Gefährdungsbeurteilung: Aktuelle Ratgeber und Expertentipps

© MQ-Illustrations | stock.adobe.com
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt einen wesentlichen Bestandteil des Arbeitsschutzes dar. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Ergebnisse der Beurteilung zu dokumentieren und regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass der Arbeitsplatz den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht und die Gesundheit der Mitarbeiter nicht gefährdet wird.
Inhaltsverzeichnis

Gefährdungsbeurteilung – Definition, Ziele und Pflicht

Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein systematischer Prozess zur Identifizierung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz. Ziel dieser Beurteilung ist es, potenzielle Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren oder zu beseitigen.

In der Praxis werden bei einer Gefährdungsbeurteilung alle relevanten Arbeitsbedingungen analysiert, einschließlich der verwendeten Maschinen, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsabläufe sowie der individuellen Faktoren der Beschäftigten. Basierend auf dieser Analyse wird ein Maßnahmenplan entwickelt, um die identifizierten Risiken zu reduzieren.

Arten von Gefährdungsbeurteilungen

Es gibt verschiedene Arten von Gefährdungsbeurteilungen, die je nach spezifischen Anforderungen und Arbeitsumgebungen angewendet werden. Neben der allgemeinen Gefährdungsbeurteilungen gibt es spezielle Sonderbeurteilungen:

  • Gefährdungsbeurteilung bei besonderen Personengruppen wie z.B. Schwangere, Jugendliche oder Menschen mit Behinderungen
  • Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel
  • Gefährdungsbeurteilung für Baustellen
  • Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen

Pflichten des Arbeitgebers bezüglich Gefährdungsbeurteilungen

Arbeitgeber haben im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zahlreiche gesetzliche Pflichten, die darauf abzielen, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Neben der gesetzlich vorgeschrieben Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, ist ebenfalls die Dokumentation, Fortschreibung und Kontrolle der eingesetzten Schutzmaßnahmen erforderlich. Demnach ist die Gefährdungskontrolle ein fortlaufender Prozess.

Die zu implementierenden Schutzmaßnahmen variieren je nach Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung,