Brandschutzordnung: Teil A, B, C – alle Inhalte
- Was ist die Brandschutzordnung?
- Ist die Erstellung einer Brandschutzordnung im Betrieb Pflicht?
- Teil A, B und C: Was sind die Inhalte der Brandschutzordnung?
- Brandschutzordnung Teil A
- Brandschutzordnung Teil B
- Brandschutzordnung Teil C
- Gibt es allgemeingültige Brandschutzordnungen?
- Wie gelingt die Umsetzung der Brandschutzordnung in der Praxis?
- Welche Prüfverfahren zur Brandschutzordnung gibt es?
- Fazit: Die Bedeutung der Brandschutzordnung im Betrieb
- FAQ zur Brandschutzordnung
Was ist die Brandschutzordnung?
Die Brandschutzordnung ist ein verbindliches Dokument, das die Verhaltensregeln und Maßnahmen im Brandfall zusammenfasst. Die Brandschutzordnung gibt klare Anweisungen für das Verhalten im Brandfall, enthält aber auch präventive Maßnahmen und Notfallvorschriften.
Ihr Ziel ist eine schnelle und geordnete Evakuierung der von einem Brand betroffenen oder gefährdeten Bereiche. Die Verordnungen gelten sowohl für Betriebe als auch für öffentliche Gebäude.
Ist die Erstellung einer Brandschutzordnung im Betrieb Pflicht?
Bundesweit einheitliche Regelungen zur Erstellung einer Brandschutzordnung gibt es leider nicht, viele Belange rund um die Brandschutzordnung beruhen auf länderrechtlichen Regelungen.
Bundesländer fordern in vielen Fällen von besonders gefährdeten Betrieben eine Brandschutzordnung. Chemie- und Pharmazieunternehmen sind Beispiele hierfür. Die Brandschutzverordnung dieser gefährdeten Betriebe und anderer Unternehmen müssen mit den zuständigen Behörden des Bundeslands abgestimmt werden. Die Zuständigkeiten dafür liegen bei den Bauaufsichtsbehörden.
Das für die Region zuständige Bauamt darf also besondere Auflagen zum Brandschutz in Gebäuden erteilen. Das geschieht in der Regel im Zusammenhang mit der Baugenehmigung auf der Basis der Besonderheiten der zu errichtenden Gebäude. Bei öffentlich zugänglichen Gebäuden ist sogar die Auflage möglich, die Brandschutzordnung mehrsprachig zu erstellen und auszuhängen. Dieser Pflicht müssen sich regelmäßig Betreiber von Bahnhöhen, Flughäfen, größeren Einkaufszentren oder Behördengebäuden stellen.
Indirekt kann sich die Pflicht einer Brandschutzordnung aber auch durch folgende Gesetzestexte ableiten:
- § 618 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Demnach hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht. Er hat alle Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und des Lebens der Angestellten zu treffen.
- § 4 ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung): Nach Absatz 4 muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, die es den Beschäftigten im Gefahrenfall ermöglichen, sich sofort in Sicherheit zu begeben und schnell gerettet zu werden. Falls die Lage, Größe oder Nutzung der Arbeitsstätte es erfordern, ist ein Flucht- und Rettungsplan zu erstellen.
- § 10 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz): Gemäß § 10 hat der Arbeitgeber Maßnahmen zu ergreifen, um im Notfall eine sichere Evakuierung der Beschäftigten und anderer Personen zu gewährleisten.
Wer in einer Gefährdungsbeurteilung feststellt, dass eine Brandschutzordnung zum Schutz der Mitarbeiter nötig ist, sollte diese auch erstellen und im Betrieb implementieren.
Teil A, B und C: Was sind die Inhalte der Brandschutzordnung?
