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Beleuchtung am Arbeitsplatz: Gesetzliche Vorgaben, Begriffserklärungen und Tipps

Das Auge ist unser wichtigstes Sinnesorgan. Mit unseren Augen nehmen wir mehr als 80 % aller Informationen aus unserer Umwelt auf. Eine gute Beleuchtung ermöglicht es uns, unsere Umgebung klar wahrzunehmen, Farben zu unterscheiden und räumlich zu sehen. Vor allem im Winter sehnen wir uns nach Tageslicht und Sonnenlicht. Dass wir Tageslicht und natürliches Licht so sehr brauchen, ist nachvollziehbar. Tageslicht verfügt über eine ausgewogene Zusammensetzung aller Wellenlängen des sichtbaren Spektrums und enthält Anteile von UV- und Infrarotstrahlung. Künstliches Licht hingegen variiert je nach Lichtquelle in seiner spektralen Zusammensetzung. Es hat häufig einen anderen Blauanteil als natürliches Licht. Mitarbeiter, die im Büro, einer Werkhalle oder anderen Räumlichkeiten arbeiten, sind täglich viele Stunden künstlichem Licht ausgesetzt. Aus diesem Grund ist es für Arbeitgeber wichtig, die Anforderungen an Arbeitsplätze in Bezug auf die Beleuchtung und die Beleuchtungsstärke zu kennen und umzusetzen. Dieser Artikel erklärt, warum eine ausgewogene Beleuchtung am Arbeitsplatz essenziell ist und welche gesetzlichen Grundlagen Arbeitgeber bei der Beleuchtung am Arbeitsplatz beachten müssen. Die Anforderungen an die Arbeitsplatzbeleuchtung werden ebenso thematisiert wie spezifische Beleuchtungsanforderungen je Arbeitsplatz. Am Ende des Artikels finden Unternehmen zusätzlich fünf praxisorientierte Tipps für die optimale Beleuchtung am Arbeitsplatz.
Inhaltsverzeichnis

Warum ist eine gute Beleuchtung am Arbeitsplatz essenziell?

Eine ausreichende Beleuchtung am Arbeitsplatz ist mehr als nur ein Komfortmerkmal für Mitarbeiter. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil für die Gesundheit und Effizienz am Arbeitsplatz. Diverse Studien zeigen, dass Tageslicht am Arbeitsplatz, ein Fenster und Lampen mit der richtigen Beleuchtungsstärke die Konzentration und das Wohlbefinden der Beschäftigten fördern:

Eine Studie des Berliner Instituts für Arbeits- und Sozialforschung untersuchte den Einfluss von Tageslicht auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz. Die Haupterkenntnisse geben einen Hinweis, worauf Arbeitgeber bei der Beleuchtung am Arbeitsplatz achten sollten:

  • Das optimale Ausnutzen des Tageslichts erhöht die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz.
  • Mangel an Tageslicht, besonders in Herbst und Winter, führt nachweislich zu Müdigkeit und Konzentrationsmangel.

Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) hat in diesem Zusammenhang die folgenden gesicherten arbeitsschutzrelevanten Erkenntnisse über die nicht visuelle Wirkung von Licht auf den Menschen veröffentlicht:

Angestellte, die an ihren Arbeitsstätten ausschließlich künstliche Lichtquellen (Halogen-Leuchten, LED-Leuchten etc.) vorfanden, zeigten im Vergleich zu Angestellten mit Tageslicht signifikant höhere Prävalenzen von:

  • Nichterholsamem Schlaf (36,8 % vs. 29,5 %)
  • Insomnie (28,8 % vs. 24,8 %)
  • Schwerer Insomnie (14,1 % vs. 10,9 %)
  • Tagesschläfrigkeit (6,8 % vs. 4,3 %)

Info: Insomnie bezeichnet eine Schlafstörung, bei der Betroffene Schwierigkeiten haben, einzuschlafen oder durchzuschlafen. Insomnie führt zu unzureichendem oder nicht erholsamem Schlaf.

Studien zur Wirkung von Lichtfarbe und Beleuchtungsstärke

Eine Reihe von weiteren Studien haben sich mit den Auswirkungen von Beleuchtungsstärke und Lichtfarbe auf Stimmung, Konzentrationsfähigkeit und Produktivität befasst.

