Brandschutzkonzept: Ziele, Inhalte und Vorschriften
- Was ist ein Brandschutzkonzept?
- Wozu dient ein Brandschutzkonzept?
- Was sind wichtige Inhalte des Brandschutzkonzepts?
- Worin liegt der Unterschied zwischen einem Brandschutzkonzept und einem Brandschutznachweis?
- Sind Unternehmen dazu verpflichtet, ein Brandschutzkonzept zu erstellen?
- Wer darf ein Brandschutzkonzept erstellen?
- Wer bieten Schulungen zum Fachplaner für Brandschutz an?
- Wie erfolgt die Prüfung des Brandschutzkonzepts?
- Wie oft erfolgt die Prüfung des Brandschutzkonzepts?
- Was kostet ein Brandschutzkonzept?
- Müssen Unternehmen mit Bußgeldern rechnen, wenn sie kein Brandschutzkonzept erstellen?
- Checkliste: Brandschutzkonzept für Unternehmen
Was ist ein Brandschutzkonzept?
Ein Brandschutzkonzept ist die Zusammenfassung aller baulichen, technischen sowie organisatorischen Maßnahmen, die den Ausbruch von Bränden und ihre Ausbreitung verhindern. Darüber hinaus soll ein betriebliches Brandschutzkonzept die Rettung von Personen im Brandfall ermöglichen. Gesundheitliche sowie materielle Schäden sollen dadurch möglichst gering gehalten werden.
Wichtiger Hinweis: Das Brandschutzkonzept ist gleichzeitig die Grundlage für die Brandschutzordnung. Zudem ist es eine Betriebsanweisung bezüglich der Verhütung von Bränden und enthält Hinweise für die Beschäftigten zum richtigen Verhalten im Brandfall. Das Brandschutzkonzept muss außerdem in allen öffentlichen Teilen des Unternehmens beziehungsweise des Gebäudes aushängen.
Wozu dient ein Brandschutzkonzept?
Die Erstellung des Brandschutzkonzepts hat zum Ziel, alle erforderlichen Maßnahmen bezüglich des Brandschutzes herauszuarbeiten, die bei der Planung und Erstellung sowie bei der baulichen Umgestaltung von Gebäuden zwingend notwendig sind. Darüber hinaus dient das Brandschutzkonzept dem Bauherrn beziehungsweise dem Betreiber des Gebäudes als Nachweis darüber, dass die Schutzziele zur Verhinderung von Bränden entwickelt, umgesetzt und vollständig erreicht wurden. Auf der Grundlage einer entsprechenden Risikobeurteilung legen Betriebe die Schutzziele und die entsprechenden präventiven Maßnahmen fest.
Was sind wichtige Inhalte des Brandschutzkonzepts?
Ein Brandschutzkonzept enthält alle relevanten Maßnahmen und Vorgaben, um den Schutz von Menschen, Sachwerten und der Umwelt im Falle eines Brandes sicherzustellen. Es ist ein zentraler Bestandteil der Sicherheitsplanung von Gebäuden und dient als Leitfaden für den präventiven und reaktiven Brandschutz. Wir erklären Ihnen nachfolgend die wichtigsten Bestandteile des Brandschutzkonzeptes.
Gebäudebeschreibung
In der Regel beinhaltet ein betriebliches Brandschutzkonzept eine Gebäudebeschreibung. Die Gebäudebeschreibung im Brandschutzkonzept dient dazu, das betreffende Bauwerk detailliert zu charakterisieren, um die spezifischen Anforderungen an den Brandschutz festlegen zu können. Sie stellt die Grundlage für alle weiteren brandschutztechnischen Maßnahmen dar und berücksichtigt sowohl bauliche als auch funktionale Aspekte des Gebäudes.
