Kennzeichnung der Gefahrgutverpackung

Gefahrgut verpacken und kennzeichnen | Alles zur Gefahrgutverpackung

Gefahrgut zu transportieren ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Beim ordnungsgemäßen Versenden von Gefahrgut geht es nicht nur um die Sicherheit gefährlicher Güter, sondern vor allem um Schutzmaßnahmen aller am Versand Beteiligten. Da Gefahrgut in den meisten Fällen per Lkw oder über die Schiene transportiert wird, sind proaktive Sicherungsmaßnahmen essenziell. Ansonsten kann es wie einem Gefahrgut-Unfall im Mai 2024 zu Personenschäden, Vollsperrungen, kilometerlangen Staus und vielen weiteren Problemen kommen. In Deutschland gelten strenge Vorschriften für die Verpackung und Kennzeichnung von Gefahrgut. Ziel aller Vorgaben ist es, Risiken zu minimieren und Unfälle zu verhindern. In diesem Artikel erfahren Sie, in welchen Verpackungen und Verpackungsgruppen Gefahrgut transportiert werden darf. Sie lernen den UN-Verpackungscode kennen und erhalten eine Anleitung, wie man die richtige Verpackung für Gefahrgut auswählt und wo Gefahrgut-Kennzeichnungen angebracht werden müssen. Am Ende des Artikels wird zudem die Frage beantwortet, ob es möglich ist, unterschiedliche gefährliche Güter in einer Transportverpackung zu transportieren.
Inhaltsverzeichnis

In welchen Verpackungen darf Gefahrgut transportiert werden?

Die sichere Verpackung und Kennzeichnung von Gefahrgut ist der wichtigste Baustein für jedes Logistikunternehmen, das gefährliche Stoffe transportiert. Die Verpackung muss von ihrer Beschaffenheit so konzipiert sein, dass sowohl der Schutz der Umwelt als auch die Sicherheit aller Personen gewährleistet ist, die während des Versands mit den Gütern in Berührung kommen könnten.

Entscheidend bei Gefahrgut ist, dass es nach seiner Gefährlichkeit verpackt und gekennzeichnet wird. Ein fehlerhaft verpacktes oder unzureichend gekennzeichnetes Paket kann katastrophale Folgen haben. Unfälle mit Verletzten oder sogar Toten und umfangreiche rechtliche Konsequenzen gehören leider zu den üblichen Folgen bei Gefahrgutunfällen.

Die ADR-Vorschriften (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) regeln den Transport von Gefahrgut auf der Straße innerhalb Europas. Sie sind auch als Abkommen zur Beförderung auf der Straße bekannt. Deutschland und weitere 53 Staaten aus der EU, Afrika und Asien haben die ADR-Vorschriften in nationales Recht übernommen. Für Unternehmen bedeutet dies, sich beim Transport gefährlicher Güter innerhalb und außerhalb der EU explizit an die ADR-Vorschriften zu halten.

Die ADR-Vorschriften kurz erklärt

  • Klassifizierung: Gefahrgüter werden in 9 Klassen eingeteilt, basierend auf ihren spezifischen Gefahreneigenschaften.
  • Verpackung und Kennzeichnung: Für jede Gefahrgutklasse gelten spezifische Vorschriften für Verpackung und Kennzeichnung.
  • Dokumentation: Klar definierte Begleitpapiere sind für den Transport gefährlicher Güter erforderlich.
  • Fahrzeugausrüstung: Spezielle Ausrüstung wie Feuerlöscher, Warnwesten und Erste-Hilfe-Material müssen beim Transport von Gefahrgut vorhanden sein.
  • Schulung: Fahrer, die Gefahrgut transportieren, benötigen eine spezielle ADR-Schulung und müssen ADR-zertifiziert sein.
  • Ladungssicherung: Die sichere Befestigung der Ladung ist vorgeschrieben.
  • Freimengenregelung: Für Kleinmengen bestimmter Stoffe gelten Ausnahmen.