Damit der Brandschutz in jedem Fall gewährleistet ist, regelt der deutsche Gesetzgeber durch die DIN 14096 Vorgaben, wie eine Brandschutzordnung auszusehen hat. Nach dieser Norm gliedert sich die Brandschutzordnung in die drei Teile:
- Brandschutzordnung Teil A: Dieser Teil ist als Aushang für alle Mitarbeiter und Besucher vorgesehen und enthält einfache, allgemein verständliche Verhaltensregeln im Brandfall.
- Brandschutzordnung Teil B: Dieser Teil richtet sich an Mitarbeiter und enthält detaillierte Verhaltensregeln zur Brandverhütung und Maßnahmen im Brandfall.
- Brandschutzordnung Teil C: Dieser Teil ist für Brandschutzbeauftragte und -helfer sowie andere verantwortliche Personen bestimmt und enthält spezifische Anweisungen und Zuständigkeiten.
In den nächsten Abschnitten schauen wir uns die einzelnen Teile der Brandschutzordnung genauer an.
Brandschutzordnung Teil A
Der Teil A der Brandschutzordnung enthält die Mindestanforderungen an die Aushänge zum Verhalten im Brandfall. Es ist eine Kurzfassung der gesamten Verhaltensregeln im Brandfall. Darüber hinaus werden mit Teil A der Brandschutzordnung die Maßnahmen zur Verhütung von Bränden beschrieben.
Der Teil A ist die Ergänzung der Aushänge zu den Flucht- und Rettungswegen. Er ist keine Grundrisszeichnung mit Symbolen, sondern beinhaltet kurze und präzise Handlungsanweisungen.
An wen richtet sich Teil A der Brandschutzordnung?
Teil A richtet sich an alle Personen, die sich in dem Gebäude aufhalten. Neben dem Arbeitgeber und den Beschäftigten gehören auch Personen, die das Gebäude besuchen, zur Zielgruppe. Dies können z.B. Kunden und Geschäftspartner sein.
Welche Verhaltensregeln muss die Brandschutzordnung Teil A beinhalten?
Das Verhalten im Brandfall sieht als oberste Regel vor, Ruhe zu bewahren und den Brand bei der Feuerwehr zu melden. Dafür muss die Notrufnummer 112 genutzt werden. Dem meldenden Mitarbeiter obliegt es, möglichst genaue Angaben über den Ort und das Ausmaß des Brandes zu machen.
Falls es dem Melder möglich ist, soll er mittels eines Feuerlöschers versuchen, den Brand zu löschen. In jedem Fall soll er gefährdete Personen warnen und alle Türen schließen. Um sich selbst nicht in Gefahr zu bringen, soll die meldende Person keinen Aufzug benutzen und die von dem Brandschutzbeauftragten eingerichtete Sammelstelle aufsuchen.
Damit sich die Betroffenen in Sicherheit bringen können, muss Teil A Hinweise zur Selbstrettung und dem Hinweis auf Symbole für gekennzeichnete Fluchtwege und Sammelstellen geben.
Form: Wie muss der Aushang Teil A der Brandschutzordnung aussehen?
Die DIN 14096 beschränkt Teil A auf einen Umfang von einer Seite im Format DIN A4. Im Interesse einer guten Lesbarkeit dürfen und sollten die Angaben in einem größeren Format aushängen. Die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall müssen schriftlich und visuell in Form von Diagrammen dargestellt werden.
Wo muss Teil A der Brandschutzordnung ausgehangen werden?
Der Aushang der Brandschutzordnung muss gut sichtbar für alle Personen im Gebäude ausgehangen werden. Er ist zusammen mit den Flucht- und Rettungsplänen auszuhängen.
Brandschutzordnung Teil B
Die Regelungen der Brandschutzverordnung Teil B beziehen sich auf Maßnahmen zur Brandverhinderung und zur Vermeidung von Feuer- und Rauchausbreitung. Hinzu kommen Regelungen zum Verhalten im Brandfall und zur Alarmierung. Zudem klärt Teil B die Belegschaft über die Flucht- und Rettungswege auf, die im Fall eines Brandes freizuhalten sind.
