Infografik zum Aufgabenfeld und Ausbildung eines Brandschutzhelfers im Unternehmen.

Brandschutzhelfer: Pflicht, Anzahl, Aufgaben, Ausbildung?

Brandschutzhelfer sind speziell geschulte Mitarbeiter, die im Notfall schnell und effektiv reagieren, um Menschenleben zu schützen und Sachschäden zu minimieren. Dieser Artikel erklärt, warum Brandschutzhelfer im betrieblichen Umfeld essenziell sind, welche Aufgaben sie übernehmen und wie die Ausbildung von Brandschutzhelfern erfolgt. Ebenso geht die Abhandlung darauf ein, ab welcher Betriebsgröße die Benennung eines betrieblichen Brandschutzhelfers Pflicht ist, welche Folgen bei Nichtbenennung drohen und wie sich die Funktionen eines Brandschutzhelfers und eines Evakuierungshelfers abgrenzen lassen.
Inhaltsverzeichnis

Was sind Brandschutzhelfer?

Brandschutzhelfer können als speziell geschulte Mitarbeiter definiert werden, die innerhalb eines Unternehmens für den Brandschutz verantwortlich sind.

Die DGUV-Publikation 205-023, die sich mit der Ausbildung und Befähigung von Brandschutzhelfern beschäftigt, erklärt auf Seite 6 im Unterpunkt 1.2 eindeutig:

Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen

Brandschutzhelfer sind unter anderem darauf trainiert, Feuergefahren im betrieblichen Umfeld zu erkennen, Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und im Brandfall schnell und sicher geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Brände zu verhindern und im Notfall in Zusammenarbeit mit dem Evakuierungshelfer die Sicherheit aller Mitarbeiter zu gewährleisten. Brandschutzhelfer stellen durch ihre Ausbildung und ihre regelmäßige Weiterbildung die erste innerbetriebliche Verteidigungslinie bei einem Feuer im Unternehmen dar.

Sind Brandschutzhelfer für Unternehmen Pflicht?

In Deutschland sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Brandschutzhelfer zu benennen. Die Grundlage hierfür bildet die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände “, die auf § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) basiert. Das ArbSchG und die ASR A2.2 stellen sicher, dass in jeder Arbeitsstätte ausreichend geschulte Brandschutzhelfer zur Verfügung stehen, um im Brandfall schnell handeln zu können.

In der ASR A2.2 wird unter dem Punkt 7.3 auf Seite 16 erklärt:

Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit zu berücksichtigen.

Beispiel: Wie viele Brandschutzhelfer sollten im Unternehmen vorhanden sein?

In einem typischen Bürogebäude ohne erhöhte Brandgefahren in dem 100 Mitarbeiter arbeiten, sollten mindestens 5 ausgebildete Brandschutzhelfer tätig sein. In einem Chemiewerk mit erhöhter Brandgefahr sollte die Anzahl wesentlich höher sein, um im Ernstfall schnell und effektiv reagieren zu können. Die genaue Anzahl der Brandschutzhelfer wird in diesem Fall mit der Gefährdungsbeurteilung bestimmt.

Ebenfalls entscheidend ist, dass in jeder Schicht und in jedem Bereich des Unternehmens ausreichend Brandschutzhelfer vorhanden sind. Dies stellt sicher, dass unabhängig von Uhrzeit und Arbeitstag eine schnelle und effektive Reaktion auf einen Brand möglich ist.

Welche Aufgaben übernehmen Brandschutzhelfer?

Brandschutzhelfer übernehmen eine Vielzahl von wichtigen und häufig präventiven Aufgaben. Ihr Verantwortungsbereich geht über die reine Brandbekämpfung hinaus. Brandschutzhelfer sind vor allem für die folgenden Bereiche zuständig:

  • Brandschutzunterweisungen: Schulung und Unterweisung fallen in den den Aufgabenbereich eines Brandschutzhelfers. Ziel dieser Schulungen ist es, das Bewusstsein für Brandschutzmaßnahmen zu schärfen.
  • Prüfung von Feuerlöscheinrichtungen: Brandschutzhelfer kontrollieren regelmäßig Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen und andere Brandschutzeinrichtungen, um sicherzustellen, dass sie funktionsfähig sind.
  • Gefahrenerkennung und Prävention: Brandschutzhelfer gehen mit „offenen Augen“ durch den Betrieb. Sie identifizieren potenzielle Brandgefahren und ergreifen Maßnahmen, um diese zu minimieren.
  • Evakuierungspläne: Im Ernstfall leiten Brandschutzhelfer im Zusammenspiel mit den Evakuierungshelfern innerbetriebliche Evakuierungen ein.
  • Erste Hilfe: Häufig sind Brandschutzhelfer zusätzlich in Erster Hilfe ausgebildet, um Verletzte bis zum Eintreffen der Rettungskräfte zu versorgen.

Wie erfolgt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer erfolgt durch eine spezifische Schulung, die theoretische und praktische Elemente umfasst. Diese Schulung wird von spezialisierten Bildungseinrichtungen wie der DEKRA Akademie als Brandschutzhelfer Ausbildung angeboten.

Der theoretische Teil der Ausbildung umfasst Themen wie Brandursachen, Brandklassen und die Funktionsweise von Feuerlöscheinrichtungen. Der praktische Teil beinhaltet Übungen mit dem Feuerlöscher und anderen Feuerlöscheinrichtungen.

Die Ausbildung endet mit einer Prüfung. Danach können Brandschutzhelfer, die die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, innerbetrieblich eingesetzt werden, um im Notfall effektiv reagieren zu können.

Wer ist für die Ausbildung zuständig?

Die Verantwortung für die Ausbildung der Brandschutzhelfer liegt beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass mindestens 5 % der Belegschaft als Brandschutzhelfer ausgebildet sind. Ebenso ist er dafür verantwortlich zu prüfen, dass alle Schulungen und Weiterbildungen von qualifizierten Anbietern durchgeführt werden.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und andere berufsgenossenschaftliche Einrichtungen bieten für die Aus- und Weiterbildung entsprechende Richtlinien und Schulungsangebote an.

Wie oft muss ein Brandschutzhelfer geschult werden?

Die Aus- und Fortbildung der Brandschutzhelfer muss regelmäßig erfolgen. Nach den Vorgaben der DGUV sollte eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer spätestens alle drei bis fünf Jahre aufgefrischt werden. Zielorientierte Unternehmen führen zusätzlich regelmäßige interne Übungen und Fortbildungen durch, um die Fähigkeiten der Brandschutzhelfer kontinuierlich zu verbessern.

Welche Folgen drohen bei Nichtbenennung von Brandschutzhelfern?

Bei Nichtbenennung eines Brandschutzhelfers ist gefährlich und hat aus Arbeitgebersicht unterschiedliche negative Konsequenzen. Denn die Benennung von Brandschutzhelfern ist eine gesetzliche Pflicht, die im § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der DGUV Vorschrift 1 im § 22 verankert ist. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht verstößt der Arbeitgeber gegen geltendes Recht – und muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Es kann ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro verhängt werden.
  • Ohne ausgebildete Brandschutzhelfer steigt das Risiko für Personen- und Sachschäden im Brandfall erheblich.
  • Im Schadensfall könnte die fehlende Benennung von Brandschutzhelfern zu Problemen mit der Versicherung führen, da grundlegende Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten wurden.
  • Ein mangelhafter Brandschutz kann bei Bekanntwerden zu einem Reputationsschaden für das Unternehmen führen.

Wo liegt der Unterschied zwischen einem Brandschutzhelfer und einem Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer konzentrieren sich speziell auf Brandszenarien und sind im Bereich der Brandbekämpfung und bei der Benutzung von Brandmeldeeinrichtungen besonders ausgebildet. Sie unterstützen den Brandschutzbeauftragten.

Evakuierungshelfer hingegen sind für die sichere Evakuierung eines Gebäudes in jeglichem Gefahrenfall verantwortlich. Sie werden nicht nur bei Bränden, sondern auch bei anderen Gefahren aktiv. Dabei konzentrieren sie sich vor allem auf die Organisation und Durchführung der Evakuierung und die Flucht- und Rettungswege sowie Sammelplätze. Zusätzlich sind sie damit beauftragt, Vollzähligkeitskontrollen durchzuführen.