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Sicherheitsbeleuchtung in Unternehmen: Wann Pflicht? Gesetzliche Vorgaben!

Eine Sicherheitsbeleuchtung ist essenziell für die Sicherheit in Unternehmen. Schließlich ermöglicht sie im Notfall das sichere Auffinden von Ausgängen. Bei Notfällen wie beispielsweise einem Stromausfall oder bei einem Brand muss die Sicherheitsbeleuchtung daher zuverlässig funktionieren. Die Planung und Installation solcher Systeme erfordern sowohl gesetzliche Kenntnisse als auch praktische Erfahrung. Gesetze und Richtlinien wie die DIN EN 1838, die DIN VDE 0108-200 sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) legen die Mindestanforderungen fest und schreiben regelmäßige Prüfungen vor. Dieser Artikel erläutert die gesetzlichen Bestimmungen zur Sicherheitsbeleuchtung. Nachvollziehbare Praxisbeispiele erklären, wann eine Sicherheitsbeleuchtung notwendig ist. Im Artikel werden zusätzlich die spezifischen Anforderungen der DIN- und VDE-Vorschriften an die Sicherheitsbeleuchtung beschrieben und gezeigt, wie kritische Situationen mit der richtigen Beleuchtung sicherer gestaltet werden können.
Inhaltsverzeichnis

Was ist die Sicherheitsbeleuchtung? eine Definition

Die Sicherheitsbeleuchtung ist ein essenzieller Teil der Notbeleuchtung und spielt in Not- und Krisensituationen eine zentrale Rolle. Die Sicherheitsbeleuchtung wird aktiviert, wenn die Hauptbeleuchtung in Gebäuden oder Arbeitsstätten ausfällt.

Der Hauptzweck einer solchen Anlage besteht darin, ein Mindestmaß an Helligkeit sicherzustellen, damit sich Menschen orientieren können. So ermöglicht die besondere Lichttechnik das gefahrlose Verlassen von Räumen und Gebäuden. Sie unterstützt flüchtende oder gefährdete Personen auch bei der Evakuierung oder einem Brand. Zudem erleichtert sie das Auffinden von Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen.

Was sind die Ziele der Sicherheitsbeleuchtung?

Die wichtigsten Ziele der Sicherheitsbeleuchtung sind:

  • die Gewährleistung des gefahrlosen Verlassens des Gebäudes bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung,
  • die schnelle Orientierung der anwesenden Personen im Gebäude,
  • die Markierung von Rettungseinrichtungen wie Fluchtwege und Rettungswege und
  • die Vermeidung von Panik beim Verlassen des Arbeitsplatzes.

Warum ist die Sicherheitsbeleuchtung so wichtig?

Sicherheitsbeleuchtung ist wichtig, um den Menschen in einem Gebäude im Notfall zu helfen. Es kann ihnen dabei helfen, schnell und sicher das Gebäude zu verlassen und Verletzungen zu minimieren. In Fällen, in denen es zu einem Stromausfall oder einem anderen Notfall kommt, kann die Sicherheitsbeleuchtung dazu beitragen, Panik und Chaos zu vermeiden, indem sie eine klare Sicht ermöglicht und den Menschen dabei hilft, schnell und sicher das Gebäude zu verlassen.

Was umfasst die Sicherheitsbeleuchtung?

Die DIN-Norm DIN EN 1838, eine relevante Vorschrift für die Sicherheitsbeleuchtung, gliedert diese in drei Hauptbereiche.

  • Flucht- und Rettungswege: Die Sicherheitsbeleuchtung umfasst die Flucht- und Rettungswege in einem Gebäude. Ein Rettungsweg muss beleuchtet sein, damit Menschen im Notfall sicher ins Freie gelangen können. Eine angemessene Notbeleuchtung dieser Wege verhindert auch das Übersehen von Hindernissen und Panik in einem Notfall.
  • Antipanikbeleuchtung: Als Antipanikbeleuchtung bezeichnet man eine gleichmäßige elektrische Ausleuchtung größerer Flächen vor Hallen, Sportstätten oder großen Gebäuden.
  • Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung: Ein Arbeitsplatz mit besonderer Gefährdung ist beispielsweise in einer Gießerei, einem metallverarbeitenden Betrieb oder in der Elektroindustrie zu finden. Eine professionelle Sicherheitsbeleuchtungsanlage in diesen Bereichen stellt sicher, dass Arbeiter trotz Stromausfall ihre Aufgaben sicher fortsetzen oder abschließen können. Es ist entscheidend, dass die Notbeleuchtung in diesen Bereichen so gestaltet ist, dass sie unter schwierigen Bedingungen ausfallsicher funktioniert und ausreichend Helligkeit bietet. Die besondere Lichttechnik sorgt somit dafür, dass Notfallszenarien kontrollierbarer und weniger gefährlich sind.