Die vollständigen und aktuellen ADR-Vorschriften können auf der offiziellen Website der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) abgerufen werden.

Was müssen Unternehmen zum Thema Verpackungsgruppen wissen?

Bei der Verpackung von Gefahrgut dürfen wirtschaftliche Überlegungen keine Rolle spielen. Gefahrgut muss grundsätzlich nach seiner Gefährlichkeit verpackt werden. Eine Verpackung für Gefahrgut muss bestimmte Standards erfüllen und von einer unabhängigen Stelle geprüft sein.

Gefahrgut wird nach seiner Gefährlichkeit in eine von drei Verpackungsgruppen (VG) eingeteilt:

  • Verpackungsgruppe I – hohe Gefährlichkeit
  • Verpackungsgruppe II – mittlere Gefährlichkeit
  • Verpackungsgruppe III – geringe Gefährlichkeit

Bevor Gefahrgut verpackt wird, muss somit im ersten Schritt die entsprechende Verpackungsgruppe ermittelt werden. Die Zuordnung zu einer dieser Gruppen erfolgt anhand spezifischer Tests und Kriterien, die die Gefährlichkeit des Stoffes beurteilen. Diese Tests werden von unabhängigen Prüfstellen durchgeführt und stellen sicher, dass die Verpackung den Anforderungen der jeweiligen Gefahrengruppe gerecht wird.

Wie setzt sich der UN-Verpackungscode zusammen?

Der UN-Verpackungscode ist ein international anerkanntes System zur Kennzeichnung von Verpackungen, die für den Transport von Gefahrgut zugelassen sind. Dieser Code besteht aus mehreren Einzelkomponenten, die zusammengenommen wichtige Informationen über die Verpackung und deren Eigenschaften liefern.

Ein typischer UN-Verpackungscode sieht folgendermaßen aus:

4G/X75/S/10/D/BAM 12345

Er setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

  • 4G – Verpackungsart (z. B. Kiste aus Pappe)
  • X – Gefahrenstufe (X für hohe, Y für mittlere, Z für geringe Gefährlichkeit)
  • 75 – Maximales Bruttogewicht in Kilogramm
  • S – Feststoffverpackung (L für Flüssigkeiten)
  • 10 – Herstellungsjahr
  • D – Zulassungsland (Deutschland)
  • BAM – Prüfstelle (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung)
  • 12345 – Herstelleridentifikationsnummer

Der individuelle UN-Verpackungscode muss gut lesbar an der Verpackung angebracht sein. Er gibt Auskunft über die Verpackungsgruppe und die Gefahrenstufe und zeigt an, dass die Verpackung internationalen Standards entspricht.

Wie wählt man die richtige Verpackung aus?

Bei der richtigen Verpackung müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden, darunter die Art des Gefahrguts, die Stoffe, die Verpackungsgruppe und die Transportbedingungen.

Im ersten Schritt ist es entscheidend, im Stoffverzeichnis des ADR zu ermitteln, welcher Verpackungsgruppe das zu versendende Gefahrgut zugeordnet ist. Diese Information gibt Versendern einen ersten Hinweis darauf, welche Verpackungstypen infrage kommen.

Anschließend sollte die Verpackung anhand des UN-Codes ausgewählt werden. Hierbei muss geprüft werden, dass die Verpackung den Anforderungen und Vorgaben entspricht. Es ist wichtig, dass die Verpackung bauartgeprüft und von einer anerkannten Prüfstelle getestet und zugelassen wurde.

Im UN-Code stehen die ersten beiden Stellen für die Verpackung:

CodeBezeichnungCodeBezeichnung
1FässerAStahl
2HolzfässerBAluminium
3KanisterCNaturholz
4KistenDSperrholz
5SäckeEFaserwerkstoffe
6KombinationsverpackungenFPappe
7BlechverpackungenGKunststoff
HGewebe (Textil)
LPapier
MMetall
N

Beispiel:

  • 3D = Verpackung in einem Kanister aus Sperrholz.
  • 5H = Verpackung in einem Sack aus Kunststoff.

