Infografik zu Hitzefrei im Büro.

Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Hitzefrei im Büro?

Sommer, Sonne – und schwitzende Mitarbeiter im Büro. Während die Temperaturen draußen steigen, wird es auch in den Arbeitsräumen oft unerträglich heiß. Konzentriertes Arbeiten fällt schwer, die Produktivität sinkt und die Gesundheit der Beschäftigten kann leiden. Doch gibt es ein gesetzliches „Hitzefrei“ im Büro? Ab wann müssen Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Raumtemperatur zu senken? Und welche Rechte haben Arbeitnehmer bei extremer Hitze? Dieser Artikel klärt auf und gibt wertvolle Tipps für einen angenehmeren Arbeitsalltag im Sommer.
Inhaltsverzeichnis

Gibt es ein Recht auf Hitzefrei im Büro?

In Deutschland gilt grundsätzlich eine Präsenzpflicht am Arbeitsplatz. Anders als zu Schulzeiten ist Hitzefrei im Arbeitsleben daher eher unüblich. Gleichzeitig haben Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht für Ihre Arbeitnehmer (§ 618 BGB).

Aus dieser Fürsorgepflicht lässt sich ableiten, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, bei Überschreitung gewisser Raumtemperaturen Maßnahmen gegen Hitze am Arbeitsplatz zu ergreifen, darunter kann auch Hitzefrei fallen.

Ab wann gibt es Hitzefrei im Büro?

Maßnahmen durch den Arbeitgeber müssen ab einer bestimmten Höchsttemperatur in den beruflich genutzten Arbeitsräumen ergriffen werden:

  1. Temperaturen > 26 Grad Celsius: Ab einer Raumtemperatur von 26 Grad Celsius am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber verpflichtet die Gesundheit seiner Angestellten durch geeignete Maßnahmen zu schützen.
  2. Temperaturen > 35 Grad Celsius: Überschreitet die Lufttemperatur im Raum 35 Grad Celsius ist der Raum für die Zeit der Überschreitung nicht als Arbeitsraum geeignet.

Schon ab 26 Grad Celsius müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden um die Temperatur nachhaltig zu senken. Bringen die eingeleiteten Maßnahmen nicht den gewünschten Effekt und steigt die Temperatur in Innenräumen weiter bis auf 35 Grad Celsius, ist der Raum für die Zeit der Überschreitung nicht als Arbeitsraum geeignet. Arbeitgeber können ihre Arbeitnehmer in diesem Fall in anderen Räumlichkeiten des Unternehmens unterbringen oder von ihrer Arbeit zeitweilig freistellen und ihnen Hitzefrei gewähren.

Infografik zur Veranschaulichung ab wann, das heißt, ab wie viel Grad es Hitzefrei im Büro gibt. Dazu werden die im Text enthaltenen Informationen grafisch dargestellt.
Infografik: Büro zu warm? Ab wie viel Grad gibt es Hitzefrei im Büro?

Darf ich ohne Absprache mit meinem Chef Hitzefrei machen? 

Trotz hoher Temperaturen haben Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch, ihren Arbeitsplatz ohne Absprache mit dem Chef zu verlassen und Hitzefrei zu machen. Vielmehr müssen sie mit dem Arbeitgeber geeignete Maßnahmen absprechen, die sie in die Lage versetzen, trotz Hitze weiterhin ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Beinträchtigen die Raumtemperaturen die Gesundheit, können Angestellte einen Arzt aufsuchen und sich mit einer anerkannten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krankmelden. Ein nicht abgestimmtes Verlassen des Arbeitsplatzes kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und im schlimmsten Fall zur Kündigung führen. 

Alternativen: Was können Arbeitgeber tun, um Hitzefrei im Büro zu vermeiden?

Grundsätzlich wäre es in Absprache mit dem Betriebsrat ebenso möglich, von flexiblen Arbeitszeiten, wie Gleitzeitregelungen, Gebrauch zu machen und die Arbeitszeiten so zu verlagern. Dies kann bedeuten, dass in Hitzeperioden früh morgens oder spät am Abend gearbeitet wird, um die Zeiträume mit Temperaturen über 30 Grad auszusparen und so Hitzefrei zu vermeiden.

Die seit der Corona-Pandemie beliebte Verlagerung der Arbeit ins Homeoffice stellt ebenfalls eine Alternative dar. In Hitzeperioden ist es in den meisten privaten Büros ebenfalls warm, sodass im Einzelfall geprüft werden muss, ob im Homeoffice günstigere Arbeitsbedingungen herrschen.