Ist die Sicherheitsbeleuchtung in Gebäuden Pflicht?

Ob eine Sicherheitsbeleuchtung für Unternehmen Pflicht ist, ergibt sich zunächst auf dem Bauordnungsrecht. Wenn es das Bauordnungsrecht fordert, müssen Fluchtwege im Gebäude mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet sein. Das geht aus den ASR A 2.3 Punkt 9 hervor. Wenn keine Sicherheitsbeleuchtung konkret vorgeschrieben ist, müssen Betriebe beziehungsweise die Betreiber des Gebäudes prüfen, ob das “gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte, insbesondere bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung, gewährleistet ist”, wie es in der ASR A 2.3 Punkt 9 heißt.

Sollte diese Prüfung der Räume und Bereiche stattfinden, müssen Betriebe und Gebäudebetreiber unter anderem die folgenden Punkte beachten:

  • hohe Personenbelegung,
  • Flächenausdehnung (Bezug auf Hallen, Großraumbüros und Verkaufsstätten),
  • fehlendes Tageslicht bei Räumen (zum Beispiel bei innenliegenden Treppenräumen), die Mindest-Beleuchtungsstärke liegt bei diesen Räumen und Bereichen bei 1 lx (Lux),
  • betriebliche Gründe für die Dunkelheit, wie beispielsweise in einem Fotolabor,
  • Anwesenheit ortsunkundiger Personen (Kunden und/oder Besucher),
  • erhöhte Gefährdung wie beispielsweise stolpern und stürzen auf Treppen und
  • eingeschränkte Erkennbarkeit der Fluchtwege durch dort abgestellte Gegenstände (Lagergut oder Arbeitsmittel)

In welchen Gebäuden ist die Sicherheitsbeleuchtung auf Fluchtwegen vorgeschrieben?

Es gibt eine Vielzahl von Gebäudearten, in denen die Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben ist. Dazu gehören:

  • Supermärkte und Einkaufszentren,
  • Gaststätten, Restaurants und Bars,
  • Krankenhäuser Pflegeeinrichtungen,
  • Flughäfen,
  • Hotel und Pensionen,
  • Kitas, Schulen und Universitäten,
  • Garagen und Parkhäuser.

In welchen Bereichen muss eine Sicherheitsbeleuchtung angebracht werden?

Gemäß ASR A 3.4 muss die Beleuchtung unter anderem in Laboratorien angebracht werden. Zu den akuten Gefährdungen, denen Beschäftigte hier ausgesetzt sind, zählen zum Beispiel Explosionen, Brände oder die Freisetzung von explosionsfähigen und schnell entflammbaren Gasen. 

Darüber hinaus müssen Arbeitsstätten, die aus technischen Gründen dunkel gehalten werden müssen, mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet sein. Auch für Leitstände für Kraftwerke, chemische Betriebe sowie für Arbeitsplätze auf Baustellen ist die Beleuchtung Pflicht.

Gibt es eine Mindestgröße für Gebäude mit Sicherheitsbeleuchtung?

Für die Sicherheitsbeleuchtung gilt unter anderem die Norm DIN EN 1838. Der Geltungsbereich der Norm beruht zum einen auf der Größe der Arbeitsstätte. Allerdings gibt es keine für alle Bundesländer allgemeingültige Mindestgröße für die Gebäude. Die genauen Anforderungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Die Sicherheitsbeleuchtung muss zum Beispiel für Bühnenbetriebsräume, Umkleideräume und generell für alle Räume für Beschäftigte und Betriebswirkende installiert werden, die größer als 20 Quadratmeter sind. Das Gleiche gilt auch für Pausen- und Umkleideräume sowie für weitere Räume für Beschäftigte. 