Folgende Inhalte gehören typischerweise zur Gebäudebeschreibung:
- Abmessungen des Gebäudes,
- einzelne Nutzung der Gebäude (vor allem wichtig, wenn das Unternehmen mehrere Gebäude umfasst),
- Abstände zur Nachbarschaft,
- allgemeine Brandbelastung,
- das Personenrisiko,
- Anzahl und Breite von Raumausgängen,
- spezielle Angaben zur Öffnung von Ausgängen (beispielsweise Drehknopf oder eine Tür mit einem sogenannten Panikschloss),
- Anzahl sowie die Notwendigkeit von Fluren, Flucht- und Rettungswegen, Treppenräume sowie Notausgänge
Brandentstehungsgefahr
Weitere wichtige Punkte, die im Brandschutzkonzept und den Brandschutzmaßnahmen vorkommen sollten, sind folgende:
- Rauchverbot
- Absicherung der elektrischen Infrastruktur des Gebäudes durch FI-Schalter
- Gestaltung von Ladestationen für elektrische Flurförderfahrzeuge (Gabelstapler) in Anlehnung an die VDS-Richtlinie 2259 (Batterieladeanlagen für Elektrofahrzeuge)
- Genehmigung von Tätigkeiten, wie schweißen und schneiden anhand eines Schweißererlaubnisscheins
Wichtiger Hinweis: Die vorangegangenen Punkte beziehen sich auf die Brandentstehungsgefahr im Unternehmen. Diese Gefahr ist allerdings betriebsspezifisch. Daher muss man jedes Brandschutzkonzept auf das jeweilige Unternehmen und das Gebäude anpassen.
Brandabschnittsgliederung als wichtiger Bestandteil des Brandschutzkonzepts
Brandabschnitte sind abgegrenzte Bereiche, die verhindern, dass sich ein Brand auf benachbarte Gebäude oder Gebäudeteile ausweitet. Aufgrund des Brandabschnitts können Beschäftigte im Brandfall sicher aus dem brennenden Gebäudeteil gerettet werden. Darüber hinaus sind durch den Brandabschnitt wichtige Löscharbeiten notwendig. Die rechtliche Grundlage für den Brandabschnitt ist § 14 MBO (Musterbauordnung)
Art der Brandabschnittstrennungen
Die Art der Brandabschnittstrennungen sollten Eingang in das Brandschutzkonzept finden. Neben Brandwänden gehören Trennwände, Decken, Dächer und Türen zu den Brandabschnittstrennungen. Gleichzeitig gehören sie zu den raumabschließenden Bauteilen.
Diese Bauteile dienen gemäß MBO dazu, die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern. Zudem begrenzen die raumabschließenden Bauteile mit Widerstand gegen Feuer und Rauch einen Brandabschnitt, den sie bilden.
Die Ausführung von Brandwänden sollte ebenfalls im Brandschutzkonzept auftauchen. Das gilt ebenso für die einzelnen Randbedingungen der Brandabschnitte, wie beispielsweise die Breitenbeschränkung, der Mindestwärmeabzug sowie die Zugänglichkeit der Brandabschnitte.
Angaben zur Gebäudeausführung
Bei diesem Punkt liegt der Schwerpunkt auf der Feuerwiderstandsdauer der Tragwerke. Das Tragwerk eines Gebäudes bilden die Wände und Stützen und müssen im Falle eines Feuers lange standhalten.
Flucht- und Rettungssystem von Gebäuden
Angaben zur Anzahl und Breite von Raumausgängen sowie zu den notwendigen Fluren, den Treppenräumen sowie zum Ausgang ins Freie sollten Unternehmen bei der Erstellung des Brandschutzkonzepts berücksichtigen. Dies gilt zum Beispiel auch für den Feuerwehraufzug.
Entscheidende Hinweise liefert hier die DGUV Information 208-010. Hierbei handelt es sich um Bestimmungen für Verschlüsse für Türen von Notausgängen. Zudem werden in dieser DGUV Information technische Lösungen aufgezeigt, die in der Praxis eingesetzt werden.
Gemäß der DGUV-Information handelt es sich bei Verschlüssen für Türen von Notausgängen um bauliche Einrichtungen, an die zwei unterschiedliche Anforderungen gestellt werden. Einerseits sollen sie sicherstellen, dass Arbeitsplätze und Räume jederzeit sicher verlassen werden können. Andererseits soll der Zutritt Unbefugter von außen sowie der Durchgang von innen verhindert oder zumindest erschwert werden. Darüber hinaus definiert die DGUV Information 208-010 Notausgänge als für den Notfall vorgesehene Türen. Zudem fallen unter diesen Begriff sonstige Fluchtöffnungen, wie Fenster, Wand-, Decken- oder Bodenluken.
