Elektrische Betriebsmittel prüfen

Prüfintervall für elektrische Betriebsmittel festlegen

Alle elektrischen Geräte, die in einem Unternehmen eingesetzt werden, müssen regelmäßig geprüft werden, damit man sicher mit ihnen arbeiten kann. Wann, wie oft, von wem und in welchem Umfang geprüft werden muss, müssen Sie bzw. Ihr Arbeitgeber prinzipiell individuell im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung als Prüfintervall festlegen.
Inhaltsverzeichnis

Für welche elektrischen Betriebsmittel muss ein Prüfintervall festgelegt werden?

Das Prüfintervall wird für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel festgelegt. Darunter werden Geräte und Maschinen wie etwa handgeführte Elektrowerkzeuge, Bürogeräte, Laborgeräte, Küchengeräte, Kabeltrommeln oder Verlängerungskabel verstanden, die

  • während des Betriebs bewegt werden können,
  • leicht von einem Platz an einen anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind,
  • während des Betriebs üblicherweise in der Hand gehalten werden.

Unterschied zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel werden zudem von den ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln unterschieden. Beispiele dafür finden Sie in der nachfolgenden Tabelle:

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
Drucker & Fax Klimaanlage
Wasserkocher Wasserspender
PC- Arbeitsplatz Klimaanlage
Kaffeemaschine Beleuchtungsanlage
Es gibt ortsveränderliche und ortsfeste elektrische Betriebsmittel © Safety Xperts

Wie legen Sie den Prüfintervall für Betriebsmittel fest?

Arbeitgeber bzw. Sie als EFK sollten die Prüffristen so bemessen, dass Sie Mängel, die während der Benutzung entstehen, rechtzeitig erkennen können. Insofern können Sie relativ frei entscheiden, dass Arbeitsmittel, die selten benutzt werden, in längeren Intervallen geprüft werden, während umgekehrt viel genutzte Maschinen oder Geräte, die auf Baustellen verwendet werden, in kurzen Abständen untersucht werden.

Prinzipiell gilt: Der sichere Zustand des Arbeitsmittels muss

  • vor der ersten Inbetriebnahme
  • nach Änderungen oder Instandsetzungen sowie
  • in regelmäßigen Abständen

von einer zur Prüfung befähigten Person kontrolliert und festgestellt werden.

Hilfe bei der Festlegung von Prüffristen geben die Bedienungsanleitungen der Hersteller, die DGUV-Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ in § 5 sowie die rechtlich maßgebliche Technische Regel zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) 1201 „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“.

Allerdings sind alle diese Angaben nur Orientierungswerte, die Sie als Elektrofachkraft unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen, der Erfahrungswerte und der gesetzlichen Rahmenbedingungen auch abweichend einschätzen können.

Welches Prüfintervall empfiehlt die TRBS 1201?

In der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1201 „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ werden sogar Prüfungsintervalle angegeben. Solange Sie diese Richtwerte beachten, sind Sie auf der sicheren Seite. Dabei werden je nach Arbeitsort und Gefährdungspotenzial (gemessen an der Fehlerquote) auch kleinere Prüfungsintervalle nötig.

Betriebsmittel Prüfintervall
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen
Richtwert: 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate.

Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist verlängert werden: in Betriebsstätten, die nicht Büros sind: 1-mal pro Jahr; in Büros: alle 2 Jahre
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel auf Baustellen

Anschlussleitungen mit Stecker

Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss

Richtwert: 3 Monate

wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist auf mindestens 1-mal pro Jahr verlängert werden.

Wichtig: Bei der Berechnung der Fehlerquote ist darauf zu achten, dass nur Arbeitsmittel aus gleichen bzw. vergleichbaren Bereichen herangezogen werden, z. B. nur Werkstatt, nur Fertigung, nur Bürobereich.

Wie geben Sie das Prüfintervall und Fristen richtig an?

Sowohl in Ihrem Prüfverzeichnis als auch im Arbeitsmittelkataster und in der Dokumentation müssen Sie Prüftermine und das Prüfintervall schriftlich festhalten. Die Betriebssicherheitsverordnung gibt vor, dass der Termin einer Wiederholungsprüfung jeweils mit dem Monat und dem Jahr angegeben wird.

Die Frist für die nächste wiederkehrende Dokumentationsprüfung beginnt dann am Tag der letzten erfolgten Prüfung. Prüfen Sie bereits vor dem Fälligkeitstermin, beginnt die Frist für die nächste Prüfung mit dem Monat und dem Jahr der tatsächlich erfolgten Prüfung.