Das Unternehmen muss die Brandschutzordnung Teil B schriftlich aushändigen. Anders als Teil A sollte Teil B der Brandschutzordnung den Mitarbeitern zur Unterschrift vorgelegt werden. Darüber hinaus muss dieser Teil der Brandschutzverordnung Gegenstand einer jährlichen Unterweisung sein. Hier greift § 12 des Arbeitsschutzgesetz und § 4 der DGUV-V 1.
Bei Neueinstellungen übergeben Vorgesetzte den Teil B am besten direkt mit dem Arbeitsvertrag. Für die Übergabe der aktualisierten Fassungen eignen sich die wiederkehrenden Brandschutzbelehrungen oder Arbeitsschutzbelehrungen. Verantwortliche sollten sich den Empfang schriftlich quittieren lassen, damit man im Ernstfall abgesichert ist.
Wer ist die Zielgruppe der Brandschutzordnung Teil B?
Teil B richtet sich an alle Personen ohne besondere Aufgaben in Bezug auf den Brandschutz. Darüber hinaus spricht die Brandschutzordnung Teil B Personen an, die sich regelmäßig im Betrieb und im Gebäude aufhalten – vor allem die Mitarbeiter.
Welche Inhalte muss Teil B enthalten?
Der Teil B der Brandschutzordnung enthält spezielle Hinweise zum Brandschutz für die Belegschaft. Sie umfassen nicht nur konkrete Handlungsanweisungen für den Brandfall, sondern beschäftigen sich auch mit anderen Fragen. Die Mitarbeiter erfahren aus dem Teil B, wie sie die Ausbreitung des Brandes eindämmen können. Außerdem sind dort Anweisungen zur Reduzierung der Rauchausbreitung integriert.
Hinzu kommen Angaben zum Umgang mit Fluchtwegen und Rettungswegen, die insbesondere deren Freihaltung betreffen. Der Teil B der Brandschutzordnung befähigt Mitarbeiter dazu, im Brandfall eigenständig und verantwortungsbewusst zu handeln. Das Wissen versetzt sie zusätzlich in die Lage, auch Besucher, Kunden und Gäste zu retten, die sich nicht ständig im Gebäude aufhalten.
Die Gliederung von Teil B der Brandschutzverordnung ist folgendermaßen:
- Brandverhütung
- Brand- und Rauchausbreitung
- Fluchtwege und Rettungswege
- Melde- und Löscheinrichtungen
- Verhalten im Brandfall
- Brandmeldung
- Alarmsignale und Anweisungen
- In Sicherheit bringen
- Löschversuche unternehmen
- Besondere Verhaltensregeln
Wichtig: Teil B der Brandschutzverordnung muss an die Situation im Betrieb angepasst werden. Im Einzelfall kann die Verordnung Hinweise zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten oder leicht entzündlichen Gasen enthalten. Darüber hinaus muss je nach Situation des Betriebs auf besondere Alarmierungsformen hingewiesen werden.
Brandschutzordnung Teil C
In dem Teil C der Brandschutzvorschriften bestimmt der deutsche Gesetzgeber, wie einzelne Brandschutzmaßnahmen durchzuführen sind, damit ein Brand verhindert werden kann. Es geht in erster Linie also um die Brandprävention. Mit diesem Teil wird die Durchführung vorbeugender brandschutztechnischer Maßnahmen beschrieben. Mit der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen werden nur die genannten Personengruppen betraut.
Aber auch die Evakuierungspläne schreibt die DIN 14096 als zwingenden Bestandteil des Parts C vor.
Wer ist die Zielgruppe von Teil C der Brandschutzordnung?
Mit diesem Teil werden ausschließlich Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben im Betrieb angesprochen. Gemeint sind zum Beispiel Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer. Auch die Sicherheitsinspektoren eines Unternehmens zählen zur Zielgruppe des Teils C.
