Welche Stoffe zur Gefahrgutklasse 2 gehören

Gefahrgutklasse 2: Gase und gasförmige Stoffe – Arten, Unterklassen & Kennzeichnung

Ob Propangas, Deodorant oder Haarspray – diese Produkte sind frei im Handel erhältlich. Gleichzeitig zählen sie zur Gefahrgutklasse 2 - verwechseln darf man Gefahrstoffe und Gefahrgut nicht. Diese ADR-Klasse beschreibt alle Gase und gasförmigen Stoffe. Im folgenden Beitrag werden die Stoffe der Gefahrgutklasse 2 von den insgesamt neun Gefahrgutklassen ausführlich beschrieben. Darüber hinaus liegt der Fokus der nachfolgenden Ausführungen auf den Eigenschaften von Gasen sowie darauf, was Unternehmen bei der Beförderung beachten müssen.
Inhaltsverzeichnis

Welche Stoffe umfasst die Gefahrgutklasse 2?

Die Gefahrgutklasse 2 umfasst alle Gase und gasförmigen Stoffe, die unter bestimmten Bedingungen gefährlich werden können. Diese Klasse ist in verschiedene Unterkategorien unterteilt, die sich nach den physikalischen Eigenschaften und den Gefahren der Gase unterscheiden. Die richtige Handhabung, Lagerung und der Transport dieser Gase sind entscheidend, um Sicherheitsrisiken zu minimieren und Unfälle zu verhindern.

Was sind Gase und gasförmige Stoffe?

Neben der allgemeinen Definition von Gasen wurde im ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) eine Begriffserklärung von Gasen und gasförmigen Stoffen mit aufgenommen.

Demzufolge sind Gase Stoffe, die bei Temperaturen von 50 Grad Celsius einen Dampfdruck von mehr als 3 bar haben oder bei Temperaturen von 20 Grad Celsius und einem Standarddruck von 101,3 kPa vollständig gasförmig sind.

Was versteht man unter “gasförmig”?

Als gasförmig wird der Aggregatzustand eines Stoffes beschrieben. Fest und flüssig sind zwei weitere Aggregatzustände. Wenn Stoffe und Stoffgemische hohen Temperaturen ausgesetzt sind, verdampfen sie und gehen nach einer bestimmten Zeit in die Luft über. Neben den anderen beiden Aggregatzuständen weisen gasförmige Stoffe die niedrigste Dichte auf.

Sind die Stoffe in den gasförmigen Zustand über gegangen, besitzen sie keine feste Oberfläche mehr. Aus diesem Grund sind farblose Gase unsichtbar. Zudem ist die Dichte von gasförmigen Stoffen bis zu tausendmal kleiner als die von Feststoffen. Deshalb kann man gasförmige Stoffe stark komprimieren.

Arten: Beispiele für Gase und gasförmige Stoffe

Es gibt eine Vielzahl an unterschiedlichen Arten von Gas und gasförmigen Stoffen:

  • Verdichtetes Gas: Hierbei handelt es sich um ein Gas, das im unter Druck verpackten Zustand bei -50 Grad Celsius vollständig gasförmig ist und somit transportfähig ist. In dieser Kategorie werden alle Gase erfasst, die eine sogenannte kritische Temperatur von höchstens minus 50 Grad Celsius haben.
  • Verflüssigtes Gas: Diese Kategorie umfasst alle Gase, die in einem unter Druck verpackten Zustand bei minus 50 Grad Celsius teilweise flüssig sind und somit transportiert werden können. 

    Bei verflüssigtem Gas wird nochmals unterschieden zwischen unter hohem Druck verflüssigtes Gas. Hier liegt der kritische Temperaturbereich bei minus 50 Grad Celsius bis höchstens plus 65 Grad Celsius.

    Die zweite Unterscheidung ist unter niedrigem Druck verflüssigtes Gas. Bei diesen Substanzen liegt die kritische Temperatur über plus 65 Grad Celsius.
  • Tiefgekühlt verflüssigtes Gas: Diese Gase sind aufgrund der niederen Temperatur teilweise flüssig. Wenn sie diesen Aggregatzustand haben, befinden sie sich in einem für die Beförderung verpackten Zustand.
  • Gelöstes Gas: Dieses Gas ist in einem Lösungsmittel in flüssiger Phase gelöst, wenn es sich in einem für die Beförderung unter Druck verpackten Zustand befindet.
  • Druckgaspackungen und Gefäße, klein, mit Gas (Patronen)
  • Andere Gegenstände, die Gas unter Druck enthalten
  • Gase, die nicht unter Druck stehen und besonderen Vorschriften unterliegen. Hier sind vor allem Gasproben gemeint.
  • Chemikalien unter Druck: Diese Untergruppe umfasst flüssige, pastöse oder pulverförmige Stoffe, die mit Hilfe eines Treibmittels unter Druck gesetzt werden, das der Begriffsbestimmung für verdichtetes oder verflüssigtes Gas entspricht. Darüber hinaus sind Gemische dieser Stoffe gemeint.
  • Adsorbiertes Gas: Hierbei handelt es sich um ein Gas, das an einem festen porösen Werkstoff adsorbiert ist, was zu einem Gefäßinnendruck bei 20 Grad Celsius von weniger als 101,3 kPa und bei 50 Grad Celsius von weniger als 300 kPa führt.

