Gefahrgutklasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe – Beispiele & Transport-Bedingungen
- Welche Stoffe umfasst die Gefahrgutklasse 9?
- Beispiele für Stoffe der Gefahrgutklasse 9
- Unterteilung der Stoffe der Gefahrgutklasse 9
- Unterteilung in Verpackungsgruppen
- Beförderungsbestimmungen der ADR-Klasse 9
- Kennzeichnung der Gefahrguttransporte
- Übersicht der Gefahrgutzettel der Klasse 9
- Welche Stoffe der Gefahrgutklasse 9 dürfen nicht transportiert werden?
Welche Stoffe umfasst die Gefahrgutklasse 9?
Die Gefahrgutklasse 9 umfasst verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände, die nicht unter die spezifischen Kriterien der anderen Gefahrgutklassen fallen, aber dennoch potenzielle Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Umwelt darstellen. Die Gefahrgutklasse 9 für die verschiedenen gefährlichen Stoffe wird als Auffangklasse bezeichnet.
Die Stoffe der Gefahrgutklasse 8 sind damit vielfältig und decken eine breite Palette von chemischen und physikalischen Gefahren ab. Zu den Gefahren zählen folgende:
- Brandgefahren
- Gesundheitsgefahren durch Einatmen (Asbest)
- Dioxinentwicklung bei einem Brand
- Lithiumbatterien (bei diesen Versandstücken besteht Explosionsgefahr)
- Gefährdung für Tiere und Umwelt
Beispiele für Stoffe der Gefahrgutklasse 9
Die Gefahrgutklasse 9 umfasst Materialien, die spezifische Gefahrkriterien erfüllen, jedoch nicht eindeutig in eine der anderen acht Gefahrgutklassen eingeordnet werden können. Dazu gehören umweltgefährdende Stoffe, Materialien mit erhöhten Temperaturen, Lithiumbatterien und andere Stoffe mit besonderen Gefahren.
Neben Lithiumbatterien zählen Asbest, Trockeneis, Airbags, flüssiges Aluminium und Anschnallgute in Autos zu den verschiedenen gefährlichen Stoffen und Gegenständen der Gefahrgutklasse 9.
Darüber hinaus zählen Stoffe zu dieser Klasse, die entzündbare Dämpfe abgeben und beim Einatmen schwere Gesundheitsschäden zur Folge haben. Zudem zählen genetisch veränderte Mikroorganismen zur Gefahrgutklasse 9.
Unterteilung der Stoffe der Gefahrgutklasse 9
Die verschiedenen gefährlichen Stoffe und Gegenstände, die den anderen ADR-Klassen nicht zugeordnet werden können, werden nochmals unterteilt. Diese Unterklassen der Gefahrgutklasse 9 werden nachfolgend näher beschrieben.
- M1: Hier sind die Stoffe zusammengefasst, die als Feinstaub die Gesundheit gefährden können. Das bekannteste Beispiel ist Asbest. Es wurde zudem nachgewiesen, dass es krebsauslösend sein kann.
- M2: SjrrkfemjölöDie Gruppe umfasst Stoffe und Geräte, die im Brandfall Dioxine bilden können. Beispiele für die Gruppe M2 sind Polychlorierte Biphenyle und Terphenyle (PCB/PCT)
- M3: Hierbei handelt es sich um Stoffe, die entzündbare Dämpfe abgeben. Ein Beispiel hierfür sind Polymere, die entzündbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt bis zu plus 55 Grad Celsius haben.
- M4: Zu dieser Unterklasse zählen Lithiumbatterien. Insbesondere sind es Lithium-Metall-Batterien sowie Lithium-Ionen-Batterien.
- M5: Diese Unterklasse der Gefahrgutklasse 9 beschreibt die Rettungsmittel. Dazu gehören unter anderem Airbags und Gurtsysteme, die in der Autoindustrie Verwendung finden.
- M6 bis M8: Diese Unterklassen bezeichnen die festen und flüssigen umweltgefährdenden Stoffe. Beispiele hierfür sind Stoffe mit den UN-Nummern 3077 und 3082.
- M9 und M10: Diese Unterklassen beschreiben die erwärmten Stoffe. Bei beiden M-Gruppen liegt die Erwärmungstemperatur der Stoffe über 100 Grad Celsius. Darüber hinaus fallen die festen Stoffe mit einer Erwärmungstemperatur von mehr als 240 Grad Celsius in die Gruppen M9 und M10. Bitumen und flüssiges Aluminium sind die bekanntesten Beispiele für diese Unterklasse der Gefahrgutklasse 9.
- M11: Die letzte Unterklasse beschreibt andere Stoffe, die eine Gefahr darstellen. Beispiele sind Chemie-Testsätze.
Unterteilung in Verpackungsgruppen
Neben der Einteilung in Unterklassen werden Stoffe und Gegenstände der Gefahrgutklasse 9 in Verpackungsgruppen eingeteilt. Diese Unterteilung gilt jedoch nur für die Unterklassen M6 bis M10.
- I: Stoffe mit hoher Gefahr
- II: Stoffe mit mittlerer Gefahr
- III: Stoffe mit geringer Gefahr
Achtung: Nicht alle Stoffe und Gegenstände der Gefahrgutklasse 9 haben eine Verpackungsgruppe. Letztere beziehen sich nur auf die Unterklassen M6 bis M10.