Was muss Teil C beinhalten?
Die Brandschutzordnung Teil C soll die folgenden Gliederungspunkte zum Inhalt haben:
- Maßnahmen zur Brandverhütung
- Alarmierung und Meldung
- Sicherheitsmaßnahmen für alle Personen, die sich in dem Gebäude aufhalten
- Maßnahmen zur Lösung des Brandes
- Vorbereitung und Unterstützung des Feuerwehreinsatzes
- Nachsorge
Hier sollte detailliert geregelt werden, welcher Brandschutzbeauftragte für welchen Bereich des Unternehmens zuständig ist. Auch die Zuständigkeiten der einzelnen Brandschutzwarte gehören in den Teil C. Sollte es zusätzlich beispielsweise einen Sprinklerwart geben, muss sein Name ebenfalls dort auftauchen.
Info: Die einzelnen Berufsgenossenschaften sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung informieren Betriebe über Brandschutz und Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Auch der Brandschutztag ist sehr informativ für Betriebe, Unternehmen und Firmen. In den meisten Fällen sind dies Schulungen sowie Fort- und Weiterbildungen. Darüber hinaus informieren die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern über die Brandschutzverordnung. Weitere Informationen gibt es auf den Webseiten der entsprechenden Institutionen.
Gibt es allgemeingültige Brandschutzordnungen?
Die Nutzung von allgemeinen Brandschutzordnungen ist in der Praxis unmöglich. Der Grund dafür ist, dass sie Besonderheiten des Gebäudes berücksichtigen müssen. Hinzu kommen spezielle Anforderungen, die sich aus der Art des dort ausgeübten Gewerbes ergeben.
In einem Betrieb der chemischen Industrie sind andere Brandgefahren zu berücksichtigen als in einer Gaststätte. Hochhäuser stellen zusätzliche Anforderungen. Das gilt genauso bei öffentlichen Gebäuden mit viel Publikumsverkehr oder bei Einrichtungen, in denen sich körperbehinderte Menschen aufhalten. Das heißt, man kann sich zwar an Muster-Brandschutzordnungen orientieren, es müssen aber individuelle Ergänzungen und Änderungen vorgenommen werden.
Wie gelingt die Umsetzung der Brandschutzordnung in der Praxis?
Die Erstellung einer betrieblichen Ordnung zum Brandschutz ist der erste Schritt zur Erfüllung der Pflichten im organisatorischen Brandschutz. Der zweite Schritt ist die die Umsetzung der dort fixierten Richtlinien und Maßnahmen. Ein Teil dieser Verantwortung kann im sogenannten Innenverhältnis delegiert werden.
Um im Brandfall die Sicherheit der Belegschaft zu garantieren, sieht der Gesetzgeber für die praktische Umsetzung der Brandschutzordnung die folgenden Maßnahmen vor:
- Bestellung eines Brandschutzbeauftragten
- Beschilderungen und Löscheinrichtungen
- Brandschutzübungen
- baulicher Brandschutz
- Sammelstellen
- Brandschutznachweis
Bestellung eines Brandschutzbeauftragten
Für jedes Unternehmen, dass eine Gewerbefläche von mehr als 2000 Quadratmetern hat, gehört die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten zu den obersten Prioritäten. Unternehmen mit einer kleineren Verkaufsfläche sollten die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten in ihrem Betrieb prüfen.
Zu dem Aufgabenbereich eines Brandschutzbeauftragten gehört die Brandverhütung. Er berät die Unternehmensführung, welche Maßnahmen diese ergreifen muss, damit die Brandgefahr in dem Betrieb minimiert wird.
Für die Beschäftigten ist der Brandschutzbeauftragte Ansprechpartner zu allen Fragen, die Brandverhütung und den Brandschutz betreffen.
Der Brandschutzbeauftragte sorgt dafür, dass sich in dem Unternehmen eine ausreichende Anzahl von Feuerlöscheinrichtungen befindet.
