Instandhaltungsarbeiten: Gefahren und Schutzmaßnahmen
- Was sind Instandhaltungsarbeiten?
- Was umfassen Instandhaltungsarbeiten?
- Warum ist die Arbeitssicherheit bei Instandhaltungsarbeiten so wichtig?
- Welche Gefährdungen gehen von Instandhaltungsarbeiten aus?
- Welche Schutzmaßnahmen werden bei der Instandhaltung ergriffen?
- Was ist die 4-Rang-Methode der Instandhaltung?
- Wer darf Instandhaltungsarbeiten durchführen?
- Wie erfolgt die Gefährdungsbeurteilung für die Instandhaltung?
- Welche Regeln für mehr Sicherheit bei Instandhaltungsarbeiten sind zielführend?
- Wo ist der Arbeitsschutz bei Instandhaltungsarbeiten gesetzlich geregelt?
Was sind Instandhaltungsarbeiten?
Die DIN-Norm EN 31051 definiert den Begriff Instandhaltung als „Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Einheit, die dem Erhalt oder der Wiederherstellung ihres funktionsfähigen Zustands dient, sodass sie die geforderte Funktion erfüllen kann.“
Was umfassen Instandhaltungsarbeiten?
Unter dem Oberbegriff Instandhaltung listet die DIN EN 31051 vier Unterbereiche:
- Wartung,
- Inspektion,
- Instandsetzung,
- Verbesserung.
Die Wartung
Unter den Begriff Wartung fallen alle Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats. Spricht man im betrieblichen Umfeld von der Wartung von Maschinen und Geräten, ist damit eine fortlaufende Pflege gemeint, um die Funktionstüchtigkeit von Anlagen zu erhalten. Das turnusmäßige Austauschen von Gummidichtungen oder Schmierstoffen fällt unter die Wartungsarbeiten, die essenziell sind, um großflächige und kostenintensive Reparaturen an diesen Anlagen zu vermeiden.
Die Inspektion
Die DIN 31051 definiert die Inspektion als „Summe der Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes einer Einheit, einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung.“
Fahrzeuge werden in den vorgeschriebenen Inspektionsintervallen des Herstellers regelmäßig untersucht, um den Ist-Zustand festzustellen und eine Fehleranalyse durchzuführen. Zur Inspektion gehören ebenfalls ein klar definierter Inspektionsauftrag, die quantitative Ermittlung spezifischer Merkmale sowie eine Auswertung der Ergebnisse mit anschließender Rückmeldung zur Durchführung von Maßnahmen. Nach einer Inspektion ist vor allem die Instandsetzung von fehlerhaften Bauteilen der Anlage eine typische Maßnahme.
Die Instandsetzung
Als Instandsetzung definiert die DIN 31051 alle „physischen Maßnahme, die ausgeführt werden, um die Funktion einer fehlerhaften Einheit wiederherzustellen.“ Der geläufigere umgangssprachliche Begriff für Instandsetzung lautet Reparatur. Mit der Instandsetzung oder Instandhaltung soll der ursprüngliche Zustand z.B. einer Anlage wiederhergestellt werden. Dies gelingt, indem fehlerhafte Bauteile einer Maschine ausgetauscht oder ein Raum von einem Maler neu gestrichen wird.
Die Verbesserung
Vor allem bei Maschinen und technischen Geräten kann durch das Einsetzen leistungsfähiger Bauteile eine Verbesserung der Funktion erzielt werden. In diesem Fall ist das Endergebnis oder die Funktion nach der Reparatur besser als der ursprüngliche Zustand. Wird in eine Heizungsanlage beispielsweise ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut, der Gas oder Öl innovativer verbrennt und weniger Emissionen verursacht, erhält das Unternehmen mit der Reparatur eine eindeutige Verbesserung.
Aus diesem Grund definiert die DIN 31051 die Verbesserung als „Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements zur Steigerung der Zuverlässigkeit und/oder Instandhaltbarkeit und/oder Sicherheit einer Einheit, ohne ihre ursprüngliche Funktion zu ändern.“
Warum ist die Arbeitssicherheit bei Instandhaltungsarbeiten so wichtig?
Wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in der DGUV Information 209-015 „Instandhaltung – sicher und praxisgerecht durchführen berichtet, handelt es sich bei Instandhaltungsarbeiten um gefährliche Tätigkeiten. Während der Anteil des Instandhaltungspersonals nur 5 bis 10 Prozent der gesamten Produktionsbelegschaft ausmacht, ereignen sich bei Instandhaltungsarbeiten überdurchschnittlich viele Unfälle. Rund 21 Prozent aller tödlichen Arbeitsunfälle sind auf Instandhaltungsmaßnahmen zurückzuführen.
