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Aushangpflichtige Gesetze: diese Aushangpflicht gilt 2025 für Arbeitgeber

Der Arbeitnehmerschutz hat in Deutschland einen hohen Stellenwert. Der Gesetzgeber sorgt mit verschiedenen Gesetzen und Verordnungen dafür, dass die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern gewährleistet sind. Daher ist es umso wichtiger, dass jeder Mitarbeiter im Betrieb Einblick in die Gesetze und Verordnungen hat, die ihn während seiner Arbeitszeit schützen. Sie fragen sich als Arbeitgeber nun, welche Vorschriften zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen auszulegen sind, sodass Ihre Beschäftigten diese bei der Arbeit einsehen können? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Gesetze als aushangpflichtig gelten, warum diese Aushangpflicht besteht und was Sie als Arbeitgeber tun müssen, um dieser Pflicht gerecht zu werden. Wir geben Ihnen eine detaillierte Übersicht über alle relevanten Arbeitsschutzgesetze, erklären, wie diese korrekt ausgehängt werden müssen und welche Folgen es hat, wenn Sie gegen die Aushangpflicht verstoßen.
Inhaltsverzeichnis

Definition: Was sind aushangpflichtige Gesetze?

Bei aushangpflichtigen Gesetzen handelt es sich um Gesetze und Schutzvorschriften, die Sie als Arbeitgeber für jeden Mitarbeiter im Betrieb aushängen müssen. Die aushangpflichtigen Gesetze betreffen dabei alle Arbeitnehmergruppen sowie alle Arbeitsplatzsituationen und –bereiche. Die Aushangpflicht verfolgt das Ziel, alle Arbeitnehmer über ihre entsprechenden Rechte und Pflichten, die sich aus den Gesetzen ergeben, aufzuklären.

Wann gilt die Aushangpflicht für Arbeitgeber?

Die Aushangpflicht für bestimmte Gesetze und Schutzvorschriften besteht für jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt. Unabhängig von der Branche Ihres Unternehmens müssen Sie als Arbeitgeber alle aushangpflichtigen Gesetze in Ihrem Betrieb auslegen, ganz egal, ob Sie nur einen Mitarbeiter haben oder der Personalleiter von 500 Beschäftigten sind.

Pflicht: Warum müssen aushangpflichtige Gesetze aushängen?

Bestimmte Gesetze und Verordnungen sind für Arbeitgeber aushangpflichtig, um den Arbeitnehmern ihre Rechte und Pflichten zugänglich zu machen. Dies stellt sicher, dass die Mitarbeiter die Arbeitsschutzvorschriften kennen und einsehen können, ob ihr Arbeitgeber diese auch beachtet.

Hier sind drei Aspekte, warum die Aushangpflicht wichtig ist:

  1. Information der Mitarbeiter: Aushänge machen Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer transparent und sorgen dafür, dass diese stets informiert sind.
  2. Einhalten der Vorschriften überprüfen: Mitarbeiter können eigenständig überprüfen, ob ihr Arbeitgeber alle relevanten Arbeitsschutzvorschriften einhält.
  3. Prävention von Unfällen und gesundheitlichen Schäden: Die Aushangpflicht dient der Prävention von Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Schäden, da Arbeitsschutzgesetze und Vorschriften klar kommuniziert werden.

Warum auch Arbeitgeber von der Aushangpflicht profitieren

Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben bietet die Aushangpflicht von Gesetzen und Vorschriften auch für Arbeitgeber klare Vorteile. So ist die Prävention von Schadensersatzansprüchen ein wesentlicher Vorteil für Arbeitgeber. Denn, durch das ordnungsgemäße Aushängen der relevanten Gesetze und Vorschriften stellen Arbeitgeber sicher, dass sie ihre Pflichten im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitnehmerrechte erfüllen.

