Chlor als Gefahrstoff: Gefahren, Lagerung & Erste Hilfe
Gefahrstoff Chlor: Definition, UN-Nummer & Gefahrnummer
Chlor ist ein weit verbreiteter chemischer Stoff, der in zahlreichen industriellen Prozessen und Produkten Verwendung findet. Trotz seiner Nützlichkeit birgt Chlor erhebliche Gefahren für Mensch und Umwelt, wenn es nicht richtig gehandhabt wird.
Chlor gehört zur Gefahrstoffklasse 2, also den Gasen und gasförmige Stoffen. Die Gefahrnummer von Chlor lautet: 265. Damit gilt Chlor als giftiges Gas, welches zudem eine oxidierende Wirkung aufweist. Die UN-Nummer von Chlor ist 1017. Beide Nummern sind bei einem Gefahrguttransport auf der orangefarbenen Warntafel anzugeben.
Wie gefährlich ist Chlor?
Chlor ist ein hochgefährliches Gas, welches brandfördernde und reaktive Eigenschaften aufweist. Hinzu kommt, dass Chlor giftig ist. Zwar ist Chlor kein brennbarer Stoff, kann aber die Verbrennung anderer Materialien fördern. Bei Kontakt mit brennbaren Stoffen oder in einer Brandumgebung kann Chlor gefährliche chemische Reaktionen eingehen, die zu Explosionen oder Bränden führen.
Chlor reagiert zudem heftig mit vielen organischen und anorganischen Stoffen. Insbesondere in Verbindung mit Wasserstoff oder Ammoniak entstehen hochgiftige und korrosive Verbindungen wie Chlorwasserstoff oder Chloramine. Diese Reaktionen setzen zusätzlich Wärme frei, was weitere Gefahren bergen kann.
Menschen, die mit Chlor arbeiten bzw. in Chlorungseinrichtungen oder -anlagen beschäftigt sind, müssen sich vor dem gefährlichen Stoff schützen. Neben technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen sind auch persönliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört vor allem Schutzkleidung, unter anderem:
- Augenschutz
- Handschutz
- Fußschutz
- Körperschutz
Welche gesundheitlichen Gefahren birgt Chlor?
Chlor stellt nicht nur eine Umweltgefährdung dar, sondern auch eine Bedrohung für den Menschen. Die folgenden gesundheitlichen Gefahren drohen bei Chlor:
- Inhalationsgefahr: Chlor ist ein stark reizendes Gas, das bei Einatmung sofort auf die Atemwege wirkt. Bereits geringe Konzentrationen in der Luft können zu Husten, Atembeschwerden und einer Entzündung der Atemwege führen. Höhere Konzentrationen können zu schwerwiegenden Lungenschäden, Atemstillstand und sogar zum Tod führen.
- Augen- und Hautreizung: Der Kontakt mit flüssigem Chlor oder hohen Chlorgaskonzentrationen kann die Augen stark reizen und zu schweren Augenverletzungen führen, die im schlimmsten Fall zur Erblindung führen können. Auch die Haut kann bei Kontakt mit Chlor gereizt oder verätzt werden.
- Giftigkeit: Chlor ist in hohen Dosen giftig. Der Kontakt mit hohen Chlorkonzentrationen kann zu schweren Vergiftungserscheinungen führen, die Symptome wie Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen und Schwindel umfassen. Chronische Exposition kann langfristige gesundheitliche Schäden verursachen, insbesondere an den Atemwegen.
Welche Umweltgefahren gehen von Chlor aus?
Chlor ist nicht nur für den menschlichen Organismus hoch gefährlich, sondern auch stark schädlich für die Natur. So ist Chlor beispielsweise sehr giftig für Wasserorganismen. Bereits kleine Mengen, die in Gewässer gelangen, können große und langfristige Schäden an der Flora und Fauna verursachen. Chlor zerstört die Zellstruktur von Wasserorganismen, was zu einem Massensterben führen kann.
Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Kontakt mit Chlor
Sollte eine Person in Kontakt mit Chlor gekommen sein, ist eine ärztliche Behandlung obligatorisch. Um die gesundheitlichen Schäden zu reduzieren, sollten folgende Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet werden:
- Kontakt mit den Augen: Sofort das betroffene Auge für mindestens zehn Minuten mit Wasser spülen.
