Gefahrstoffmanagement: Richtigen Umgang mit Gefahren sicherstellen
Was ist Gefahrstoffmanagement?
Unter dem Begriff Gefahrstoffmanagement versteht man die Organisation und den korrekten Umgang mit Gefahrstoffen. Ziel des Gefahrstoffmanagements ist es, die Gefährdung der Beschäftigten durch Gefahrstoffe zu vermeiden und auf ein Minimum zu verringern. Durch den organisierten Umgang mit Gefahrstoffen, werden schlimme Unfälle sowie langfristige gesundheitliche Schäden der Mitarbeiter vermieden.
Warum ist Gefahrstoffmanagement wichtig?
Bei der betrieblichen Verwendung von Gefahrstoffen müssen zahlreiche Vorschriften und Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Nur mit einem professionellen Gefahrstoffmanagement können Unternehmen sichergehen, dass
- die gesetzlichen Regelungen im Umgang mit Gefahrstoffen eingehalten werden,
- die Gefahr von Umweltbelastungen durch unsachgemäße Handhabung, Lagerung oder Entsorgung minimiert wird und
- die Mitarbeiter vor den gefährlichen Auswirkungen der Gefahrstoffe auf ihre Gesundheit geschützt sind.
Demnach ist Gefahrstoffmanagement ein wichtiger Teil des Arbeitsschutzes und elementar für Betriebe, die mit Gefahrstoffen arbeiten, sie herstellen oder transportieren.
Elemente: Was umfasst das Gefahrstoffmanagement?
Das Gefahrstoffmanagement besteht aus unterschiedlichen Elementen, die für Arbeitgeber verpflichtend sind. Die Maßnahmen lassen sich unmittelbar aus der Gefahrstoffverordnung, aber auch aus weiterführenden Verordnungen wie den TRGS und der REACH-Verordnung ableiten.
Folgende Elemente sind essenziell für ein professionelles Gefahrstoffmanagement:
- Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe (§ 6 Abs. 1 GefStoffV und § 5 ArbSchG)
- Ableitung von Schutzmaßnahmen und deren regelmäßige Analyse/Prüfung auf Wirksamkeit (§ 8 GefStoffV)
- Erstellung eines Gefahrstoffkatasters (§ 6 Abs. 12 GefStoffV)
- Erstellung von Sicherheitsdatenblättern für Gefahrstoffe (Regelungen im Artikel 31 der REACH-Verordnung + Anforderungen zur Erstellung im Anhang)
- Bereitstellung von Schutzkleidung und Schutzausrüstung (§ 7 GefStoffV)
- Sichere Lagerung und Entsorgung von gefährlichen Stoffen (TRGS 510)
- Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe (§ 14 GefStoffV).
- Gefahrstoffunterweisungen und Schulungen (§ 14 Abs. 2 GefStoffV)
Werfen wir einen Blick auf die einzelnen Bereiche des Gefahrstoffmanagements – und die sich daraus ergebenden Pflichten für Sie:
Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe
Werden bei den Tätigkeiten im Betrieb Gefahrstoffe verwendet, sind Arbeitgeber zu einer Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes verpflichtet. Das Gleiche gilt für Unternehmen, die gefährliche Stoffe herstellen oder mit ihnen handeln. Die Gefährdungsbeurteilung ist damit ein wichtiges Element des Gefahrstoffmanagements. Die gesetzlichen Grundlagen sind § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Laut § 5 ArbSchG können sich Gefährdungen am Arbeitsplatz unter anderem durch physikalische, chemische und biologische Einwirkungen ergeben. Durch die Gefährdungsbeurteilung müssen Arbeitgeber ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Zudem müssen Unternehmen die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vornehmen.
Gemäß § 6 GefStoffV müssen Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung feststellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei den Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Unter anderem müssen Arbeitgeber beurteilen, ob die verwendeten Gefahrstoffe zu Brand- und Explosionsgefährdungen führen können oder ob Zündquellen und andere Bedingungen vorhanden sind, welche die Brände und Explosionen auslösen können.
