Flucht- und Rettungsplan

Flucht- und Rettungsplan: Pflicht? Inhaltliche und formale Gestaltung

Ein Flucht- und Rettungsplan in Arbeitsstätten ist ein visuell aufbereiteter Plan, der die notwendigen Informationen für eine schnelle und sichere Evakuierung im Notfall bereitstellt. Er zeigt deutlich die Standorte von Fluchtwegen, Notausgängen, Sammelstellen, Feuerlöschern sowie Erste-Hilfe-Einrichtungen. Zudem enthält er Hinweise zum Verhalten bei einer Gefahrensituation, wie beispielsweise bei einem Brand. Der Plan ist an gut sichtbaren Stellen im Gebäude angebracht, um Mitarbeitern und Besuchern in Stresssituationen eine schnelle Orientierung zu ermöglichen. Regelmäßige Aktualisierungen und Schulungen sorgen dafür, dass alle Beteiligten im Ernstfall genau wissen, wie sie sich sicher in Sicherheit bringen können.
Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Flucht- und Rettungsplan im Betrieb?

Ein Flucht- und Rettungsplan in Arbeitsstätten ist ein visuell aufbereiteter Plan, der die notwendigen Informationen für eine schnelle und sichere Evakuierung im Notfall bereitstellt. Nach ASR A2.3 handelt es sich um einen “Plan, in dem die erforderlichen Informationen über die Fluchtwege sowie die Standorte von Erste-Hilfe-Einrichtungen und von zur Selbsthilfe vorgesehenen Brandschutzeinrichtungen dargestellt sind.”

Demnach zeigt ein Flucht- und Rettungsplan deutlich die Standorte von Fluchtwegen, Notausgängen, Sammelstellen, Feuerlöschern sowie Erste-Hilfe-Einrichtungen. Zudem enthält er Hinweise zum Verhalten bei einer Gefahrensituation, wie beispielsweise bei einem Brand.

Der Plan ist an gut sichtbaren Stellen im Gebäude angebracht, um Mitarbeitern und Besuchern in Stresssituationen eine schnelle Orientierung zu ermöglichen. Regelmäßige Aktualisierungen und Schulungen sorgen dafür, dass alle Beteiligten im Ernstfall genau wissen, wie sie sich sicher in Sicherheit bringen können.

Ist ein Flucht- und Rettungsplan für Unternehmen Pflicht?

Ja, für bestimmte Unternehmen ist ein Flucht- und Rettungsplan Pflicht. Ob die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplan für Ihr Unternehmen verpflichtend ist, hängt von der Nutzungsweise, der Ausdehnung sowie der räumlichen Lage Ihres Betriebes ab.

Denn gemäß § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen.“

Wann muss ein Flucht- und Rettungsplan erstellt werden?

Ein Flucht- und Rettungsplan ist beispielsweise zwingend zu erstellen, wenn im Unternehmen:

  • sich regelmäßig ortsfremde oder in ihrer Bewegung eingeschränkte Personen aufhalten,
  • eine erhöhte Gefährdung identifiziert worden ist,
  • der Verlauf des Fluchtweges unübersichtlich ist,
  • sich Gefährdungen durch benachbarte Arbeitsstätten ergeben.

Konkrete Beispiele:

  • Große Industriebauten, die eine Größe von 2.000 Quadratmetern überschreiten
  • Beherbergungsstätten und Pflegeeinrichtungen, in denen sich viele ortsfremde Personen aufhalten
  • Bildungseinrichtungen und Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten

Welche Inhalte muss ein Flucht- und Rettungsplan beinhalten?

Ein Flucht- und Rettungsplan muss alle relevanten Informationen für eine rasche und sichere Evakuierung im Notfall beinhalten. Neben dem aktuellen Standort sind demnach die Verläufe von Fluchtwegen, die Standorte von Notausgängen und Sammelstellen sowie die Lage von Feuerlöschern und anderen Löscheinrichtungen, aber auch Erste-Hilfe-Einrichtungen in dem Plan zu vermerken. Darüber hinaus sollte er Hinweise zum Verhalten in Gefahrensituationen geben.

Im Rahmen dessen sind grafische Visualisierungen erforderlich, die folgende Inhalte abdecken:

  • Grundriss des Gebäudes (oder Bereiche davon),
  • den aktuellen Standort,
  • die Position von Brandschutzanlagen,
  • den Verlauf des Fluchtweges (Hauptfluchtweg),
  • die Position von Erste-Hilfe-Einrichtungen,
  • der Verlauf und die Ausgänge von Nebenfluchtwegen (falls erforderlich) sowie
  • die Position der Sammelstelle.

Form-Anforderungen: Wie muss ein Flucht- und Rettungsplan gestaltet sein?

Flucht- und Rettungspläne müssen neben inhaltlichen Anforderungen, auch formale Bedingungen erfüllen. Diese finden sich ebenfalls in der ASR A1.3:

  • Aktualität: Ein Flucht- und Rettungsplan muss stets aktuell sein. Demnach ist eine regelmäßige Aktualisierung Pflicht.
  • Übersichtlichkeit: Ein Flucht- und Rettungsplan muss strukturiert und gut lesbar sein. Farbliche Visualisierungen sind obligatorisch.
  • Größe: Die Größe des Flucht- und Rettungsplan muss angemessen für die Größe des Grundrisses sein, jedoch nicht das Format DIN A3 unterschreiten. Für den Grundriss empfiehlt sich ein Maßstab von 1:100.

Beispiel für einen Flucht- und Rettungsplan

Ein Beispiel eines Flucht- und Rettungsplans finden Unternehmen im Anhang 3 der ARS A1.3

Wo muss ein Flucht- und Rettungsplan angebracht sein?

Flucht- und Rettungspläne sind an passenden Stellen in der Arbeitsstätte auszuhängen. Sie sind stets auf den aktuellen Standort zu beziehen. Passende Stellen für Flucht- und Rettungspläne sind vor allem Standorte, an denen sich viele Person häufig aufhalten. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Aufzugsbereiche
  • Treppenzugänge
  • Eingangs- und Ausgangsbereiche