Notausgänge im Unternehmen

Notausgang im Unternehmen: Mindestbreite und -höhe | Anforderungen

Ein Notausgang kann bei einer Gefahrensituation über Leben und Tod entscheiden. Um sichere und gesetzesgemäße Fluchtwege zu schaffen, müssen Unternehmen einiges beachten.
Inhaltsverzeichnis

Was sind Notausgänge?

Ein Notausgang ist ein speziell gekennzeichneter Ausgang, der in Notfällen, wie Bränden oder anderen Gefahrensituationen, als sicherer Fluchtweg dient. Er ermöglicht es Personen, das Gebäude schnell und direkt zu verlassen und führt entweder ins Freie oder in einen gesicherten Bereich.

Notausgänge sind immer gut sichtbar markiert, leicht zugänglich und dürfen niemals blockiert oder versperrt sein, um im Ernstfall eine reibungslose Evakuierung zu gewährleisten.

Definition von Notausgang nach ASR A2.3

“Ein Notausgang ist ein Ausgang im Verlauf eines Hauptfluchtweges, der direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt.”

Was sind die gesetzlichen Vorgaben zu Notausgängen?

Eine gesetzliche Regelung für die Beschaffenheit, Anzahl und Beschilderung von Notausgängen soll gewährleisten, dass es im Notfall zu keinen Problemen kommt. Für die Kennzeichnung eines Fluchtweges und Notausgangs mit Schildern gibt es genaue Vorgaben. Die aktuellen Regelungen finden Sie zum einen im Arbeitsschutzgesetz und zum anderen in der jeweiligen Landesbauordnung.

Regelungen im Arbeitsschutzgesetz und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten

Diese Vorgaben sollen insbesondere die Arbeitnehmer in Unternehmen schützen. Die „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR) konkretisieren unter der ASR A2.3 und ASR A1.3 die Anforderungen für Notausgänge, Fluchtwege und Beschilderungen.

Hier finden Sie beispielsweise eine genaue Begriffserklärung und Angaben für die maximale Länge von Fluchtwegen. So dürfen diese derzeit bei Räumen mit normaler Brandgefährdung höchstens 35 Meter (Luftlinie) lang sein. Für Räume, die giftstoffgefährdet sind, beträgt die maximale Länge nur 20 Meter. Genauso geregelt sind Breite und Höhe von Fluchtwegen. Zudem sollten Sie beachten, dass sich die Regelungen im Arbeitsschutzgesetz immer wieder ändern können.

Regelungen in der Landesbauordnung

Je nach Standort des Gebäudes gilt die Landesbauordnung des entsprechenden Bundeslandes. Die Bauordnung fasst Flucht- und Rettungswege zusammen. Lediglich Sonderbauverordnungen stellen beide differenziert dar.

Welche Anforderungen bestehen an Notausgänge?

Notausgänge müssen strengen Anforderungen entsprechen, um im Notfall eine sichere Evakuierung zu gewährleisten.

  • Notausgänge müssen zu jeder Zeit frei zugänglich und öffenbar sein.
  • Eine leichte Öffnung dieser Notausgangstüren ohne fremde Hilfe, Kraftaufwand oder Werkzeug ist obligatorisch.
  • Türen von Notausgängen müssen stets in Fluchtrichtung öffnen (also nach draußen).
  • Schiebetüren oder Karusselltüren sind unzulässig. Auch automatische Türen sind als Notausgänge ungeeignet.
  • Notausgänge und Fluchtwege sind als solches zu kennzeichnen – einheitlich nach gesetzlicher Norm (siehe Abschnitt weiter unten).
  • Weiterhin müssen Notausgänge zu gesicherten Bereichen oder ins Freie führen und ausreichend breit und hoch sein, um eine schnelle Evakuierung aller Personen zu ermöglichen.
  • Die regelmäßige Überprüfung und Wartung dieser Ausgänge ist ebenfalls vorgeschrieben.

Die Ein- und Ausgänge Ihres Firmengebäudes zählen zu den Notausgängen, wenn es sich um keine manuellen Dreh- und Schiebetüren handelt. Solche Türen sind nicht zulässig. Je nach Anzahl der Menschen, die sich in dem Gebäude befinden, reichen die normalen Ein- und Ausgänge eventuell nicht aus. Dann müssen Sie weitere Notausgänge schaffen.

Notausstiege als Alternative bei Nebenfluchtwegen

Gemäß ASR A2.3 ist Notausstieg “ein geeigneter Ausstieg im Verlauf eines Nebenfluchtweges zur selbstständigen Flucht“. Notausstiege sind also spezielle Vorrichtungen, die in Gefahrensituationen als alternative Fluchtmöglichkeit dienen, wenn herkömmliche Fluchtwege oder Notausgänge nicht genutzt werden können. Sie befinden sich häufig in höher gelegenen Bereichen, wie Fenstern oder Dächern, und ermöglichen es Personen, das Gebäude auf ungewöhnlichen Wegen zu verlassen. Notausstiege kommen nicht beim Hauptfluchtweg, aber bei Nebenfluchtwegen zum Einsatz.

