Infografik zum anlagetechnischen Brandschutz im Unternehmen.

Anlagentechnischer Brandschutz: Alles, was Sie wissen müssen

Funktionierende Brandmeldeanlagen, gut gekennzeichnete Fluchtwege sowie intakte Löschanlagen – das alles gehört zum anlagentechnischen Brandschutz, der zusammen mit dem organisatorischen und dem baulichen Brandschutz für die Sicherheit in Betrieben und Gebäuden sorgt.
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zum Anlagentechnischen Brandschutz in Kürze

Was ist das? Anlagentechnischer Brandschutz meint alle technischen Anlagen, Einrichtungen und Systeme, die in Gebäude eingebaut werden, um den Ausbruch von Feuer zu verhindern und entstandene Brände zu bekämpfen.

Wie funktioniert anlagentechnischer Brandschutz genau? Unter anderem mit Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Löschanlagen sowie Türen und Toren für den Brandschutz.

Wer ist zuständig? Zuständig für den anlagentechnischen Brandschutz sind Eigentümer von Gebäuden, Betreiber, Fachfirmen, Architekten, Sachverständige, Planer sowie Brandschutzbeauftragte.

Was passiert bei Verstößen? Da es zu schwerwiegenden Folgen kommen kann, sind Verstöße gegen den anlagentechnischen Brandschutz oft gravierend und reichen von Bußgeldern über Betriebsstillegung bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Was versteht man unter dem anlagentechnischen Brandschutz?

Mit anlagentechnischem Brandschutz sind alle technischen Einrichtungen, Systeme und Anlagen gemeint, die in Gebäuden installiert werden, um Brände zu verhindern bzw. sie zu bekämpfen.

Dazu gehören Anlagen, die Brände melden, Feuerlöscheinrichtungen wie Sprinkleranlagen oder Feuerlöscher. Aber auch Einrichtungen wie zum Beispiel Rauchabzugseinrichtungen sind Teil des anlagentechnischen Brandschutzes.

Anlagentechnischer Brandschutz ist Teil des vorbeugenden Brandschutzes. Er ist eng mit dem baulichen sowie mit dem organisatorischen Brandschutz verknüpft.

Welche Aufgaben und Bereiche umfasst der anlagentechnische Brandschutz?

Der anlagentechnische Brandschutz deckt verschiedene Aufgabenbereiche ab. Dazu gehören:

  • Brandmeldeanlagen: Brandmeldeanlagen sollen Brände frühzeitig erkennen, einen automatischen Alarm bei der Feuerwehr auslösen und die betroffenen Personen warnen. Dazu zählen Rauchmelder, Handfeuermelder, Wärmemelder sowie zentrale Steuerungseinheiten.
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen: Die Ableitung von Rauch und Wärme aus Gebäuden ist essenziell, um Flucht- und Rettungswege frei von Rauch zu halten. Mit natürlichen Rauchabzugsöffnungen und maschinellen Lüftungsanlagen sowie zentralen Steuerungseinheiten, lässt sich das im Falle eines Brandes realisieren. Deshalb sind diese Anlagen für den Brandschutz relevant.
  • Löschanlagen: Sie sollen entstandene Brände bekämpfen, sowohl automatisch als auch manuell. Zu den entsprechenden Anlagen dafür gehören Sprinkleranlagen, Wassernebelanlagen, Gaslöschanlagen und Schaumlöschanlagen.
  • Brandschutztüren und Brandschutztore: Sie sollen verhindern, dass sich Feuer und Rauch ausbreiten und auf andere Bereiche übergreifen. Durch feuerfeste Türen und Tore sowie automatische Schließmechanismen gelingt das.
  • Sicherheitsbeleuchtung: Auch die Sicherheitsbeleuchtung ist Teil des anlagentechnischen Brandschutzes und gewährleistet im Notfall, dass Flucht- und Rettungswege sichtbar sind. Dazu gehören Notbeleuchtungssysteme, die Markierungen von Rettungswegen und dazugehörige Leitsysteme.

Weitere Einrichtungen des anlagentechnischen Brandschutzes sind die Notstromversorgung, der Schutz vor Blitzeinschlag, elektrische Leitungsanlagen mit Funktionserhalt sowie Wandhydranten.

Wer ist für den anlagentechnischen Brandschutz zuständig?

Für den anlagentechnischen Brandschutz sind verschiedene Akteure zuständig. Die genaue Zuständigkeit hängt von der Art der Anlage und vom Kontext ab.

Mögliche Zuständige sind zum Beispiel die Eigentümer und Betreiber von Gebäuden, die sicherstellen müssen, dass brandschutztechnische Einrichtungen installiert, gewartet und regelmäßig überprüft werden.

