Bildschirmarbeitsplatz

Bildschirmarbeitsplatz: Anforderungen und richtige Einstellung von Bildschirm, Tisch und Stuhl

Bildschirmarbeitsplätze nehmen stetig zu. Damit steigt auch die Relevanz eines ergonomischen und gesetzeskonformen Arbeitsplatzes mit Bildschirm. Denn Arbeitsplätze mit Bildschirmgeräten sind nicht nur notwendig und erfüllen einen wichtigen Zweck, sondern können bei langfristiger Anwendung der Gesundheit schaden. In diesem Artikel erfahren Unternehmen alles Wichtige zu den gesetzlichen Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze - von der gesetzlichen Grundlage über die Anforderungen an Arbeitsplätze mit Bildschirmen bis hin zur korrekten Einstellung von Bildschirm, Licht, Maus und Tastatur sowie Bürostuhl sowie Tisch.
Inhaltsverzeichnis

Was versteht man unter einem Bildschirmarbeitsplatz?

Ein Bildschirmarbeitsplatz ist definiert als ein Arbeitsplatz, an dem ein Bildschirmgerät sowie weitere Eingabegeräte wie Maus und Tastatur eine funktionale Einheit bilden. Der Bildschirmarbeitsplatz umfasst nicht nur den Monitor, sondern auch alle erforderlichen Arbeitsmittel und die unmittelbare Arbeitsumgebung.

In der DGUV Information 215-410 wird der Begriff Bildschirmarbeitsplatz im § 2 definiert. Demnach ist ein Bildschirmarbeitsplatz ein Arbeitsplatz mit einem Bildschirmgerät, das mit Daten-Erfassungseinrichtungen, Software zur Unterstützung der Arbeitsaufgaben, Zusatzgeräten und anderen notwendigen Arbeitsmitteln ausgestattet sein kann. Zudem umfasst er die unmittelbare Arbeitsumgebung des Beschäftigten.

Gesetzliche Grundlage für Bildschirmarbeitsplätze

Die gesetzlichen Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze sind im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verankert. Im Unterpunkt 6 unter dem Punkt „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen“ finden Arbeitgeber und Mitarbeiter alle wesentlichen Regelungen zur Sicherheit und Gesundheit an einem Bildschirmarbeitsplatz. Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, dass der Arbeitgeber für die Einhaltung aller Vorschriften verantwortlich ist. Darüber hinaus fordert die ArbStättV regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen, um potenzielle Risiken zu identifizieren und zu minimieren.

Info: Bis 2016 stellte die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) die wichtigste Verordnung für den Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz an Bildschirmarbeitsplätzen dar. Seit 2016 gilt die Arbeitsstättenverordnung als gesetzliche Grundlage, da die Vorgaben der Bildschirmarbeitsverordnung in den Anhang der ArbStättV integriert wurden.

Welche Risiken und Gefährdungen gehen von Bildschirmarbeitsplätzen aus?

Langjährige Arbeit an Bildschirmgeräten kann die Gesundheit von Mitarbeitern beeinflussen und schädigen. Generell unterscheidet man die Risiken bei Bildschirmgeräten in die Bereiche der physischen und der psychischen Belastungen.

Physische Belastungen durch Bildschirmarbeit

Physische Belastungen beziehen sich auf körperliche Beschwerden. Unter anderem führt die Arbeit am Bildschirm häufig zu Beschwerden am Bewegungsapparat, insbesondere im Schulter-Arm-Bereich, der Halswirbelsäule und der Lendenwirbelsäule. Diese Erkrankungen sind in den meisten Fällen auf Bewegungsmangel und eine unzureichende ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes zurückzuführen.

Auch visuelle Belastungen dürfen nicht unterschätzt werden. Schlechte Lichtverhältnisse und suboptimale Arbeitsplatzgestaltung können die Augen und das Sehvermögen auf lange Sicht signifikant beeinträchtigen. Dies führt zu Augenbrennen, Kopfschmerzen, Migräne und anderen gesundheitlichen Problemen mit den Augen.

Psychische Belastungen durch Bildschirmarbeit

Psychische Probleme nehmen im beruflichen Umfeld ebenfalls immer stärker zu. An Bildschirmarbeitsplätzen führt ein hoher Termin- und Leistungsdruck unter anderem zu psychosomatischen Beschwerden wie Reizbarkeit und emotionaler Erschöpfung. Depressionen, eine Burn-out-Erkrankung oder andere schwerwiegende seelische Krankheiten können ihren Auslöser ebenfalls im beruflichen Umfeld haben.