Angaben zur Beleuchtung im Gebäude
Bei der Erstellung des Brandschutzkonzepts dürfen Angaben zur Sicherheits- und Ausgangsbeleuchtung nicht fehlen. Dadurch wird unter anderem sichergestellt, dass die Gebäude im Gefahrenfall sicher verlassen werden. Bei der Not- und Sicherheitsbeleuchtung handelt es sich um ein zweites Beleuchtungssystem, die gleichzeitig über eine eigene Stromversorgung verfügt.
Branderkennung und -meldung
Unter diese Kategorie des Brandschutzkonzepts fällt die Brandmeldeanlage (BMA), die bei der Errichtung von Gebäuden zwingend berücksichtigt werden muss. Sie sind Gefahrenmeldeanlagen und erkennen rechtzeitig Brände. Durch automatische und nichtautomatische Sensoren, die an eine Brandmeldezentrale angeschlossen sind, werden die Feuerwehr und Sicherheitskräfte alarmiert.
Zur Kategorie der Brandmeldung gehört auch die Einrichtung einer Telefonanlage zur Alarmierung der Rettungskräfte sowie Druckknopfmelder. Bei diesem Melder handelt es sich um einen Knopf hinter einer Glasscheibe. Diese muss vom Melder eingeschlagen und der Knopf gedrückt werden. Über die BMZ (Brandmeldezentrale) wird dann direkt die Feuerwehr alarmiert. Druckknopfmelder ist allerdings die veraltete Bezeichnung. Heutzutage verwendet man den Begriff Handfeuermelder.
Informationen zu den Löschanlagen im Brandschutzkonzept
Es gibt einen Unterschied zwischen Objektschutz-Anlagen und Raumschutzanlagen. Objektschutz-Anlagen eignen sich beispielsweise für Laborschränke sowie für Automaten und Filteranlagen. Außerdem handelt es sich bei Objektschutz-Anlagen um stationäre Feuerlöschsysteme. Raumschutzanlagen dagegen sind zum Beispiel Wasserlöschanlagen und Sprinkleranlagen. Auch Schaum beziehungsweise Feuerlöschanlagen mit Löschpulver zählen zu den Raumschutzanlagen.
Für Gebäude sind folgende Raumschutzanlagen verfügbar:
- Sprühwasserlöschanlagen
- Wassernebellöschanlagen
- Schaumlöschanlagen (Differenzierung in Leichtschaumanlagen sowie Mittel-
und Schwerschaumanlagen)
Im Rahmen der Informationen zu den Löschanlagen sollten im Brandschutzkonzept Angaben zum Löschmittel stehen. Folgende gängige Löschmittel werden in Unternehmen zur Brandbekämpfung verwendet:
- Wasser
- Schaum
- Trockenlöschpulver
- Kohlendioxid
Wichtiger Hinweis: Wasser eignet sich nicht in jedem Fall als Löschmittel. Brände von Mineralölprodukten können mit Hilfe von Wasser nicht gelöscht werden. Durch Wasser wird der Brandherd nur vergrößert. Wasser kann lediglich als Kühlmittel eingesetzt werden.
Angaben zu den Ventilationsbedingungen
Gibt es in den Gebäuden einen Mindestwärmeabzug? Diese Angabe sowie Informationen zu vertikalen und/oder horizontalen Öffnungsflächen müssen im Brandschutzkonzept vorhanden sein. Darüber hinaus sollten Arbeitgeber bei der Erstellung des Konzepts darauf achten, dass der maschinelle oder natürliche Rauchabzug enthalten ist.
Zuständigkeiten für die Brandbekämpfung
Das Brandschutzkonzept muss zwingend die Zuständigkeiten bei der Brandbekämpfung beinhalten. Gibt es beispielsweise eine Werksfeuerwehr? Wie weit ist die zuständige Feuerwehr vom Unternehmen entfernt? Wie gut ist die Funk-Infrastruktur im Unternehmen ausgebaut? Diese Fragen müssen Unternehmen im Vorfeld beziehungsweise bei der Erstellung des Brandschutzkonzepts stellen und im Konzept selbst klar definieren.
