Arbeitsschutzausschuss: Aufgaben, Tagung + ab wann?

Der Arbeitsschutzausschuss, kurz ASA, berät über Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung im Unternehmen. Deshalb sind das Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV-Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-Vorschrift 1 und 2) die wichtigsten Gesetze und Regelwerke des ASA.
Inhaltsverzeichnis

Doch welche Aufgaben übernimmt der Arbeitsschutzausschuss? Wie oft tagt er, wer muss teilnehmen und welche Inhalte sind Gegenstand der ASA-Sitzung? Der folgende Artikel liefert Ihnen die Antworten.

Arbeitsschutzausschuss – eine Zusammenfassung

Definition: Der Arbeitsschutzausschuss ist ein essenzielles Gremium, welches über Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung im Unternehmen berät.

Aufgaben: Beratung und Austausch zu Themen des Arbeitsschutzes, Überwachung der Arbeitsschutzmaßnahmen und Erarbeitung von Präventionsstrategien, unter anderem zur Vermeidung von Arbeitsunfällen

Pflicht: Jeder Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten ist verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) einzurichten. Die Zahl der 20 Beschäftigten beinhaltet auch Teilzeitkräfte:

  • Mitarbeiter, die unter 20 Stunden die Woche arbeiten mit 0,5 Arbeitskräften bewertet
  • Mitarbeitern, die unter 30 Stunden die Woche arbeiten wird der Wert von 0,75 zugeteilt

Tagungshäufigkeit: Der ASA tagt in einer gewissen, gesetzlich nicht festgelegten Regelmäßigkeit, aber zumindest vierteljährlich.

Was ist der Arbeitsschutzausschuss?

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein zentrales Gremium in Unternehmen, das die Aufgabe hat, den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung zu fördern. Der Arbeitsschutzausschuss koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmern und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Zudem stellt er sicher, dass alle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten wirksam umgesetzt werden.

In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten ist die Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses gesetzlich vorgeschrieben. Er trifft sich mindestens einmal pro Quartal, um aktuelle Arbeitsschutzthemen zu besprechen und neue Maßnahmen zu erarbeiten.

Was sind die Ziele des Arbeitsschutzausschusses?

Im ASA versammeln sich die Arbeitsschutzfachleute des Betriebs zum Informationsaustausch und zur Zusammenarbeit. Dieser Austausch hat zum Ziel

  • den betrieblichen Zustand des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu verbessern und
  • die Verantwortlichen im Betrieb in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit zu beraten und zu unterstützen.

Was sind die Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses?

Die Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses (ASA) konzentrieren sich darauf, den Arbeitsschutz im Unternehmen zu verbessern und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Der Ausschuss dient als zentrales Forum, um Maßnahmen zur Unfallverhütung und Gesundheitsförderung zu planen, umzusetzen und zu überwachen. Hier sind die wesentlichen Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses:

1. Beratung in Arbeitsschutzfragen

Der Arbeitsschutzausschuss berät den Arbeitgeber bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten. Er analysiert mögliche Gefährdungen und gibt Empfehlungen, wie Arbeitsplätze sicherer gestaltet werden können.

2. Überprüfung und Bewertung von Arbeitsschutzmaßnahmen

Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit des Ausschusses ist die regelmäßige Überprüfung der bestehenden Arbeitsschutzmaßnahmen. Der ASA bewertet, ob die getroffenen Maßnahmen wirksam sind, und schlägt gegebenenfalls Anpassungen vor, um die Sicherheit zu erhöhen.

3. Unfalluntersuchung und Prävention

Der Ausschuss analysiert Arbeitsunfälle und Beinaheunfälle, um deren Ursachen zu ermitteln. Auf dieser Grundlage werden gezielte Präventionsmaßnahmen entwickelt, um ähnliche Unfälle in Zukunft zu vermeiden.

4. Förderung der Zusammenarbeit im Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutzausschuss fördert die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmern, Fachkräften für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt. Diese Zusammenarbeit ist entscheidend, um den Schutz der Mitarbeiter ganzheitlich zu gewährleisten.

5. Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern

Der ASA plant Schulungen und Unterweisungen für die Belegschaft, um das Bewusstsein für Arbeitsschutzthemen zu stärken. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter über die Gefahren am Arbeitsplatz und den richtigen Umgang damit informiert sind.

