Wegeunfall: Definition, Voraussetzungen & Meldepflichten
- Was ist ein Wegeunfall?
- Wann liegt kein Wegeunfall vor?
- Wie sind Wegeunfälle versichert?
- Muss ein Wegeunfall gemeldet werden?
- Wegeunfall melden: Welche Inhalte muss die Unfallanzeige enthalten?
- Wie kann ich Wegeunfällen als Arbeitgeber vorbeugen?
- Häufige Gründe für Wegeunfälle mit dem Pkw, Lkw oder Motorrad
- Die häufigsten Gründe für den Wegeunfall mit dem Fahrrad
- Die häufigsten Gründe für Wegeunfälle beim Zu-Fuß Gehen
- Welche Arbeitnehmer sind bei Wegeunfällen besonders gefährdet?
- Wie führen Arbeitgeber Verkehrssicherheitsmaßnahmen durch?
- Checkliste für eine erfolgreiche Verkehrssicherheitsmaßnahme
- Wer bezahlt bei einem Wegeunfall?
- Welche Leistungen können Arbeitnehmer bei einem Wegeunfall verlangen?
- Kann Schmerzensgeld nach einem Wegeunfall gefordert werden?
Was ist ein Wegeunfall?
Als Wegeunfall wird ein Unfall bezeichnet, der auf dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, also dem Ort der versicherten Tätigkeit, passiert. Dabei ist es wichtig, dass der Unfall auf dem üblichen Arbeitsweg passiert, der als notwendig und unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit verbunden gilt.
Wann liegt kein Wegeunfall vor?
Laut DGUV handelt es sich um einen Wegeunfall, wenn dem Arbeitnehmer auf direkten Weg von oder zu seiner Arbeitsstätte ein Unfall passiert. Der Arbeitsweg beginnt mit dem Verlassen des Hauses. Das bedeutet: Stürzt einer Ihrer Arbeitnehmer im eigenen Hausflur und verletzt sich dabei, handelt es sich praktisch nicht um einen Wegeunfall!
Dasselbe gilt für Umwege, die nicht erforderlich waren: Erledigen Arbeitnehmer während ihres Weges von oder zur Arbeitsstätte private Einkäufe, machen sie bei der Post einen Abstecher, um ein Paket zu holen usw. und es kommt dabei zu einem Unfall, kann dieser nicht als Wegeunfall deklariert werden.
Wichtig: Der Versicherungsschutz erlischt ebenfalls sofort, wenn dem Arbeitnehmer unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ein Wegeunfall passiert ist.
Wie sind Wegeunfälle versichert?
Arbeitnehmer sind bei jeglicher Art von Tätigkeiten in und außerhalb der Betriebsstätte, die im direkten Zusammenhang mit ihrem Job stehen, über die DGUV abgesichert. Versicherungstechnisch sind Wegeunfälle also dem Arbeitsunfall gleichgestellt. Der Mitarbeiter ist also auf dem direkten/unmittelbaren Weg von der Arbeit bis nach Hause und umgekehrt versichert. Der Unfall muss seitens des Arbeitgebers und des behandelnden Arztes an die DGUV gemeldet werden.
- Versichert sind ebenfalls bestimmte Umwege, z.B. das Abholen von Mitfahrern einer Fahrgemeinschaft oder der Transport der Kinder zum Kindergarten oder zu einer Tagesmutter.
- Nicht versichert sind allerdings Fahrten privater Art wie z.B. der Zwischenstopp bei der Bank oder der Einkaufsbummel im Supermarkt – um noch schnell das Mittagessen einzukaufen. Diese Wege sind sozusagen eigenwirtschaftlich zu sehen und unterliegen nicht der gesetzlichen Unfallversicherung.
Wurde der Unfall von der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung, kurz DGUV, als Wegeunfall akzeptiert, kommt die BG (Berufsgenossenschaft) für die folgenden Kosten einer Rehabilitation auf. Ist sich die DGUV und/oder die Berufsgenossenschaft unsicher, ob es sich tatsächlich um einen Wegeunfall handelt, wird sie die genauen Umstände analysieren. Erst wenn die Ansprüche des Arbeitnehmers nachgewiesen sind, übernimmt die BG die Kosten für die Rehabilitation. In Härtefällen kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, um die Ansprüche des Arbeitnehmers zu klären.
Muss ein Wegeunfall gemeldet werden?
Sobald ein Arbeitnehmer in einem Wegeunfall verwickelt wurde, ist das der Berufsgenossenschaft zu melden. Die Meldung hat dabei nur zu erfolgen, sollte der Arbeitnehmer aufgrund eines Wegeunfalls mindestens vier Tage arbeitsunfähig oder gestorben sein. Die Unfallanzeige muss spätestens am dritten Tag, nach dem Bekanntwerden des Unfalls, bei der Berufsgenossenschaft eingegangen sind. Eine Aufgabe, genauer eine Pflicht, die dem Arbeitgeber obliegt.
Wegeunfall melden: Welche Inhalte muss die Unfallanzeige enthalten?
Die Meldung eines Wegeunfalls erfolgt mit einer Unfallanzeige, die vom Arbeitgeber erstellt wird. Diese muss folgende Informationen enthalten:
- Name des betroffenen Arbeitnehmers und dessen Kontaktdaten.
- Die Mitgliedsnummer des Arbeitgebers
- die Krankenkasse des Arbeitnehmers
- Datum und Uhrzeit wann genau der Unfall passiert ist.
- Informationen zum Unfallort
- Zu welchen Verletzungen kam es? Welche Körperteile wurden verletzt?
- Gab es Zeugen? Wenn ja, gehören auch deren Name und Adresse in die Unfallanzeige!
- Wer war der Durchgangsarzt, der den Verletzten zuerst behandelte?
Zu guter Letzt muss die Unfallanzeige vom Arbeitgeber unterschrieben werden. Auch der Personal- und/oder Betriebsrat muss die Unfallmeldung an die DGUV unterzeichnen.
Wie kann ich Wegeunfällen als Arbeitgeber vorbeugen?
Die Folgen von Wegeunfällen sind meist gravierender als die der Arbeitsunfälle im Betrieb. Denn die Verletzungen sind oft schwerer, die Ausfallzeiten länger. Darum ist die Verkehrssicherheit auch ein Thema für Sie als Arbeitgeber oder als Sicherheitsfachkraft.
Als Sicherheitsfachkraft oder Unternehmer sollten Sie die Gründe eines Wegeunfalls so weit wie möglich herausfinden und prüfen. Dadurch können Sie eventuelle Schwachstellen aufdecken und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung planen und organisieren. Unterscheiden Sie dabei, ob es sich bei den Wegeunfällen um technische (z. B. Defekt am Fahrzeug oder Fahrrad) oder organisatorische (z.B. Zeitdruck) Probleme handelt.
Beraten Sie dann gemeinsam mit Ihrer Geschäftsleitung, den Vorgesetzten, dem Betriebsrat und ggf. den internen Betriebsarzt über mögliche Aktionen und Sicherheitsmaßnahmen.
Die besten Ergebnisse erreichen Sie mit einer Mischung aus Prävention und intensiver Schulung der Fahr- und Verhaltensweise Ihrer Kollegen. Machen Sie in jeder Form auf das Thema Wegeunfall aufmerksam, um die Mitarbeiter zu sensibilisieren, z.B. durch Plakate, Broschüren etc.
Denken Sie bei Ihren Aktionen immer daran, dass es trotz aller Unterweisungen und Vorkehrungen immer nur begrenzt möglich ist, Ihren Kollegen Vorsichtsmaßnahmen einzuschärfen. Inwieweit Maßnahmen angenommen und außerhalb des Betriebs umgesetzt werden, liegt letztendlich immer im Ermessen und der Vernunft eines jeden Mitarbeiters selbst.
Häufige Gründe für Wegeunfälle mit dem Pkw, Lkw oder Motorrad
Seit Jahren ist das Auto an der Spitze der am häufigsten gewählten Verkehrsmittel für den Arbeitsweg. Da ist es kein Wunder, dass auch hier die häufigsten Unfälle geschehen. Aufgrund von häufig hohen Geschwindigkeiten, ist diese Art von Wegeunfall auch besonders gefährlich.
Doch es gibt noch viele weitere Gründe, die das Pendeln mit dem Auto so riskant machen. Klären Sie Ihre Mitarbeiter über die folgenden 6 Gründe auf:
- zu hohe Geschwindigkeit
- Alkohol am Steuer
- zu dichtes Auffahren
- riskante Überholmanöver
- zu geringe Geschwindigkeit
- Kurvenschneiden
Zu hohe Geschwindigkeit
Zu hohe Geschwindigkeit belegt in der Unfallstatistik den traurigen Platz eins. Meist sind Ärger und Stress Auslöser für ein zu aggressives und schnelles Fahren.
