Elektrofachkraft im Unternehmen: Pflicht? Aufgaben + Qualifikationen
- Was versteht man unter einer Elektrofachkraft?
- Wann ist eine Elektrofachkraft im Betrieb Pflicht?
- Vorschriften und gesetzliche Grundlagen zur Elektrofachkraft
- Was sind festgelegte Tätigkeiten der Elektrofachkraft?
- Welche Rechte und Pflichten hat eine Elektrofachkraft?
- Haftet die Elektrofachkraft bei Unfällen und Schäden?
- Welche Qualifikationen benötigt eine Elektrofachkraft?
- Was ist die EuP und welche Rechte hat sie?
- Was ist die vEFK und was darf sie?
- Was ist die EFKffT und was darf sie?
Was versteht man unter einer Elektrofachkraft?
Personen, die als Elektrofachkraft (EFK) arbeiten, können als Experten im Bereich der Elektrotechnik definiert werden. Ihre Expertise erlangt die Elektrofachkraft durch spezielle Aus- und Weiterbildung, Fachkenntnisse und Praxiserfahrung. Gemäß DIN VDE 1000-10 sind Elektrofachkräfte in der Lage, „die ihnen übertragenen Arbeiten zu beurteilen und Gefahren zu erkennen.“
Ein wichtiger Aspekt der Qualifikation zur Elektrofachkraft ist ihr „Status.“ Es handelt sich beim Titel „Elektrofachkraft“ vor allem um eine Anerkennung der fachlichen Fähigkeiten und nicht nur um einen Fachabschluss. Für eine Elektrofachkraft ist die persönliche Eignung und nicht die formale Qualifikation entscheidend. Die Rolle der Elektrofachkraft als Erfüllungsgehilfe im Sinne der DGUV Vorschriften unterstreicht die Notwendigkeit, Verantwortung für elektrische Arbeiten zu übernehmen.
Wann ist eine Elektrofachkraft im Betrieb Pflicht?
Eine Elektrofachkraft ist in vielen Unternehmen, in denen regelmäßig elektrische Arbeiten durchgeführt werden, obligatorisch. Auch wenn es keine explizite gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung einer Elektrofachkraft (EFK) gibt, ist es in vielen Fällen aus unternehmerischer Sicht und beim Blick auf Sicherheits- und Haftungsgründe ratsam, eine qualifizierte Elektrofachkraft zu bestellen, um die elektrotechnische Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet sind, die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Dies schließt eine fachkundige Betreuung von elektrischen Anlagen ein. Aus diesem Grund ist es zielführend, eine Elektrofachkraft im Team zu haben, die sich professionell um die Sicherheit und Effizienz der Arbeitsprozesse kümmert.
Die DGUV Vorschrift 3 erklärt zudem im § 3,
dass die Errichtung, Änderung oder Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmittel von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden muss.
Gleiches gilt für die verantwortliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebs oder Betriebsteils. In diesem Fall ist eine verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK) einzusetzen.
Vorschriften und gesetzliche Grundlagen zur Elektrofachkraft
Die Arbeit einer Elektrofachkraft wird durch verschiedene gesetzliche Vorgaben geregelt. Zu den wichtigsten zählen die:
- DIN VDE 1000-10,
- Die DGUV Vorschrift 3 und
- Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Im § 7 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) wird unter anderem festgelegt, dass
der Arbeitgeber nur Beschäftigte für eine Tätigkeit einsetzen darf, die in der Lage sind, die sicherheitsrelevanten Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die regelmäßige Weiterbildung, die in der TRBS 1203 und der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ gefordert wird. Kontinuierliche Schulungen und Weiterbildung sind wichtig, um auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
Was sind festgelegte Tätigkeiten der Elektrofachkraft?
Eine Elektrofachkraft übernimmt vielfältige und verantwortungsvolle Aufgaben im Bereich der Elektrotechnik. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:
- Planen, Projektieren und Konstruieren von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
- Installation und Montage von elektrischen Geräten und Anlagen
- Anschluss von Geräten und Komponenten an das Stromnetz
- Prüfung des ordnungsgemäßen Zustands von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
- Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Fehlersuche und Fehlerbehebung an elektrischen Systemen
- Erkennen und Vermeiden von Gefahren, die von Elektrizität ausgehen können
- Übernahme von Fach- und Aufsichtsverantwortung für elektrotechnische Arbeiten
- Beratung zu elektrotechnischen Fragen und Lösungen
- Organisation und Koordination von Arbeiten im elektrotechnischen Bereich
- Einweisung und Unterweisung von elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuP)
Die genauen Aufgaben einer Elektrofachkraft hängen grundsätzlich von ihrer spezifischen Qualifikation, Erfahrung und dem jeweiligen Einsatzgebiet ab. Jede Elektrofachkraft gilt nur für das Gebiet als qualifiziert, auf dem sie ausgebildet wurde.
Welche Rechte und Pflichten hat eine Elektrofachkraft?
Die Rechte und Pflichten einer Elektrofachkraft sind in verschiedenen Regelwerken und Normen detailliert festgelegt. Zu den wichtigsten Dokumenten gehören die DGUV-Vorschriften sowie die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), die spezifische Anforderungen an die Qualifikation und das Verhalten von Elektrofachkräften formulieren.