Aus diesem Grund ist es entscheidend, durch eine gut organisierte Instandhaltung die Risiken während der Arbeit zu minimieren und auf diese Weise Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz im Betrieb zu fokussieren.
Welche Gefährdungen gehen von Instandhaltungsarbeiten aus?
Mit der Instandhaltung sind bestimmte Risiken verbunden, die vor Beginn der Arbeiten sorgfältig abgewogen werden müssen. Typische Gefahren bei Instandhaltungsarbeiten sind:
- Stromschläge durch fehlerhafte oder ungesicherte Elektroleitungen,
- Stürze durch unsachgemäßen Aufbau von Leitern oder Gerüsten,
- Stürze durch rutschige Oberflächen,
- Verletzungen durch das Einatmen gefährlicher Materialien wie Asbest oder Staubpartikel, Gefahrstoffen oder verunreinigter Luft,
- Muskelzerrungen und Verletzungen während der Instandhaltungsarbeiten,
- Verletzungen durch nicht vorhandene oder fehlerhaft angelegte Schutzausrüstung.
- psychische Belastungen durch Stress, unregelmäßige Arbeitszeiten oder schwierige Arbeitsbedingungen sowie aufgrund von Zeitdruck,
- Mangelhafte technische oder organisatorische Vorbereitung,
- unabsichtliches Auslösen von Steuerelementen,
- Arbeiten bei ausgeschalteten Schutzeinrichtungen,
- Inspektion an laufenden Maschinen.
Es ist wichtig, potenzielle Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit den Instandhaltungsarbeiten zu erkennen, damit Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sind.
Welche Schutzmaßnahmen werden bei der Instandhaltung ergriffen?
Die folgenden technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen auf Grundlage von § 10 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) haben sich bei Instandhaltungsarbeiten bewährt und sind rechtlich bindend:
Technische Schutzmaßnahmen | Organisatorische Schutzmaßnahmen |
Eine ausreichende Kommunikation zwischen Bedien- und Instandhaltungspersonal sicherstellen | Verantwortlichkeiten für die Durchführung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen festlegen |
Gefährdungen durch bewegte oder angehobene Arbeitsmittel oder Teile von Arbeitsmitteln sowie durch gefährliche Energien oder Stoffe vermeiden | Den Arbeitsbereich während der Instandhaltungsarbeiten absichern |
Einrichtungen implementieren, mit denen Energien beseitigt werden können, die nach einer Trennung des instand zu haltenden Arbeitsmittels von Energiequellen noch gespeichert sind | Das Betreten des Arbeitsbereichs durch Unbefugte verhindern |
Dafür Sorge tragen, dass nur geeignete Geräte und Werkzeuge und eine geeignete persönliche Schutzausrüstung verwendet werden | Sichere Zugänge für das Instandhaltungspersonal vorsehen |
Bei Auftreten oder Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre geeignete Schutzmaßnahmen treffen | Sichere Arbeitsverfahren für solche Arbeitsbedingungen festzulegen, die vom Normalzustand abweichen, |
Erforderliche Warn- und Gefahrenhinweise bezogen auf Instandhaltungsarbeiten an den Arbeitsmitteln zur Verfügung stellen | |
Systeme für die Freigabe bestimmter Arbeiten implementieren |
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) weist ihre Mitglieder auf ihrer Internetpräsenz auf die Rangfolge der Schutzmaßnahmen hin, die anhand des Wortes STOP eingängig wird:
S | Substitution/ Beseitigung der Gefahr |
T | Technische Maßnahmen |
O | Organisatorische Maßnahmen |
P | Persönliche Schutzausrüstung |
Neben der Umsetzung aller Schutzmaßnahmen, die sich aus den gesetzlichen Vorgaben und den innerbetrieblichen Notwendigkeiten ergeben, ist eine professionelle Planung vor Ausführung der Instandhaltungsarbeiten entscheidend. Es muss vor der Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen festgelegt werden, welcher technische Arbeitsschutz essenziell ist und welche organisatorischen Maßnahmen mögliche Gefährdungen minimieren.
Was ist die 4-Rang-Methode der Instandhaltung?
