Gefahrgutklasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe – Beispiele, Transport & Verpackung
- Welche Stoffe umfasst die Gefahrgutklasse 3?
- Definition: Was sind entzündbare flüssige Stoffe?
- Eigenschaften von entzündbaren flüssigen Stoffen
- Klassifizierungscode bei ADR-Klasse 3
- Verpackungsgruppe bei Gefahrgutklasse 3
- Gefahrzettel für Gefahrguttransport von Gefahrgutklasse 3
- Was ist im Schadensfall durch entzündbare flüssige Stoffe zu tun?
Welche Stoffe umfasst die Gefahrgutklasse 3?
Die Gefahrgutklasse 3 umfasst entzündbare Flüssigkeiten, die bei relativ niedrigen Temperaturen Dämpfe bilden und somit leicht entflammbar sind. Diese Klasse spielt eine bedeutende Rolle im Transport gefährlicher Güter und umfasst eine Vielzahl von Stoffen, die in verschiedenen Industrien und Anwendungen genutzt werden.
Der Umgang mit Stoffen der Gefahrgutklasse 3 erfordert strenge Sicherheitsmaßnahmen, um die Risiken von Bränden und Explosionen zu minimieren. Dazu gehören:
- Lagerung: In gut belüfteten Bereichen, fern von Zündquellen.
- Transport: In speziellen, für entzündbare Flüssigkeiten zugelassenen Behältern.
- Handhabung: Nutzung von Schutzkleidung und Atemschutz, um direkten Kontakt und das Einatmen von Dämpfen zu vermeiden.
Definition: Was sind entzündbare flüssige Stoffe?
Zur Gefahrgutklasse werden Stoffe und Gegenstände gezählt, die bei 20 Grad Celsius und einem Druck von 1.013 mbar flüssig sind und bei 50 Grad Celsius maximal 3 bar Dampfdruck haben. Darüber hinaus sind sie bei 20 Grad Celsius und 1.013 mbar nicht vollständig gasförmig und haben einen Flammpunkt von höchstens 60 Grad Celsius.
Eigenschaften von entzündbaren flüssigen Stoffen
Entzündbar flüssige Stoffe weisen einige wesentliche Eigenschaften auf, die Sie kennen müssen, um einen sicheren Transport der Gefahrgutklasse 3 zu gewährleisten:
Der Flammpunkt von entzündbaren flüssigen Stoffen
Als Flammpunkt wird in diesem Zusammenhang die niedrigste Temperatur einer brennbaren Flüssigkeit verstanden, bei der sich ausreichend Dämpfe entwickeln, so dass eine Entzündung des Dampf-Luft-Gemisches möglich ist. In der Regel endet der Verbrennungsvorgang bereits nach kurzer Zeit wieder.
Grund dafür: Bei einer solch niedrigen Temperatur entstehen noch nicht genug brennbare Dämpfe, um die Verbrennung aufrecht zu erhalten. Üblich ist es, Temperaturen für den Flammpunkt, bei einem Luftdruck von 1.013 mbar anzugeben.
Hoher und niedriger Dampfdruck
Eine der wichtigsten Eigenschaften von Flüssigkeiten ist der Dampfdruck. Dieser ist verantwortlich für die Verdunstung. Im Kontext von entzündbaren flüssigen Stoffen und Gegenständen wird zwischen hohem und niedrigem Dampfdruck unterschieden. Die Gefahrgutklasse zeichnet sich dadurch besonders aus.
- Hoher Dampfdruck: Je höher die Temperaturen der Außenluft sind, umso höher ist der Dampfdruck bei Stoffen der ADR-Klasse 3. Dadurch wird zusätzlich der Verdunstungsprozess beschleunigt. Vergleichbar ist es mit frischgewaschener Wäsche, die im Sommer draußen aufgehängt wird. Diese hat einen hohen Dampfdruck und es dauert in der Regel nur eine bis zwei Stunden, bis sie vollständig getrocknet ist.
- Niedriger Dampfdruck: Anders sieht es beim niedrigen Dampfdruck aus. Je kälter die Außentemperaturen sind, umso niedriger ist der Dampfdruck. Wenn die Wäsche bei minus 20 Grad Celsius draußen aufgehangen wird, gefriert sie in sehr schneller Zeit und wird hart. Allerdings hat auch das Eis einen Dampfdruck und wird aus diesem Grund verdunsten. Bei den genannten Temperaturen dauert es in der Regel drei bis vier Tage, bis die Wäsche vollständig getrocknet ist.
Bezogen auf die entzündbaren flüssigen Stoffe bedeutet dies: Der Verdunstungsprozess wird durch den niedrigen Dampfdruck verlangsamt.