In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass die Farbtemperatur des Lichts an Arbeitsstätten den Biorhythmus beeinflusst. „Tunable White-Beleuchtung,“ die natürliches Tageslicht mit Farbtemperaturen von 2700K bis 6500 Kelvin nachahmt, kann das Wohlbefinden und die Konzentration fördern.

Info: Die Tunable White-Beleuchtung ist eine Technologie, die es ermöglicht, die Farbtemperatur von LED-Leuchten flexibel einzustellen, um verschiedene Lichtstimmungen von warmweiß bis kaltweiß zu erzeugen. Auf diese Weise kann der natürliche Schlaf-wach-Zyklus des Menschen unterstützt werden.

Alle Studienergebnisse unterstreichen die Bedeutung von natürlichem Tageslicht, Fenstern mit Ausblick und anpassungsfähiger Beleuchtung für ein optimales Arbeitsumfeld. Sie zeigen, dass eine durchdachte Lichtgestaltung am Arbeitsplatz nicht nur das Wohlbefinden steigert, sondern auch die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Mitarbeiter positiv beeinflusst. Dunkle oder schlecht beleuchtete Arbeitsräume können im Gegensatz zu Kopfschmerzen und Ermüdung führen.

Welche gesetzliche Grundlagen der Arbeitsplatzbeleuchtung sind wichtig?

Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeitsplatzbeleuchtung in Deutschland basieren im Wesentlichen auf der:

Auch die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) hat mehrere wichtige Publikationen zum Thema Beleuchtung am Arbeitsplatz herausgegeben:

  • DGUV Information 215-210: „Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten.“
  • DGUV Information 215-211: „Tageslicht am Arbeitsplatz und Sichtverbindung nach außen.“
  • DGUV Information 215-220: „Nichtvisuelle Wirkung von Licht auf den Menschen.“
  • DGUV Information 215-442: „Beleuchtung im Büro.“

Welche Anforderungen bestehen an die Arbeitsplatzbeleuchtung?

Die folgenden Anforderungen werden in der ASR A3. 4 und der Arbeitsstättenverordnung erwähnt:

  • Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten.
  • Arbeitsstätten müssen eine Sichtverbindung nach außen (Fenster) haben.
  • Bei unzureichendem Tageslicht und fehlendem Fenster ist eine angemessene künstliche Beleuchtung erforderlich.
  • Die Beleuchtung muss der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen.
  • Die Beleuchtung muss an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein.
  • Mindestwerte für die Beleuchtung (in Lux) dürfen nicht unterschritten werden.
  • Die Farbwiedergabe des Lichts muss angemessen sein.
  • Blendung und Flimmern müssen vermieden werden.
  • Ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten.
  • Mit zunehmendem Alter der Beschäftigten können sich höhere Anforderungen an die Beleuchtungsqualität und Farbwiedergabe ergeben.
  • Individuelle Anforderungen, beispielsweise für Arbeitnehmer mit Handicap sollten berücksichtigt werden.
  • Lampen und die Beleuchtungsanlage müssen regelmäßig gewartet werden, um die Mindestwerte nicht zu unterschreiten.
  • Bei der Planung einer Beleuchtungsanlage muss ein höherer Beleuchtungsstärkewert (Planungswert) berücksichtigt werden, um Alterung und Verschmutzung auszugleichen.

Die DIN EN 12464-1 Norm konkretisiert die Vorgaben für die Beleuchtungsstärke

  • Beleuchtungsstärken: Mindestens 500 Lux für Büroarbeitsplätze.
  • Beleuchtungsstärken: Höhere Werte für anspruchsvolle Sehaufgaben (beispielsweise 750 Lux für technisches Zeichnen).
  • Beleuchtungsstärken: Niedrigere Werte für Verkehrswege und Lagerräume (150-200 Lux).
  • Das Verhältnis zwischen minimaler und mittlerer Beleuchtungsstärke soll mindestens 0,6 betragen.
  • Starke Helligkeitsunterschiede im Sehfeld sollten vermieden werden.
  • Ein UGR-Wert (Unified Glare Rating) von maximal 19 für Büroarbeitsplätze ist einzuhalten. Der UGR-Wert ist ein Maß zur Bewertung der Blendung durch künstliche Beleuchtung in Innenräumen. Ein niedrigerer UGR-Wert zeigt eine geringere Blendung an.
  • Der Farbwiedergabeindex Ra sollte in Innenräumen mindestens 80 betragen. Der Farbwiedergabeindex Ra (auch CRI, Color Rendering Index) bewertet, wie natürlich und realistisch eine Lichtquelle die Farben von beleuchteten Objekten im Vergleich zu natürlichem Licht wiedergibt.
  • Empfehlung von neutralweißem bis tageslichtweißem Licht (3300-5300 Kelvin) für Büroarbeitsplätze.
  • Verwendung von elektronischen Vorschaltgeräten zur Vermeidung von Flimmern und Stroboskopeffekten. Elektronische Vorschaltgeräte (EVG) betreiben Lampen und Lichtquellen mit einer höheren Frequenz als der Netzfrequenz. Dies gewährleistet eine effizientere und flimmerfreie Beleuchtung.