Verkaufsstätten mit Verkaufsräumen von mehr als 2.000 Quadratmeter Nutzfläche müssen ebenfalls über die Sicherheitsbeleuchtung verfügen. Das gilt auch für Geschäftshäuser, deren Verkaufsstätten miteinander in Verbindung stehen und die über mehr als 2.000 Quadratmeter Nutzfläche verfügen.     

Beispiele: Wann und wo ist eine Sicherheitsbeleuchtung nötig?

Verschiedene Regelwerke wie das Baurecht, das Arbeitsschutzrecht und das Unfallverhütungsrecht in Deutschland erfordern von Unternehmen Mitarbeit und geben allgemeingültige Vorgaben in den Bereichen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. In allen gesetzlichen Vorgaben, beispielsweise im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), in den DGUV-Vorschriften zur Unfallverhütung und ebenso im Baurecht, ist die Sicherheitsbeleuchtung als zentrales Element verankert. Die Vorgaben erfordern Planung und technische und elektrische Fachkompetenz.

Eine Sicherheitsbeleuchtung ist grundsätzlich notwendig, wenn bei einem Ausfall der allgemeinen Beleuchtung Gefahren entstehen können. Typische Gefahren für Leib und Leben von Mitarbeitern, Kunden oder anderen Personen sind Panikreaktionen oder nicht sichtbare Stolperstellen, die zu schweren Unfällen führen können.

Besonders in Gebäuden mittlerer Größe mit hohem Personenaufkommen, wie Krankenhäusern, Schulen oder Bürogebäuden, ist eine effektive Sicherheitsbeleuchtung aufgrund der Größe entscheidend. Bürogebäude benötigen Sicherheitsbeleuchtung für die sichere Evakuierung der Angestellten im Notfall. In Krankenhäusern besteht eine erhöhte Gefahr für bewegungseingeschränkte Patienten bei Notfällen. Auch in Schulen muss durch proaktive Planung gewährleistet sein, dass Schüler schnell und sicher evakuiert werden können.

Die folgenden beiden Praxisbeispiele zeigen eindrücklich, wie wertvoll die richtige Sicherheitsbeleuchtung sein kann.

Praxisbeispiel 1: Sicherheitsbeleuchtung in Flucht- und Rettungswegen

Ein führendes deutsches Logistikunternehmen, bekannt für effiziente Lagerlösungen, installierte 2023 in einem seiner wichtigen Lagerhäuser eine umfassende Sicherheitsbeleuchtungsanlage nach VDE-Standard (VDE = Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik). Zuvor führten Sicherheitsingenieure eine Gefährdungsbeurteilung der Anlage durch, um potenzielle Risiken im Notfall zu analysieren.

Die Analyse folgte der ASR A2.3, die genaue Richtlinien für Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten festlegt. Die Gefährdungsbeurteilung der Anlage ergab, dass die bestehende Beleuchtung bei Stromausfall unzureichend war, um die Sicherheit der Mitarbeiter und schnelle Evakuierung zu gewährleisten.

Aus diesem Grund entschied sich das Unternehmen für die Planung und Installation einer modernen Anlage. Diese kennzeichnet alle Flucht- und Rettungswege und beleuchtet den gesamten Raum und kritische Arbeitsbereiche ausreichend. Mit diesen Maßnahmen stellt das Unternehmen sowohl die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften sicher und schützt seine Mitarbeiter effektiv bei Notfällen.

Praxisbeispiel 2: Sicherheitsbeleuchtung für gefährliche Arbeiten

In einem mittelständischen Produktionsbetrieb wurde turnusmäßig eine Gefährdungsanalyse gemäß ASR A3.4 durchgeführt. Die ASR A3.4 legt Anforderungen an die Beleuchtung in Arbeitsstätten fest und berücksichtigt deren Einfluss auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Die Analyse ergab, dass bestimmte Arbeitsplätze in der Produktion besonders gefährdet sind und eine spezielle Sicherheitsbeleuchtung nach VDE-Standard benötigen.