Beispiel: Klären Sie als Sicherheitsfachkraft in Schulungen Ihre Kollegen darüber auf, dass z. B. für einen Bremsweg bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h in einem Wohngebiet 13,5 m benötigt werden und bei einer überhöhten Geschwindigkeit von 50 km/h bereits 27,5 m. Der Anhalteweg verdoppelt sich also bei einer Geschwindigkeit zwischen 30 und 50 km/h.
Als Faustformel für den Anhalteweg gilt: Reaktionsweg + Bremsweg
Dazu müssen Sie aber wissen, dass die Reaktionszeit Ihrer Kollegen umso kürzer ist, je früher sie eine Gefahrensituation erkennen. Bis das menschliche Gehirn aber die Gefahr erkennt und verarbeitet und der Fahrer handelt, dauert es meist mindestens eine Sekunde. Die innerhalb dieser Zeit zurückgelegte Strecke lässt sich nach folgender Formel berechnen: Reaktionsweg = Geschwindigkeit x 3 / 10
In dieser Zeit legen Ihre Pkw-fahrenden Kollegen folgende Strecke zurück:
- 30 km/h = 9 m
- 50 km/h = 15 m
- 70 km/h = 21 m
- 90 km/h = 27 m
WICHTIG: Bei Übermüdung oder Unachtsamkeit ist der Reaktionsweg noch länger.
Der Reaktionsweg ist allerdings noch nicht der Bremsweg. Als Bremsweg wird die Distanz bezeichnet, die ein Fahrzeug vom Bremsen bis zum endgültigen Stillstand zurücklegt. Die Faustformel dafür lautet: Bremsweg = Geschwindigkeit x Geschwindigkeit / 100
Diese Formel setzt eine Verzögerung von ca. 4 m/s voraus. Dieser Verzögerungswert gilt für sehr ungeübte Fahrer und schlechte äußere Bedingungen, z. B. regennasse Straßen. Dabei können allerdings Verzögerungswerte von 8 m/s erreicht werden.
Reaktionsweg + Bremsweg = Anhalteweg
- 30 km/h: 9+9 m = 18 m
- 50 km/h: 15+25 m = 40 m
- 70 km/h: 21+49 m = 70 m
- 90 km/h: 27+81 m = 108 m
Der Bremsweg beträgt also bei Tempo 50 ca.25 m. Addiert man diese Strecke mit dem Reaktionsweg, kommt man erst nach über 40 m zum Stehen!
Lassen Sie sich im Internet zu jeder Geschwindigkeit und jedem Straßenverhältnis den Bremsweg ausrechnen – unter www.raser-kommen-nicht-an.de (Lehreinheit/Bremsweg-Rechner).
Machen Sie Ihren Kollegen klar, dass Geschwindigkeit immer dem vorgeschriebenen Tempo angepasst werden soll, denn die Unfallhäufigkeit liegt bei unangepasster Geschwindigkeit 16-mal höher als bei vorgeschriebenem Tempo.
Alkohol am Steuer
Obwohl es immer wieder Aufklärungsmaßnahmen gibt, passieren durch Alkohol am Pkw-Steuer 7-mal mehr Unfälle.Wenn es bei firmeninternen Feiern Alkohol gibt,sollten Sie mit dem Arbeitgeber absprechen,ob es möglich ist, die Mitarbeiter mit einem Sammeltaxi nach Hause zu bringen. Ansonsten weisen Sie die Kollegen darauf hin, dass jedes Glas am Steuer eines zu viel ist und Bus, Bahn oder Taxi den Weg nach Hause bestimmt sicherer machen als der eigenen Pkw.
Zu dichtes Auffahren
Machen Sie Ihre Kollegen darauf aufmerksam, dass sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Vordermann einhalten. Als alte Faustformel gilt dabei: Ausreichender Sicherheitsabstand = halber Tacho-Abstand.
Geben Sie den Mitarbeitern zu verstehen, dass sie mit genügend Sicherheitsabstand entspannter und stressfreier in den Tag starten und ein geringeres Auffahrunfallrisiko haben. Dieses Fahrverhalten hat außerdem einen weiteren positiven Nebeneffekt: Ihre Kollegen sparen jede Menge Kraftstoff.