Gleiches trifft auf monotone stark segmentierte Aufgaben ohne Abwechslung zu. Ist ein Mitarbeiter beispielsweise langfristig ausschließlich mit der Dateneingabe beschäftigt, kann diese monotone Arbeit ohne ausreichend Abwechslung zu Ermüdung, Unterforderung und einem psychischen Ungleichgewicht führen.

Welche Pflichten und Anforderungen hat der Arbeitgeber beim Bildschirmarbeitsplatz zu erfüllen?

Die Pflichten und Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze werden im Unterpunkt 6.1 des Anhangs der ArbStättV thematisiert. Folgende Anforderungen haben Arbeitgeber demnach bei Bildschirmarbeitsplätzen zu erfüllen:

  • Sicherstellung von Ergonomie und Gesundheitsschutz: Bildschirmarbeitsplätze müssen so eingerichtet und betrieben werden, dass die Gesundheit der Mitarbeiter geschützt wird. Dabei sind ergonomische Grundsätze sowohl bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes als auch bei der Auswahl der Arbeitsmittel anzuwenden.
  • Regelmäßige Pausen oder wechselnde Tätigkeiten: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Arbeit an Bildschirmgeräten durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Pausen unterbrochen wird, um Belastungen zu reduzieren.
  • Ausreichender Bewegungsraum: Es muss genügend Platz vorhanden sein, damit die Beschäftigten ihre Arbeitshaltungen und Bewegungen flexibel wechseln können.
  • Vermeidung von Blendungen und Reflexionen: Bildschirmgeräte sind so aufzustellen, dass störende Reflexionen und Blendungen vermieden werden. Auch die Arbeitsflächen müssen reflexionsarm sein, um die Sicht auf den Bildschirm nicht zu beeinträchtigen.
  • Flexible Anordnung der Arbeitsmittel:

    Die Arbeitsflächen müssen ausreichend groß sein, damit alle notwendigen Eingabemittel variabel angeordnet werden können. Zudem sollte genug Platz vor der Tastatur vorhanden sein, um die Handballen bequem ablegen zu können.
  • Bereitstellung von Hilfsmitteln: Auf Wunsch der Mitarbeiter müssen Fußstützen und Manuskripthalter bereitgestellt werden, wenn diese für eine ergonomisch vorteilhafte Arbeitshaltung erforderlich sind.
  • Angepasste Beleuchtung: Die Beleuchtung des Arbeitsplatzes muss den Anforderungen der jeweiligen Tätigkeit entsprechen und an das Sehvermögen der Mitarbeiter angepasst sein. Dabei ist ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Umgebung sicherzustellen, um Blendungen und Reflexionen zu vermeiden.
  • Ergonomische Anordnung bei mehreren Bildschirmen: Wenn mehrere Bildschirme an einem Arbeitsplatz genutzt werden, müssen diese ergonomisch angeordnet sein, und die Eingabegeräte müssen klar zugeordnet werden können.
  • Vermeidung gesundheitsschädlicher Wärmebelastung: Die Arbeitsmittel dürfen nicht zu einer übermäßigen Wärmebelastung am Arbeitsplatz führen, um gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden.

Gefährdungsbeurteilung als Pflicht bei Bildschirmarbeitsplätzen

Um psychische und physische Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden, ist an Bildschirmarbeitsplätzen zudem eine Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben.

Sie hilft, die spezifischen Risiken am Bildschirmarbeitsplatz zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Durch eine ergonomische Gestaltung kann ein Arbeitgeber Unfallgefahren reduzieren und arbeitsbedingte Erkrankungen weitestgehend vermeiden.

Wie sollte der Bildschirm eingestellt und aufgestellt sein?

Die Unterpunkte 6.2 bis 6.5 der ArbStättV gehen auf die Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte ein.

  • Bildschirme müssen unter anderem eine scharfe, flimmerfreie Darstellung bieten, die individuell anpassbar ist.
  • Die Helligkeit und der Kontrast sollten vom Beschäftigten einstellbar sein, um den Arbeitsbedingungen zu entsprechen.
  • Bildschirme und Tastaturen müssen ergonomisch gestaltet und reflexionsarm sein.
  • Tragbare Geräte sollten leicht und an die Arbeitsaufgabe anpassbar sein.
  • Alternative Eingabemethoden, beispielsweise die Spracheingabe sind erlaubt, wenn sie die Arbeit erleichtern.

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) gibt in ihrer Broschüre Arbeitsschutz kompakt Nummer 65 weitere Anregungen, wie ein Bildschirmarbeitsplatz aufgebaut sein sollte.