Die 4-Rang-Methode stellt den Stand der Technik dar und ist praxisbezogen darauf ausgelegt, die Arbeitssicherheit bei Instandhaltungsmaßnahmen zu gewähren. Hierbei stützt sie sich auf die folgenden vier Bereiche:
Rang 1 | Instandhaltung, wenn keine Gefährdung vorhanden | – Energieversorgung unterbrochen,- gefahrbringende Bewegungen beseitigt,- physikalische, chemische und biologische Einwirkungen ausgeschlossen,- unbefugtes, irrtümliches und unerwartetes Ingangsetzen ausgeschlossen |
Rang 2 | Instandhaltung mit vorhandenen Schutzeinrichtungen | Die Instandhaltungsmaßnahmen dürfen ausschließlich ausgeführt werden, wenn die zum Betrieb notwendigen Schutzeinrichtungen benutzt werden. Dies können beispielsweise trennende Schutzeinrichtungen, ortsbindende Schutzeinrichtungen oder Lichtschranken und Pendelkappen sein. |
Rang 3 | Instandhaltung nur mit zusätzlichen Schutzeinrichtungen | – die das Eingreifen in die Gefahrstelle entbehrlich machen,- die das zufällige Erreichen benachbarter Gefahrstellen erschweren,- die das Herabsetzen der Geschwindigkeiten ermöglichen,- die das schnelle Stillsetzen ermöglichen |
Rang 4 | Instandhaltung mit besonderen Maßnahmen | Der Rang 4 der Instandhaltung gilt für besondere Ausnahmefälle, beispielsweise von für Instandhaltungsarbeiten an einer Maschine beide Hände benutzt werden müssen. |
Die 4-Rang-Methode wird zusammenfassend genutzt, um bei Instandhaltungsmaßnahmen die Risiken zu minimieren und Arbeitssicherheit zu priorisieren. Wird vor dem Beginn von Instandhaltungsarbeiten geprüft, welcher der 4 Ränge der 4-Rang-Methode gewählt wird, sinkt das Risiko für Verletzungen. In der Praxis muss der sicherste mögliche Rang ausgewählt werden, da mit den Rängen das Unfallrisiko steigt. Der Rang 4 sollte ausschließlich in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen.
Wer darf Instandhaltungsarbeiten durchführen?
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) bestimmen, dass Instandhaltungsmaßnahmen ausschließlich von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Beschäftigten (Instandhaltungspersonal) oder von sonstigen für die Durchführung der Instandhaltungsarbeiten geeigneten Auftragnehmern mit vergleichbarer Qualifikation durchgeführt werden dürfen. Diese Vorgabe der TRBS korreliert mit § 10 der Betriebssicherheitsverordnung.
Wie erfolgt die Gefährdungsbeurteilung für die Instandhaltung?
Der § 10 der BetrSichV erklärt, dass der Arbeitgeber Instandhaltungsmaßnahmen auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung sicher im Unternehmen durchführen lassen muss. Die Gefährdungsbeurteilung muss, wie im Arbeitsschutzgesetz im § 5 beschrieben sicherstellen, dass ermittelt wird, welche Gefährdungen sich durch die Instandhaltungsmaßnahmen und -arbeiten ergeben könnten. Im zweiten Schritt ist der Arbeitgeber verpflichtet, geeignete Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen und im Unternehmen zu implementieren, um Risiken bei der Wartung und Durchführung zu minimieren. Diese Maßnahmen müssen regelmäßig auf Wirksamkeit überprüft und bei Abweichungen angepasst werden.
Welche Regeln für mehr Sicherheit bei Instandhaltungsarbeiten sind zielführend?
Die folgenden Regeln unterstützen Unternehmen bei der Erhöhung der Sicherheit bei Instandhaltungsarbeiten:
- Planung als oberstes Ziel für Arbeitssicherheit. Jegliche Instandhaltungsmaßnahmen und -arbeiten sollten sich auf die Gefährdungsbeurteilung stützen.
- Arbeitsbereiche sollte auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung professionell gesichert werden.
- Bei Instandhaltungsarbeiten sollte grundsätzlich Ausrüstung zum Einsatz kommen, die aus Erwägungen der Arbeitssicherheit geeignet ist.
- Die vor der Durchführung geschriebenen Arbeitspläne sollten zu jeder Zeit eingehalten werden.
- Durch eine fachgerechte Endkontrolle und Dokumentation können Beschäftigte nachvollziehen, in welchen Bereichen der Instandhaltungsarbeiten Probleme aufgetreten sind. Arbeitgeber können anhand der Dokumentation weitere geeignete Schutzmaßnahmen ableiten.
Wo ist der Arbeitsschutz bei Instandhaltungsarbeiten gesetzlich geregelt?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) beschreibt im § 618, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Arbeitsbedingungen in einer Weise vorzuhalten, „dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit so weit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.“
Neben dem übergeordneten Bürgerlichen Gesetzbuch gelten
- das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
- die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie
- die DGUV-Vorschriften und
- die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
als wesentliche Rechtsgrundlagen für den Arbeitsschutz bei Instandhaltungsarbeiten im Betrieb.