Riskante Überholmanöver
Überholen wird vielen Autofahrern zum Verhängnis. Kommt auf dem Arbeitsweg dann noch Müdigkeit oder Unaufmerksamkeit mit ins Spiel, passieren schnell gefährliche Fehleinschätzungen. Dazu gehört z.B. das Überholen an Bergkuppen, in unübersichtlichen Kurven oder eine falsche Einschätzung der Geschwindigkeit des entgegenkommenden Fahrzeugs. Klären Sie die Mitarbeiter darüber auf, dass sie im Zweifel lieber nicht überholen und damit sicher zur Arbeit kommen.
Zu geringe Geschwindigkeit ist auch gefährlich
Wenn die Kollegen mit zu geringer Geschwindigkeit ihren Weg antreten, kann das aber ebenfalls zu einer Gefährdung im Straßenverkehr führen. Es wird dabei durch das verminderte Tempo der Verkehrsfluss gestört, weil ständig gebremst und behindert wird. Folge: Es steigt durch eventuelle Staus nicht nur für den Fahrer, sondern auch für nachfolgende Fahrzeuge die Unfallgefahr. Die Devise lautet deshalb: Immer zügig mit dem Verkehrsfluss fahren.
Kurvenschneiden
Kurvenschneiden stellt eine Gefahr dar, die von Ihren Kollegen im Pkw sicherlich häufig unterschätzt wird. Dieser Fahrstil führt zu Behinderungen für entgegenkommende Fahrzeuge und ist zudem extrem gefährlich, da durch die erhöhte Geschwindigkeit, mit der sich beide Pkw nähern, die Unfallfolgen katastrophal sein können.
Die häufigsten Gründe für den Wegeunfall mit dem Fahrrad
Gründe für den Wegeunfall mit dem Fahrrad liegen vor allem in den drei folgenden Ursachen:
- Nicht Anwenden der Handzeichen: 65 % aller Fahrradunfälle werden beim Abbiegen ohne Handzeichen verursacht. Viele Fahrradfahrer werden von den Pkws meist zu spät gesehen und der Bremsweg reicht dann einfach nicht mehr aus, um den Unfall abzuwenden. Wenn sich der Radfahrer dann in letzter Minute entscheidet, doch abzubiegen, ohne Zeichen zu geben, lässt sich oft ein Unfall nicht mehr abwenden. Weisen Sie die Mitarbeiter darauf hin, dass sie als Fahrradfahrer ein ganz normaler Verkehrsteilnehmer sind und dementsprechende Signale „gesendet“ werden müssen, damit Unfälle in Zukunft vermieden werden.
- Ohne Licht fahren: 26 % der Fahrradfahrer verunglücken bei Wegeunfällen, weil sie entweder vergessen, ihr Licht am Rad einzuschalten oder womöglich überhaupt keine Lampe haben. Dabei ist ein Licht am Rad Vorschrift, deren Missachtung eine Geldstrafe bedeuten kann. Mittlerweile gibt es aber in jedem Fachgeschäft gute Halogenlampen, die sich die Fahrrad fahrenden Kollegen z. B. am Sattel, an Jacke oder Mütze befestigen können. Damit sind die Radler für nachfolgende Fahrzeuge bei Dunkelheit sehr gut sichtbar und vermeiden böse Unfallfolgen.
- Kurvenschneiden: Nicht nur bei den Pkw-Fahrern, auch bei den Fahrradfahrern gilt Kurvenschneiden als eine der Hauptunfallursachen. Geben Sie den Kollegen zu bedenken, dass sie auf dem Fahrrad weniger geschützt sind, als z. B. Autofahrer. Kurvenschneiden ist ein waghalsiges Unterfangen, das in 22 % der Fälle mit einem Unfall endet.
Die häufigsten Gründe für Wegeunfälle beim Zu-Fuß Gehen
Auch wenn Sie es kaum glauben mögen, aber wie gefährlich Zu-Fuß-Gehen ist, macht die Statistik deutlich: Bezogen auf zurückgelegte Wegekilometer stehen Unfälle von und mit Fußgängern auf Platz zwei – gleich hinter tödlichen Unfällen mit motorisierten Zweirädern! Viele Fußgänger stürzen oder stolpern und ziehen sich dabei böse Verletzungen zu. Sei es durch Unachtsamkeit z. B. beim Treppensteigen oder auf glatter Straße.
Wichtig für Fußgänger ist, genau wie bei den Radfahrern, die Sichtbarkeit. Machen Sie darauf aufmerksam, dass Reflektoren an der Kleidung getragen werden, die es Zweiradfahrern oder Autofahrern ermöglichen, den Fußgänger rechtzeitig wahrzunehmen. Berücksichtigen Sie deshalb bei Ihren Verkehrssicherheitsmaßnahmen, dass auch Fußgänger auf dem Weg von oder zur Arbeit verunfallen.