Die für den Brandschutz verantwortliche Person begleitet die Vertreter von Feuerwehr und Behörden bei den Betriebsbegehungen. Sie erstellt die Notfallpläne und gestaltet die Flucht- und Rettungswege.
Außerdem obliegt dem Brandschutzbeauftragten die Durchführung von regelmäßigen Kontrollgängen. Hierbei soll er überprüfen, ob die Rettungswege frei und die Feuerlöscheinrichtungen funktionsfähig sind.
Beschilderungen und Löscheinrichtungen
Der Brandschutzbeauftragte muss auf eine ausreichende Beschilderung achten, die die Mitarbeiter und andere Personen im Gebäude im Brandfall auf mögliche Brandschutzmaßnahmen hinweist. Hierzu zählen z.B. die Angabe, dass es sich bei einer Tür um eine Brandschutztür handelt. Auch Standorte von Löscheinrichtungen müssen von dem Brandschutzbeauftragten deutlich gekennzeichnet werden, sodass jeder in der Nähe darauf hingewiesen wird.
Brandschutzübungen
In der Verantwortung eines Brandschutzbeauftragten steht die Durchführung regelmäßiger Brandschutzübungen. Dem Brandschutzbeauftragten steht es frei, diese Aufgabe an eine Fachkraft für die Arbeitssicherheit zu delegieren. In der Planung der Brandschutzübung sollte die verantwortliche Person die Beantwortung der folgenden Fragen integrieren:
- Welches Ziel verfolgt die Brandschutzübung?
- Wie ist der genaue Ablauf?
- Welchen Umfang soll die Brandschutzübung haben?
- Zu welchem Zeitpunkt soll die Übung durchgeführt werden?
- Soll es eine Vorankündigung an die Belegschaft geben oder nicht?
- Wer übernimmt die Haftung für Schäden, die bei der Brandschutzübung entstehen können?
Baulicher Brandschutz
Der Brandschutzbeauftragte hat die Unternehmensleitung darauf hinweisen, dass ein Gebäude in seiner baulichen Art nicht die Anforderungen eines wirksamen Brandschutzes erfüllt. Hier gilt es, alle Maßnahmen und Methoden zu ergreifen, die einen Brand verhindern oder im Brandfall die Ausbreitung auf ein Mindestmaß reduzieren. Dies kann das Unternehmen z.B. durch den Einsatz von Brandtüren realisieren.
Der bauliche Brandschutz zielt darauf ab, die Ausbreitung eines Feuers von vornherein zu begrenzen. Möglich ist das mit der Auswahl der verwendeten Baustoffe. Dabei achten die Architekten insbesondere auf das Brandverhalten und den Feuerwiderstand. Hinzu kommt die Gliederung größerer Gebäude in verschiedene Brandabschnitte. Wichtige Hilfsmittel dafür sind
- Brandmauern,
- Feuerschutztüren
- Brandschotts
Einrichten von Sammelstellen
Bei Ausbruch eines Brandes muss die Unternehmensleitung das Gebäude so schnell wie möglich evakuieren. Zu diesem Zweck richtet der Brandschutzbeauftragte vorbeugend Sammelstellen ein, an die sich alle Personen aus dem Gebäude begeben sollen. Bei der Auswahl der Sammelstelle muss der Brandschutzbeauftragte darauf achten, dass sich die Sammelstelle nicht in einer möglichen Gefahrenzone befindet und über alle Flucht- und Rettungswege erreicht werden kann. Durch eine ausreichende Beschilderung trägt er dafür Sorge, dass auch ortsfremde Personen die Sammelstelle ohne Zeitverzögerung aufsuchen können.