Wichtig: Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen stets dokumentiert werden. Dies gilt für alle Beurteilungen, die im Unternehmen durchgeführt werden.
Schutzmaßnahmen im Umgang mit Gefahrstoffen
Aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung müssen geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Diese Maßnahmen sind regelmäßig auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dies gewährleistet, dass der Schutz der Mitarbeiter stets auf dem aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft ist.
Die gesetzliche Grundlage ist § 8 GefStoffV. Hier werden Arbeitgeber aufgefordert, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wenn Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausgeübt werden.
Zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen in Bezug auf Gefahrstoffe gehören beispielsweise:
- die geeignete Gestaltung des Arbeitsplatzes und die geeignete Arbeitsorganisation
- Begrenzung der Anzahl der Mitarbeiter, die Gefahrstoffen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.
- Begrenzung der Dauer und Höhe der Exposition
- Gefahrstoffe am Arbeitsplatz auf die Menge begrenzen, die für die Tätigkeit erforderlich sind.
- Arbeitsmethoden und -verfahren entsprechend auswählen, so dass die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird.
- Hygienemaßnahmen treffen, um Kontaminationen am Arbeitsplatz zu vermeiden.
- Mitarbeiter dazu anhalten, den Arbeitsplatz regelmäßig nach der Benutzung zu reinigen.
Gefahrstoffkataster
Laut § 6 Abs. 12 GefStoffV ist ein Gefahrstoffkataster zu erstellen und zu pflegen – und zwar verpflichtend für Unternehmen, die Gefahrstoffe einsetzen. Das Gefahrstoffverzeichnis (früher: Gefahrstoffkataster) ist demnach ein elementarer Bestandteil des Gefahrstoffmanagements. Schließlich gewährleistet das Gefahrstoffkataster Transparenz, Sicherheit und die Einhaltung rechtlicher Vorschriften beim Umgang mit gefährlichen Stoffen.
Arbeitgeber müssen darauf achten, dass das Gefahrstoffverzeichnis stets auf dem aktuellen Stand ist. Wenn Gefahrstoffe zum ersten Mal im Betrieb in Verkehr gebracht werden, müssen sie unverzüglich in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden. Das Verzeichnis selbst kann in schriftlicher und in elektronischer Form geführt werden.
Folgende Angaben müssen für jeden Gefahrstoff in das Gefahrstoffverzeichnis mit aufgenommen werden:
- Bezeichnung des Gefahrstoffs (hier wird der Produkt- oder Handelsname genommen, der im Sicherheitsdatenblatt steht)
- Einstufung des Gefahrstoffs. Alternativ können Angaben zu den Eigenschaften gemacht werden.
- Angaben darüber, wie hoch die Mengen der Gefahrstoffe oder Gemische im Betrieb sind.
- Angaben zu den Arbeitsbereichen des Unternehmens, in denen die Gefahrstoffe verwendet werden
Sicherheitsdatenblätter von Gefahrenstoffen
Eng verbunden mit dem Gefahrstoffverzeichnis ist das sogenannte Sicherheitsdatenblatt, welches verpflichtend für den Transport von Gefahrstoffen ist. Es enthält die wichtigsten Angaben zu den Eigenschaften sowie zu den Umgangsformen mit dem Gefahrstoff oder Gemisch. Demnach gilt das Sicherheitsdatenblatt als wichtigstes Kommunikationsmittel, wenn Gefahrstoffe versendet und transportiert werden.
Ziel der Verwendung des Sicherheitsdatenblattes ist, dass der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz treffen kann. Außerdem sollen durch das Sicherheitsdatenblatt Umweltschutzmaßnahmen getroffen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften zum Sicherheitsdatenblatt stehen in Artikel 31 der REACH-Verordnung. Die Vorgaben zur Erstellung sind im Anhang zu finden.
