Unterweisung der Elektrofachkraft

Unterweisung der Elektrofachkraft: Tipps, Pflicht und Vorgaben

Als Elektrofachkraft (EFK) sind Sie hochqualifiziert und verfügen über mehr Wissen und mehr Erfahrung, als es eine klassische Berufsausbildung vermitteln könnte. Damit das auch so bleibt, müssen Sie sich ständig weiterbilden. Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und nach der DGUV-Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich über alle erkennbaren betrieblichen Gefährdungen und über die Schutzmaßnahmen, die zur Abwehr von Gefahren erforderlich sind, unterweisen.
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Auch die Unterweisung zur Elektrosicherheit im Betrieb muss gewährleistet sein. Das Problem dabei: In Ihrem Betrieb gibt es vielleicht nur fachfremde Vorgesetzte, die dieser Aufgabe fachlich nicht gewachsen sind. Auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsarzt besitzen meist nicht die Qualifikation, Sie in Bezug auf die Elektrosicherheit auf den neuesten Stand zu bringen.

Fortbildung ist Pflicht: EFK werden, sein und bleiben

Weil die fachlichen Anforderungen an eine Elektrofachkraft (EFK) oder verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) hoch sind, kann man den Status einer Elektrofachkraft nicht zu einem Zeitpunkt, zum Beispiel nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung, erwerben und sich dann auf seinen Lorbeeren ausruhen. Als Elektrofachkraft müssen Sie sich Kenntnisse und Erfahrungen in ihrem Einsatzbereich aneignen und sich so regelmäßig weiterbilden, dass Ihre Kenntnisse stets dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen.

Unterweisung EFK: Diese Qualifikation braucht die Elektrofachkraft

Grundlegende Anforderungen an die Elektrofachkraft legt die DGUV-Vorschrift 3 fest: „Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.“ Die Normen DIN VDE 1000-10 und die DIN VDE 0105-100 greifen diese Definition auf.

Die jährliche Unterweisung, der Sie sich auch als Elektrofachkraft unterziehen müssen, reicht als Weiterbildung allein deshalb nur dann aus, wenn dabei gleichzeitig Kenntnisse zu Veränderungen im Regelwerk und zu neuen Entwicklungen in relevanten Bereichen der Elektrotechnik vermittelt werden. Außerdem gehören natürlich auch technische Änderungen und Ergänzungen in ihrem Einsatzbereich dazu.

Wer unterweist die EFK oder VEFK?

Die meisten Unternehmen lösen dieses Dilemma, indem sie die Elektrofachkraft (EFK) oder die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) einmal jährlich auf ein externes Seminar schicken oder Fachreferenten für Inhouse-Schulungen buchen. Viele Anbieter haben einschlägige Weiterbildungsmaßnahmen zur Elektrosicherheit Unterweisung im Programm. Wenn Sie ein solches Seminar besuchen, hat Ihr Arbeitgeber seine gesetzlichen Pflichten erfüllt. Und auch Sie können sicher sein, dass Ihr Kenntnisstand weiterhin ausreicht, um Ihre anspruchsvollen Aufgaben zu bewältigen.

Ein weiterer Vorteil dieser Lösung ist, dass externe oder extern betreute Seminare zusätzlich als Fortbildung gelten und dass der Erhalt und Ausbau der erforderlichen Fachkunde bei erfolgreicher Teilnahme dokumentiert werden. Das erhöht die Rechtssicherheit – und darauf kommt es an, wenn man sich menschliches Leid nach Unfällen und hohe Kosten wegen Eigenhaftung ersparen will.

Typische Inhalte solcher Seminare sind etwa:

  • Arbeitssicherheit in der Elektrotechnik
  • Arbeiten unter Spannung
  • Betrieb von elektrischen Anlagen (gemäß VDE 0105-100)
  • zur Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • Aktuelles zu Vorschriften und Gesetzen
  • Änderungen und Ergänzungen der elektrischen Anlagen- und Betriebsmitteltechnik
  • Änderung oder Erweiterung von Betriebsvorschriften

Tipp: Seminare, die als Ersatz für eine betriebsinterne Unterweisung fungieren, tragen oft diesen beziehungsweise einen ähnlichen Zusatz. Dieses Seminar erfüllt die Forderungen nach wiederkehrender Elektrosicherheit Unterweisung nach § 12 ArbSchG und DGUV-Vorschrift 1.

Tipps für eine erfolgreiche Unterweisung der Elektrofachkraft

Scheuen Sie sich nicht, bei einer Elektrosicherheit Unterweisung auch scheinbar banale Themen anzusprechen. Erfahrungsgemäß haben viele fachfremde Kollegen schlicht und einfach keine Ahnung und sind insgeheim froh, ihre mageren Kenntnisse auffrischen zu können. Am besten, Sie formulieren eine Reihe von Sicherheitsregeln, die Ihre Kandidaten gern auch auswendig lernen können, zum Beispiel:

  • Nur elektrische Geräte verwenden, die vom Arbeitgeber bereitgestellt wurden. Wer private Geräte wie eine Kaffeemaschine mitbringen möchte, muss das mit der Elektrofachkraft oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) absprechen.
  • Elektrogeräte so benutzen, wie es ihrem Zweck entspricht und in der Bedienungsanleitung formuliert wird, also nur über die dafür vorgesehenen Schalter, Knöpfe, Regler.
  • Elektrische Geräte vor der Benutzung auf sichtbare Schäden prüfen. Sind Kabel abgeknickt oder Isolierungen schadhaft, das Gerät aus dem Verkehr ziehen und dem Vorgesetzten oder der EFK den Schaden melden.
  • Soll ein Kabelroller benutzt werden, muss man zuerst das gesamte Kabel abrollen, damit man es auf sichtbare Beschädigungen des Mantels prüfen kann. Erst dann darf man das Kabel verwenden.
  • Bevor man Mehrfachstecker oder Verlängerungskabel verwendet, sollte man die Elektrofachkraft oder die SiFa fragen. Nie eigenmächtig mehrere Mehrfachsteckdosen hintereinanderschalten!
  • Elektrogeräte nie am Kabel aus der Steckdose ziehen, sondern am Stecker anfassen.
  • Schutzabdeckungen von Maschinen oder Gehäuse von Geräten nicht selbst öffnen, sondern das Gerät an die EFK weitergeben.
  • Elektrotechnische Laien dürfen elektrische Geräte nicht selbst reparieren – auch nicht, wenn sie glauben, das zu können.
  • Keine Elektrokabel über Laufwege legen. Sind zusätzliche Kabel erforderlich, von der EFK oder SiFa eine Kabelbrücke oder Ähnliches installieren lassen.
  • Elektrogeräte nicht mit nassen Händen anfassen.
  • Elektrogeräte wie zum Beispiel Kaffeemaschinen zur Reinigung nie in Wasser tauchen. Vor dem Putzen den Netzstecker ziehen und nur das Gehäuse mit einem feuchten Lappen reinigen.

Elektrosicherheit: Unterweisung per Software?

Einige Anbieter haben inzwischen spezielle Unterweisungssoftware entwickelt, mit der Sie sich im Selbststudium quasi selbst unterrichten können. Sobald Sie ein Kursmodul durchgearbeitet haben, können Sie Ihren Lernerfolg anhand der Lernkontrolle ermitteln. Haben Sie den Kurs erfolgreich absolviert, können Sie sich eine personalisierte Teilnahmebestätigung ausdrucken lassen, die gleichzeitig als Dokumentation dient.

Wichtig: Eine solche Selbstschulung auf CD-ROM ist sinnvoll und praktisch, kann jedoch derzeit rechtlich die persönliche Unterweisung (noch) nicht ersetzen!

Unterweisung zur Elektrosicherheit – Risiken der Elektrizität

Obwohl praktisch jeder Mensch tagtäglich elektrische Geräte oder Anlagen nutzt, lässt das Grundwissen über Risiken der Elektrizität oft zu wünschen übrig. Zwar sind elektrische Gefährdungen in vielen Arbeitsbereichen, vor allem im Büro eher selten, trotzdem sollten Sie dafür sorgen, dass alle Kollegen mindestens beim Beginn ihrer Tätigkeit einmal dazu unterwiesen werden. Besonders Jugendliche, Praktikanten und Berufsanfänger, aber auch neu eingestellte oder umgesetzte Mitarbeiter sollten Sie mit den wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen vertraut machen.

Erste Hilfe nach einem Stromunfall? Eigenschutz geht vor!

Immerhin 100 Personen pro Jahr sterben in Deutschland bei einem Elektrounfall. Das Risiko, einen solchen Unfall am Arbeitsplatz zu erleiden oder als Zeuge miterleben zu müssen, ist also gering. Dennoch sollten auch elektrotechnische Laien wissen, was dabei passiert und wie man helfen kann. Informieren Sie die Kollegen, dass:

  • bei einem Stromunfall der menschliche Körper den Stromkreis zwischen zwei unter Spannung stehenden Teilen schließt, sodass es zur Körperdurchströmungen kommt.
  • Körperdurchströmungen vor allem zu Atemstörungen, Herzrhythmusstörungen und Kammerflimmern führen können. Es besteht Lebensgefahr!
  • Erste Hilfe nach einem Elektrounfall gefährlich werden kann. Berührt ein Helfer das Unfallopfer, wird auch er Teil des Stromkreises und erleidet ebenfalls eine Körperdurchströmung. Deshalb muss vor der Ersten Hilfe unbedingt der Stromkreis sicher unterbrochen werden. Diese Grundregel sollte wirklich jeder Kollege kennen!
  • der Stromkreis nach einem Elektrounfall am besten über die Sicherung unterbrochen wird. Den Netzstecker darf man nur ziehen, wenn das gefahrlos möglich ist, also wenn man das Unfallopfer nicht versehentlich berühren kann, wenn der Boden nicht nass ist o. Ä.
  • man das Opfer aus sicherer Entfernung mit einem nicht leitenden Gegenstand, beispielsweise einem Besenstiel ohne Metallteile, von der Stromquelle trennen sollte, wenn es nicht gelingt, den Stromkreis zu unterbrechen.
  • man nach einem Stromunfall unbedingt so schnell wie möglich einen Notarzt alarmieren sollte.