Brandschutznachweis
Im Kontext der Brandschutzordnung ist auch der Brandschutznachweis relevant. Dies ist der Nachweis, den Betriebe gegenüber den Brandschutzbehörden oder den Prüfingenieuren für vorbeugenden Brandschutz vorlegen müssen. Mit dem Brandschutznachweis bestätigt ein Unternehmen gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, dass es alle erforderlichen Maßnahmen erfüllt hat, die zur Vorbeugung oder zur Bekämpfung eines Brandes ergriffen werden müssen. Ein Brandschutznachweis erfüllt die Anforderungen an den Brandschutz, die sich aus der Bauordnung ergeben.
Welche Prüfverfahren zur Brandschutzordnung gibt es?
Für die Einhaltung der Brandschutzordnung müssen die Regelung und die praktische Umsetzung turnusmäßig überprüft werden. Die Prüfungsverfahren sind in den folgenden DIN-Normen festgelegt:
DIN EN 1364-1
Die DIN EN 1364-1 regelt das Prüfverfahren, das die Feuerwiderstandsdauer von nicht tragenden Wänden bestimmt. Die Vorgaben beziehen sich auf Innenwände, die nicht verglast sind und auch für nichttragende Glaswände.
DIN EN 1365-1
Die DIN 1365-1 stellt Verfahren auf, die die Feuerwiderstandskraft von tragenden Bauteilen kontrollieren sollen. Der Kontrolleur kann die Vorschrift bei Innenwänden und bei Außenwänden zu Rate ziehen.
Die DIN 1365-1 legt z.B. die Prüfgeräte fest, die der Kontrolleur bei der Prüfung benutzen kann. Außerdem muss er sich an die Prüfbedingungen halten, die eine bestimmte Reihenfolge bei der Durchführung der Prüfung festlegen.
Weitere Prüfverfahren
Rauchdichtheit: Bei diesem Prüfverfahren wird unter anderem eine Dauerfunktionsprüfung nach DIN 18095-2 durchgeführt. Dabei werden die Türen mit jeweils 200.000 Öffnungs- und Schließbewegungen des Türflügels belastet. Bei Toren sind es 10.000 Prüfzyklen. Im Anschluss daran werden Rauchschutztüren auf der Öffnungs- und Schließseite der größten geforderten Tür auf Dichtigkeit geprüft.
Rohrabschottungen: Rohrabschottungen und Kabelabschottungen sind brandschutztechnische Maßnahmen und kommen dann zur Anwendung, wenn Leitungen durch Wände oder Decken geführt werden sollen. Für Bauarten, die nach DIN 4102-11 und DIN 1985-12 beurteilt werden können, genügt ein bauaufsichtliches Prüfungszeugnis. Das Deutsche Institut für Bautechnik gibt nähere Informationen zu Rohrabschottungen als Prüfverfahren.
Deckenprüfungen: Bei Deckenprüfungen werden in der Regel Deckenstreifen benutzt, die in eiserne Rahmen eingespannt werden. Im Anschluss daran wird von den Prüfern ein Horizontalschub ausgeübt. Zudem können die Deckenstreifen bei diesem Prüfverfahren auf Träger oder tragende Mauern gelegt werden. Während der Belastung werden die sogenannten Widerlager beobachtet und es werden Lagenänderungen gemessen.
Fazit: Die Bedeutung der Brandschutzordnung im Betrieb
Die Brandschutzordnung gibt Ihnen Vorgaben, um in Ihrem Unternehmen effektive Maßnahmen zur Brandverhütung durchzusetzen. Auch gewährleisten diese Maßnahmen Ihnen und Ihren Beschäftigten sowie Besuchern im Brandfall den bestmöglichen Schutz.
Durch die festgelegten Normen der Brandschutzordnung scheint diese auf den ersten Blick kompliziert und aufwendig umzusetzen. Doch Sie können durch die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten einige Aufgaben sowie Verantwortlichkeiten delegieren. Setzen Sie die gesetzlichen Vorgaben also pflichtgemäß um, so sind Sie im Kontrollfall, noch wichtiger im Notfall, auf der sicheren Seite.