Rechtssichere Gestaltung vom Gefahrguttransport

Gefahrguttransport: Alle Vorschriften, Pflichten, Kennzeichnung & Ausstattung

Gefahrguttransporte sind stets ein heikles Unterfangen. Schließlich werden Stoffe transportiert, die sowohl für die Umwelt als auch für den Mensch schädliche Auswirkungen haben. Um diese Gefährdung zu minimieren, gibt es eine Reihe von Vorschriften, die Speditionen und Fahrer beachten müssen.
Inhaltsverzeichnis

Was versteht man unter einem Gefahrguttransport?

Der Gefahrguttransport bezieht sich auf den Transport von gefährlichen Gütern, die aufgrund ihrer Eigenschaften eine potenzielle Gefahr für Menschen, Tiere, Umwelt oder Sachwerte darstellen. Diese Güter können explosiv, entzündlich, giftig, ätzend, radioaktiv oder anderweitig schädlich sein.

Der Transport solcher Materialien unterliegt strengen nationalen und internationalen Vorschriften und Regularien, um Risiken zu minimieren und Sicherheit zu gewährleisten.

Was ist Gefahrgut überhaupt?

Gefahrgut bezeichnet alle Materialien oder Substanzen, die aufgrund ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften eine potenzielle Gefahr für die Gesundheit von Menschen, die Sicherheit von Tieren, die Umwelt oder Sachwerte darstellen. Diese Gefahren können sich durch Leckagen, Explosionen, Brände, toxische Dämpfe oder radioaktive Strahlung manifestieren. Aufgrund dieser Risiken unterliegt der Umgang mit Gefahrgut strengen nationalen und internationalen Vorschriften, die den Transport, die Lagerung und die Handhabung regeln.

Was ist die gesetzliche Grundlage vom Gefahrguttransport?

Die gesetzliche Grundlage für Gefahrguttransporte auf der Straße ist das sogenannte ADR. Die Abkürzung steht für “Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route”. Die wörtliche Übersetzung lautet „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“. Das ADR ist ein internationales und umfassendes Basisregelwerk für die Beförderung von Gefahrgut.

Auf nationaler Ebene muss die „Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern“ (GGVSEB) berücksichtigt werden. Diese Verordnung – auch als Gefahrgutverordnung bekannt – beinhaltet alle Vorschriften für Gefahrguttransporte innerhalb Deutschlands.  

Welche Vorschriften enthält die ADR zum Gefahrguttransport?

Das ADR enthält wichtige Vorschriften zum Gefahrguttransport, unter anderem:

  • Vorschriften zu notwendigen Verpackungen des Gefahrguts. Neben den Tanks und anderen Behältnissen, in denen das Gefahrgut für den Transport verpackt ist, unterliegen die Fahrzeuge selbst den Bestimmungen des ADR. Die Vorgaben sind dahingehend sehr streng. 
  • Regeln zur Kennzeichnung
  • Vorgaben zu Sicherheitsmaßnahmen (Ladungssicherung des Gefahrguts sowie Maßnahmen bei Unfällen während des Gefahrguttransports) 
  • Tabellen für die Einstufung der verschiedenen Gefahrgüter nach Punkten; wenn die Stoffe und Stoffgemische, die transportiert werden, eine bestimmte Punktzahl erreichen, müssen die gesetzlichen Vorgaben des ADR zwingend beachtet und eingehalten werden.
  • Definition, welche Güter von den ADR-Vorschriften befreit sind. Wenn eine Befreiung vorliegt, muss keine ADR-Bescheinigung für den Gefahrguttransport vorhanden sein. 

In Deutschland sind die Vorschriften des ADR in der Gefahrgutverordnung und somit im national geltenden Recht verankert. Das Gleiche gilt für die anderen EU-Mitgliedsstaaten sowie für die Länder, die das ADR unterzeichnet haben. Derzeit haben 54 Länder das Abkommen unterschrieben.

Wie muss ein Gefahrguttransport ausgestattet sein?

Zu den verpflichtende Ausrüstungsgegenstände für einen Gefahrguttransport gehören:

  • mindestens 1 Unterlegkeil je Fahrzeug
  • ABC-Pulverlöscher mit 2 beziehungsweise 6 Kilogramm
  • Material für Erste Hilfe
  • Warnweste für jeden, der an der Beförderung des Gefahrguts beteiligt ist
  • Ladungssicherung
  • Handleuchte (ohne metallische Oberfläche)
  • Atemschutz-Maske
  • Schutzausrüstung für den Fahrer laut schriftlicher Weisung des ADR
  • Besen (kein Handfeger)
  • Pflicht zur Mitführung einer Schaufel 
  • Auffangbehälter (Eimer, große Schüssel); die Größe ist nicht vorgeschrieben
  • nicht zwingend vorgeschrieben, aber empfehlenswert: Warnblinkleuchte für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen
  • Der Fahrer des Gefahrguttransportes muss das Sicherheitsdatenblatt mitführen. Das Dokument enthält die wichtigsten Informationen zu den gefährlichen Stoffen und Erzeugnissen, die transportiert werden. 

