Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Überblick, Anwendungsbereich und Ziele
- Was sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten?
- Was sind die Ziele der Technischen Regeln für Arbeitsstätten?
- Sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten verbindlich?
- Anwendungsbereich der Arbeitsstättenregeln
- Überblick: Welche Technischen Regeln für Arbeitsstätten gibt es?
- Wer gibt die Technischen Regeln für Arbeitsstätten heraus?
- FAQ – Wichtige Fragen rund um die ASR
Was sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten?
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (kurz: ASR) sind detaillierte Vorgaben, die den Arbeitgebern dabei helfen, die gesetzlichen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in die Praxis umzusetzen. Die ASR sind damit integrativer Bestandteil der gesetzlichen Arbeitsstättenregulierung und füllen die ArbStättV erst mit den für die Praxis relevanten Inhalten.
Die ASR beinhalten zum Beispiel konkrete Vorschriften zu Themen wie Raumgestaltung, Fluchtwegen, Beleuchtung, Klimatisierung und Schutzmaßnahmen, um eine sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsumgebung zu gewährleisten.
Diese Regeln basieren auf dem aktuellen Stand der Technik sowie arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und zielen darauf ab, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu fördern.
Was sind die Ziele der Technischen Regeln für Arbeitsstätten?
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten haben primär das Ziel, Arbeitgebern praktische Hinweise und Vorschriften an die Hand zu geben, mit deren Hilfe sie die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung konkret umsetzen können.
Demnach dienen die Technischen Regeln für Arbeitsstätten dazu, einen hohen Standard an Sicherheit und Gesundheitsschutz für Beschäftigte zu gewährleisten. Sie stellen sicher, dass Arbeitsplätze so gestaltet sind, dass Unfälle vermieden und Gesundheitsrisiken minimiert werden.
Sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten verbindlich?
Nein, die Technischen Regeln für Arbeitsstätten sind nicht direkt verbindlich, jedoch bieten sie einen Orientierungsrahmen für Arbeitgeber. Wenn die ASR eingehalten werden, wird davon ausgegangen, dass die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sind (Vermutungswirkung).
Sollte ein Unternehmen von den ASR abweichen, muss der Arbeitgeber nachweisen können, dass die gewählten Alternativmaßnahmen den gleichen Schutzstandard bieten.
In der Praxis haben die ASR somit eine hohe Verbindlichkeit, da sie den Stand der Technik und des Arbeitsschutzes repräsentieren.
Anwendungsbereich der Arbeitsstättenregeln
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten gelten für alle Arbeitsstätten, die unter die Arbeitsstättenverordnung fallen. Wie jeder Gesetzestext beinhaltet auch die ArbStättV eine Begriffsdefinition: Demnach ist eine Arbeitsstätte ein Ort, der zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen ist, und zwar konkret
- Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,
- Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,
- Orte auf Baustellen.
Dazu zählen nach ArbStättV auch
- Orte auf dem Gelände eines Betriebs oder einer Baustelle, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben,
- Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Sanitärräume, Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte,
- Einrichtungen, die dem Betreiben der Arbeitsstätte dienen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen, Versorgungseinrichtungen, Beleuchtungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen, Signalanlagen, Energieverteilungsanlagen, Türen und Tore, Fahrsteige, Fahrtreppen, Laderampen und Steigleitern.
Damit gehören auch alle Räume und Bereiche zu den Arbeitsstätten, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind.
Überblick: Welche Technischen Regeln für Arbeitsstätten gibt es?
Folgende ASR Regeln wurden bisher veröffentlicht:
- ASR V3 Gefährdungsbeurteilung
- ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
- ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen
- ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
- ASR A1.5/1,2 Fußböden
- ASR A1.6 Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände
- ASR A1.7 Türen und Tore
- ASR A1.8 Verkehrswege
- ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
- ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
- ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
- ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung
- ASR A3.5 Raumtemperatur
- ASR A3.6 Lüftung
- ASR A3.7 Lärmschutz
- ASR A4.1 Sanitärräume
- ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume
- ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
- ASR A4.4 Unterkünfte
- ASR A5.2 Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen
- ASR A6 Bildschirmarbeit
Aufgehoben wurde die ASR A3.4/7 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin stellt die ASR kostenlos als Download zur Verfügung.
Wer gibt die Technischen Regeln für Arbeitsstätten heraus?
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten werden von einem Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) erarbeitet. Die Herausgabe erfolgt durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Der ASTA besteht aus Experten von Arbeitgebern, Gewerkschaften, Unfallversicherungsträgern und staatlichen Stellen. Diese Experten entwickeln die ASR auf Basis des aktuellen Standes der Technik, neuer Forschungsergebnisse sowie Erfahrungen aus der Praxis im Arbeits- und Gesundheitsschutz.