Um die gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, installierte das Unternehmen Leuchten direkt über den gefährdeten Arbeitsplätzen. Die Installationen jeder Leuchte im Raum gewährleistet eine gleichmäßige Beleuchtung und stellt sicher, dass potenzielle Gefahrenquellen sichtbar und erkennbar sind. Damit erfüllt die neue Sicherheitsbeleuchtung zwei Grundvorgaben der ASR A3.4:

  • Gewährleistung einer ausreichenden Helligkeit,
  • eine korrekte Lichtverteilung am Arbeitsplatz.

Durch die Installation der neuen Sicherheitsbeleuchtung können Beschäftigte ihre Aufgaben sicherer ausführen. Die Unfallgefahr durch unzureichende Beleuchtung wird minimiert.

Welche Anforderungen muss die Sicherheitsbeleuchtung erfüllen?

Die Installation und der Betrieb von Sicherheitsbeleuchtung unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben und Normen. Die DIN EN 1838 und die DIN VDE 0108-200 sind maßgebliche Normen, die Unternehmen aller Größenordnungen beachten müssen. Beide Verordnungen legen die lichttechnischen und elektrischen Anforderungen fest.

Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßige Prüfungen und Wartungen der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen durchführen. So gewährleisten sie die Funktionsfähigkeit im Ernstfall.

Darüber hinaus finden sich in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zwei spezifische Regelwerke, die im Detail die Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung beschreiben:

  1. ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge
  2. ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung

Zusammenfassung ASR A2.3 – Sicherheitsbeleuchtung an Fluchtwegen und Notausgängen

Für Unternehmen ist die Sicherheitsbeleuchtung auf Fluchtwegen unerlässlich. Die ASR A2.3 verlangt im Unterpunkt 9 „Sicherheitsbeleuchtung“ folgendes:

  • eine Beleuchtungsstärke von mindestens 1 Lux, die innerhalb von 60 Sekunden nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erreicht sein muss.
  • 5 Sekunden nach Ausfall der normalen Beleuchtung muss die Ausleuchtung bereits 50 % betragen.
  • In Gebäuden mit Publikumsverkehr, in denen sich ortsunkundige Personen aufhalten, müssen Fluchtwege in 5 Sekunden ausreichend beleuchtet sein.

Eine regelmäßige Wartung und Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung sind entscheidend, um die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbeleuchtung zu gewährleisten.

Sicherheitsfarben müssen erkennbar bleiben, und die Stromversorgung der Sicherheitsbeleuchtung muss unabhängig sein. Diese Maßnahmen gewährleisten im Notfall eine sichere Evakuierung über die Fluchtwege.

Vorgaben der ASR A3.4 – Sicherheitsbeleuchtung bei gefährlichen Arbeiten

Für Arbeitsplätze mit besonderen Gefährdungen, an denen erhöhte Unfallrisiken bestehen, fordert die ASR A3.4 eine spezielle Beleuchtung. Entscheidend ist, dass die Sichtbarkeit von Gefahrenquellen, die durch Hindernisse oder Maschinen entstehen, zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist.

Sicherheitsleuchten sind an strategisch wichtigen Punkten zu installieren. Dies betrifft sowohl den Arbeitsbereich als auch die Zugangswege. Ziel ist es, durch eine gleichmäßige Lichtverteilung unerwartete Schatten und Blendungen zu vermeiden. Diese professionelle Lichtstreuung hilft erheblich, Unfälle zu vermeiden, da sie das Risiko verringert, dass Mitarbeiter Gefahren zu spät erkennen. Sie trägt zudem zu einer sicheren Arbeitsumgebung bei, in der Angestellte produktiv und ohne Angst vor Verletzungen arbeiten können.

Wie müssen Arbeitnehmer in die Sicherheitsbeleuchtung unterwiesen werden?

Mindestens einmal pro Jahr müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten über den Verlauf der Fluchtwege sowie über die Maßnahmen bei der Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge unterweisen. Zu dieser jährlichen Unterweisung gehört auch die Weitergabe von Informationen zur Kennzeichnung der Fluchtwege und Notausgänge sowie das Verhalten im Gefahren- beziehungsweise im Notfall. Das schreibt die ASR A 2.3 Punkt 11 vor. 