Welche Arbeitnehmer sind bei Wegeunfällen besonders gefährdet?
Jeder Wegeunfall hat eine individuelle Ursache. Dennoch sollten Sie als Sicherheitsfachkraft die Personengruppen kennen, die – rein statistisch gesehen – ein höheres Risiko haben zu verunfallen. Einige Personengruppen sind dabei besonders gefährdet. Bieten Sie diesen Gruppen Verkehrssicherheitsaktionen wie Schulungen, Seminare, Trainings etc. an.
Wichtig: Vor allem Verkehrsteilnehmer im Alter zwischen 18 und 25 Jahren gelten als häufige Unfallbeteiligte. Schenken Sie dieser „jüngeren“ Gruppe in Ihrem Betrieb durch Sicherheitsaktionen besondere Aufmerksamkeit.
Personengruppen mit einem erhöhten Wegeunfall-Risiko
- Nacht- und Schichtarbeiter (mit entweder sehr kurzen oder sehr langen Schichten)
- Jugendliche Aushilfskräfte bzw.Auszubildende
- Personen mit kurzen Arbeitszeiten
Wie führen Arbeitgeber Verkehrssicherheitsmaßnahmen durch?
Damit Sie die Mitarbeiter bei geplanten Verkehrssicherheitsaktionen richtig schulen und informieren, müssen Sie 2 Ebenen unterscheiden: die Informationsebene und die Erlebnisebene. Überlegen Sie sich, wie die Aktionen ablaufen sollen und was Sie an „Information“ und „Erlebnis“ einbauen möchten. Sprechen Sie dann mit Ihrem Arbeitgeber über die einzelnen Möglichkeiten und verwenden Sie dann den nachstehenden Plan für Ihre Aktion.
1. Informationsebene
Bei der Informationsebene geben Sie Informationen an die Kollegen weiter oder führen mit ihnen eventuell persönliche Gespräche zum Thema Verkehrssicherheit.
„Wegeunfälle“ thematisieren Sie am besten, indem Sie Broschüren an die Mitarbeiter verteilen oder Plakate im Betrieb aufhängen. Zur intensiven Information ist es sinnvoll, den Kollegen Videos oder DVDs zum Thema vorzuführen.
Tipp: Material dazu erhalten Sie, teils kostenfrei, z. B. beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR) in Bonn, Telefon 0228/40001-0, oder beim ADAC. Diese Organisationen stellen auch geschulte Referenten bereit.
2. Erlebnisebene
Wie wichtig das Thema Wegeunfall ist, machen Sie den Mitarbeitern durch die Erlebnisebene klar. Das bedeutet für Sie, das Thema greifbar zu machen, z. B. durch Fahrsicherheitstrainings, Aktionen im Betrieb wie Seminare zum „Sicheren Fahren“,Pannenhilfe oder Erste Hilfe etc.
Tipp: Die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung (BGF) bezuschusst Fahrsicherheitstrainings nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) in Bonn. Wichtig: Sie müssen den Antrag vor dem Training stellen. Weitere Informationen und ein Antragsformular finden Sie z. B. unter www.bgf.de. Auch andere Berufsgenossenschaften unterstützen Fahrsicherheitstrainings, fragen Sie einfach mal nach.
Sicherheitstrainings werden z. B. von den Berufsgenossenschaften, vom DVR oder ADAC angeboten. Außerdem können Sie am intensivsten und besten mit den Kollegen besprechen, denen bereit ein Wegeunfall widerfahren ist. Das gilt z. B. besonders bei saisonalen Besonderheiten wie die bevorstehende Wintersaison oder Ladungssicherung bei Lkw-Fahrten etc. Vielleicht können Sie die betroffenen Kollegen überreden, Ihre Erfahrungen zu teilen.