Darüber hinaus muss für die Beschäftigten aus dem Brandschutzkonzept hervorgehen, wie viele Feuerlöscher es im Betrieb gibt und wo diese überall platziert sind. Zudem muss das Konzept Auskunft darüber geben, ob es Wandhydranten oder Steigleitungen im Unternehmen gibt.
Fakt ist: Der Punkt der Brandbekämpfung ist elementar und darf in keinem Brandschutzkonzept fehlen
Löschwasserversorgung
Unter diesen Punkt fallen einerseits Angaben zur Verfügung stehenden Menge an Löschwasser sowie die Art der Löschwasser-Bereitstellung. Andererseits muss das Konzept Informationen zu den Entnahmestellen des Löschwassers enthalten. Hier sind die Art der Entnahmestellen sowie die Entfernung der Arbeitsplätze zu den Entnahmestellen wichtige Angaben.
Angaben zu Flächen für die Feuerwehr
Arbeitgeber müssen beachten, dass das Brandschutzkonzept Angaben zu Bewegungsflächen für die Feuerwehr enthält. Dazu gehören unter anderem die Erreichbarkeit des Werksgeländes sowie die verschiedenen Aufstellflächen auf dem Werk.
Auskunft zum Brandschutzbeauftragten
In jedem kleinen, mittleren und großen Unternehmen muss ein Brandschutzbeauftragter vorhanden sein. In der Regel wird ein Beschäftigter des Betriebs vom Arbeitgeber zum Brandschutzbeauftragten bestellt. Im Brandschutzkonzept muss der Brandschutzbeauftragte mit Namen und Telefondurchwahl und / oder mit E-Mail-Adresse genannt werden.
Worin liegt der Unterschied zwischen einem Brandschutzkonzept und einem Brandschutznachweis?
Fälschlicherweise werden die Begriffe Brandschutzkonzept und Brandschutznachweis häufig synonym verwendet. Allerdings haben sie unterschiedliche Bedeutungen. Gebäude werden in unterschiedliche Gebäudeklassen unterteilt. Jede Gebäudeklasse stellt spezifische Anforderungen an den Brandschutz. Dieser ist in den jeweiligen Landesbauordnungen verankert. Wenn diese Anforderungen umgesetzt und nachgewiesen werden, spricht man vom Brandschutznachweis.
Für Gebäude und Sonderbauten dagegen gelten bestimmte Schutzziele. Diese Schutzziele müssen sichergestellt werden – und dies in einem Brandschutzkonzept.
Muss die Gebäudeklasse Bestandteil des Brandschutzkonzepts sein?
Im Zusammenhang mit dem Brandschutzkonzept spielt auch die Gebäudeklasse eine wichtige Rolle. Die einzelnen Gebäudeklassen sind der Maßstab für die Anforderungen an den baulichen Brandschutz und die Brandschutzpläne.
In der Musterbauordnung sowie in den einzelnen Landesbauordnungen sind die Anforderungen genau definiert. Die Angaben können dabei je nach Bundesland abweichen. Welche Gebäudeklasse ein Gebäude besitzt, richtet sich nach der Art, der Höhe sowie der Fläche des Hauses. Es gilt: Je höher die Gebäudeklasse ist, desto höher sind die Anforderungen an den Brandschutz.
In der Musterbauordnung werden insgesamt fünf Gebäudeklassen (GK) genannt.