Für die Erstellung des Sicherheitsdatenblattes ist der Lieferant der gefährlichen Stoffe verantwortlich – es fällt demnach in den Aufgabenbereich der meisten Speditionen. Es muss dann erstellt werden, wenn ein Stoff gemäß CLP- Verordnung Nr. 1272/2008 als gefährlich eingestuft wird. 

Wie muss ein Gefahrguttransport gekennzeichnet sein?

Die Kennzeichnung eines Gefahrguttransportes erfolgt über die orangefarbenen Warntafeln. Einerseits gibt es orangefarbene Warntafeln ohne Nummer, die einen Hinweis auf den Transport gefährlicher Güter geben. Andererseits gibt es die Warntafeln, auf der jeweils zwei Nummern stehen. Charakteristisch für diese Warntafeln sind zwei voneinander abgetrennte Hälften, in denen Nummern stehen.

Die orangefarbenen Warntafeln müssen gut sichtbar an den Fahrzeugen angebracht werden – auch aus Gründen der Sicherheit für die anderen Verkehrsteilnehmer.

Was ist die Gefahrennummer?

Die Gefahrnummer, auch als Kemler-Zahl bekannt, ist eine spezifische Kennzeichnung auf der orangefarbenen Warntafel von Gefahrguttransporten. Diese Nummer gibt auf einen Blick Auskunft über die Art und das Ausmaß der Gefahr, die von dem transportierten Stoff ausgeht.

Die erste Ziffer steht für die Gefahrenklasse des transportierten Gefahrguts. Wenn es ausreicht, die Gefahr des Gefahrguts durch eine Ziffer anzugeben, wird der eine Null angehängt. Ist die Ziffer auf der Warntafel doppelt, steht dies für eine Zunahme der Gefahr. 

  • 2: Entweichen von Gas durch Druck oder durch chemische Reaktion
  • 3: Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff
  • 4: Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff
  • 5: Oxidierende (brandfördernde Wirkung)
  • 6: Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr
  • 7: Radioaktivität
  • 8: Ätzwirkung
  • 9: Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion

In einigen Fällen kann noch ein X vor der jeweiligen Ziffer stehen. Das X bedeutet, dass der Stoff gefährlich mit Wasser reagiert. 

Was ist die UN-Nummer?

Als UN-Nummer bezeichnet man eine vierstellige Zahl zur Kennzeichnung von Stoffen oder Gegenständen gemäß den UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter. Beispiele für UN-Nummern sind: 

  • UN 0121 Anzünder,
  • UN 0431 Bühnenfeuerwerk,
  • UN 1090 Aceton,
  • UN 3291 Biomedizinischer Abfall,
  • UN 2814 Hepatitis B-Virus,
  • UN 3257 Aluminium geschmolzen.

Die unterschiedlichen UN-Nummern können über eine Suchmaske im Webangebot der Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung gefunden werden. 

Warum ist die Kennzeichnung mit Warntafeln an Gefahrguttransporten so wichtig?

Durch die Kennzeichnung mit den Warntafeln sowie den Großzetteln sollen einerseits die anderen Verkehrsteilnehmer auf den Gefahrguttransport aufmerksam gemacht werden. Das Ziel der Kennzeichnung ist es, Unfälle zu vermeiden.

Andererseits dient die Kennzeichnung den eintreffenden Rettungskräften an der Unfallstelle, der Identifikation des Gefahrguts. Anhand der Gefahrenklasse und der UN-Nummer erkennen die Feuerwehren um was für Gefahrstoffe es sich bei dem Gefahrguttransport handelt und so die Schädigungen für Menschen und Tiere eindämmen.

Auf dem Gefahrgut selbst ist die GHS-Kennzeichnung anzuwenden.

ADR-Schein: Wann ist er für den Gefahrguttransport Pflicht?

Sobald die 1.000 Punkte beim Transport überschritten werden und die Handwerkerregelung dementsprechend nicht mehr angewandt werden kann, müssen LKW-Fahrer im Besitz eines gültigen ADR-Scheins sein, des amtlichen Dokuments, das sie zum Transport des Gefahrguts berechtigt. 

Bei einem ausgewählten Schulungsveranstalter können die Fahrer den ADR-Schein in einem dreitägigen Lehrgang inklusive Prüfung erwerben. In der Prüfung werden 30 Fragen gestellt, maximal fünf der Fragen dürfen falsch sein. Die jeweils zuständige Deutschen Industrie- und Handelskammer (IHK) nimmt die Prüfung ab. 

