschinen für den Fertigungsprozess. Durch das Anwenden der BetrSichV wird nicht nur die Sicherheit der Mitarbeiter erhöht, sondern auch die Effizienz der Produktionsabläufe gesteigert. Durch regelmäßige Schulungen werden die Mitarbeiter zudem über potenzielle Gefahrenquellen informiert und im sicheren Umgang mit den Geräten geschult.

Die Verordnung wurde aus nachvollziehbaren Gründen seit dem Jahr 2002 mehrfach überarbeitet. Zum einen ist seit der Jahrtausendwende der technologische Fortschritt für jeden Menschen spürbar. Digitale Prozesse haben nicht nur in den Alltag, sondern auch in Unternehmen und in der Fertigung ihre Spuren hinterlassen. Zum anderen musste die BetrSichV angepasst werden, um europäische Richtlinien umzusetzen.

Die derzeit gültige Fassung der Betriebssicherheitsverordnung trat am 1. Juni 2015 in Kraft. Sie richtet sich an alle Arbeitgeber und Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen, unabhängig von der Größe des Unternehmens.

Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung

Die BetrSichV gilt für alle Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Ebenfalls an die Vorgaben der BetrSichV gebunden sind alle Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen. Zu den Arbeitsmitteln, die im Gesetz thematisiert werden, zählen Werkzeuge, Geräte und Maschinen, die im Arbeitsprozess eingesetzt werden. Als überwachungsbedürftige Anlagen werden unter anderem Aufzüge, Druckbehälter und Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen definiert.

Zielsetzung und Maßnahmen nach der BetrSichV

Die Verordnung fokussiert sich darauf, Gefährdungen für Arbeitnehmer und andere Personen zu minimieren, die sich in der Nähe gefährlicher Anlagen aufhalten könnten. Im § 1 BetrSichV wird erklärt, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten durch drei spezifische Maßnahmen erreicht werden soll:

  1. Die Auswahl geeigneter Arbeitsmittel und deren sichere Verwendung.
  2. Die für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren sowie
  3. Die Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.

Die BetrSichV schreibt beispielsweise vor, wie Arbeitsmittel bereitzustellen und zu verwenden sind, um Unfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden. Dazu gehört neben anderen Maßnahmen die regelmäßige Überprüfung der Arbeitsmittel und Anlagen.

Für Arbeitgeber: Die wichtigsten Inhalte der BetrSichV einfach erklärt

Die Betriebssicherheitsverordnung ist in 5 Abschnitte unterteilt:

  • Abschnitt 1: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen.
  • Abschnitt 2: Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen.
  • Abschnitt 3: Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen.
  • Abschnitt 4: Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit.
  • Abschnitt 5: Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sowie Schlussvorschriften.

Die 5 Unterabschnitte der Betriebssicherheitsverordnung korrespondieren klar mit den Zielen des Gesetzes, die im § 1 BetrSichV beschrieben werden.

Abschnitt 1: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Im ersten Abschnitt wird detailliert erläutert, welche Arbeitsmittel und Anlagen in den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fallen.

Arbeitsmittel umfassen per Gesetz alle Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen, die von einem Arbeitgeber bereitgestellt werden. Jedes Arbeitsmittel muss den einschlägigen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entsprechen, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Dies schließt sowohl stationäre als auch mobile Maschinen ein, die während des Arbeitsprozesses eingesetzt werden.

Die konkrete Anwendung der Verordnung findet in mehreren Stufen statt. Zunächst müssen Arbeitgeber und Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um die spezifischen Risiken zu identifizieren, die mit der Verwendung bestimmter Arbeitsmittel verbunden sind. Auf Grundlage dieser Beurteilung müssen geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden, die spezifisch auf das jeweilige Arbeitsmittel abgestimmt sind.

Dazu gehören unter anderem die regelmäßige Wartung und Inspektion der Arbeitsmittel sowie die Schulung der Mitarbeiter im sicheren Umgang damit. Ein besonderes Augenmerk liegt auf Arbeitsmitteln, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Hier sind zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen erforderlich, um die Gefährdung von Personen weitestgehend zu minimieren.

Abschnitt 2: Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Arbeitgeber sind verpflichtet, eine umfassende Prüfung und Gefährdungsbeurteilung durchführen, um potenzielle Risiken für den Arbeitsschutz zu identifizieren. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, durch eine systematische Analyse Gefährdungen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Minimierung abzuleiten.

Die Grundpflichten des Arbeitgebers können wie folgt definiert werden:

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Arbeitsmittel bereitzustellen, die den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen.
  • Es müssen regelmäßige Prüfungen durchgeführt werden, um die Sicherheit der Arbeitsmittel zu gewährleisten.

Abschnitt 3: Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Technische Überwachung und Wartung

Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen sind verpflichtet, regelmäßige technische Überprüfungen durchzuführen, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.

Die Wartung muss nach festgelegten Intervallen und nach Vorgaben des Herstellers erfolgen, um Ausfällen und Störungen vorzubeugen.