Im letzten Schritt sollten Verpackungen regelmäßig auf Schäden und Verschleiß überprüft werden. Dies gilt im Besonderen, wenn wieder verwendbare Verpackungen genutzt werden. Kunststofffässer und Kanister verfügen beispielsweise nur über eine begrenzte Nutzungsdauer von fünf Jahren ab Herstellungsdatum.

Wie müssen die Gefahrstoff-Verpackungen gekennzeichnet werden?

Die richtige Kennzeichnung von Gefahrgutverpackungen ist entscheidend für die Sicherheit und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Gefahrgutverpackungen müssen mit bestimmten Kennzeichen (Gefahrzettel) versehen sein, die Informationen über den Inhalt, die Klasse, den Stoff und die Gefährlichkeit liefern.

Zu den wichtigsten Kennzeichen gehören:

  • Gefahrzettel – Darstellung der spezifischen Gefährlichkeit (z. B. entzündlich, ätzend)
  • UN-Nummer – Identifikationsnummer des Gefahrguts (Stoff, Klasse)
  • Ausrichtungspfeile – Zeigen die richtige Lager- und Transportausrichtung an
  • Umverpackung – Kennzeichnung, wenn mehrere gefährliche Güter (Stoff, Klasse) zusammen verpackt werden

Wo muss die Kennzeichnung beim Gefahrguttransport angebracht werden?

Die Platzierung der Kennzeichnung auf der Verpackung ist ebenso wichtig wie die Kennzeichnung selbst. Gefahrzettel und andere Kennzeichen müssen so angebracht werden, dass sie leicht zu erkennen und zu lesen sind.

Im Allgemeinen sollten die Kennzeichen auf mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten der Verpackung angebracht werden. Bei kleineren Verpackungen können reduzierte Größen verwendet werden, sofern sie den Mindestanforderungen entsprechen.

Besondere Sorgfalt ist bei flüssigen Gefahrgütern geboten, da hier Ausrichtungspfeile angebracht werden müssen, um die korrekte Lager- und Transportposition anzuzeigen.

Alle genannten Kennzeichen müssen gut sichtbar und dauerhaft an der Verpackung angebracht sein. Sie dürfen zu keinem Zeitpunkt überklebt, verkratzt oder anderweitig beschädigt werden, da sie sonst ihre Gültigkeit verlieren.

Darf Gefahrgut zusammengepackt werden?

Gefährliche Güter dürfen zusammengepackt werden. Allerdings müssen bei einem gemeinsamen Transport in einer Transportverpackung wichtige Einschränkungen und Regeln beachtet werden.

Es ist nicht erlaubt, Gefahrgüter, die miteinander reagieren können (beispielsweise chemische Stoffe) gemeinsam zu verpacken. Beim Zusammenpacken müssen zudem die spezifischen Verpackungsvorschriften für jedes einzelne Gefahrgut eingehalten werden. Dazu gehören unter anderem die Beachtung der Verpackungsgruppen und die Einhaltung von Mengenbegrenzungen für bestimmte Stoffe.

Bei einer Umverpackung mehrerer Gefahrgüter müssen alle im Inneren befindlichen Gefahrzettel, UN-Nummern und andere Kennzeichnungen auf der Außenseite wiederholt werden. Zusätzlich muss das Wort “Umverpackung” angebracht werden. Für manche Gefahrgüter gelten besondere Vorschriften beim Zusammenpacken. Zum Beispiel dürfen explosive Stoffe nur unter sehr strengen Auflagen mit anderen Gütern kombiniert werden.

Der Verpacker ist dafür verantwortlich, die Zusammenpackverbote zu beachten und die korrekte Verpackung und Kennzeichnung sicherzustellen.