Beitragsbild. Links ist der Schriftzug "Evakuierungshelfer im Betrieb. Pflich & Chancen, Aufgaben" zu lesen. Rechts ist ein Bild abgebildet, das eine Person mit Megafon zeigt.

Evakuierungshelfer: Chancen, Aufgaben & Unterweisung

Die Arbeitssicherheit in Betrieben hat sich in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt. So ist die Bezeichnung des Brandschutzbeauftragten in deutschen Unternehmen heutzutage kein Fremdwort mehr. Der Arbeitgeber weiß, wofür und in welchem Umgang diese gebraucht werden. Anders sieht es mit dem Evakuierungshelfer aus. Oftmals wird die Frage gestellt, ob dieser notwendig ist, was genau seine Aufgaben sind, ob dafür eine extra Ausbildung notwendig ist oder wie viele Evakuierungshelfer generell bestellt werden müssen.
Inhaltsverzeichnis

Was sind Evakuierungshelfer?

Evakuierungshelfer sind speziell geschulte Mitarbeiter in einem Betrieb, die im Notfall, wie bei einem Brand oder einer anderen Gefahrensituation, bei der sicheren und geordneten Evakuierung der Belegschaft unterstützen. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass alle Personen das Gebäude auf den vorgesehenen Fluchtwegen verlassen und sich an den Sammelpunkten in Sicherheit bringen.

Evakuierungshelfer versus Brandschutzhelfer – der Unterschied

Evakuierungshelfer und Brandschutzhelfer werden in der Praxis nicht selten von denselben Personen verkörpert. Allerdings haben sie unterschiedliche Rollen und Verantwortungsbereiche.

  • Evakuierungshelfer sind dafür zuständig, im Falle eines Notfalls – wie einem Brand, einer Explosion oder einem anderen gefährlichen Ereignis – die geordnete und sichere Evakuierung der Mitarbeiter zu organisieren.
  • Brandschutzhelfer sind auf den präventiven und akuten Brandschutz spezialisiert. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Brände im frühen Stadium zu bekämpfen und erste Maßnahmen zu ergreifen, um größere Schäden zu verhindern.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied: Brandschutzhelfer sind für Unternehmen Pflicht. Evakuierungshelfer unterliegen der Freiwilligkeit.

Sind Evakuierungshelfer Pflicht?

Gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes müssen Arbeitgeber erforderliche Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung treffen. Allerdings gibt es keine spezifische gesetzliche Regelung, die die Benennung von Evakuierungshelfern vorschreibt. Demnach besteht keine Pflicht, Evakuierungshelfer im Betrieb auszubilden und zu ernennen.

Im Gegenteil zu Brandschutzhelfern: Die Berufung von Brandschutzhelfern ist für Unternehmen eine Pflicht. Gemäß ASR A2.2. müssen in jedem Fall 5 % der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausgebildet werden.

Warum sind Evakuierungshelfer dennoch sinnvoll für Unternehmen?

Auch wenn es keine gesetzliche Pflicht gibt, Evakuierungshelfer zu benennen, ist es vor allem bei größeren Betrieben dennoch sinnvoll. Schließlich tragen Evakuierungshelfer zur reibungslosen Evakuierung im Ernstfall bei. Sie sind in der sicheren Evakuierung geschult, kennen die Fluchtwege und wissen, wie sich die Mitarbeiter in einem Notfall verhalten müssen. Damit erhöhen Sie den Erfolg der Evakuierung und verringern die Wahrscheinlichkeit von Verletzungen oder gar Todesfällen.

Es ist für Unternehmen demnach empfehlenswert, neben den gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzhelfern ebenfalls einige Evakuierungshelfer zu schulen und im Betrieb einzusetzen.

Wie viele Evakuierungshelfer sollten eingesetzt werden?