Notausstiege unterliegen ähnlichen Anforderungen wie Notausgänge:

  • Sie müssen stets freigehalten werden.
  • Notausstiege müssen gut gekennzeichnet sein,
  • Sie müssen leicht erreichbar sein.
  • Personen müssen schnell und ohne zusätzliches Werkzeug entkommen können.

Vorgaben zur Breite und Höhe von Notausstiegen:

  • Notausstiege, die durch Wandöffnungen führen: Mindestbreite 0,90 Meter und Mindesthöhe 1,20 Meter
  • Notausstiege, die durch Decken oder Bodenöffnungen führen: Mindestens 0,70 Meter breit x 0,70 Meter hoch oder Durchmesser von 0,70 Meter

Die Beschaffung sollte eine Trittsicherheit gewährleisten. Das gelingt unter anderem durch: Haltegriffe, Tritte und Stufen.

Mindestbreite: Wie breit muss ein Notausgang sein?

Damit sich alle im Betrieb befindlichen Menschen schnellstmöglich retten können, muss der Notausgang je nach Mitarbeiteranzahl eine Mindestbreite vorweisen. Laut ASR A2.3 müssen Notausgänge und Fluchtwege folgende Mindestbreiten vorweisen:

Anzahl PersonenMindestbreite von Durchgängen und Türen – auch: NotausgangstürenMindestbreite von Hauptfluchtwegen
Bis zu 5 Personen0,80 Meter0,90 Meter
Bis zu 20 Personen0,90 Meter1,00 Meter
Bis zu 50 Personen0,90 Meter1,20 Meter
Bis zu 100 Personen1,00 Meter1,20 Meter
Bis zu 200 Personen1,05 Meter1,20 Meter
Bis zu 300 Personen1,65 Meter1,80 Meter
Bis zu 400 Personen2,25 Meter2,40 Meter
Breite von Notausgangstüren und Fluchtwegen

Zwei wichtige Hinweise zur Breite der Notausgangstür:

  • Bei Neu- oder Umbauten empfiehlt sich bei einem Betrieb, in dem sich bis zu 5 Personen aufhalten, nicht die Breite von 0,80 Meter, sondern 0,90 Meter je Durchgang oder Tür.
  • Betriebe bis zu 20 Beschäftigte, deren Bauantrag bis zum 30.09.2022 erfolgt ist oder die bis zu diesem Zeitpunkt gebaut wurden, müssen eine Mindestbreite bei Türen und Durchgängen (auf Hauptfluchtwegen) von 0,85 Meter einhalten. Sobald der Betrieb jedoch erweitert oder umgebaut wird, gelten die heutigen Vorschriften, also 0,90 Meter bei Betrieben mit bis zu 20 Personen.

Mindesthöhe: Wie hoch müssen Notausgänge sein?

Die ASR A2.3 macht nicht nur Vorgaben zur Mindestbreite von Notausgängen, sondern auch zur Mindesthöhe. Die folgende Tabelle zeigt die Mindesthöhen von Fluchtwegen und Türen von Notausgängen:

MindesthöheHauptfluchtwegTüren von Notausgängen
Die Höhe muss mindestens vorliegen ….2,10 Meter2,10 Meter
Diese Höhe darf nicht unterschritten werden …2,00 Meter1,95 Meter
Höhe von Notausgängen

Wie müssen Notausgänge gekennzeichnet sein?

Notausgänge müssen stets deutlich gekennzeichnet sein, damit jeder Mitarbeiter weiß, wo sich der Notausgang befindet und wie man diesen schnellstmöglich erreicht. In den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR A1.3 Sicherheits- und

Gesundheitsschutzkennzeichnung) finden Sie die Vorschriften, wie genau diese Beschriftung aussehen muss.

Die Kennzeichnung ist genormt und muss die entsprechenden Zeichen und Symbole beinhalten. Demnach muss die Tür des Notausganges mit einem Zeichen beziehungsweise Piktogramm, dass der Anforderung der ISO 7010 entspricht, gekennzeichnet sein. Das Schild sollte oberhalb der Tür befestigt werden. Die einheitliche Beschilderung von Flucht- und Rettungswegen gewährleistet, dass jede Person sie versteht. Die Pfeile zeigen die Fluchtrichtung an: „E001 „Notausgang (links)“ oder E002 „Notausgang (rechts)“ werden mit einem Richtungspfeil kombiniert.

Bei der Kennzeichnung dürfen Sie auch die Außenseite der Notausgänge nicht vergessen. Nur mit entsprechender Beschilderung lässt sich eine mögliche Versperrung der Notausgänge von außen verhindern.