Gebäudeklasse | Welche Gebäude sind umfasst? |
---|---|
GK 1 | Die GK 1 umfasst sowohl freistehende Gebäude mit einer Höhe unter sieben Metern und weniger als zwei Nutzungseinheiten. Darüber hinaus haben Gebäude der GK 1 eine Gesamtfläche von unter 400 Quadratmetern. Außerdem gehören freistehende, land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude zur GK 1. |
GK 2 | Zur zweiten Gebäudeklasse zählen Gebäude mit einer Höhe von unter sieben Metern sowie weniger als zwei Nutzungseinheiten. Auch in dieser GK haben die Gebäude eine Fläche von weniger als 400 Quadratmetern. |
GK 3 | Zu dieser Gebäudeklasse zählen Gebäude mit einer Höhe von unter sieben Metern. |
GK 4 | Diese GK umfasst alle Gebäude mit einer Höhe von mehr als sieben Metern und unter 13 Metern. |
GK 5 | In dieser Gebäudeklasse werden alle sonstigen sowie alle unterirdischen Gebäude gefasst. |
Sind Unternehmen dazu verpflichtet, ein Brandschutzkonzept zu erstellen?
Nicht alle Unternehmen sind dazu verpflichtet, ein Brandschutzkonzept zu erstellen. Es hängt von der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes ab, denn Brandschutz ist in Deutschland Ländersache. Die Landesbauordnungen bilden die rechtlichen Grundlagen für die Erstellung des Brandschutzkonzepts.
Verpflichtend sind sie allerdings bei Sonderbauten. Darüber hinaus müssen Unternehmen dann Brandschutzkonzepte erstellen, wenn sie von baurechtlichen Anforderungen abweichen.
Unter Sonderbauten fallen beispielsweise Büroräume oder Krankenhäuser. Aber auch Hotels und Schulen zählen gemäß § 2 (4) Musterbauordnung (MBO) dazu. Diese Gebäude zählen wiederum zur Gebäudeklasse 5. Es hängt von der jeweiligen Landesbauordnung ab, ob Unternehmen ein Brandschutzkonzept erstellen müssen. Brandschutz obliegt in Deutschland den einzelnen Bundesländern. Darüber hinaus können Versicherungen von den Betrieben ein Brandschutzkonzept verlangen.
Wer darf ein Brandschutzkonzept erstellen?
Brandschutzkonzepte werden ausschließlich von Fachplanern erstellt, welche über die entsprechende Qualifikation verfügen. Wer Fachplaner werden möchte, benötigt eine spezielle Ausbildung sowie entsprechende Erfahrung im Bereich Brandschutz. In den meisten Bundesländern sind ausschließlich staatlich anerkannte Fachplaner befugt, Brandschutzkonzepte für Gebäude und Unternehmen zu erstellen.
Fachplaner sind in der Regel Ingenieure und Architekten, die an der Bauplanung und -ausführung beteiligt sind. Darüber hinaus kommen die Personen beruflich aus den entsprechenden Baubehörden oder haben einen Meistertitel in den Bau- und Ausbaugewerken mit ausreichend Erfahrung im Brandschutz.
Wer bieten Schulungen zum Fachplaner für Brandschutz an?
Neben den Industrie- und Handelskammern (IHK) der Bundesländer bieten der TÜV Nord sowie der TÜV Süd Qualifizierungslehrgänge zum “Fachplaner und Sachverständigen für den vorbeugenden baulichen Brandschutz” an.
Wesentliche Inhalte der Lehrgänge sind:
- Baulicher und anlagentechnischer Brandschutz
- Brandschutz im Innenausbau
- Fachkenntnisse zu Brandschutzkonstruktionen
- umfangreiches Wissen zum abwehrenden und organisatorischen Brandschutz
- tiefgreifende Kenntnisse zu Sonderbauten
- gesetzliche Grundlagen des Sachverständigenwesens
Wichtiger Hinweis: Weiterführende Informationen für Interessenten gibt es auf den Webseiten der Industrie- und Handelskammern der Bundesländer sowie auf den Online-Präsenzen des TÜV Nord und TÜV Süd.
Wie erfolgt die Prüfung des Brandschutzkonzepts?
Brandschutzkonzepte werden einerseits vor der Inbetriebnahme des Gebäudes geprüft. Anderseits kann eine Prüfung auch während der Nutzung von Sonderbauten und sonstigen Gebäuden erfolgen. Soll das Brandschutzkonzept bei einem Neubau zugelassen werden, prüfen es in der Regel auf Brandschutz spezialisierte Prüfingenieure.