Da es keine gesetzliche Pflicht zum Einsatz von Evakuierungshelfern gibt, existiert auch keine Vorgabe zur Anzahl der Evakuierungshelfer in einem Betrieb. Unternehmen müssen demnach selbst abwägen, wie viele Evakuierungshelfer sinnvoll sind. Als Orientierung kann die Gefährdungsbeurteilung dienen. Anschließend sollten Sie die folgenden Faktoren bei der Entscheidung, wie viele Evakuierungshelfer geschult werden sollen, berücksichtigen:

  • Anzahl der Beschäftigten: Je mehr Mitarbeiter Sie beschäftigen, desto mehr Evakuierungshelfer sollten Sie auch einsetzen.
  • Gefährdungen im Betrieb: Je mehr Gefährdungen in der Gefährdungsbeurteilung identifiziert werden, desto mehr Schutzmaßnahmen müssen eingeleitet werden. Dies kann sich auch auf die Anzahl der Evakuierungshelfer auswirken.
  • Größe und Struktur des Betriebes: Je weitläufiger das Betriebsgelände, je mehr Stockwerke und Hallen, umso mehr Räumungsbeauftragte werden folglich gebraucht.

Die Anzahl der einzusetzenden Evakuierungshelfer richtet sich also nach der Größe des Unternehmens, der Anzahl der Beschäftigten sowie der spezifischen Gebäudestruktur und den möglichen Risiken. Ebenso sollte die Anzahl der Mitarbeiter mit einer Behinderung oder Einschränkung berücksichtigt werden.

Wichtig bei der Anzahl an Evakuierungshelfern: Sie muss im Verhältnis zu den Gefährdungen und der Belegschaft stehen!

Was sind die Aufgaben von Evakuierungshelfern?

Evakuierungshelfer sind zuverlässige und verantwortungsbewusste Kollegen, die für einen bestimmten Gebäude- oder Betriebsbereich (z. B. eine Etage, eine Werkshalle) zuständig sind. Wichtig: Dieser Bereich darf nicht zu groß sein, denn der Räumungsbeauftragte muss diesen mühelos überblicken oder ohne größeren Zeitverzug kontrollieren können.

Räumungsbeauftragte haben die Aufgabe, im Fall einer Evakuierung die Räumung zu koordinieren. sie melden einem zentralen Ansprechpartner, ob sich noch Personen in ihrem Bereich befinden oder der Bereich komplett geräumt wurde.

Zu den wesentlichen Aufgaben eines Evakuierungshelfers gehören:

  1. Alarmierung und Koordination: Sobald der Alarm ausgelöst wird, übernehmen Evakuierungshelfer die Führung und leiten die Evakuierung ein. Sie weisen den Fluchtweg und sorgen dafür, dass die Evakuierung ohne Panik verläuft.
  2. Kontrolle der Räumlichkeiten: Sie überprüfen alle ihnen zugewiesenen Bereiche wie Büros, Konferenzräume oder Sanitärräume, um sicherzustellen, dass keine Person in den gefährdeten Räumlichkeiten verbleibt.
  3. Unterstützung gefährdeter Personen: Evakuierungshelfer helfen Personen, die sich nicht selbstständig in Sicherheit bringen können, wie z.B. Menschen mit Behinderungen oder älteren Kollegen, und sorgen dafür, dass diese ebenfalls sicher das Gebäude verlassen.
  4. Sicherstellung der Fluchtwege: Sie achten darauf, dass Flucht- und Rettungswege nicht blockiert sind und gewährleisten, dass Türen offen und zugänglich bleiben.
  5. Kommunikation mit Rettungskräften: Am Sammelpunkt angekommen, informieren sie die Feuerwehr oder andere Rettungskräfte über den Evakuierungsstatus und melden, falls Personen vermisst werden oder noch im Gebäude sind.
  6. Beruhigung der Evakuierten: Evakuierungshelfer beruhigen die evakuierten Personen und sorgen für geordnete Abläufe am Sammelpunkt, bis Entwarnung gegeben oder weitere Maßnahmen ergriffen werden.

Benötigen Evakuierungshelfer eine Ausbildung?

Für die Bestellung von Evakuierungshelfern ist im Gegensatz zu Brandschutzhelfern keine spezielle Ausbildung von Nöten. Lediglich eine Unterweisung ist erforderlich.

Am besten klären Sie zusammen mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, welche Maßnahmen zur Evakuierung in Ihrer Einrichtung sinnvoll sind. Diese Maßnahmen sollten Sie in Ihre Brandschutzordnung aufnehmen und allen Mitarbeitern bekannt machen.