Weitere Zuständigkeiten können aber auch bei diesen Akteuren liegen:

  • Fachfirmen: Sie übernehmen die fachgerechte Installation, Wartung sowie Instandsetzung technischer Brandschutzeinrichtungen. Dabei handelt es sich um zertifizierte Unternehmen, die fachmännisch Rauchmelder, Feuerlöscher, Sprinkleranlagen und mehr installieren und warten.
  • Planer und Architekten: Sie müssen brandschutztechnische Anforderungen schon bei der Planung eines Gebäudes berücksichtigen. Dazu gehören zum Beispiel das Berücksichtigen von Rettungswegen sowie die Integration von Brandmelde- und Löschanlagen in die Gebäudeplanung.
  • Brandschutzbeauftragte: Sie sind für die Überwachung und Koordination von Brandschutzmaßnahmen innerhalb einer Organisation zuständig. Dabei wurde der Einbau der eigentlichen Anlagen zu einem früheren Zeitpunkt zum Beispiel durch Fachfirmen durchgeführt und die Brandschutzbeauftragten sind dann dafür zuständig, dass diese auch geprüft werden und eine Wartung stattfindet. Außerdem nehmen sie regelmäßig an Schulungen teil und führen Übungen durch.

Wo ist der anlagentechnische Brandschutz geregelt?

Der anlagentechnische Brandschutz ist an vielen verschiedenen Stellen festgeschrieben, darunter Gesetzen, Richtlinien und Normen. Je nach Bundesland können die genauen Vorgaben zum Brandschutz und die vorgebenden Instanzen variieren:

  • Die Bauordnungen der Länder (LBO) sind eine wichtige Instanz, wenn es um Anforderungen an den Brandschutz geht. Sie enthalten Vorgaben, was bei der Planung und Errichtung von Gebäuden beachtet werden muss und wie anlagentechnischer Brandschutz effizient umgesetzt werden kann.
  • Die Musterbauordnung (MBO) ist kein Gesetz, sondern dient für die Bauordnungsgesetzgebung der Länder als Orientierungsrahmen. Sie enthält einheitliche Vorgaben zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz.
  • DIN-Normen sind eine weitere Möglichkeit, wie in Deutschland der Brandschutz geregelt wird. Sie geben Standards für die Planung, den Einbau sowie die Instandhaltung von brandschutztechnischen Anlagen vor, zum Beispiel die DIN EN 12845 für Sprinkleranlagen oder DIN 14675 für den fachgerechten Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen.
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): In der Arbeitsstättenverordnung sind Vorschriften zum Brandschutz in Arbeitsstätten festgeschrieben, darunter die Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungen, Flucht- und Rettungswege und mehr.
  • In den Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer ist anlagentechnischer Brandschutz ebenfalls geregelt, insbesondere was die Planung sowie den Betrieb von Löschanlagen angeht.

Anlagentechnischer Brandschutz: Welche Folgen drohen bei Verstößen?

Gegen die Vorschriften des anlagentechnischen Brandschutzes zu verstoßen, kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Schließlich kann ein mangelnder anlagentechnischer Brandschutz zur Gefährdung von Menschenleben und Sachschäden an Gebäuden und Inventar führen. Die Verstöße können somit im schlimmsten Fall nicht nur dazu führen, dass Menschen verletzt werden oder sterben, sondern auch erhebliche Schäden verursachen.

Die Personen, die die Verstöße im Brandschutz zu verantworten haben, können haftbar gemacht werden und zu Bußgeldern, der Stilllegung von Betrieben oder sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Insbesondere Personen wie Fachfirmen oder Sachverständige, die für die Planung und den Einbau von Brandschutzanlagen verantwortlich sind, haben eine weitreichende Haftung.

Bei einem mangelnden anlagentechnischen Brandschutz ist außerdem der Versicherungsschutz beeinträchtigt. Versicherungen können im Falle eines Schadens die Leistungen entweder kürzen oder gänzlich verweigern.

Unternehmen, die sich nicht an die geltenden Vorschriften zum Brandschutz halten, riskieren außerdem ihren Ruf, was das Vertrauen von Geschäftspartnern und Kunden zerstören kann.

FAQ: Anlagentechnischer Brandschutz

Das Thema anlagentechnischer Brandschutz ist sensibel, schließlich geht es dabei um viel. Dementsprechend gibt es zahlreiche Fragen, die sich mit diesem Thema beschäftigen:

Es gibt drei Arten der Prüfung: Die Typenprüfung, die Abnahmeprüfung und die wiederkehrende Prüfung.
Das hängt von den Anforderungen vor Ort ab und lässt sich in vier Kategorien unterteilen – von Kategorie 1, dem Vollschutz, bei dem alle Räume Meldeanlagen zur Erkennung von Bränden erhalten bis hin zur Kategorie 4, in der nur Räume überwacht werden, die besonders schützenswertes Inventar haben.
Es gibt automatische Arten von Brandmeldern, die über die Erkennung von Licht, Wärme, Rauch- oder Gasentwicklung sowie Strahlung funktionieren. Und es gibt manuelle Brandmelder, bei denen Personen die sogenannten Handfeuermelder selbst bedienen müssen, um einen Alarm auszulösen. Wichtig ist eine regelmäßige Wartung aller technischen Anlagen.