Des Weiteren spielen die VDE-Bestimmungen (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.) eine zentrale Rolle, da sie verbindliche Standards für die elektrotechnische Sicherheit und Installation festlegen.
Eine Elektrofachkraft hat unter anderem das Recht, Arbeiten abzulehnen, die sie als unsicher erachtet. Ebenso sind Elektrofachkräfte verpflichtet, ihre Kenntnisse stetig zu erweitern und sich über aktuelle Entwicklungen in der Elektrotechnik zu informieren.
Eine Elektrofachkraft wird alle Arbeiten gemäß den geltenden Normen und Vorschriften durchführen und sicherstellen, dass alle Sicherheitsprotokolle eingehalten werden. Ihre Verantwortung umfasst auch die Dokumentation ihrer Arbeiten und die Berichterstattung über festgestellte Gefahren oder Mängel.
Haftet die Elektrofachkraft bei Unfällen und Schäden?
Eine Elektrofachkraft hat eine „Garantenstellung.“ Kommt sie erwiesenermaßen ihrer Aufsichts- und Kontrollpflicht nicht ordnungsgemäß nach, kann sie haftbar gemacht werden. Haftungsansprüche können sowohl vom Unternehmen oder von Geschädigten gestellt werden. Es kommt sowohl eine zivilrechtliche (Schmerzensgeld, Schadenersatz) wie strafrechtliche Haftung infrage.
Info: Im deutschen Recht bezeichnet die Garantenstellung die rechtliche Verpflichtung einer Person, bestimmte Gefahren von anderen abzuwenden, die aus einer besonderen Verantwortung oder Beziehung resultiert.
Da Elektrofachkräfte versichert sind, greift in vielen Fällen zunächst der Versicherungsschutz durch die Betriebshaftpflichtversicherung.
Welche Qualifikationen benötigt eine Elektrofachkraft?
Um als Elektrofachkraft tätig zu sein, genügt eine einfache Berufsausbildung im Fachbereich Elektrotechnik nicht. Die Anforderungen an eine Elektrofachkraft umfassen die folgenden 5 Punkte:
- Fachliche Ausbildung, die über die Grundausbildung hinausgeht
- Mindestalter: 18 Jahre
- Nachweisbare gesundheitliche Eignung
- Erfahrung im praktischen Umgang mit elektrischen Systemen
- Kenntnis der aktuellen DIN-VDE-Normen, um sicherzustellen, dass alle Arbeiten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen
Fortbildungsmöglichkeiten, wie sie beispielsweise von der DEKRA Akademie oder anderen Fortbildungseinrichtungen angeboten werden, sind Grundlage, um die passende Qualifikation zu erwerben und zu vertiefen. Angebotene Kurse bieten sowohl theoretische als auch praktische Schulungen, um die Teilnehmer auf die vielfältigen Aufgaben einer Elektrofachkraft in der Industrie vorzubereiten.
Was ist die EuP und welche Rechte hat sie?
Die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) darf unter Anleitung einer Elektrofachkraft bestimmte elektrische Tätigkeiten durchführen. Ihre Aufgaben sind eingeschränkt und auf einfache, im Voraus definierte Arbeiten begrenzt. Eine EuP darf keine eigenständigen Entscheidungen treffen, da sie nicht über die erforderliche tiefgehende Ausbildung und Kenntnis einer vollwertigen Elektrofachkraft verfügt.
Was ist die vEFK und was darf sie?
Eine vEFK (verantwortliche Elektrofachkraft) trägt als Elektrofachkraft Fachverantwortung. Sie wird mit der Wahrnehmung von Unternehmerpflichten hinsichtlich elektrotechnischer Anforderungen beauftragt. Die vEFK leitet fachlich einen elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil oder übernimmt die Fach- und Aufsichtsverantwortung im Bereich Elektrosicherheit.
Sie ist in Fragen der elektrotechnischen Sicherheit weisungsfrei und trägt Verantwortung für die Einhaltung elektrotechnischer Sicherheitsmaßnahmen. Die vEFK kann Betreiberpflichten für den Eigentümer übernehmen, von dem sie schriftlich bestellt wird.
Eine vEFK bringt eine hohe Qualifikation mit. Grundlage sind eine Meisterprüfung oder ein Bachelor/Masterabschluss in Elektrotechnik. Zusätzlich müssen elektrotechnische Praxiserfahrungen und aktuelles Fachwissen nachgewiesen werden.
Was ist die EFKffT und was darf sie?
Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) ist eine spezielle Qualifikation für Personen, die bestimmte elektrotechnische Arbeiten ausführen dürfen, ohne eine vollständige Ausbildung als Elektrofachkraft zu haben. Sie kann aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und ihrer Erfahrungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen.
Die EFKffT darf eigenständig und in eigener Verantwortung alle elektrotechnischen Arbeiten ausführen, für die sie ausgebildet und schriftlich beauftragt wurde. Beispielsweise darf die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Arbeiten an Anlagen mit Nennspannungen bis AC 1.000 V oder vielmehr DC 1.500 V ausführen oder Montagearbeiten und den Anschluss von Geräteanschlussdosen und elektrischen Geräten am Niederspannungsnetz herstellen.
Wichtig: Die EFKffT darf ausschließlich Tätigkeiten ausführen, für die sie eine spezifische Arbeitsanweisung hat und in die sie eingewiesen wurde.