Beförderungsbestimmungen der ADR-Klasse 9
Alle 9 Gefahrgutklassen unterliegen strengen Beförderungsbedingungen. Werden verschiedene gefährliche Stoffe auf unterschiedlichen Transportwegen befördert, müssen Gefahrstoffe entsprechend gekennzeichnet werden. Bei solchen Gefahrguttransporten können von den Stoffen und Gegenständen eine oder mehrere Gefahren ausgehen.
Wie das Bundesverkehrsministerium mitteilt, können gefährliche Güter während des Transports zu Explosionen führen. Explosionen wiederum können sich mit Sprengstoffen und Munition sowie mit brennbaren Flüssigkeiten, Dämpfen, Stäuben und Gasen ereignen. Der Kontakt mit Luft reiche bereits aus, so das Ministerium.
Aus diesem Grund bietet das Bundesverkehrsministerium auf seiner Webseite eine kostenfreie Broschüre zum Download an. Interessenten erhalten hier alle wichtigen Informationen zur Beförderung von gefährlichen Gütern auf verschiedenen Transportwegen.
Wichtig: Gemäß des Gefahrgutbeförderungsgesetz umfasst die Beförderung von gefährlichen Stoffen nicht nur eine Ortsveränderung, sondern auch die Übernahme und die Ablieferung des Gutes sowie zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung. Darüber hinaus gehören Vorbereitungs- und Abschlusshandlungen zum Beförderungsprozess gefährlicher Stoffe.
Kennzeichnung der Gefahrguttransporte
Genau wie die anderen Gefahrgutklassen muss die Gefahrgutklasse 9 für die Beförderung entsprechend gekennzeichnet werden. Für die Kennzeichnung von Gefahrstoffen werden in der Regel selbstklebende Gefahrgutaufkleber oder Gefahrzettel verwendet. Beide sind mit und ohne UN-Nummer in verschiedenen Größen erhältlich.
Von den verschiedenen gefährlichen Stoffen können langfristige Umwelt- und Gesundheitsschäden hervorgerufen werden. Aus diesem Grund besteht für Transportunternehmen die Pflicht zur Kennzeichnung. Bei einem Unfall hilft die Kennzeichnung durch Gefahrgutaufkleber und Gefahrzettel den eintreffenden Hilfs- und Rettungskräften, entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Die Gefahrgutaufkleber dienen zur Kennzeichnung von Verpackungen und Gefahrstoffen nach ADR für den Transport gefährlicher Güter.
Für Versandstücke der Gefahrgutklasse 9 gibt es einen Gefahrzettel für die Hauptgefahr sowie Gefahrzettel für mögliche Zusatzgefahren, die beim Gefahrguttrabsport auftreten können. Darüber hinaus werden die Versandstücke der Gefahrgutklasse 9 mit verschiedenen GHS-Piktogrammen gekennzeichnet. Ein Beispiel hierfür ist der Gefahrzettel „Achtung enthält Asbest“
Gefahrgut, das keiner der Klassen 1 bis 9 zugeordnet werden kann, jedoch nach der RL 67/548/EWG oder RL 1999/45/EG mit dem Buchstaben „N“ als umweltgefährlich gekennzeichnet sind müssen mit den UN-Nummern 3077 oder 3082 versehen und der Gefahrgutklasse 9 zugeordnet werden. RL steht als Abkürzung für die Richtlinien der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
Gefahrgut mit Versandstücken, die nach der Sondervorschrift 188 verpackt und transportiert werden sollen, müssen mit folgender Kennzeichnung versehen werden:
- Angabe der UN-Nummer
- Angabe einer Notfalltelefonnummer
Die Gefahrzettel oder Gefahrgutaufkleber müssen in der Breite eine Mindestabmessung von 120 Millimetern und in der Höhe eine Mindestabmessung von 110 Millimetern haben.
Versandstücke, die nicht unter die Sondervorschrift 188 fallen, müssen mit den Gefahrzetteln 9A gekennzeichnet werden.
Übersicht der Gefahrgutzettel der Klasse 9
- Klasse 9A Verschiedene Stoffe und Gegenstände Lithium-Batterien (Aufkleber mit Batterie-Aufdruck). Alternativ ist dieser Gefahrgutaufkleber mit einem Textfeld erhältlich.
- Klasse 9A Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände mit UN 3090.
- Klasse 9A Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände mit UN 3091.
- Klasse 9A Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände mit UN 3480.
- Klasse 9A Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände mit UN 3481.
- Klasse 9 Verschieden gefährliche Stoffe und Gegenstände mit Feld für UN-Nummer (kann selbst eingetragen werden)
- Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände mit UN 1805.
- Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände mit UN 1845.
- Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände mit UN 2315.
- Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände mit UN 2990.
- Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände mit UN 3077.
- Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände mit UN 3082.
- Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände mit UN 3090.
- Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände mit UN 3091.
- Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände mit UN 3166.
- Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände mit UN 3171.
- Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände mit UN 3245.
- Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände mit UN 3257.
- Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände mit UN 3268.
- Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände mit UN 3363.
- Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände mit UN 3432.
- Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände mit UN 3480.
- Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände mit UN 3481.
- Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände mit UN 3509.
- Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände mit UN 1845 Dry Ice.
- Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände mit UN 1845 Dry Ice Shipper’s Declaration.