Praxisbeispiele: Beleuchtungsanforderungen nach Tätigkeit

Praxisbeispiel 1: Büroarbeitsplatz

Eine durchdachte Bürobeleuchtung nach Arbeitsstättenverordnung und ASR A3.4 ist entscheidend für die Produktivität und das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux sorgt im Büro für ausreichende Helligkeit. Die Beleuchtung sollte so angeordnet sein, dass Blendungen auf Bildschirmen und glänzenden Oberflächen vermieden werden. Ein Farbwiedergabeindex von mindestens 80 im Büro sorgt für eine natürliche Farbdarstellung, ergänzt durch neutralweißes Licht mit etwa 4000 Kelvin.

Praxisbeispiel 2: Werkstatt-Arbeitsplatz

Die Werkstattbeleuchtung benötigt aufgrund anspruchsvollerer visueller Aufgaben höhere Standards. Arbeitsplätze mit Beleuchtungsstärken von 500 bis 1000 Lux und bis zu 2000 Lux für Präzisionsarbeiten sollten vorhanden sein. Eine gleichmäßige Beleuchtung der Halle sorgt für weniger Schattenbildung. Es sollten robuste Leuchten verbaut werden, die wechselnden Bedingungen wie Hitze, Kälte oder Staub standhalten. Ein effektiver Blendungsschutz ist unerlässlich, insbesondere bei der Arbeit mit reflektierenden Materialien. Ein hoher Farbwiedergabeindex über 90 ist zudem notwendig, damit Mitarbeiter in der Werkstatt Farben und Materialien genau bearbeiten können.

Welche Lichtfarbe/Farbtemperatur wird unterschieden?

Die Farbtemperatur, gemessen in Kelvin, beeinflusst die Atmosphäre eines Arbeitsplatzes erheblich. Kälteres Licht (über 5000 Kelvin) ist ideal für produktive Umgebungen, da es die Konzentration fördert. Wärmeres Licht (etwa 3000 Kelvin) hingegen eignet sich besser für Aufenthaltsräume oder die Kantine, wo sich Mitarbeiter entspannen.

Wichtig: Je niedriger der Kelvin-Wert, desto wärmer und gemütlicher ist das Licht.

5 Tipps für eine optimale Beleuchtung am Arbeitsplatz

  1. Achten Sie auf die Lichtfarbe und Helligkeit: Die Farbtemperatur der Beleuchtung sollte zwischen 3.300 und 5.300 Kelvin liegen, um Müdigkeit zu vermeiden. Eine Helligkeit von 400 bis 500 Lumen ist für Schreibtischlampen empfehlenswert.
  2. Planen Sie die Beleuchtung sorgfältig: Berücksichtigen Sie bei der Planung die spezifischen Anforderungen des Arbeitsplatzes. Dazu gehören die Beleuchtungsstärke (in Lux), die Farbwiedergabe und die Blendungsbegrenzung.
  3. Nutzen Sie vorhandenes Tageslicht: Platzieren Sie Arbeitsplätze möglichst nah an Fenstern, um natürliches Licht einzufangen.
  4. Vermeiden Sie Blendungen: Verwenden Sie Jalousien oder Vorhänge, um störende Reflexionen zu reduzieren.
  5. Kombinieren Sie Lichtquellen: Setzen Sie auf eine Mischung aus direkter und indirekter Beleuchtung ein, um eine gleichmäßige Ausleuchtung zu gewährleisten.