  • Bildschirme sollten so positioniert werden, dass Blendungen der Augen vermieden werden. Aus diesem Grund sollten Bildschirme mindestens 2 Meter von einem Fenster entfernt aufgestellt werden. Bei starker Sonneneinstrahlung sollte ein Lichtschutz, zum Beispiel ein Rollo am Fenster angebracht werden.
  • Um Nacken- und Rückenschmerzen vorzubeugen, sollte der Bildschirm so positioniert werden, dass die oberste Zeile unterhalb der Augenhöhe liegt. Bei großen Bildschirmen sollte er zumindest auf die tiefste Position abgesenkt werden können.
  • Der Sehabstand sollte mindestens 500 mm betragen und je nach Bildschirmdiagonale angepasst werden.
  • Arbeitgeber müssen zusätzlich arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für Bildschirmarbeit anbieten und bei Bedarf spezielle Sehhilfen, sogenannte Bildschirmarbeitsplatzbrillen bereitstellen.

Info: Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille, die auch als Bildschirmbrille oder Computerbrille bezeichnet wird, ist eine spezielle Sehhilfe, die für die Arbeiten am Computer optimiert ist. Sie verfügt über Gläser, die auf den erweiterten Nahbereich abgestimmt sind, um eine klare Sicht auf den Monitor und die Tastatur zu gewährleisten. Das Tragen einer Bildschirmarbeitsplatzbrille beugt Augenbeschwerden und Ermüdung vor.

Wie sollten der Tisch und der Bürostuhl eingestellt sein?

Höhenverstellbare Tische und ergonomische Stühle sind wichtig, um eine gesunde Körperhaltung zu fördern. Regelmäßige Positionswechsel und Stehphasen werden empfohlen, um die Gesundheit zu unterstützen.

  • Bei höhenverstellbaren Tischen sollte der Stuhl so eingestellt werden, dass der Winkel zwischen Ober- und Unterschenkel mindestens 90° beträgt.
  • Bei nicht verstellbaren Tischen wird der Stuhl so hoch eingestellt, dass der Winkel zwischen Ober- und Unterarm 90° oder mehr beträgt.

Eine Fußstütze kann bei Bedarf ebenso notwendig sein, wie Unterlagen, die den Arbeitstisch bei großen Personen erhöhen.

Wie sollte die Beleuchtung am Arbeitsplatz gestaltet sein?

Die Beleuchtung am Arbeitsplatz sollte ausreichend und blendfrei sein. Tageslicht ist essenziell. Einzuhalten ist auch die Mindestbeleuchtungsstärke, die bei wenigstens 500 Lux (horizontale Messung am Bildschirmarbeitsplatz) liegt. Eine höhere Beleuchtungsstärke kann allerdings zur Steigerung der Leistungsfähigkeit führen (z. B. 1.000 Lux).

Die Lichtfarbe der Beleuchtung sollte sich möglichst an die Tageszeit und an die Tätigkeiten anpassen. Alternativ ist ein Neutralweiß oder Tageslichtweiß zu wählen.

Welche Anforderungen bestehen an Tastatur und Maus?

Die Tastatur sollte vom Bildschirm getrennt sowie neigbar und reflexionsarm sein, um Flexibilität und Komfort zu gewährleisten. Volltastaturen eignen sich für umfangreiche Eingaben, während Kompakttastaturen für weniger numerische Eingaben und mehr Mausnutzung ideal sind. Eine optische Maus benötigt eine große Bewegungsfläche, während Mäuse mit Rollkugel eine rutschfeste Unterlage erfordern.

Ergonomisch gestaltete Eingabe- und Arbeitsmittel reduzieren Belastungen des Muskel-Skelett-Systems, dienen dem Gesundheitsschutz und vermeiden chronische Beschwerden. Tastatur-Maus-Sets bieten abgestimmte Technologie und Design, sind in verschiedenen Ausführungen erhältlich und fördern Komfort und Produktivität.

Wie viele Bildschirmpausen und wie lang?

Aufgrund der gesundheitlichen Schäden, die durch fehlende Pausen am Arbeitsplatz entstehen, verlangt die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) vom Arbeitgeber, die Tätigkeit der Beschäftigten so zu organisieren, dass die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch andere Tätigkeiten (Mischarbeit) oder durch Pausen unterbrochen wird.

Leider fehlen in der BildscharbV genauere Angaben darüber, wie oft und wie lange solche Pausen sein müssen. Nach arbeitsmedizinischen Erkenntnissen sind 5 bis 10 Minuten Pause pro Stunde im Allgemeinen empfehlenswert. Eine 10-minütige Pausenregelung wurde auch durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem schon älteren, aber noch immer vielfach unbekannten Urteil bestätigt (8. 1. 2001, Az. 6 P 6/00).