Mitnahme der Gefahreneigenschaften im gasförmigen Zustand
Wenn die Stoffe und Gemische der Gefahrgutklasse 3 in den Gaszustand übergehen, nehmen sie sämtliche Gefahreigenschaften, die sie besitzen, in diesen Zustand mit. Ätzende oder giftige Eigenschaften bleiben auch in dem Gaszustand bestehen. Vielmehr breiten diese Eigenschaften sich in der Luft weiter aus.
Klassifizierungscode bei ADR-Klasse 3
Im Zusammenhang mit der Gefahrgutklasse 3 müssen die Klassifizierungscodes genannt werden. Diese müssen zusätzlich in der Kennzeichnung sichtbar sein. Der Code charakterisiert die von einem Stoff oder Gegenstand ausgehenden gefährlichen Eigenschaften. Beispiele hierfür sind T für giftig sowie F für entzündbar. Darüber hinaus ist es möglich, dass diese Eigenschaften in Kombination auftreten.
Tabelle mit den Klassifizierungscodes für die Gefahrgutklasse 3
Klassifizierungscode | Beschreibung |
D | Desensibilisierte explosive flüssige Stoffe |
FC | Entzündbare flüssige Stoffe, ätzend |
FTC | Entzündbare flüssige Stoffe, giftig, ätzend |
FT1 | Entzündbare flüssige Stoffe, giftig |
FT2 | Entzündbare flüssige Stoffe, giftig – Einsatzgebiet in der Schädlingsbekämpfung |
F1 | Entzündbare flüssige Stoffe ohne Nebengefahr und mit einem Flammpunkt von höchstens 60 Grad Celsius |
F2 | Entzündbare flüssige Stoffe ohne Nebengefahr; Flammpunkt liegt bei über 60 Grad Celsius; Stoffe und Gegenstände werden auf oder über dem Flammpunkt erwärmt zur Beförderung aufgegeben oder befördert |
F3 | Gegenstände, die entzündbare flüssige Stoffe enthalten |
F4 | Stoffe mit einem Flammpunkt über 60 Grad Celsius; werden in einem Grenzbereich von 15 K unterhalb des Flammpunktes erwärmt und zur Beförderung aufgegeben oder befördert |
F5 | Stoffe mit einer Zündtemperatur von weniger als 200 Grad Celsius |
Verpackungsgruppe bei Gefahrgutklasse 3
Im Kontext der Gefahrgutklasse 3 muss darüber hinaus die Verpackungsgruppe erwähnt werden. Mit dieser werden die Stoffe und Gegenstände aus transportrechtlicher Sicht als Gefahrgüter deklariert.
Insgesamt gibt es drei Verpackungsgruppen, die mit VG abgekürzt werden.
- VG I: Hier werden Stoffe zusammengefasst, von denen eine hohe Gefahr ausgeht.
- VG II: Die Bezeichnung für Stoffe mit mittlerer Gefahr.
- VG III: Stoffe mit geringer Gefahr.
Zudem werden mit der Verpackungsgruppe bestimmte Anforderungen an die Verpackung für Gefahrgüter definiert. So können sie X-kodiert, Y-kodiert und Z-kodiert sein.
Gefahrzettel für Gefahrguttransport von Gefahrgutklasse 3
Die Gefahrgutverordnung für die Straße und Eisenbahn (GGVSEB) gibt ganz konkrete Angaben zur Kennzeichnung von Gefahrgütern. Das Kapitel 5.2 geht detailliert darauf ein. In diesem Abschnitt der Verordnung werden neben allgemeinen auch die besonderen, zusätzlichen Vorschriften für bestimmte Stoffe angegeben.
Bei den Gefahrzetteln für den Gefahrguttransport kommt es vor allem auf die Farbe, die Form und das Symbol an. Diese müssen den dort dargestellten Gefahrzettelmustern in Absatz 5.2.2.2.2 entsprechen.
Die Gefahrzettel sind in zwei Hälften unterteilt. Die obere Hälfte des Zettels ist ausschließlich für das Symbol und die untere Hälfte für Text und Nummer der Klasse und gegebenenfalls für den Buchstaben der Verträglichkeitsgruppe reserviert. Ausnahmen bilden die Unterklassen 1.4, 1.5 und 1.6.
Der Gefahrzettel der Gefahrgutklasse 3 ist in der oberen Hälfte mit dem Flammensymbol versehen und in der unteren Hälfte mit der Zahl 3.
Die Gefahrzettel gibt es als Aufkleber in diversen Online-Gefahrgutshops. Darüber hinaus müssen die Zettel gut sichtbar an den Gefahrgütern angebracht werden.
Was ist im Schadensfall durch entzündbare flüssige Stoffe zu tun?
Sollte es bei einem Gefahrguttransport zu einem Unfall kommen, sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Die Zündquellen müssen sofort entfernt und unwirksam gemacht werden.
- Das Eindringen in Kanalisationen und tieferliegende Räume muss verhindert werden. Hier reicht es bereits, die Kanalisation (Gullideckel) abzudecken.