6. Erstellung von Notfall- und Evakuierungsplänen

Der Ausschuss unterstützt die Erstellung und Aktualisierung von Notfallplänen, die sicherstellen, dass im Ernstfall alle Mitarbeiter wissen, wie sie sich verhalten müssen. Dazu gehören Evakuierungspläne sowie Anweisungen für den Umgang mit Bränden oder anderen Notfällen.

7. Erstellung von Präventionsprogrammen

Der Arbeitsschutzausschuss entwickelt und fördert langfristige Programme zur Unfallverhütung und Gesundheitsförderung im Unternehmen. Diese Programme zielen darauf ab, das Arbeitsumfeld kontinuierlich sicherer zu gestalten.

8. Berichterstattung an den Arbeitgeber

Der ASA informiert den Arbeitgeber regelmäßig über den Stand des Arbeitsschutzes im Unternehmen. Dazu gehören Berichte über ergriffene Maßnahmen, anstehende Herausforderungen und mögliche Verbesserungen im Bereich der Sicherheit und Gesundheit.

Ab wann ist ein Arbeitsschutzausschuss Pflicht?

Jeder Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten ist verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) einzurichten. Der Ausschuss fungiert dann als zentrales Organ der Arbeitsschutzorganisation eines Betriebes. Die Zahl der 20 Beschäftigten beinhaltet auch Teilzeitkräfte. Mitarbeiter mit nicht mehr als 20 Stunden die Woche werden mit 0,5 Arbeitskräften bewertet und Mitarbeitern mit nicht mehr als 30 Stunden wird der Wert 0,75 zugeteilt.

Benötigen auch selbstständige Betriebe einen Arbeitsschutzausschuss?

Nicht nur jedes Unternehmen, sondern auch jeder selbstständige Betrieb benötigt ab einer Anzahl von 20 Arbeitnehmern einen Arbeitsschutzausschuss. Betriebe gelten nach Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) dann als selbstständig, wenn sie räumlich vom Hauptbetrieb getrennt sind und durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig sind.

Wer nimmt am ASA teil?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass folgende Personen im Arbeitsschutzausschuss mitarbeiten:

  • Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter
  • 2 Mitglieder des Betriebsrates
  • Betriebsarzt
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit und
  • Sicherheitsbeauftragte.

Ziehen Sie zu Einzelfragen Verantwortliche aus der jeweiligen Abteilung oder auch externe Fachleute hinzu.

Wie oft tagt der Arbeitsschussausschuss?

Der ASA tagt in festgelegter Zusammensetzung in einer gewissen, gesetzlich nicht festgelegten Regelmäßigkeit, aber zumindest vierteljährlich. Neben den periodischen Treffen kann er auch bei aktuellen Anlässen zusammenkommen.

Was wird bei der Tagung des Arbeitsschutzausschusses besprochen?

Dazu sollen während der Treffen des Arbeitsschutzausschusses folgende Themen besprochen und analysiert werden:

  • das Unfallgeschehen im Betrieb
  • die Auswertung von Gefährdungsbeurteilungen
  • potenzielle Unfall- und Gesundheitsrisiken.

Auf dieser Basis können sicherheitsrelevante Entscheidungen beraten, vorbereitet und getroffen werden. Beraten werden aber auch

  • Vorschläge über betriebliche Investitionen mit Auswirkung auf den Arbeitsschutz,
  • der Einsatz neuartiger Persönlicher Schutzausrüstungen sowie
  • geeignete Schutzmaßnahmen bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder neuer Arbeits- bzw. Gefahrstoffe.

Immer öfter werden neben den primären Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auch Fragen der Unternehmenskultur mit direktem oder indirektem Bezug zum Arbeits- und Gesundheitsschutz diskutiert, wie z. B.

  • Mobbing am Arbeitsplatz,
  • das Zeitmanagement der Beschäftigten oder
  • Angebote zur gesundheitlichen Prävention.

Fazit: Der Arbeitsschutzausschuss hat eine wichtige Bedeutung

Der Arbeitsschutzausschuss ist eine wichtige Instanz, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern sowie den Einbezug von Experten können Gefahren frühzeitig erkannt und effektive Maßnahmen ergriffen werden, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.