Langfristig kann der Einbau von Klimaanlagen oder Klimageräten das Problem langfristig erhöhter Raumtemperaturen am Arbeitsplatz ebenfalls lösen, sodass Hitzefrei erst gar nicht zum Thema wird.

Welche Maßnahmen müssen Arbeitgeber bei einer Raumtemperatur über 26 Grad ergreifen?

Bei einer Raumtemperatur von 26 Grad und mehr sind Arbeitgeber aufgrund ihrer Fürsorgepflicht verpflichtet, geeignete bauliche Maßnahmen vorzusehen, um die Temperaturen zu senken. Möglich sind zum Beispiel:

  • Sonnenschutzvorrichtungen wie Markisen oder Jalousien sowie Sonnenschutzglas gegen die Sonneneinstrahlung,
  • Im Zwischenraum der Verglasung angeordnete reflektierende Vorrichtungen, 
  • Innenliegende hochreflektierende oder helle Sonnenschutzvorrichtungen, 
  • Effektive Steuerung des Sonnenschutzes und der Lüftungseinrichtungen zum Beispiel Nutzung von Klimaanlagen, Ventilatoren und Raumlüftern, 
  • Reduzierung der thermischen Lasten durch Elektrogeräte, 
  • Lüftung in den frühen Morgenstunden und Lockerung der Kleidungsvorschriften, 
  • Pflicht zur Bereitstellung geeigneter Getränke (z. B. Trinkwasser) ab 30 Grad Raumtemperatur. 
  • Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Verlagerung der Arbeitszeiten. 

In vielen Fällen kann eine Kombination, der in den Regeln für den technischen Arbeitsschutz enthaltenen Maßnahmen dazu beitragen, die Raumtemperatur auf ein erträgliches Maß zu senken.

Berufsbekleidung bei Hitze: Was gilt im Büro?

In vielen Büros gehört der Anzug zum beruflichen Dresscode – auch an heißen Sommertagen. Doch wenn die Temperaturen steigen, kann die förmliche Kleidung schnell zur Belastung werden. Trotzdem dürfen Arbeitnehmer den vorgeschriebenen Dresscode nicht eigenmächtig lockern.

Ob Banken, Behörden oder Unternehmen mit strenger Kleiderordnung – wenn der Arbeitsvertrag eine bestimmte Berufsbekleidung vorschreibt, bleibt diese auch bei Hitze verbindlich. Arbeitgeber haben jedoch die Möglichkeit, in Betriebsvereinbarungen festzulegen, ab welcher Raumtemperatur die Krawattenpflicht entfällt oder leichtere Stoffe und offene Kragen erlaubt sind.

Welche Gesetze regeln die Temperatur am Arbeitsplatz?

Neben der allgemeinen Fürsorgepflicht geht der Gesetzgeber in weiteren Gesetzen im Detail darauf ein, welche Temperaturen am Arbeitsplatz zulässig sind. Während das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im § 4 verfügt, dass „eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten werden sollte,“ wird die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkreter.

Unter dem Unterpunkt „Technischer Arbeitsschutz“ finden Arbeitgeber in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), die die Verordnungen der ArbStättV präzisieren (ASR A3.5 „Raumtemperatur“) unmissverständliche Hinweise zu Raumtemperaturen am Arbeitsplatz. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten gelten für Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume, an die betriebstechnisch keine spezifischen raumklimatischen Anforderungen gestellt werden (z. B. Kühlräume oder medizinische Bäder).

Was sind die gesetzlichen Vorgaben für Temperaturen am Arbeitsplatz?

Aus der oben genannten gesetzlichen Grundlage sind folgende Vorgaben für Arbeitgeber bindend: 

1. Allgemeine Bestimmungen zur Temperatur im Büro

Allgemeine Bestimmungen zur Temperatur am Arbeitsplatz sind:

  • Der Arbeitgeber hat bereits beim Einrichten der Arbeitsstätte darauf zu achten, dass die baulichen Voraussetzungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach den anerkannten Regeln der Technik (nach geltendem Baurecht) gegeben sind
  • Eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur liegt vor, wenn die Wärmebilanz des menschlichen Körpers ausgeglichen ist. Die Wärmebilanz des Körpers errechnet sich wie folgt: (Wärmezufuhr + Wärmeerzeugung – Wärmeabgabe).
  • Für die meisten Arbeitsplätze reicht die Lufttemperatur zur Beurteilung aus. Arbeitsplätze mit hoher Wärmestrahlung oder Luftgeschwindigkeit müssen im Gegensatz nach Klimasummenmaß berechnet werden (Zusammenfassung von mehreren Klimagrößen (Lufttemperatur, Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit, Wärmestrahlung).