- Kontakt mit der Haut: Schuhe, Schutzkleidung sowie die Kleidung darunter (Unterwäsche) schnellstmöglich entfernen und betroffene Haut gründlich mit Seife waschen. Offene Wunden oder verätzte Hautbereiche abschirmen – keimfrei.
- Inhalation: Betroffene Person schnellstmöglich aus der Gefahrenzone rausholen (Korpus sollte dabei erhöht sein; aufrechte Position). Künstliche Beatmung, bestenfalls mit einem Beatmungsgerät, einleiten, sollte ein Atemstillstand vorliegen.
Bei all diesen Erste-Hilfe-Maßnahmen hat der Selbstschutz höchste Priorität! Rettungshelfer müssen den Kontakt zu der gefährlichen Substanz, aber auch verunreinigter Kleidung in jedem Fall vermeiden.
Checkliste für Chlorungseinrichtungen: Anforderungen an Lagerräume
Zu Chlorungseinrichtungen zählen alle verfahrenstechnischen Einrichtungen, die bei der Chlorung von Wasser verwendet werden. Dazu gehören
- Verwendete Behälter für Chemikalien mit Chlor oder Chlorverbindungen (z. B. Natriumhypochlorit),
- Geräte zur Erzeugung chlorhaltiger Lösungen,
- Dosier-, Misch-, Absperr-, Regel-, Mess- und Sicherheitseinrichtungen,
- Leitungen.
Die Anlage darf erst in Betrieb genommen werden, nachdem sie auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft wurde. Prüfen Sie daher anhand der untenstehenden Checkliste, ob die Grundanforderungen an Lagerräume und -bereiche für Chlorungseinrichtungen erfüllt sind.
Checkliste | Prüfpunkt |
---|---|
1. | Werden die für die Chlorung bestimmten Chemikalien in verschließbaren Räumen, die gegen Zugriff durch Unbefugte geschützt sind, gelagert? |
2. | Ist sichergestellt, dass beim Chlorgasflaschenwechsel und bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit Chlorgasaustritten eine Vollmaske mit Kombinationsfilter B2P2 oder ein gebläseunterstütztes Filtergerät TH3 B2P getragen wird? |
3. | Liegt die Raumtemperatur in Räumen, in denen Natriumhypochlorit, Natriumchlorit, deren Lösungen oder Salzsäuren vorhanden ist, im Bereich >0-15°C? Nur dann ist gewährleistet, dass Lösungen nicht auskristallisieren oder gefrieren und möglicherweise Behälter beschädigen. |
4. | Werden die Räume z. B. durch eine raumlufttechnische Einrichtung gelüftet? |
5. | Können freigesetzte Chemikalien gefahrlos (z. B. mit Wasser über einen Bodenablauf) beseitigt werden? |
6. | Sind ortsveränderliche Chlorungsanlagen in Räumen aufgestellt, die z. B. durch eine ständige Aufsicht gegen Zugriff Unbefugter gesichert sind? |
7. | Werden im Lagerraum keine Gefahrstoffe gelagert, die mit den Chlorungschemikalien gefährlich reagieren können? |
8. | Wird durch Aushänge (wie bspw. die gezeigte Abbildung) auf die Gefahren beim Umgang mit Chlorungsanlagen und auf Vorsichtsmaßnahmen hingewiesen? |
9. | Werden die Lagervorschriften gemäß der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffe in ortsbeweglichen Behältern“ eingehalten? |
Die Chlorungseinrichtung nur dann in Betrieb zu nehmen, wenn Sie alle in der Checkliste aufgeführten Anforderungen lückenlos erfüllt haben. Lassen Sie sich bei der Einrichtung der Anlage durch einen Sachkundigen beraten, die aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet von Chlorungsanlagen habt und mit den einschlägigen Regelungen so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Chlorungseinrichtungen beurteilen kann.
Expertenhinweis: Sicherheitsschild bei Chlorungsanlagen
Bringen Sie an den Zugängen zu Lager- und Umfüllräumen sowie an Räume, in denen z. B. Dosier- und Regelgeräte oder an die Anlage angeschlossene Behälter aufgestellt sind, das in der Abbildung dargestellte Schild an.
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