Schutzkleidung und Schutzausrüstung
Die Bereitstellung geeigneter Schutzkleidung und Schutzausrüstung ist eine zentrale Maßnahme im Gefahrstoffmanagement. Diese Ausrüstung schützt die Mitarbeiter vor den direkten und indirekten Gefahren, die durch den Umgang mit gefährlichen Stoffen entstehen können. Dazu gehören Handschuhe, Atemschutzmasken, Schutzbrillen und spezielle Schutzanzüge.
Die gesetzliche Grundlage für die verpflichtende Bereitstellung von geeigneter Schutzausrüstung ist in den Grundpflichten der Gefahrstoffverordnung zu finden (§ 7 GefStoffV).
Sichere Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen
Ein weiterer Aspekt des Gefahrstoffmanagements ist die Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen. Damit keine Gefährdungen von Gefahrstoff-Abfällen ausgehen, müssen sie gesammelt werden. Die Behältnisse für die Gefahrstoff-Abfälle müssen unter den gleichen Bedingungen wie die Gefahrstoffe gelagert werden.
Betriebe müssen bei der Lagerung der Gefahrstoff-Abfälle darauf achten, dass die Behältnisse nicht komplett geschlossen sind. Ansonsten können sich entzündbare Gase bilden, was unter Umständen zu Explosionen führen kann.
Wichtige Hinweis zur Lagerung von Gefahrstoffen vor Entsorgung gibt TRGS 510.
Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
Betriebsanweisungen sind schriftliche Anweisungen, die den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen regeln. Betriebsanweisungen sind immer dann notwendig, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass durch die Gefahrstoffe oder Stoffgemische mehr als eine geringe Gefährdung besteht. Die Gefahrstoffverordnung bildet für die Betriebsansweiung die rechtliche Grundlage (§ 14 GefStoffV).
Betriebsanweisungen werden für alle Beschäftigten des Unternehmens erstellt. Sie müssen den Mitarbeitern leicht zugänglich sein und gemäß § 14 GefStoffV relevanten Informationen zu den spezifischen Gefahrstoffen enthalten. Dazu gehört unter anderem:
- die Bezeichnung der Gefahrstoffe,
- die Kennzeichnung,
- mögliche Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz,
- Hygienevorschriften
- Maßnahmen, die zur Verhütung einer Explosion ergriffen werden müssen, und
- Informationen zum Tragen und Verwenden von persönlicher Schutzausrüstung.
Gefahrstoffunterweisungen und Schulungen
Regelmäßige Unterweisungen und Schulungen der Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen in Berührung kommen könnten, sind nur nicht gesetzliche Pflicht, sondern auch essenziell, um das Bewusstsein für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zu schärfen.
Diese Schulungen sollten die Inhalte der Sicherheitsdatenblätter, die Betriebsanweisungen und die richtigen Verhaltensweisen im Umgang mit Gefahrstoffen umfassen. Ziel ist es, die Mitarbeiter kontinuierlich über Gefahren und Schutzmaßnahmen zu informieren und ihre Kompetenzen zu stärken.
Gefahrstoffunterweisungen sollten mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Die Verantwortung dafür trägt der Arbeitgeber. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.
Gefahrstoffmanagement-Systeme: Welche Software unterstützt?
Damit man beim Gefahrstoffmanagement nicht Gefahr läuft, sich zu verzetteln, helfen bestimmte Software-Lösungen bei der Organisation und Verwaltung. Die Software hilft Betrieben dabei, den Überblick zu behalten und die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsschutz und zur Gefahrstoffverordnung einzuhalten.
Auf dem Markt gibt es verschiedene Anbieter von Software-Lösungen mit unterschiedlichen Funktionen. Beispielsweise liefert die Prüfgesellschaft Dekra Software-Lösungen für das Gefahrstoffmanagement an. Daneben können sich Unternehmen an den TÜV Rheinland wenden. Auch diese Organisation bietet Lösungen für Betriebe an.