Dadurch reduziert sich das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzforderungen, die entstehen können, wenn ein Arbeitgeber gegen die geltenden Schutzvorschriften verstößt oder diese nicht ausreichend kommuniziert. Indem Arbeitgeber ihre Mitarbeiter umfassend informieren und auf die Arbeitsschutzvorschriften hinweisen, schützen sie nicht nur die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter, sondern minimieren auch potenzielle rechtliche Risiken und finanzielle Belastungen für das Unternehmen.

Übersicht: Was sind aushangpflichtige Gesetze im Jahr 2025?

Im Jahr 2025 müssen in allen Betrieben folgende Gesetze zwingend aushängen:

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): § 12 Abs. 5 AGG
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG): § 16 Abs.1 ArbZG
  • Heimarbeitsgesetz (HAG): § 8 Abs. 1 und 3, 19 Abs. 2 HAG
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): §§ 47, 48, 54 Abs. 3 JArbSchG
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG): § 26 MuSchG (sobald mehr als drei Frauen im Betrieb beschäftigt sind)
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG): § 18 TzBfG
  • Tarifvertragsgesetz (TVG): § 8 TVG
  • Fünftes Vermögensbildungsgesetz (VermBG): § 11 Abs. 45 VermBG
  • Arbeitsschutzvorschriften (dazu zählen unter anderem die Arbeitsstättenverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die Strahlenschutzverordnung. Die einzelnen Vorschriften sind je nach Branche unterschiedlich)
  • Betriebsvereinbarungen (BetrVG): § 77 Abs. 2 BetrVG
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Welche Gesetze werden nur zum Aushang empfohlen?

Neben den Gesetzen, die zwingend ausgehangen werden müssen, gibt es weitere Vorschriften, die freiwillig für die Mitarbeiter ausgelegt werden können. Die Industrie- und Handelskammern empfehlen unter anderem den Aushang von:

  • Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Mindestlohngesetz (MiLoG)     
  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
  • Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-Vorschriften)
  • Nichtraucherschutzgesetz (NRSG)

Welche branchenspezifischen Aushangpflichten gibt es?

Die allgemeinen aushangpflichtigen Gesetze gelten für sämtliche Arbeitnehmer aus allen Branchen und Bereichen. In einigen Berufsfeldern müssen jedoch noch zusätzliche Gesetze beachtet und Aushänge bereitgestellt werden. Zu diesen besonderen Branchen zählen beispielsweise die Gastronomie, das Gesundheitswesen sowie das Baugewerbe:

  1. Baugewerbe: Für Arbeitnehmer auf Baustellen muss ergänzend die aktuelle Fassung der Baustellenverordnung zur Verfügung gestellt werden. Zudem sind die Regelungen zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) in dieser Branche zu beachten.
  2. Gastronomie: In der Gastronomie spielen die Vorschriften der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) sowie zutreffende Unfallverhütungsvorschriften eine zentrale Rolle. Das Gesetz zum Jugendarbeitsschutz sowie das Mutterschutzgesetz sind ebenfalls wichtige aushangpflichtige Gesetze für diese Branche.
  3. Gesundheitswesen: Im Gesundheitswesen muss ergänzend die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge zugänglich gemacht werden.

Wie müssen die aushangpflichtigen Gesetze ausgehangen werden?

Damit alle Beschäftigten die aushangpflichtigen Gesetze jederzeit einsehen können, müssen diese an einem gut erreichbaren Ort und ohne Zugangsbarrieren bereitgestellt werden. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Gesetzestexte so auszuhängen, dass keine zusätzlichen Schritte erforderlich sind.

Wie sind die aushangpflichtigen Gesetze barrierefrei zugänglich?