Ab Bestehen der Prüfung ist der ADR-Schein fünf Jahre gültig. Nach Ablauf des Zeitraums kann der Schein verlängert werden. Hierfür müssen die Fahrer erneut eine Schulung besuchen, die 1,5 Tage dauert. Darüber hinaus müssen sie nach dieser Schulung erneut die IHK-Prüfung bestehen. 

Kann man einen Gefahrguttransport auch ohne einen ADR-Schein durchführen?

Ja, solange Kleinmengen an Gefahrgut transportiert werden und die 1.000 Punkte unterschritten werden. Wenn hier die sogenannte “Handwerkerregelung” angewandt, benötigen die Fahrer keinen ADR-Schein. Werden die 1.000 Punkte unterschritten, sind außerdem keine Beförderungspapiere notwendig sowie keine erhöhte Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus benötigen die Unternehmen für ihre Fahrzeuge keine spezielle Fahrzeugzulassung. 

Was passiert, wenn man bei einer Kontrolle keinen oder keinen gültigen ADR-Schein vorweisen kann?

Gemäß dem aktuellen Bußgeldkatalog wird bei einer Kontrolle ein Bußgeld von 500 Euro verhängt, wenn die Bescheinigung über den Basiskurs oder Aufbaukurs nicht mitgeführt oder nicht rechtzeitig ausgehändigt wird. 

Welche Beförderungspapiere müssen auf Gefahrguttransporten mitgeführt werden?

Bei einem Gefahrguttransport auf der Straße muss die ADR-Gefahrguterklärung mitgeführt werden. In der Gefahrguterklärung stehen folgende Angaben:

  • UN-Nummer des Gefahrguts
  • Bezeichnung des Gefahrguts
  • Stoffklasse und Verpackungsgruppe
  • Menge des Gefahrguts, das transportiert wird
  • Daten des Absenders (Name und Anschrift)
  • Daten des Empfängers (Name und Anschrift)

Die Fahrer müssen auf jedem Gefahrguttransport ebenfalls ein Unfallmerkblatt mit sich führen. In diesem Unfallmerkblatt stehen alle wichtigen Informationen zur Ausrüstung des Fahrzeugs sowie wichtige Schutzmaßnahmen, die bei einem Unfall getroffen werden müssen

Besteht die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten?

Unternehmen müssen dann einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, wenn sie nach § 1 Abs. 1 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind. Der Gefahrgutbeauftragte muss in den Unternehmen schriftlich bestellt werden.

Die Funktion des Gefahrgutbeauftragten kann entweder der Unternehmer selbst oder ein Beschäftigter des Unternehmens übernehmen. Darüber hinaus kann ein Externer die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten übernehmen.

Der Gefahrgutbeauftragte muss eine Schulung bekommen und stets den erfolgreichen Abschluss dieser Schulung vorzeigen können. Zudem müssen alle Beschäftigten des Betriebs den Gefahrgutbeauftragten kennen beziehungsweise darüber informiert werden, wer er ist.

Was sind die Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten?

Ein Gefahrgutbeauftragter wird mit einer ganzen Fülle von Aufgaben betraut. Dazu gehören unter anderem:

  • Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für den Gefahrguttransport
  • Beratung des Unternehmens in Bezug auf geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften
  • Durchführung von Schulungen für die Beschäftigten, die an einem Gefahrguttransport beteiligt sind
  • Erstellung von Unfallberichten des Gefahrguttransports
  • Meldung von Verstößen gegen das Gefahrgutrecht

Neben den Aufgaben gibt es Pflichten des Gefahrgutbeauftragten. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Er muss stets Aufzeichnungen darüber führen, wann er seine Überwachungstätigkeit begonnen und beendet hat. Außerdem muss er die Namen der überwachten Personen und der überwachten Geschäftsvorgänge angeben.
  • Gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung muss er die Aufzeichnung mindestens fünf Jahre nach der Erstellung aufbewahren. Die Aufzeichnungen muss er auf Verlangen der zuständigen Behörde in Schriftform vorlegen.
  • Anfertigung eines Unfallberichts innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres

Welche Bußgelder drohen bei Nichteinhaltung der Vorschriften zum Gefahrguttransport?

Bußgelder werden unter anderem für folgende Verstöße gegen die ADR und die GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnen und Binnengewässer) in folgender Höhe verhängt:

VerstoßBußgeld
Orangene Tafel nicht angebracht oder nicht sichtbar300 Euro
Orangene Tafel falsch oder nicht richtig sichtbar100 Euro
Dichtigkeit nicht überprüft250 Euro
Schriftliche Weisung nicht mitgeführt oder nicht rechtzeitig ausgehändigt150 Euro
Beförderungspapier nicht mitgeführt oder nicht rechtzeitig ausgehändigt150 Euro
Nichtbeachtung des Rauchverbots250 Euro
Keine Reinigung nach dem Entladen250 Euro
Be- und Entladung an unzulässiger Stelle100 Euro
Quelle: Bussgeldkatalog.de