Unterklassen: Unterteilung innerhalb der Gefahrgutklasse 2

Gemäß der Definition des ADR werden Gase und gasförmige Stoffe innerhalb der Gefahrgutklasse 2 nochmals unterteilt.

2.1: Entzündbare Gase

Diese Unterklasse umfasst Gase, die in Luft entzündbar sind und bei Zündung brennen oder explodieren können. Typische Beispiele sind:

  • Propan
  • Butan
  • Ethylen

2.2: Nicht entzündbare, nicht giftige Gase

Diese Kategorie umfasst Gase, die zwar nicht brennbar und ungiftig sind, aber dennoch andere Gefahren wie Erstickungsgefahr oder Überdruck darstellen können. Beispiele hierfür sind:

  • Stickstoff
  • Sauerstoff
  • Kohlendioxid

2.3: Giftige Gase

Diese Unterklasse beinhaltet Gase, die beim Einatmen giftig sind und ernsthafte gesundheitliche Schäden oder den Tod verursachen können. Beispiele sind:

Unterteilung der Gefahrgutklasse 2 nach Eigenschaften

Innerhalb der Gefahrgutklasse 2 findet eine weitere Unterteilung nach den Eigenschaften der Gase und gasförmigen Stoffe statt. Ausnahmen bilden Druckgasverpackungen sowie Chemikalien unter Druck. Nachfolgend werden die Großbuchstaben und Buchstabenkombinationen genannt, die die Eigenschaften genauer beschreiben.

  • A: erstickend
  • O: oxidierend
  • F: entzündbar
  • T: giftig
  • TF: giftig, entzündbar
  • TC: giftig, ätzend
  • TO: giftig, oxidierend
  • TFC: giftig, entzündbar, ätzend
  • TOC: giftig, oxidierend, ätzend

Beispiele für verschiedene Aggregatzustände

Zur weiteren Verdeutlichung zeigt die nachfolgende Tabelle die verschiedenen Aggregatzustände der gasförmigen Stoffe, deren Eigenschaften und Beispiele dafür.

Verdichtete Gase

EigenschaftenBezeichnungBeispiele
erstickend1AEdelgase, Gemisch, verdichtet

Edelgase und Sauerstoff, verdichtet

Edelgase und Stickstoff, verdichtet
oxidierend1OVerdichtetes Gas, oxidierend wirkend
Entzündbar1FKohlenwasserstoff, Gemisch, verdichtet

Verdichtetes Gas, entzündbar
Giftig1TVerdichtetes Gas, giftig
giftig, entzündbar1TFVerdichtetes Gas, giftig, entzündbar
giftig, ätzend1TCVerdichtetes Gas, giftig, ätzend
giftig, oxidierend1TOVerdichtetes Gas, giftig, oxidierend wirkend
giftig, entzündbar, ätzend1TFCVerdichtetes Gas, entzündbar, ätzend
Giftig, oxidierend, ätzend1TOCVerdichtetes Gas, giftig, oxidierend, ätzend

Verflüssigte Gase

EigenschaftenBezeichnungBeispiele
Erstickend2AGas als Kältemittel;

Insektenbekämpfungsmittel;

Verflüssigte Gase, überlagert mit Stickstoff, Kohlendioxid oder Luft;

Verflüssigte Gase
Oxidierend2OVerflüssigtes Gas, oxidierend wirkend
Entzündbar2FGemisch von Butadien und Kohlenwasserstoffen;

Methylacetylen und Propadien, Gemisch;

Kohlenwasserstoff, Gemisch, verflüssigt;

Insektenbekämpfungsmittel, entzündbar;

Verflüssigtes Gas, entzündbar

giftig2TInsektenbekämpfungsmittel, giftig;

Verflüssigtes Gas, giftig
giftig, entzündbar2TFInsektenbekämpfungsmittel, giftig, entzündbar;

Verflüssigtes Gas, giftig, entzündbar
giftig, ätzend2TCVerflüssigtes Gas, giftig, ätzend
giftig, oxidierend2TOVerflüssigtes Gas, giftig, oxidierend wirkend
giftig, entzündbar, ätzend2TFCVerflüssigtes Gas, giftig, entzündbar, ätzend
giftig, oxidierend, ätzend2TOCVerflüssigtes Gas, giftig, oxidierend, ätzend

Tiefgekühlt verflüssigte Gase

EigenschaftBezeichnungBeispiele
Erstickend3AGas tiefgekühlt flüssig
oxidierend3OGas tiefgekühlt flüssig, oxidierend
Entzündbar3FGas tiefgekühlt flüssig, entzündbar
andere