Beachten Sie die folgenden Anforderungen, um sicherzustellen, dass die aushangpflichtigen Gesetze barrierefrei für alle Beschäftigten zugänglich sind:

  • Frei zugänglich: Jeder Mitarbeiter muss die Gesetze ohne Einschränkungen einsehen können.
  • Unabhängig von Dritten einsehbar: Der Zugriff darf nicht erst über eine Anfrage bei der HR-Abteilung oder anderen Stellen erfolgen.
  • Gut sichtbar: Der Aushang sollte an einem zentralen Ort im Betrieb erfolgen, den alle regelmäßig passieren. Die Gesetze müssen dabei nicht zwingend an der Wand hängen. Sie können daher auch in Pausen- oder Aufenthaltsräumen ausliegen.
  • An allen Betriebsstätten vorhanden: In Unternehmen mit mehreren Standorten muss die Aushangpflicht an jedem einzelnen Standort erfüllt werden.
  • Leserlich: Der Text muss in einer angemessenen Schriftgröße und ohne Beschädigungen oder Verblassen dargestellt sein.
  • Sprache: Die Gesetze und Vorschriften müssen grundsätzlich in deutscher Sprache ausliegen. Liegen Sprachbarrieren bei den Beschäftigten vor, sollten zusätzlich Übersetzungen bereitgestellt werden.
  • Unveränderbar: Es darf nicht möglich sein, die Inhalte zu verändern oder zu entfernen.
  • Aktuell: Die Gesetze müssen regelmäßig überprüft und bei Änderungen sofort aktualisiert werden.

Ist es ausreichend, die aushangpflichtigen Gesetze digital bereitzustellen?

Ja, der Gesetzgeber erlaubt es, aushangpflichtige Gesetze auch in elektronischer Form, beispielsweise im Intranet, bereitzustellen. Dies kann eine sinnvolle Alternative zum klassischen Aushang in Papierform sein, da es Papiermüll reduziert und den Verwaltungsaufwand verringert. Auch der regelmäßige Austausch gedruckter Broschüren entfällt, was zusätzliche Arbeitsschritte spart.

Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die digitale Bereitstellung den gesetzlichen Anforderungen entspricht:

  • Freier Zugang für alle Mitarbeiter: Alle Beschäftigte müssen uneingeschränkt auf die digitalen Dokumente zugreifen können. Falls nicht jeder Mitarbeiter Zugang zum Intranet hat, reicht die digitale Bereitstellung allein nicht aus.
  • Datenschutz beachten: Arbeitgeber dürfen nicht erfassen oder kontrollieren, wann und wie oft Mitarbeiter auf die bereitgestellten Dokumente zugreifen.
  • Arbeitssicherheit und Datenschutz gewährleisten: Besonders in Betrieben mit Firmen-Laptops muss sichergestellt sein, dass die digitalen Inhalte unter sicheren Bedingungen bereitgestellt werden.

Insgesamt kann die digitale Bereitstellung eine ergänzende Lösung sein. Falls jedoch nicht jeder Mitarbeiter uneingeschränkt darauf zugreifen kann, bleibt der physische Aushang weiterhin erforderlich.

Welche Folgen drohen bei einem Verstoß gegen die Aushangpflicht?

Wenn Sie einen Verstoß gegen die Aushangpflicht begehen, zieht das ein Bußgeld nach sich. Hängen Sie zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz nicht aus, droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro (§ 22 ArbZG). Zudem drohen Ihnen Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers, wenn dieser einen Schaden erleidet, da Sie gegen die Aushangpflicht verstoßen haben. Das kann unter Umständen teuer werden. Darüber hinaus können Ihnen Strafen über das Bußgeld hinaus entstehen. Deshalb sollten Sie Ihrer Aushangpflicht stets nachkommen.

Kontrolliert wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben von den jeweils zuständigen Behörden. Diese können sich je nach Landesrecht unterscheiden. In der Regel fallen unter diese Behörden die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter oder die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz.

Wie oft müssen die aushangpflichtigen Gesetze aktualisiert werden?

Bei Gesetzen und Verordnungen, die den Arbeitsschutz betreffen, gibt es nahezu jährlich Novellierungen, Überarbeitungen und Zusätze. Deshalb müssen die Auslagen stets auf dem aktuellen Rechtsstand sein. Arbeitgeber sind dazu angehalten, die Gesetzestexte regelmäßig, einmal im Jahr, zu kontrollieren und gegebenenfalls zu aktualisieren, damit die Aktualität der aushangpflichtigen Gesetze gegeben ist.