Erstunterweisung: Bedeutung, Inhalte & Durchführung
- Was ist eine Erstunterweisung?
- Warum ist eine Erstunterweisung so wichtig?
- Was sind die Ziele der Erstunterweisung?
- Ist die Erstunterweisung für Arbeitgeber Pflicht?
- Wer führt die Erstunterweisung durch?
- Was sind die Themen der Erstunterweisung?
- Wie erfolgt die Dokumentation der Unterweisung?
- Checkliste: Wie wird eine Erstunterweisung erfolgreich durchgeführt?
- Was ist die gesetzliche Grundlage von Erstunterweisungen?
Was ist eine Erstunterweisung?
Die Erstunterweisung stellt, wie der Name bereits verrät, die erste Unterweisung von Arbeitnehmern dar, die neu eingestellt worden oder auch mit einem neuen Aufgabenfeld oder Arbeitsmittel konfrontiert sind. Die Erstunterweisung umfasst demnach die ersten wichtigen Informationen, die ein Arbeitnehmer vor Beginn seiner Tätigkeit bezüglich seiner Sicherheit wissen muss.
Die Mitarbeiter sollen somit über die arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen, die mit der Tätigkeit verbunden sind, und die erforderlichen Schutzmaßnahmen aufgeklärt werden. Aus diesem Grund ist die Unterweisung gemäß § 12 ArbSchG Abs.1 auch stets vor der „Aufnahme der Tätigkeit [..] erfolgen”.
Warum ist eine Erstunterweisung so wichtig?
Da das Risiko eines Arbeitsunfalls bei neuen Beschäftigten wesentlich höher ist als bei Mitarbeitern, die bereits lange Zeit im Unternehmen tätig sind, kommt der Erstunterweisung eine besonders hohe Bedeutung im Arbeitsschutz zu. Nur durch eine angemessene Unterweisung lernen die neuen Mitarbeiter vor Beginn ihrer Arbeit, welche Gefahren potenziell auftreten können und wie Sie diese verringern oder im Ernstfall richtig handeln.
Doch auch bei der Einführung neuer Maschinen oder anderer Arbeitsmittel sind Erstunterweisungen unerlässlich, um das Gefahrenpotenzial einzudämmen und den Mitarbeiter im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu schulen.
Was sind die Ziele der Erstunterweisung?
Die Erstunterweisung verfolgt primär das Ziel, alle Mitarbeiter darüber aufzuklären, wie sie sich im Ernstfall – bei einer auftretenden Gefährdung am Arbeitsplatz – verhalten sollen. Ihre Mitarbeiter müssen nach der Erstunterweisung in der Lage sein, sicherheitstechnische und gesundheitliche Gefährdungen zu erkennen, um Arbeitsunfälle zu reduzieren. Darüber hinaus zielt die Erstunterweisung darauf ab, dass alle Arbeitnehmer ihre Tätigkeit gemäß den entwickelten Schutzmaßnahmen ausüben. Dafür müssen Sie Ihre Mitarbeiter mit Blick auf das individuelle Verhalten zur Einhaltung der einzelnen Schutzmaßnahmen unterweisen.
Ist die Erstunterweisung für Arbeitgeber Pflicht?
Ja, das Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber zur Erstunterweisung. Diese muss nicht nur bei der Einstellung neuer Mitarbeiter erfolgen. Auch bei Veränderungen im Aufgabenbereich sowie bei der Einführung neuer Arbeitsmittel im Betrieb oder bei Einführung einer neuen Technologie sind Arbeitgeber zur Erstunterweisung verpflichtet.
Wer führt die Erstunterweisung durch?
Sie als Betriebsinhaber tragen die Verantwortung bei der Erstunterweisung und sind demnach zur Durchführung verpflichtet. Arbeitgeber können die Aufgabe der Erstunterweisung allerdings auch delegieren und zum Beispiel einen Abteilungsleiter mit der Aufgabe beauftragen, insofern dieser über die nötigen Kompetenzen verfügt.
In vielen Fällen führen Sicherheitsbeauftragte die Erstunterweisung durch. Darüber hinaus sind Meister und/oder Schichtleiter zur Durchführung der Unterweisung berechtigt. Unterstützung erhalten Sie zudem durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), insofern Sie eine bestellen. Sifas verfügen über die notwendige fachliche Kompetenz. Allerdings sind Sifas nicht weisungsbefugt. Deshalb liegt die Verantwortung weiterhin bei Ihnen.
Was sind die Themen der Erstunterweisung?
Bei einer Erstunterweisung informieren Sie die Mitarbeiter über alle im Unternehmen vorhandenen Gefährdungen sowie über die Sicherheitsvorkehrungen
Es gibt eine Vielzahl von klassischen Themen, die zum Zwecke des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Eingang in die Erstunterweisung finden müssen. Dazu gehören:
- Brandschutz im Betrieb
- Erste Hilfe im Notfall (zum Beispiel bei einem Unfall)
- Kenntnisse im Umgang mit Gefahrstoffen / Kenntnisse zu den Eigenschaften von Gefahrstoffen
- Sicheres Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen / sicheres Arbeiten auf Leitern und Tritten
- Vermittlung von Kenntnissen zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
- Informationen zum Strahlenschutz
- Bedeutung von Gefahren- und Warnsymbolen
- Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten im Betrieb. Jeder Mitarbeiter muss darüber informiert werden, wer der Sicherheitsbeauftragte und der Ersthelfer im Unternehmen ist.
- Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz
- Einhaltung der Hygienevorschriften am Arbeitsplatz
- Umgang mit Arbeitsmitteln, Geräten und Maschinen
Die Grundlage für die Inhalte der Unterweisung sind einerseits die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung. Andererseits müssen Betriebsanleitungen von Arbeitsmitteln, vor allem von Maschinen und Geräten, bei der (Erst)Unterweisung Berücksichtigung finden.
Wie erfolgt die Dokumentation der Unterweisung?
Die zuständigen Berufsgenossenschaften stellen für die Dokumentation der Unterweisung ein Muster zur Verfügung. Die Dokumentation bzw. der sogenannte Unterweisungsnachweis enthält folgende Angaben:
- Name und Anschrift des Unternehmens
- Arbeitsbereich, für den die Unterweisung gilt
- Name des Verantwortlichen, der die Unterweisung durchführt
- Datum der Unterweisung
- Name und Unterschrift der Teilnehmer
- Sonstige Bemerkungen
- Unterschrift des Unterweisenden
Aus der DGUV Vorschrift 1 § 4 ergibt sich die Dokumentationspflicht der Unterweisung für Sie. Aus der Vorschrift ergibt sich ebenfalls, dass die Unterweisung wiederholt und mindestens einmal im Jahr wiederholt werden muss – auch hier ist wieder ein Unterweisungsnachweis erforderlich.
Welchen Stellenwert hat der Datenschutz bei der Dokumentation der Erstunterweisung?
Mit der Angabe ihres Namens und der Unterschrift werden personenbezogene Daten erhoben. Diese Daten werden, wie in nahezu jedem Unternehmen, verarbeitet. Dabei müssen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) zwingend eingehalten werden – sowohl vom Unternehmen als auch von den Mitarbeitern. Die Unterweisung muss also gleichzeitig den Anforderungen der Arbeitssicherheit und des Datenschutzes der Beschäftigten gewährleisten.
Checkliste: Wie wird eine Erstunterweisung erfolgreich durchgeführt?
Wenn Sie einen oder mehrere Mitarbeiter neu einstellen, ist die Unterweisung Pflicht. Auf folgende Punkte sollten Sie achten, damit der Start für Ihre neuen Beschäftigten so sicher wie möglich wird.
- Führen Sie Ihre neuen Mitarbeiter durch den Betrieb und stellen Sie ihnen die neuen Kollegen und Räumlichkeiten vor!
- Die neuen Kollegen sollten im Rahmen der Führung den Sicherheitsbeauftragten kennenlernen. Im Idealfall nimmt der SiBe an der Führung durch den Betrieb teil und kann Ihre Angaben in puncto Arbeitsschutz ergänzen.
- Zeigen Sie den neuen Kollegen die wichtigsten aushangpflichtigen Gesetze.
- Die neuen Beschäftigten sollten über die Erste-Hilfe-Maßnahmen und das Verhalten im Notfall umfassend Bescheid wissen.
- Erläutern Sie die Schutzmaßnahmen, die getroffen werden, um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter zu gewährleisten. Verdeutlichen Sie gleichzeitig, dass der Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen einen hohen Stellenwert hat.
- Jeder Mitarbeiter im Betrieb trägt eine Mitverantwortung für die allgemeine Sicherheit und Gesundheit des Teams. Das sollten Ihre neuen Beschäftigten wissen.
- Beziehen Sie den zukünftigen Arbeitsplatz in die Erstunterweisung Ihrer neuen Mitarbeiter ein. Hier kommt es auf die arbeitsplatzbezogenen Hinweise an. Gehen Sie vor allem auf die Gefährdungen ein, die mit dem Arbeitsplatz verbunden sind.
- Gehen Sie auf alle Fragen des Mitarbeiters ruhig und sachlich ein und beantworten Sie diese fachgerecht.
Was ist die gesetzliche Grundlage von Erstunterweisungen?
Die rechtliche Grundlage für Unterweisungen ist das Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG). Demzufolge umfasst die Unterweisung Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.
Weitere Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften, in denen die Unterweisung beziehungsweise Erstunterweisung verankert ist, sind:
- Mutterschutzgesetz (§ 14 Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 29 Unterweisung über Gefahren)
- Betriebssicherheitsverordnung § 12 Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten)
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (“Grundsätze der Prävention” – § 4 Unterweisung der Versicherten)
- Gefahrstoffverordnung (§ 14 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten)
- Biostoffverordnung (§ 14 Betriebsanweisung und Unterweisung von Beschäftigten)