Dokumentationspflichten

Alle durchgeführten Wartungsarbeiten und Überprüfungen müssen schriftlich dokumentiert werden. Die Dokumentation ist zum einen ein Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung. Zum anderen ist sie Grundlage aller zukünftigen Maßnahmen und Prüfungen.

Die Aufzeichnungen sollten leicht zugänglich sein. Sie müssen bei Bedarf den zuständigen Behörden vorgelegt werden.

Schulungsanforderungen

Um den sicheren Betrieb der Anlagen zu gewährleisten, müssen Mitarbeiter regelmäßig in spezifischen Sicherheitsprotokollen geschult werden.

Schulungen sollten nicht nur bei Neueinstellungen, sondern kontinuierlich während des gesamten Arbeitsverhältnisses als „Follow up“ erfolgen. Professionelle Schulungen sollten Mitarbeiterin die Lage versetzen, stets auf dem aktuellen technischen Stand zu sein.

Besondere Sicherheitsmaßnahmen

In explosionsgefährdeten Bereichen gelten strengere Sicherheitsbestimmungen. Betreiber müssen sicherstellen, dass alle Anlagen über die notwendigen Zertifikate verfügen und entsprechende Schutzvorkehrungen implementiert sind.

Im Falle von Änderungen müssen die Sicherheitsmaßnahmen erneut überprüft und eventuell angepasst werden. Durch diese Maßnahmen werden Risiken auf ein absolutes Mindestmaß reduziert.

Prüfung vor Inbetriebnahme

Überwachungsbedürftige Anlagen müssen vor ihrer ersten Inbetriebnahme geprüft werden, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Die Prüfungen sind von zugelassenen Überwachungsstellen oder befähigten und geschulten Personen durchzuführen.

Wiederkehrende Prüfung

Nach der Inbetriebnahme müssen regelmäßige Prüfungen stattfinden, um die kontinuierliche Sicherheit der Anlagen sicherzustellen. Die Prüffristen werden spezifisch und je nach Art der Anlage festgelegt. Sie sind strikt einzuhalten.

Abschnitt 4: Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit

Der vierte Teilbereich der Betriebssicherheitsverordnung beschreibt die behördlichen Aufgaben und die Rolle des Ausschusses für Betriebssicherheit. Dieser beratende Ausschuss unterstützt bei der Weiterentwicklung der BetrSichV und stellt sicher, dass neue technische Entwicklungen berücksichtigt werden.

Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS)

Der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) in Deutschland setzt sich aus verschiedenen Vertretern zusammen, darunter Vertreter der Arbeitgeber, Vertreter der Gewerkschaften, Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung, Vertreter der Länderbehörden sowie Vertreter der Wissenschaft und der zugelassenen Überwachungsstellen, zum Beispiel Herr Prof. Dr. Martin Schmauder (TU Dresden) oder Frau Dr. Martina Frost (Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V.).

Abschnitt 5: Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Verstöße gegen die BetrSichV können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. In schweren Fällen können strafrechtliche Konsequenzen folgen. Arbeitgeber und Betreiber sind aus diesem Grund angehalten, alle Vorgaben der BetrSichV genau zu beachten und umzusetzen.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß gegen die Betriebssicherheitsverordnung?

Welche fatalen Folgen die Nichtbeachtung der Betriebssicherheitsverordnung in der Praxis hat, erkennt man an folgendem fiktivem Praxisbeispiel:

Ein international agierender Chemiebetrieb stellt chemische Erzeugnisse her, die ätzend und für Menschen beim Einatmen giftig sind. Die Produkte werden in verschiedenen Produktionsprozessen der Automobilindustrien benötigt. Im Rahmen einer vorgeschriebenen Wartung wurden wichtige Sicherheitsvorkehrungen missachtet. Dies führte zu einem schweren Betriebsunfall, bei dem giftige Gase in die Umwelt austraten und mehrere Mitarbeiter verletzt wurden.

Ein einziger Fehler und ein Nichtbeachten der Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung verdeutlicht, wie wichtig es aus Unternehmenssicht ist, alle Auflagen im Detail zu beachten.

Unternehmer, die wie der genannte Chemiebetrieb die BetrSichV ignorieren, müssen mit erheblichen Strafen rechnen. Ordnungswidrigkeiten können zu Bußgeldern führen, deren Höhe je nach Schwere des Verstoßes variiert. In besonders gravierenden Fällen, insbesondere wenn die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter ernsthaft gefährdet wird, drohen strafrechtliche Konsequenzen, die bis zu Freiheitsstrafen für die verantwortlichen Vorgesetzten reichen können.

Derartige Sanktionen des Gesetzgebers sollen nicht nur abschreckend wirken. Sie gewährleisten auch, dass die Gesundheits- und Sicherheitsstandards der BetrSichV und anderer Gesetze am Arbeitsplatz rigoros eingehalten werden und höchste Priorität haben.