Die Sicherheitsbeleuchtung wird hier nicht explizit erwähnt, fällt jedoch unter den Punkt Kennzeichnung von Fluchtwegen. Darüber hinaus wird in der ASR A 2.3 Pkt. 11 der Hinweis auf Evakuierungsübungen gegeben, die in Abständen von zwei bis fünf Jahren wiederholt werden sollten.

Wann muss die Sicherheitsbeleuchtung geprüft werden?

Es gibt keine Vorschrift, in der die zeitlichen Prüfabstände für die Sicherheitsbeleuchtung festgelegt sind. Die Prüfung muss allerdings in regelmäßigen Abständen erfolgen. Die Prüfintervalle sowie der Umfang der Prüfung und die Pflicht zur Dokumentation ergeben sich aus den Herstellerangaben. Bei Feststellung von Mängeln oder gar Schäden an der Sicherheitsbeleuchtung, müssen diese schnellstmöglich behoben werden.  

Häufigkeit der Prüfung von Sicherheitsbeleuchtung
Infografik: Häufigkeit der Prüfung von Sicherheitsbeleuchtung

FAQ zur Sicherheitsbeleuchtung

Gemäß den ASR A 3.4, den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, ist die Sicherheitsbeleuchtung eine Beleuchtung, mit deren Hilfe Beschäftigte die Arbeitsstätte gefahrlos verlassen können. In der Regel schaltet sich die Beleuchtung automatisch ein, wenn die künstliche Beleuchtung ausfällt – beispielsweise durch einen Stromausfall. Die Sicherheitsbeleuchtung dient demnach der Vermeidung von Gefährdungen, die infolge eines Ausfalls durch die Allgemeinbeleuchtung entstehen können.
Die Sicherheitsbeleuchtung teilt sich nach der Norm DIN EN 1838 in drei Arten auf: Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, Antipanikbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung. Bei der Sicherheitsbeleuchtung gibt es zwei Optionen. Einerseits können Sicherheitsleuchten in Dauerschaltung betrieben werden. Demnach leuchten sie permanent. Andererseits wird die Beleuchtung erst nach einem Stromausfall oder bei einem anderen Notfall aktiviert. Die Aktivierung erfolgt automatisch.
Das Ziel der Antipanikbeleuchtung ist die Vermeidung von Panik bei einem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung. Darüber hinaus soll die Antipanikbeleuchtung unterstützend wirken, um die Stellen im Gebäude zu erreichen, von denen die gekennzeichneten Rettungswege ausgehen.
Oft werden die Begriffe Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung synonym verwendet. Dennoch besteht zwischen ihnen ein Unterschied. Gemäß der Norm DIN EN 1838 ist die Notbeleuchtung ein Oberbegriff für die Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung. Während die Notbeleuchtung allgemein bei einem Ausfall der grundlegenden Beleuchtung in einem Bereich oder einem Gebäude eintritt, um die künsltiche Beleuchtung (zum Beispiel bei einem Stromausfall zu ersetzen), dient die Sicherheitsbeleuchtung speziell für das sichere Verlassen eben dieses Gebäudes oder dieses Sektors des Betriebs.
Die Frage nach der Beleuchtung muss in jedem Fall Eingang in die Gefährdungsbeurteilung finden. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), insbesondere § 5 ArbSchG, verpflichtet alle Betriebe beziehungsweise Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze der Beschäftigten. Mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und die Sicherheit der Mitarbeiter sollen dabei ermittelt und beurteilt werden. Arbeitgeber müssen sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Frage stellen, ob ein gefahrloses Verlassen der Arbeitsstätte bei einem Strom- und damit Lichtausfall für die Mitarbeiter möglich ist. In Produktionsstätten mit Fenstern ist dies tagsüber kein Problem. Allerdings stellt sich die gesamte Situation in den Wintermonaten, in denen es früher dunkel wird, anders dar. Beschäftigten könnte dann im Notfall die Orientierung fehlen. Aus diesem Grund befindet sich in den meisten Fällen in den Gebäuden eine Sicherheitsbeleuchtung. Wenn eine erhöhte Unfallgefahr besteht aufgrund von Treppen, die im Dunkeln schwer erkennbar sind oder von Fluchtwegen, die häufig ihre Richtung ändern, müssen Sicherheitsleuchten installiert werden.