2. Mindestraumtemperaturen

Die Arbeitsstättenverordnung legt folgende Mindestraumtemperaturen in Büros fest:

  • 19 Grad Celsius bei mittelschwerer, sitzender Tätigkeit
  • 20 Grad Celsius bei leichter, sitzender Tätigkeit
  • Beim stehender oder flexibler Tätigkeit gelten folgende Werte: 12 Grad schwere Tätigkeit / 17 Grad mittelschwere Tätigkeit / 19 Grad leichte Tätigkeit

3. Besondere Vorgaben

Daneben gibt es noch besondere Vorgaben für verschiedene Räume in Büros:

  • In Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen muss während der Nutzungsdauer eine Lufttemperatur von mindestens +21 °C herrschen.
  • In Waschräumen, in denen Duschen installiert sind, soll die Lufttemperatur während der Nutzungsdauer mindestens +24 °C betragen.

Messgrundlage

Als Messgrundlage der Parameter gilt ein Strahlungsgeschütztes Thermometer mit Messgenauigkeit von +/- 0,5 Grad Celsius, bei Stündliche Messung am Arbeitsplatz. Bei stehender Tätigkeit wird in 1,1 Metern Höhe über dem Fußboden, bei sitzender Tätigkeit 0,6 m über dem Fußboden gemessen.

Welche Vorgaben gelten zur Luftfeuchtigkeit am Arbeitsplatz?

Folgende Vorgaben gelten für die relative Luftfeuchtigkeit in Büros: 

Lufttemperatur 

Relative Luftfeuchtigkeit 

+ 20 Grad Celsius 

80 % 

+ 22 Grad Celsius 

70 % 

+ 24 Grad Celsius 

62 % 

+ 26 Grad Celsius 

55 % 

Wichtig: Technische Maßnahmen, die die Lufttemperatur reduzieren, dürfen die absolute Luftfeuchte nicht erhöhen.

Weiterführende Informationen für Arbeitgeber

Arbeitgeber finden weitere Hinweise, Vorgaben und Spezifikationen in Abhandlungen zur Arbeitsstättenverordnung, in Vorgaben der Berufsgenossenschaften, in VDI-Richtlinien und in DIN-Vorschrift zu den Themen: 

  • Lüftung im Büro (ASR A3.6), 
  • Sonnenschutz im Büro (BGI 827), 
  • Beurteilung des Raumklimas – Gesund und fit im Kleinbetrieb (BGI 7003), 
  • Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte (VDI 6022), 
  • Lüftung von Nichtwohngebäuden – Allgemeine Grundlagen und Anforderungen für Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme (DIN EN 13779). 

Motivation der Arbeitnehmer trotz Hitze steigern: Wie Arbeitgeber davon profitieren

Hohe Temperaturen im Büro können die Arbeitsmotivation stark beeinträchtigen. Auch wenn es keinen rechtlichen Anspruch auf Hitzefrei gibt, können Arbeitgeber viel tun, um die Produktivität trotz sommerlicher Hitze zu steigern. Es genügt oft schon, einfache, aber effektive Maßnahmen zu ergreifen, um das Arbeitsklima zu verbessern und die Motivation zu fördern.

Möglichkeiten wie flexible Homeoffice-Regelungen, Ventilatoren am Arbeitsplatz, das Bereitstellen von kostenlosen, gekühlten Getränken oder erfrischendem Eis können das Wohlbefinden der Mitarbeiter bei Hitze steigern und das Teamgefühl stärken. Auch bauliche Anpassungen wie Klimaanlagen oder mobile Kühlsysteme sorgen für angenehme Arbeitsbedingungen.

Indem Arbeitgeber ein empathisches, lösungsorientiertes Vorgehen zeigen und individuell auf die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter eingehen, können sie nicht nur die Arbeitsmoral in heißen Zeiten aufrechterhalten, sondern auch langfristig die Zufriedenheit und Leistung ihrer Arbeitnehmer steigern. So profitieren Unternehmen von einem hochmotivierten, konzentrierten und effizienten Mitarbeiter – auch bei extremen Temperaturen.