Sind zum Transport nicht zugelassen

Gegenstände

EigenschaftenBezeichnungBeispiele
erstickend6Aunter pneumatischen Druck;

unter hydraulischem Druck;

andere Gegenstände
Entzündbar6Fkleine Geräte mit Kohlenwasserstoffgas;

Kohlenwasserstoffgas-Nachfüllpatronen für kleine Geräte;

andere Gegenstände

Gasproben (nicht unter Druck stehend)

EigenschaftenBezeichnungBeispiel
Entzündbar7FGasprobe, entzündbar
Giftig7TGasprobe, giftig
giftig entzündbar7TFGasprobe, giftig, entzündbar

Quelle Tabellen: www.gefahrgutbrumme.de

Transport von Gasen: Was Unternehmen beachten müssen

Für Unternehmen, vor allem für Betriebe aus der Bauwirtschaft, gelten zahlreiche Vorschriften in Bezug auf den Transport von Gasen und gasförmigen Stoffen. Nachfolgend soll auf die Beförderung von Gasflaschen näher eingegangen werden.

In diesen kann Gas sicher gelagert und transportiert werden. Gasheizungen, Gasherde oder Gaskühlschränke können mit den Gasflaschen genutzt werden. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Größen und Füllmengen. Letztere werden in der Regel in Kilogramm oder Liter angegeben.

In den meisten Fällen sind die Gase in den Gasflaschen unter Druck gespeichert. Dadurch können sie sicher gelagert und befördert werden. Außerdem ist so die Sicherheit beim Verbrauch garantiert.

Mit Blick auf den Werkstoff, die Konstruktion, Prüfung sowie die Kennzeichnung unterliegen die Flaschen den Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung. Die Regelungen sind zudem für die Lagerung und Beförderung verbindlich. Darüber hinaus müssen die Druckgasflaschen den technischen Regeln „Druckgase“ entsprechen und in festgelegten Zeitintervallen von einem Sachverständigen geprüft werden.

Kennzeichnung von Gasen bei Transport

An jeder Gasflasche muss ein Schild angebracht sein, auf dem die wichtigsten Daten draufstehen. Diese sind folgende:

  • Gasart
  • Betriebsdruck
  • Prüfdruck
  • Prüfdaten

Achtung: Die Gasflaschen dürfen ausschließlich nur mit dem Gas befüllt werden, der auf der Flasche angegeben ist.

Transport von Druckgasflaschen – alle Vorschriften

Beim Transport von Druckgasflaschen müssen unbedingt folgende Sicherheitshinweise eingehalten werden. Einige davon werden nachfolgend aufgeführt.

  • Die sorgsame Beförderung muss gewährleistet sein. Die Gasflasche sollte gegen Stöße und liegendes Rollen ausreichend gesichert sein.
  • Wenn die Gasflaschen mit dem Kran transportiert werden, müssen besondere Anschlagmittel dafür verwendet werden.
  • Druckgasflaschen dürfen nicht mit Magnetkranen befördert werden.
  • Gefüllte Gasflaschen müssen bei Transport, Lagerung und Einsatz vor übermäßiger Wärmeeinwirkung geschützt werden. Sonst kann es zu einem Anstieg des Drucks innerhalb der Flasche kommen.
  • Beim Transport sollte darauf geachtet werden, dass die Verschlussklappe der Flaschen stets aufgeschraubt ist.
  • Unternehmen, die mit Druckgasflaschen handeln und sie aus diesem Grund transportieren, müssen unbedingt die Vorschriften des ADR/RID beachten.
  • Druckgasflaschen sollten nicht gemeinsam mit hochentzündlichem Gefahrgut transportiert werden.
  • Es ist darauf zu achten, dass die Ventile der Gasflaschen stets geschlossen und die Schutzklappen aufgeschraubt sind.
  • Fahrzeuge, die mit befüllten Druckgasflaschen beladen sind, sollten nicht unbeaufsichtigt auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt werden.
  • Unternehmen, die Gasflaschen befördern, müssen die Kleinmengengrenzen der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) beachten. Wichtig ist: Die Bruttomasse darf nicht überschritten werden. Werden mehrere Gefahrgüter unterschiedlicher Art befördert, müssen die einzelnen Bruttomassen bestimmt werden.
  • Es muss darauf geachtet werden, dass die Transportfahrzeuge gut durchlüftet sind. Beim Transport mit einem Kombiwagen muss die Lüftung eingeschaltet werden. Außerdem ist während der Fahrt kein offenes Feuer erlaubt. Es darf also nicht geraucht werden.
  • Die Flaschen müssen gegen Umkippen und Bremsen gesichert werden. Das Gleiche gilt für Kurvenfahrten.

Tipp: Weitere Hinweise zum sicheren Transport von Druckgasflaschen gibt die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft auf ihrer Webseite. Darüber hinaus erhalten Interessenten dort auch weiterführende Informationen zur fachgerechten Lagerung der Flaschen.