Während der Nutzung erfolgt die Prüfung mit dem Ziel, ob das Konzept fachlich gerecht und ohne Mängel umgesetzt wurde. Bei der Prüfung achten die Prüfingenieure auch darauf, ob das Brandschutzkonzept dem aktuellen Stand der Technik sowie den aktuellen Vorschriften der Landesbauordnungen entspricht. Brandschutzkonzepte werden in regelmäßigen Abständen unter die Lupe genommen und auf Herz und Nieren getestet.
Wie oft erfolgt die Prüfung des Brandschutzkonzepts?
Egal ob bei bestehenden Gebäuden beziehungsweise beim Aus- oder Neubau von Betriebsinstallationen, müssen Unternehmen und Gebäudebetreiber sicherstellen, dass das Brandschutzkonzept dem Stand der Technik entspricht. Experten empfehlen, dass Unternehmen die betrieblichen Vorschriften und Pläne mindestens einmal pro Jahr kritisch überprüfen. So vergessen Sie nicht, neue gesetzliche Vorgaben oder veränderte Umstände zu berücksichtigen.
Was kostet ein Brandschutzkonzept?
Eine Pauschalangabe zu den Kosten für die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes gibt es nicht. Vielmehr bemessen sich die Kosten für ein solches Konzept an der Bruttogrundfläche des Gebäudes. Je komplexer und je größer ein Gebäude ist, desto höher ist der Preis für die Erstellung des Brandschutzkonzepts. Auf dem Markt gibt es zahlreiche Sachverständige, welche die Erstellung des Brandschutzkonzeptes übernehmen. Die Preise der Sachverständigen-Büros sind unterschiedlich. Unternehmen, die einen Externen für die Erstellung des Brandschutzkonzepts beauftragen, müssen jedoch in der Regel mit mehreren tausend Euro rechnen.
Müssen Unternehmen mit Bußgeldern rechnen, wenn sie kein Brandschutzkonzept erstellen?
Wenn Unternehmen fahrlässig handeln und den baulichen beziehungsweise betrieblichen und organisatorischen Brandschutz auf die leichte Schulter nehmen, müssen sie mit hohen Bußgeldern rechnen. Dies gilt auch dann, wenn sie kein Brandschutzkonzept erstellen oder erstellen lassen. Insgesamt sind Bußgelder von bis zu 500.000 Euro möglich.
Neben Bußgeldern müssen Unternehmen mit rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Versicherer rechnen. Tritt der Versicherungsfall – Schäden durch einen Brand im Betrieb – nach einer Gefahrerhöhung ein, sind Versicherer gemäß § 26 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach § 23 Abs. 1 vorsätzlich verletzt hat.
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Checkliste: Brandschutzkonzept für Unternehmen
- Sind dem Unternehmen die Brandlasten bekannt?
- Ist ihnen bekannt, an welchen Arbeitsplätzen eine erhöhte Brandgefahr besteht?
- Gibt es eine Brandschutzordnung im Betrieb und ist diese jedem Mitarbeiter geläufig?
- Wurde die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) von den Unternehmen durchgeführt?
- Finden regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter in Sachen Brandschutz statt?
- Wurde die Gefährdungsbeurteilung mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) durchgeführt und finden regelmäßige brandschutztechnische Begehungen mit dem Brandschutzbeauftragten des Betriebs statt?
- Wird das Brandschutzkonzept regelmäßig überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht?
- Welcher Fachplaner soll die Erstellung des Brandschutzkonzepts übernehmen?
- Gibt es Hilfestellungen seitens der zuständigen IHK oder HWK (Handwerkskammer)?
- Wurde ein Mitarbeiter zum Brandschutzbeauftragten bestellt?
- Bieten die einzelnen Brandabschnitte geeignete Fluchtmöglichkeiten im Fall eines Brandes?
- Verfügt das Gebäude über alle erforderlichen Bauteile, die Feuer und Rauch von anderen Gebäudeteilen abhalten?
- Gibt es auf dem Betriebsgelände ausreichend Fläche für die Feuerwehr und weitere Sicherheitskräfte?
- Sind Detailfragen mit dem jeweiligen Versicherer geklärt?