Neben der Tür muss jedoch auch der Weg zu dem Notausgang markiert werden. Hier eignen sich Schilder sowie Bodenmarkierungen.

Schilder für den Notausgang können Sie ganz einfach im Handel kaufen oder online bestellen. Es gibt viele Firmen, die sich auf den Verkauf und auf das Drucken derartiger Schilder spezialisiert haben.

Beleuchtung von Notausgängen

Für die Beschilderung benötigen Sie nach der ASR A1.3 langnachleuchtende Schilder, sodass die Flucht- und Rettungswege auch im Falle eines Stromausfalls oder bei Rauchbildung noch zu erkennen sind. Eine zusätzliche Notfallbeleuchtung, die unabhängig von der normalen Stromversorgung funktioniert, springt bei einem Stromausfall ein. Die Regelungen hierzu finden Sie in der ASR A2.3.

In welche Richtung müssen sich die Türen von Notausgängen öffnen lassen?

Laut der Arbeitsstättenverordnung müssen die Türen der Notausgänge immer von innen nach außen zu öffnen sein. Dies begründet sich darin, dass Türen, die nach innen zu öffnen sind, zu Menschenansammlungen führen können, die den Ausgang versperren oder Panik hervorrufen können.

Aus diesem Grund stellen solche Türen eine große Gefahrenquelle dar, die es zu vermeiden gilt.

Wie müssen Notausgänge geöffnet werden können?

Notausgänge müssen leicht zu öffnen sein, d. h. von Hand und ohne Schlüssel oder sonstige Hilfsmittel. Das gilt auch für Behinderte, wenn es in Ihrem Betrieb welche gibt. Außerdem darf kein besonderer Kraftaufwand nötig sein. Hierzu gibt es verschiedene Spezialsysteme wie Panikschlösser, Panikstangen oder elektromagnetische Vorrichtungen mit Nottasten.

Die Türen müssen zudem jederzeit zu öffnen sein, solange sich auch nur ein Arbeitnehmer in der Arbeitsstätte aufhält, auch nachts. Im Konflikt zwischen Diebstahlsicherheit und Personenschutz hat Letzterer Vorrang!

Wichtig: Beachten Sie in der Notfallplanung, dass grundsätzlich der Schutz von Menschen Vorrang vor dem Schutz von Sachen hat. Sorgen Sie dafür, dass die Notausgänge immer freigehalten werden. Das geht am besten, wenn grundsätzlich Ordnung herrscht und wenn Sie mit regelmäßigen Begehungen prüfen, ob die Fluchtwege frei sind.

Empfehlung: Beziehen Sie die Lage der jeweiligen Notausgänge in Ihre Unterweisungen ein.

Wie schützen Sie sich vor Missbrauch von Notausstiegen?

Es gibt verschiedene Sicherungsmittel, um zugängliche Notausgänge zu gewährleisten und gleichzeitig Ihre Firmenräume vor Diebstahl sowie unbefugtem Zutritt zu schützen. Sogenannte Türwächter und Panikstangen sorgen dafür, dass Türen nur im Notfall zu öffnen sind.

Türwächter für den Notausgang sind so aufgebaut, dass sie die Türklinke für den normalen Gebrauch versperren. Mit einem einfachen Dreh lassen sie sich aber nach unten oder zur Seite bewegen. Die Tür des Notausstiegs lässt sich somit ganz einfach nach außen öffnen, das ist gesetzlich auch so vorgesehen. Beim Öffnen ertönt gleichzeitig ein Alarm-Ton. Das hat mehrere Vorteile. Zum einen kann niemand unbemerkt die Tür öffnen und zum anderen setzt es im Notfall auch alle anderen Personen, die sich im Gebäude befinden, von dem Gefahrenfall in Kenntnis. Sie benötigen einen bestimmten Schlüssel, um den Alarm abzustellen.

Panikstangen arbeiten nach einem ähnlichen Prinzip, ebenfalls mit einer Alarmauslösung. Sie lassen sich quer an Türen anbringen und mit einer Bewegung nach unten öffnen.

Fazit: Im Ernstfall mit sicheren Notausgängen Leben retten

Jedes Unternehmen sollte sich mit Notausgängen, Flucht- und Rettungswegen in Arbeitsstätten beschäftigen. Zu beachten gibt es viel – zum Beispiel die Notausstiege, den ersten und zweiten Fluchtweg, Schilder und die richtige Beleuchtung.

Die genau definierten Anordnungen und Abmessungen finden Sie im Arbeitsschutzgesetz und den einzelnen Landesbauordnungen. Sie sind zum Schutz von Personen einzuhalten und umzusetzen, denn im Gefahrenfall können sie Leben retten. Wichtig ist vor allem, dass die Wege zum Notausgang und Fluchttüren nicht blockiert sind. Nur so ist eine schnelle Evakuierung des Gebäudes möglich.