Checkliste für eine erfolgreiche Verkehrssicherheitsmaßnahme
Verwenden Sie für Ihre Verkehrssicherheitsmaßnahmen am besten den nachfolgenden Ablaufplan. Mit den genannten 5 Punkten können Sie Ihre Aktionen besser organisieren und behalten dabei den (zeitlichen) Überblick:
Checkpunkt | Bestandteile |
---|---|
1. Vorbereitung | Anlass: z.B. umfangreiche Verkehrssicherheitsaktion im Betrieb Zielsetzung: z. B. weniger Krankheitsfälle durch Wegeunfälle Zielgruppe: alle Mitarbeiter, die mit dem Pkw anreisenThema: z.B. „Sicherer fahren – gut ankommen“ Absprachen im Betrieb: z. B. mit Arbeitgeber, Betriebsrat, Betriebsarzt, Personalleitung etc. Terminplan: z. B. Aktion findet statt am 25. November, Aushang von Plakaten zur Aktion 4 Wochen vorher, Einladen der Mitarbeiter 2 Wochen vorher, etc. Was findet statt: z. B. Seminare mit gebuchtem Referenten zum Thema „sicheres Fahren“ mit abschließendem Fahrsicherheitstraining für alle Mitarbeiter Kosten der Aktion |
2. Planung: Wer arbeitet allgemein an den Aktionen mit? | Kontakte herstellen: z. B. Kontakt zu Referenten für interne Seminare herstellen, ADAC wegen Fahrsicherheitstraining für die Mitarbeiter etc. Materialbeschaffung: z. B. Broschüren 4 Wochen vorher anfordern, Video zum Thema Fahrsicherheit 2 Wochen vorher bestellen etc. |
3. Durchführung: Wie läuft die Aktion genau ab? | Genauer Zeitplan Aufgabenverteilung: z. B. Frau X versendet Einladungen, Herr Y ist für die Referenten zuständig etc. Eröffnung: z. B. Bestimmung des Redners für die Eröffnungsansprache, technischen Geräte bereitstellen etc. Verlauf: z. B. Versorgung mit Getränken und Essen, Namensschilder, Transportmittel Abschluss: z. B. Verantwortlicher hält Abschlussrede, eventuell Preisverleihung |
4. Abschluss | Abbau: z. B. Abbauplan mit Verantwortlichen und Zeiten Dankeschön: z. B. Abschlussessen mit allen Mitwirkenden |
5. Erfolgskontrolle: | Befragung der Teilnehmer: z. B. Fragebögen |
Wer bezahlt bei einem Wegeunfall?
Laut dem Sozialgesetzbuch VII sind Arbeitgeber verpflichtet für ihre Angestellten die Beiträge in die gesetzliche Unfallversicherung zu bezahlen. Von diesen Beitragszahlungen werden später die Leistungen an die, durch Unfälle verletzten, Arbeitnehmer bezahlt.
Wissenswert: Für jede Branche gibt es eine eigene Berufsgenossenschaft ( z. B. BG Bau, BG Holz und Metall, BG Gastgewerbe und Nahrungsmittel usw.)
Die Höhe der Beiträge an die DGUV hängt von der Höhe des Lohns/Gehalts, der Branche und der jeweiligen Gefahrenklasse des Berufs und des nachträglichen Umlageverfahrens ab. Kommt es während der Arbeitszeit zu einem Wegeunfall und es ist kein sicherer Bezug zum Job gegeben, bedarf es manchmal eine gerichtliche Klärung.
Welche Leistungen können Arbeitnehmer bei einem Wegeunfall verlangen?
Arbeitnehmer können bei einem Wegeunfall unterschiedliche Leistungen verlangen – unter anderem:
- Finanzielle Leistungen
- Reha-Kosten und die Kostenübernahme für alle notwendigen Hilfsmittel
- Berufsfördernde und soziale Leistungen
- 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, aber nur, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Wegeunfalls oder des Arbeitsunfalls in der Firma mindestens vier Wochen tätig war.
- Fällt der Arbeitnehmer aufgrund seiner Verletzungen längere Zeit aus, kann er Verletztengeld beantragen. Wissenswert: Wie hoch das Verletztengeld ausfällt, hängt vom Durchschnitt des letzten Bruttoverdienstes ab. Davon zahlt die Krankenkasse im Auftrag der Berufsgenossenschaft 80%.
- Ist die Erwerbsfähigkeit nach 27 Wochen immer noch nicht hergestellt, wird das Verletztengeld um weitere 20% gesenkt. Der Arbeitnehmer hat aber die Möglichkeit, Verletztenrente zu beantragen.
Kann Schmerzensgeld nach einem Wegeunfall gefordert werden?
Der Betroffene kann unter normalen Umständen kein Schmerzensgeld von der Berufsgenossenschaft, der Krankenkasse und/oder dem Arbeitgeber fordern. Ist allerdings eine weitere Person als Unfallverursacher beteiligt, kann der verletzte Arbeitnehmer Schmerzensgeld beanspruchen.