Die einzelnen Programme unterstützen Betriebe zum Beispiel bei der Erstellung von Betriebsanweisungen sowie bei der Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen. Darüber hinaus können Grenzwerte mit den Software-Lösungen berechnet und die Daten für die Gefährdungsbeurteilung verwaltet werden. Zudem benutzt man die einzelnen Programme häufig für die Lagerung und den Einkauf von Gefahrstoffen.
Die unterschiedlichen Dienstleister der Software-Lösungen geben den Betrieben in der Regel eine ausführliche Einweisung in das jeweilige System. Arbeitgeber sollten darauf achten, dass alle Mitarbeiter an der Schulung teilnehmen und danach mit dem System arbeiten können.
Checkliste: Gefahrstoffmanagement erfolgreich implementieren
Mit der nachfolgenden Checkliste entgeht Ihnen kein Punkt bei der Implementierung des Gefahrstoffmanagements:
Checkpunkt | Beschreibung des Punktes |
---|---|
Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe | Identifizieren Sie physikalische, umweltgefährdende und gesundheitliche Gefährdungen. Beurteilen Sie diese Risiken und halten Sie die Gefährdungsbeurteilung schriftlich fest. |
Ableitung und Implementierung von Schutzmaßnahmen | Leiten Sie geeignete Maßnahmen zur Risikominderung aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung ab. |
Kontrolle der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen | Überprüfen Sie die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen regelmäßig und passen Sie sie bei Bedarf an. |
Erstellung des Gefahrstoffkatasters | Erstellen Sie ein Verzeichnis aller im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe mit Produkt- oder Handelsnamen, Einstufungen, Mengen und Einsatzbereichen. |
Pflege und Aktualisierung des Gefahrstoffkatasters | Halten Sie das Gefahrstoffkataster stets auf dem aktuellen Stand. |
Erstellung von Sicherheitsdatenblätter für Gefahrstoffe | Stellen Sie für jeden Gefahrstoff, der transportiert werden soll, aktuelle Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung. |
Bereitstellung von Schutzkleidung und Schutzausrüstung | Schutzausrüstung zur Verfügung stellen: Stellen Sie angemessene Schutzkleidung und Schutzausrüstung wie Handschuhe, Atemschutzmasken und Schutzbrillen bereit. |
Reinigung der Schutzausrüstung | Sorgen Sie für die regelmäßige Wartung und Reinigung der Schutzausrüstung. |
Sichere Lagerung der Gefahrstoffe | Lagern Sie Gefahrstoffe gemäß den gesetzlichen Vorschriften, unter anderem der TRGS 510. |
Rechtsgemäße Entsorgung von Gefahrstoffen | Sorgen Sie für die sichere Entsorgung von Gefahrstoffabfällen, um Umweltschäden und Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden. |
Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe | Erstellen Sie schriftliche Anweisungen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen. Fügen Sie relevante Informationen zu Bezeichnung, Kennzeichnung, Gefährdungen, Hygienevorschriften, Explosionsschutzmaßnahmen und Schutzausrüstung hinzu. |
Bereitstellung der Betriebsanweisungen | Stellen Sie sicher, dass Betriebsanweisungen für alle Mitarbeiter leicht zugänglich sind. |
Durchführung von Gefahrstoffunterweisungen und Schulungen | Führen Sie mindestens einmal jährlich Schulungen für Mitarbeiter durch, die mit Gefahrstoffen arbeiten. |
Dokumentation der Gefahrstoffunterweisungen | Dokumentieren Sie die durchgeführten Unterweisungen. |
Einsatz von Gefahrstoffmanagement-Software | Nutzen Sie Software-Lösungen zur Organisation und Verwaltung des Gefahrstoffmanagements. |